Ersteinmal ein freundliches ``Hallo`` 🙂
Ich hoffe hier in diesem Forum ein paar Fragen klären zu können.
Ich bin seit 5 Jahren getrennt und seit dieser Zeit, will mein geschiedener Mann Umgang, wann es ihm gerade passt. Ich selber muss am Wochenende oft arbeiten und ich richte mich mit meiner Arbeit nachdem, wann er Umgang will.
Aber das wurde dann kurzerhand umgestoßen, sodass ich arbeiten musste und niemanden für die Kinderbetreuung hatte. Also z.b. teilte er mir mit...am Tag xy hole ich die Kids von ...x bis y.. Danach richtete ich meinen Schichtplan und 2 Tage vorher rief er an und sagte, er könne nicht kommen.
Selbst das Jugendamt kam nicht weiter. er waltete wie er wollte.
Ich bin also vor Gericht gegangen und habe im April 2011 einen Beschluss, dass er die Kids an jedem 2. Samstag im Monat für 2 Stunden zu sich nehmen sollte.
Da ich nicht mehr so wollte, wie er es gerne hätte und eine verlässliche Umgangsvereinbarung für 2 kleine und 2 größere Kinder haben wollte, wollte er die Kids auch nicht mehr alle 2 Wochen und die Hälfte der Ferien, sondern grundsätzlich einmal im Monat für 2 Stunden....Kopfschüttel.....Auch Weihnachten und in den Ferien dürfen die Kinder nicht zu ihm.
Nun wäre der 2. Samstag im Monat der 11. Februar 2012. Gestern rief er mich an und teilte mit, dass er eine Schulung oder Prüfung machen müsse und ab 6. Februar bis Ende März nicht da wäre. Das glaube ich ihm aber nicht.
Er will die Kids nun am kommenden Samsatg , den 4. Februar oder gar nicht mehr.
Ich wollte mit den Kindern zu einer Freundin, ca 300 km entfernt und die Bahnkarten sind gekauft.
Ich habe ihm mitgeteilt, dass wir da nicht zu Hause sind und wir einen anderen Termin suchen müssten, da ja auch der Märztermin ausfällt.
Für April und Mai habe ich ihm insgesammt 10 Termine vorgeschlagen, an denen es passt, also wo die Kinder zu Hause sind. Er will keinen....entweder jetzt am Samsatg oder gar nicht.
Kann ich einen Nachweiß verlangen, dass er wirklich zu einer Schulung ist.....er hat sooft gelogen, was den Umgang angeht, dass wir ihm einfach nicht mehr glauben. Und muss ich am nächsten Wochenende zu Hause bleiben und wieder etwas absagen....
Es ist zum ko....,
Was kann/soll ich nun machen.....habe die Kinder heute wieder weinend ins Bett gebracht....
Liebe Grüße
gekko
Nun steht in dem Beschluss, dass ein Ordnungsgeld fällig wird, bei nicht einhaltung der Vereinbarung.
Hallo Gekko.
Sch* Situation und leider nicht so leicht aufzulösen.
Ob ein Antrag auf Ordnungsmittel durch geht ist schwer zu sagen.
Die Justiz ist damit extrem zögerlich. Zumindest gegen boykottierende Mütter.
Wie sich das bei einem boykottierenden Vater verhält kann ich noch weniger einschätzen. So einen Fall hatten wir hier noch nicht in dieser Form.
Wenn er den Umgang total verweigern würde, wärest du ganz chancenlos. Da Umgang mit einem unwilligen Vater als nicht Kindeswohldienlich angesehen wird, wird das auch nicht durchgesetzt.
In eurem Fall scheint es ja aber einen Beschluss (oder ist es ein Vergleich?) zu geben.
Bevor du Ordnungsmittel beantragst, wäre es gut, wenn du die Absagen detailliert dokumentierst und ihn tatsächlich aufforderst Belege für die Unabkömmlichkeit vorzulegen.
Sonst tut er das nämlich im Prozess und du schaust in die Röhre.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für deine schnelle Antwort.
Es ist ein Vergleich und unter dem Vergleich steht---Beschlossen und verkündet---
Die Umgangsvereinbarung wird als dem Wohl dem Wohl der Kinder entsprechend durch das Gesetzt gebilligt.
Für den Fall einer Zuwidrighandlung wird die festsetzung eines Ordnungsgeldes hiermit angekündigt.
