Hallo,
Anstatt davon auszugehen, dass deine Tochter irgendetwas möchte, würde ich sie mal fragen, ob das wirklich so ist 😉
Grundsätzlich natürlich ein guter Weg. Aber bei einer 5-Jährigen finde ich es etwas heikel. Daher auch meine Meinung,
dass die Neue es eher verstehen müsste.
Nun hast Du schon gelernt, dass man es nicht allen Recht machen kann und gemerkt, dass Menschen bei sich und anderen
gerne andere Maßstäbe ansetzen. In der Regel bei den Anderen eher strengere.
Und in der Tat musst Du Deine erkämpften Rechte Deiner Ex gegenüber durchsetzen. Es werden nur immer wieder Ausnahmen, wie z. B. Geburtstage,
auftreten.
Vermutlich wird es noch für eine längere Zeit einen Eiertanz und Streitereien geben, da auch Deine Ex durch Euer Kind eine Rolle im Leben Deiner neuen
Partnerin spielen wird.
Ich habe leider keinen objektiven Rat für Dich, bin aber sehr auf die Aussagen der Anderen und Deine Entscheidung gespannt.
Ich wünsche Dir ebenfalls viel Kraft und die nötige Weisheit.
Grüße
Hallo,
Nur da bekommest du eine verbindliche Regelung die mittelfristig Ruhe in diese Angelegenheit bringt.
So wie es klingt, ist der Umgangsbeschluss noch sehr frisch; eine Abänderung nach § 1696 BGB ist an sehr hohen Voraussetzungen geknüpft.
Der TO sollte also erst einmal den Beschluss leben. Und nein, dass Kind muss eben nicht immer an erster Stelle stehen, wenn dadurch Nachteile entstehen, welche letztendlich dem Kind dann doch wieder schaden.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo,
Grundsätzlich natürlich ein guter Weg. Aber bei einer 5-Jährigen finde ich es etwas heikel.
Anscheinend haben wir vom Erkenntnishorizont eines 5-jährigen Kindes unterschiedliche Auffassungen.
Es ist aber mehr als das. Es ist nicht nur Ansichtssache sondern unsere Pflicht, die Kinder mit einzubeziehen.
Siehe Art. 12 UN-KRK oder gar § 1626 (2) BGB.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo,
Du warst nett und hast Umgangszeit abgegeben, ohne eine Kompensation zu bekommen.
Wenn Ex also demnächst wieder ankommt sagst du, dass du dafür aber ein zusätzliches Wochenende haben möchtest, da du nun das 4. Mal eine Planung umwirfst. Ist sie dazu nicht bereit kannst du leider ihrem Wunsch nicht entsprechen.
Denn mittelfristig muss ein Ausgleich geschaffen werden. Alternativ würdest du auch gern eine Planung haben, die es dir ermöglicht mit eurer Tochter auch einmal in den Urlaub zu fahren. Das würde ich bei der Beratungsstelle auch so artikulieren. Ihr sollt lt. Der Richterin euch da treffen um Lösungen für den Umgang zu entwickeln. Und der standardumgang sieht bei schzlkindern vor, jedes 2. Wochenende plus hälftige Ferien. Und im Sinne eurer Tochter würdest du das ganze gern einvernehmlich regeln, so dass der Übergang von nur Wochenendumgang auf 3 Wochen am Stück bei Papa für das Kind nicht so abrupt kommt. Und da die Mutter ja schon selbst gemerkt hat, dass es immer mal wieder Gründe für eine Änderung des Umgangs gibt wäre eine individuelle Regelung besser.
Und dann legst du einen Plan vor, dass du zusätzlich zu den wocheemdumgängen auch die Woche nach Ostern bekommst und 2 Wochen im Sommer und ab Einschulung immer die 2. Hälfte der Ferien.
Und dass die Tochter an den Geburtstagen der Eltern beim jeweiligen Elternteil ist. Ebenso bei Geburtstagen von ihren Geschwistern.
Sophie
Servus Alex83 und ergänzend zu AnnaSophie:
besprich Dich mit Deiner LG und binde sie in Planung mit ein (wenn sie das will), bevor Du die Umgangsvorschläge unterbreitest.
Wenn Deine Vorschlage zur Umgangsregelung von Ex (auch mit Mediation) nicht angenommen werden bleibt dann wirklich nur eine gerichtliche, für alle Beteiligte bindende Regelung.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@ AnnaSophie:
Urlaub wurde ja bei der EFB besprochen und auch eine Einigung erzielt.
Ich habe mein Kind 12 Tage der Sommerferien, eine Woche in den Herbstferien, 1 1/2 Wochen im Mai. Das habe ich durchaus durchgesetzt, obwohl die Mutter dagegen auch wieder etwas hatte bei der EFB, bin auch nicht von abgewichen.