Ich glaube schon, dass der Richter ernst macht, er war damals so entsetzt, dass es einen Vater gibt, der seine Kinder kaum sehen will, obwohl die Kinder sooo gerne zu ihrem Vater gehen. Und sie haben es gut bei ihm. Er liebt sie, dass weiß ich und er ist ein sehr guter Vater.
Es geht ihm auch nur darum, mir eins auszuwischen und das einzige Mittel, das er zur Hand hat, sind die Kinder. leider hat er nicht begriffen, was er den Kindern damit antut.
Ist er denn verpflichtet mir einen Beleg zu schicken, dass er wirklich, in der Zeit nicht da ist?
Und kann er diese Termine einfach ausfallen lassen?
Die Kinder dürfen ihn nur einmal im Monat für 2 Stunden sehen und dann werden diese Termine niht nachgeholt.....
Wichtig wäre mir eine Antwort auf die Frage mit dem Beleg, er will mir diesen nicht schicken. Das hätte schon alles seine Richtigkeit und einen Beleg gibt es nicht, sind seine Worte.
Gruß
gekko
Wenn das nicht so vereinbart ist, muss er das nicht, nur wenn du ihn nicht trotzdem dazu aufforderst, läufst du Gefahr vor Gericht abgewiesen zu werden, denn wenn er da nachweisen kann, dass er schuldlos ist an den Ausfällen schaust du in die Röhre.
Wenn du ihn aber aufforderst und er dir keine Belege liefert, schaut der Richter eben ihn mit tiefen Stirnfalten an.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich werde mich morgen mal an die SB des Jugendamtes wenden. Die ist sowieso schon völlig genervt von ihm, da er zu keinem Gespräch bereit ist. ``Da gibts nichts zu besprechen, entweder so wie ich will, oder gar nicht`` ist seine Aussage.
Erstens habe ich dann etwas in der Hand, dass ich einen Beleg möchte, ansonsten fällt ihm wieder alles mögliche ein, warum er diese Info nicht bekommen hat. (kein Internet, somit kann er keine Mails lesen, die SMS ist nicht angekommen, ein Gespräch hat nie gegeben....all solche blöden Ausreden muss ich mir anhören.)
Und zweitens könnte die SB vom Jugendamt dann vor Gericht aussagen, nur ob ich die gerichtliche Auseinandersetzung wirklich möchte....nachher nimmt er die Kids gar nicht mehr.
Wie hoch wäre eigentlich so ein Ordnungsgeld, bei uns steht keine Summe drin und bekommt das Geld das Gericht, oder ein anderer sozialer Verein....
Gruß
gekko
Hi,
was hilft dir ein Ordnungsgeld ?
Den Umgang kann er trotzdem immer irgendwie kippen.
Wie wäre es statt dessen, wenn du mal die jetzige Regelung und seine gewünschte Regelung hier rein schreiben würdest. Vielleicht hat einer der KV hier dann eine Idee.
Hi,
die gesetzliche Regelung lautet, immer der 2. Samstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr.
Damit war er vor Gericht einverstanden.
Diese Regelung hält er oft, aber nicht immer ein. Er schlägt auch keine Regelung vor, sondern will Umgang, wenn seine neue Freundin ihre (nicht seine) Kinder hat. Andersherum......an manchem 2. Samstag im Monat hat sie (seine neue Freundin) kinderfei und dann sagt er den Umgang mit seinen Kindern ab. Das ist auch im Februar und März so, deshalb glaube ich auch nicht, dass er zu einer Schulung ist.
Ausweichtermine gibt es nur manchmal und so er will. Das ist manchesmal für mich mit vier Kindern nicht machbar. Die Kinder sind z.b. bei den Pfadfindern. Da gibt es Wochenende wo es auf Tour geht, das ist bezahlt und dann will er tauschen und nur dieses besagte WE kann er. Ansonsten verfällt alles.
So ist es auch jetzt. Er sagt den Februar und März Termin ab (seine Freundin hat an diesen Terminen kinderfrei) und teilt mir GESTERN mit, dass er sie am nächsten Samstag holt, oder gar nicht. Wir sind an diesem WE nicht da. Dann fällt der Termin aus und der Märztermin sowieso, den will er erst gar nicht nachholen.
Also er will keinen geregelten Umgang, sagt ein paar Tage vorher den von ihm festgelegten Termin ab. Deshalb die Regelung des Gerichtes.
Aber auch das wird abgesagt......seine Begründung ist für mich nicht glaubhaft. Nachgeholt wird nichts. Haben die Kids eben Pech....ist seine Aussage.
Ideen....gerne....:+))
Moin G
Das ist alles so unverständlich. hier im Forum kämpfen so viele Väter um nur ein wenig Umgang und gegen Umgangsboykott, und dann hast so'n Exemplar, das fahrlässig den Umgang sausen lässt und damit sich aber vor allem den Kindern schadet.
Aber was kannst Du tun? Meine Empfehlung lautet eigentlich sich nicht zum Deppen machen zu lassen und nicht zu springen weil es der KV will. Ich glaube, da bist Du schon auf nem guten Weg, Aber Du kannst Dich noch mehr distanzieren. Ich würde mich an Deiner Stelle gar nicht so sehr darüber aufregen. Auch der Versuch, den KV per Ordnungsgeld zum Umgang zu zwingen, kostet Nerven, vielleicht Geld und wird wenig bis gar nichts bringen, schon gar kein entspanntes Umgangerlebnis für die Kids.
Versuch doch lang im Voraus die Umgangstermine mit KV festzulegen. Nur Umgänge die [3] Monate vorher abgestimmt und bestätigt werden, finden statt. Wenn er später ankommt und tauschen will, dann nur, wenn es den Kids (und Dir) in den Kram passt. das sollte doch ein wenig erziehend wirken. und vielleicht kannst Du das ja auch nicht belehrend, sondern erläuternd ihm erklären. und Vielleicht kannst Du im Einzelfall ja auch etwas großzügig sein. den Kindern zu Liebe...
Und gegen spontane Absagen kannst Du letztenendes wenig machen. Außer Dich freuen, über ein WE mehr, dass Du mit den Kids verbringen kannst. Vielleicht kannst Du ja was spontanes, verrücktes mit ihnen unternehmen und so das beste draus machen. Eigene Aktivitäten würde ich mir nicht vornehmen. Ganz so, als gäbe es keinen Umgangsvater.. Macht nur Stress, wenn Du dann kfr umorganisieren musst. eigene Verplanungen solltest Du Dir für "Deine" WEs vornehmen und eine zuverlässige Fremdbetreuung organisieren. und von solchen WEs gibt es ja vermutlich zunächst mehr als genug.
Ich hoffe, ein paar der Tipps können Dir helfen. Relax! Lass Dich nicht ärgern. Ich weiss, so einfach ist das nicht... 😉
Gruß, Toto
Hallo Toto,
danke für deine aufmunternden Worte. 🙂
Ich habe mir ja im Februar an meinem freien WE ( 3.4. und 5. Februar )etwas vorgenommen. Mit den Kids möchte ich wegfahren. Bahnkarten sind gekauft. Nun setzt er mir wieder die Pistole auf die Brust und verschiebt sein WE.
Und es geht lauft ihm nur an dem 4. oder 5. Februar. (da wo wir wegfahren möchten)
Ich fühle mich dann den Kindern gegenüber schuldig, wenn wir wegfahren können sie ihren Vater wieder 2 Monate nicht sehen. Wenn ich bleibe, habe ich viel Geld in den Sand gesetzt. Ich bekomme nur Alg2, da er kaum Unterhalt zahlt und ich habe mich so gefreut......
Ich habe nie eine Auszeit (keine Ferien, keine WE, keine Feiertage) habe Vollzeit gearbeitet und bin mittlerweile so krank geworden, dass ich Rente beantragen musste. Dann spart man sich ein schönes WE vom Munde ab und dann soetwas.....
Wenn sich herausstellt, dass er keinen Grund hatte, das Umgangswochenende abzusagen und ich wieder nichts mache, wird das noch viel häufiger vorkommen. Mich stört es ja nicht, dass er den Umgang absagt und ich meine Kinder 2 Stunden im Monat mehr betreuen muss, es geht darum, dass diese Termine ausfallen, oder dann nachgeholt werden, wenn er es möchte, oder ganz ausfallen. Auf unsere Termine wird keine Rücksicht genommen.
Drei Monate im voraus geht gar nicht......das hatten wir schon einmal. Er schlägt dann Termine vor und diese werden trotzdem verschoben, wahrscheinlich weil sich die Termine bei seiner Freundin auch verschieben.
Seit 5 Jahren springe ich so, wie er will. Mache nichts, halte meinen Mund, damit die Kinder überhaupt den Papa sehen dürfen. Solange ich nichts mache, wird es nimmer schlimmer. Er weiß ja, dass ich nicht reagiere.
Deshalb dachte ich mir, dass jetzt mal Schluss sein muss.
Ein Ordnungsggeld würde ihm wehtun..... und das kann er sich sicherlich nicht sooft erlauben.
Das ist mein Gedankengang.....
Gruß
gekko
Moin Gekko,
viel Schlaues fällt einem hierzu nicht wirklich ein. Der Einsatz von Kindern als Druckmittel gegen den Ex-Partner wird hier häufig geschildert, aber so herum ...
Dieses hier
Er will die Kids nun am kommenden Samsatg , den 4. Februar oder gar nicht mehr.
steht in deutlichem Widerspruch zu diesem hier
Er liebt sie, dass weiß ich und er ist ein sehr guter Vater.
Wenn ich bleibe, habe ich viel Geld in den Sand gesetzt.
... und wenn Du ihm anbietest die Kinder am 4. zu nehmen, so er Dir die Bahnkarten ersetzt ?
eine verlässliche Umgangsvereinbarung für 2 kleine und 2 größere Kinder haben wollte
Wie alt sind denn die Kinder ?
Habt Ihr vier gemeinsame Kinder (geht es "nur" um die Kleinen, wie klappt der Umgang mit den Großen) ?
Besten Gruß
United
Moin gekko,
ich muss gestehen, dass ich diesen Thread nich ganz verstehe. Auf der einen Seite gibt es einen "guten" Vater, der sich offensichtlich nur sehr
unregelmäßig um seine Kids kümmert und alle Termingebote Deinerseits ablehnt. O.k., soll es geben, für mich unbverständlich und schade für
die Kids und für Dich sicher sehr nervig.
Du gehtst dann allerdings vor Gericht und erwirkt eine Umgangsregelung, die vorsieht, dass Dein Ex seine Kinder nur an jedem 2. Samstag
im Monat für 2 Stunden zu sich nehmen kann. Und das, obwohl es so klingt, als hätte er sie vormals ganze Wochenenden und hälftige Ferien betreut?
Wer hat das beantragt und vor allem warum? Was da beschlossen wurde, ist kein Umgang!
Ich bin also vor Gericht gegangen und habe im April 2011 einen Beschluss, dass er die Kids an jedem 2. Samstag im Monat für 2 Stunden zu sich nehmen sollte.
Da ich nicht mehr so wollte, wie er es gerne hätte und eine verlässliche Umgangsvereinbarung für 2 kleine und 2 größere Kinder haben wollte, wollte er die Kids
auch nicht mehr alle 2 Wochen und die Hälfte der Ferien, sondern grundsätzlich einmal im Monat für 2 Stunden....Kopfschüttel.....Auch Weihnachten und in den
Ferien dürfen die Kinder nicht zu ihm.
Der Vater blockt nun beleidigt, lehnt alle Umgangsvorschläge ab - wieso jetzt wieder Vorschläge, es gibt doch nun eine Regelung, mithin Ziel eines solchen Verfahrens -
und jetzt geht es offensichtlich um einen festgelegten Samstagstermin, an dem Dein Ex berufsbedingt nicht kann, Du es ihm nicht glaubst, einen Nachweis verlangst, den der Vater nicht liefert
und Du nun Ordnungsgeld beantragen willst, obwohl dieser - wie Du schreibst - ein Mangelfall ist, da er den KU für seine vier Kinder nicht aufbringt?
Puhh, :puzz:
Vergiß das Ordnugsgeld, es wird eh nicht verhängt, wenn, dann kann er nicht zahlen, hier sind konstruktivere Lösungen notwendig. Holt Euch externe Hilfe und versucht
eine Mediation. Es klingt nach einem Konflikt, der zwischen Euch auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Auch wenn es hauptsächlich Dein Ex sein sollte, der
blockt, böte eine Mediation die Chance die Beweggründe zu erfahren.
Deine Idee, Deinem Ex finanziell wehzutun, ist jedenfalls eine - nicht realisierbare - Sackgasse!
LG,
Mux
Hi,
viele Fragen...... 🙂
ich versuche mal zu antworten.
Alle vier Kinder sind von ihm. Die beiden Großen waren anfangs auch regelmäßig bei ihm.
Die zweitälteste sogar täglich, nach Feierabend, die anderen, 3 mal im Monat, auch unterhalb der Woche, da er nur einen Katzensprung von uns entfernt gewohnt hat. Lief alles prächtig, Bilderbuchmäßig...
Bis seine neue Freundin ins Spiel kam und den Kindern mitgeteilt hat, dass sie das nicht mehr möchte.
Er wollte dann eine feste Umgangsvereinbarung, alle 2 Wochen, die Hälfte der Ferien, Feiertage....und das ganze schriftlich.
Also sind wir zu unserem damals noch gemeinsamen Rechtsanwalt und haben eine Vereinbarung aufgesetzt und unterschrieben.
Schon der 1. Termin platzte, der 2.auch. Meine RA schrieb seinen Rechtsanwalt an, warum er sich nicht an die Vereinbarung hält, da er mit mir nicht mehr reden durfte (Aussage von ihm, wer ihm das verboten hat...???))
Es kam keine Antwort. Noch ein Brief, mit der Bitte um Stellungnahme, wie es weitergehen soll. Wieder keine Antwort.
Ich also zum Jugendamt, die wollten ein Gespräch zu dritt, hat er abgelehnt und jeden weiteren Umgang auch.
Ca 6 Monate später wollte er Umgang, diesen aber gerichtlich festgelegt.
War mir nur recht. Gericht entschied, alle 2 Wochen, Hälfte der Ferien, und auf meinen Vorschlag, dass wir zusammen eien Meditation machen sollten wurde auch eingegangen.
Termin zur Meditation bestand, er kam einmal, dann nicht wieder.
Umgang ( der gerichtich festgeget war) wurde 2 mal eingehalten, dann kam er gar nicht mehr.
Wieder zum Jugendamt, er wollte einfach keine Gespräche, er kann die Kinder nicht nehmen. Den Grund dafür kann er nnicht nennen, das würde eh keiner verstehen.
Wieder ca 6 Monate später rief er mich an, mit der Bitte seine Kinder sehen zu dürfen, er vermisse so doll, der 1. Termin kam zustande und er hat geheult wie ein Kind, er ließ seine Kinder nicht wieder los.
Aber auch die Terminabsprachen waren schwierig, er schlug einen Termin vor, dann rief er an, das er nicht DARF.....die Kinder haben gefragt, ob sie mal einen Tag in den Ferien kommen dürfen, er wollte mal fragen....(wen muss er fragen, ob er seine Kinder sehen darf...???)
Mittlerweile wohnen wir ein Stück entfernt voneinander. Wenn die Kids fragen, ob sie ihn mal besuchen dürfen, geht das nicht. Er hat vor Gericht ausgesagt, dass seine Freundin die Kinder nicht sehen möchte. Er wohnt bei ihr, deshalb hat er keine Möglichkeit, die Kinder mit zu sich zu nehmen.
Irgendwann rief er mich an und sagte mir unter Tränen, dass es ihm nicht mehr möglich sein, die Kinder zu sehen. Er kann nicht anders, ihm sind die Hände gebunden.
Die Kinder fanden das ganz schrecklich und fragten, ob sie ihren papa nun nie wieder sehen dürfen. Die Psychologin meines Sohnes riet mir, alles zu unternehmen, dass die Kinder nicht ganz den Kontakt verlieren, ob es nicht wenigstens ab und an mal ein paar Stunden Umgang sein können.
Mit der Aussgae und dem Gutachten bin ich Anfang 2011 vor Gericht gegangen. Dort erklärte er, dass er einmal im Monat für 2 Stunden die Kinder sehen kann. Mehr ist ihm nicht möglich.
Diese 2 Stunden verbringen alle 3 ( Papa und die beiden kleineren, die großen haben den Kontakt abgebrochen)sehr innig miteinander. Die Kinder lieben ihn, er schmust mit ihnen, lässt sie auch beim Abschied kaum los und sie haben in den 2 Stunden wirklich viel Spaß.
Ich bekomme 2 ausgeglichene fröhliche und lachende Kinder zurück.
Aber wie schon geschrieben, wenn sich bei seiner Freundin etwas ändert, muss er spurten.....sorry das ich das so schreibe, aber es ist so.
Er ist einfach zu schwach um sich mal mit der Faust auf den Tisch zu schlagen. Das war in unserer Ehe auch schon so.
Ich mag ihn nach wie vor, ich achte ihn als Mensch und er tut mir leid.......
Und nun wird wieder ein WE abgesagt und ich soll meine Pläne umwerfen.
Die Bahnkarte wird er mir im leben nicht bezahlen. Das würde seine Freundin niemals erlauben.......er wollte seiner Tochter mal ein Knäul Wolle kaufen, das hat sie verboten, mit den Worten, für solche Ausgaben ist die Mutter zuständig.
Und er spurrt...
Soweit unsere Geschichte, die überings kein Einzelfall ist. Mittlerweile kenne ich mehrer Mütter, die um Umgang kämpfen.
Gruß
gekko
Hi,
kurze Fragen:
- warum kam die Trennung ?
- wie habt ihr euch finanziell geeinigt ?
- wie weit wohnt der Vater von euch entfernt ?
- gibt es Grosseltern ? Wie verhalten sich diese ?
Moin nochmal,
Soweit unsere Geschichte, die überings kein Einzelfall ist.
Zur Info: Solche Fälle wurden in diesem Forum seitens einer "männerfressenden Feministin" ( 😉 ) kürzlich als "Normalfall" dargestellt ...
("normal" sind in meinen Augen aber weder aktive "Umgangsboykotteusen" noch passive "Umgangsnichtwahrnehmer")
[...]er tut mir leid...
Mir nicht.
... mir tun lediglich die Kinder leid.
[...] dass er sie am nächsten Samstag holt, oder gar nicht.
Auf Erpressungen sollte man nicht eingehen ... weder in die eine noch in die andere Richtung.
Zum Umgang zwingen, kannst Du ihn de facto nicht (da hilft auch kein Ordnungsgeld).
Du hast ihm andere Tage zum Nachholen angeboten, dass Du das nächste Wochenende verplant hast, ist nicht Dein Verschulden ...
... ich bleib dabei: So er bereit ist, die Dir entstandenen Kosten zu ersetzen, kannst Du ihm das nächste WE anbieten, ansonsten halt nicht.
In der stillen Hoffnung, dass er aufwacht.
Gruß
United
Hallo gekko,
wenn ich das richtig sehe, dann bist Du nicht mehr erwerbstätig, bist in Deiner Zeiteinteilung flexibel bei guter wirtschaftlicher Grundsicherung. Der erwerbstätig Vater hat diese Freiheiten nicht. Von daher würde ich Dir ein höheres Maß an Anpassung zuschreiben wollen.
Ansonsten kann ich nur dazu raten, Dich von den Launen des Vaters und Ex abzugrenzen und die Umgangsvereinbarung als feste Grenzsteine zu setzen, nur moderat Verschiebungen zuzulassen, soweit das Deine Interessen zulassen.
Du könntest Dich so organisieren, als gäbe es den Vater gar nicht. Wenn er die Kids dann doch mal nimmt, dann hast Du etwas Zeit und Freiheit gewonnen.
Dieses Agieren des Vaters ist für die Kinder nicht gut, Du solltest aber auch für eigene Stabilität sorgen und nicht zu den 'Waffen' greifen, schon gar nicht, wenn die Kids den Vater mögen..
Je nach Alter der Kids können die durchaus mal selbst ein ernstes Wörtchen mit ihrem Dad sprechen, wenn die sein Verhalten mißbilligen. Zu bedenken ist auch, daß ab einem gewissen Alter der Kinder Umgangsregelungen flexibler werden(müssen).
W.
Moin gekko,
wenn man Dein langes Posting #11 auf den Kern herunterbricht, kommt heraus: In der neuen "Partnerschaft" Deines Ex hat Madame das Sagen; diese möchte nicht mit seiner Vergangenheit in Form seiner Kinder konfrontiert werden - und Dein Ex kuscht. Punkt.
Glaubst Du wirklich, dass er ein Fass aufmachen würde, nur weil Du samt Kindern an einem bestimmten (Nicht-Umgangs-)Tag bereits etwas anderes vorhast? Man kann niemanden zum Jagen tragen, und wenn er es für eine konstruktive Idee hält, eine nicht durch Eure Umgangsregelung gedeckte "Forderung" mit einem "so wie ich will oder nie wieder" durchzusetzen - dann ist das eben so.
Das Problem, dass Dein Ex offenbar kein selbstbestimmtes Leben (mehr) führt, kannst Du nicht für ihn lösen. Im Übrigen: Eure Kinder sind keine Babies mehr; die können ihre Umgangsvorstellungen gegenüber ihrem Vater auch selbst zum Ausdruck bringen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
So, nachdem ich mit dem JA und meinem RA Rücksprache gehalten habe und beide ihn kennen, wurde mir von beiden Seiten mitgeteilt, dass ich ihn um eine Bestätigung (Einladung, Anmeldung o.ä.) bitten sol, aus der hervorgeht, dass er wirklich an beiden Umgangstagen nicht vot Ort ist.
Na das war ein Gespräch.....
Ich sagte, dass ich grundsätzlich nichts gegen das Tauschen des Umgangswochenendes hätte. Er könne gerne dieses WE Umgang haben, vorausgesetzt er schickt mir eine Einladung, o.ä.aus der hervorgeht, dass er wirklich an 2 Umgangstagen nicht da ist.
was dieser Sch... soll, ich bin bescheuert, er bestätigt das nicht, NIEMANDEM gegenüber. Das werde ich büßen, das hat ein Nachspiel, nun ist ganz Schluß, jetzt gibt es gar keinen Umgang mehr. NIE WIEDER....
Ich habe es geahnt....
Gruß
eine traurige gekko
HI Gekko,
und wieder der beliebte Fall, KV vom Typ "Phlegmatiker", insgeheim wahrscheinlich auch mit anderen Störungen, wie man es so oft in den "Gegenbeispielen" zu den engagierten Vätern findet.
Auch wenn es Dir schwerfällt, musst Du aus Deiner "ich bin die arme, arme kleine Maus und kusche immer noch vor meinem Ex-Mann" Schema mal rauskommen. Ihr habt eine feste Umgangsregelgung. Gut.
Er hält sich nicht dran. Nicht gut.
Du planst an einem Dir zustehenden (davon gehe ich aus) Wochenede eine Veranstaltung mit Geldeinsatz (Bahnkarten). Natürlich nimmst Du Deine Veranstaltung war und scherst Dich sonst was um ihn.
Auch renn ihm nicht hinterher bzgl. des Umgangs. Die anderen Mädels hier im Forum werden es Dir wahrscheinlich auch darstellen, dass sich bei diesem KV-Typ auch in den nächsten Jahren nichts ändern wird. Ausser das Du an der Situation kaputt gehst.
Du hälst die ihm zustehenden Wochenenden für die Kinder frei bzw. ihr macht dann Dinge die auch im Nahbereich ohne Planung durchführbar sind. Nimmt er das Umgangsrecht nicht wahr, sein Pech.
Auf Rumgeheule am Telefon wie sehr er seine Kinder liebt wird nicht mehr eingangen (Es ist immer die gleiche Situation, Du bist da kein Einzelfall, wenn Du dich hier umschaust). Die Tür bleibt dann auch zu. Gruß Ingo
(...)
Ich habe es geahnt....
Gruß
eine traurige gekko
Wenn Du es schon geahnt hast, warum dann doch der Griff zu den Waffenlieferanten JA und Anwalt.
Ich hätte evtl. sogar paradox gehandelt: Umgang einschränken, nur auf das Mindestmaß reduzieren. Kontakt der Eltern nur noch per Mail.
Holt der Vater nicht, dann Plan B, dann werden eben andere schöne Sachen mit den Kids organisiert. Die Türen, hinter denen er Vater sein kann, sind definiert, durch die hat er zu gehen. Punkt.
Da müssen auch die Kinder durch. Wollen DIE anders oder mehr, dann sollen die sich den Vater mal zur Seite nehmen und ihm ordentlich den Kopf waschen.
Wie alt sind die Kinder doch gleich?
W.
fast 9 und fast 12.....
Ich habe mich nur Rückversichern wollen, ob ichn nach so einer Bestätigung fragen darf.
Im Falle eines Falles, also Gericht, habe ich immer gerne das JA auf meiner Seite.
JA unf RA haben mir auch geraten, nun den Weg des Gerichtes zu nehmen.
Ordnugsstrafe ist angedroht worden, wenn er Umgang nicht eihält.
Irgendwer schrieb, dass kein Ordnungsgeld verhängt werden kann, wenn er ein Mangelfall ist.
Das ist laut Aussage meiner RA nicht korrekt. Wenn er kein Geld hat, muss er in den Knast.
Gruß
gekko