Die gemeinsame Urlaubsplanung habe ich mit meiner Verlobten ja im Vorfeld sehr detailreich besprochen und 1:1 so umgesetzt wie geplant.
Es geht halt wirklich nur um die angesprochenen Geburtstage die den Stress ausgelöst haben....
Hallo,
Anscheinend haben wir vom Erkenntnishorizont eines 5-jährigen Kindes unterschiedliche Auffassungen.
Auch wie Neutral der Fragesteller vorgeht. Und die Nennung von Paragraphen o.ä. nehme ich mal als Ironie.
Gehen wir mal davon aus, dass das Kind nicht zu den Geburtstagen gehen wollte, dann wäre diese Situation
nicht entstanden. OK. Was ist mit der Nächsten?
Gehen wir mal davon aus, dass das Kind auch gehen wollte. Was hätte das an der Situation geändert?
Oder dem Kind erklären, dass es etwas nicht darf weil Papa sonst Ärger mit seiner Verlobten bekommt?
Selbstverständlich ist miteinander Reden eine gute Sache. Lustig wird es erst, wenn man sich dann über
die Wünsche des Anderen hinwegsetzt.
Grüße
Es geht halt wirklich nur um die angesprochenen Geburtstage die den Stress ausgelöst haben....
Nun ja, hier liegt es auch an Dir zu entscheiden, ob Deine geplante Aktion zwingend umgesetzt werden muss, sprich ob der Stress das Ganze wert ist.
Ich könnte mir vorstellen, es macht genauso viel Spaß, wenn Geburtstag zwei mal gefeiert/zelebriert wird...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Die Nennung der Paragraphen war keineswegs Ironie, Kinder werden zu oft eben nicht (kindgerecht) beteiligt.
In Alex' Situation hätte ich Tochter gesagt und gefragt, dass bald der Geburtstag ansteht, man sich als Eltern gerade nicht einig ist, ob sie dabei sein kann oder nicht, weil sie ja eigentlich in der Zeit beim Papa ist. Diese Zeit wurde vom RichterIn - wie sie ja weiß - festgelegt. Um hier eine Lösung zu finden möchte man nun die Meinung von Tochter, um diese bei der Entscheidung mit einzubeziehen. So bald man sich entschieden hat, würde man ihr es dann mitteilen.
Dann beraten sich die Erwachsenen, kommen zu einer Entscheidung und teilen es dem Kind (kindgerecht) mit. Je nach Reife, kann das Kind bei der Beratung als stiller Teilnehmer anwesend sein.
Ein Kind zu beteiligen heißt nicht, das Kind entscheiden zu lassen.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Ich weiß nicht, ob ich den Eingang vom TE falsch verstanden habe. Aber anscheinend ist eine neutrale Beratung mit der KM
nicht möglich, bzw. werden Absprachen dann einfach nicht eingehalten.
Hier ist mMn bei einer Einbeziehung des Kindes ein Interessenkonflikt beim Kind, bzw. eine Beeinflussung durch
die Eltern vorprogrammiert.
Und eine 5-Jährige würde ICH nicht in eine derartige Lage bringen, sondern immer versuchen rauszuhalten.
Zum Glück für uns haben wir das jedoch nicht zu entscheiden.
Grüße
@ Pegasus
Ja, Absprachen mit der Mutter sind nicht möglich.
Ich denke auch, dass man in diesem Alter noch für das Kind selbst entscheiden muss.
Vielen Dank übrigens für eure vielen Kommentare und Einschätzungen.
Ich denke ich kann hieraus einiges mitnehmen und im Alltag anwenden.
LG Alex
Hallo,
Ich denke auch, dass man in diesem Alter noch für das Kind selbst entscheiden muss.
Ich habe die "Ich frage Tochter wegen Geburtstag"-Thematik mal als Anlass zur "internen" Diskussion in kleiner Runde genommen. War interessant, möchte es gerne einmal teilen. Jeder darf dann selbst entscheiden, welche Schlüsse er/sie daraus zieht.
Zum besseren Verständnis, die Teilnehmer sind Diplom-Psychologen/Pädagogen, teilweise in der Erziehungsberatungsstelle tätig:
1) So wie von mir vorgeschlagen (Papa fragt) ginge es nur, wenn der Vater es schaffen würde, dem Kind gegenüber 100% authentisch zu sein. Meist ist es aber so, dass Kinder loyal sind und (entgegen ihren Willen) sagen, dass sie natürlich bei Papa sein wollen.
2) Dem gegenüber sollte es dann die Mutter fragen, denn sie betrifft der Umgang nicht so wie Vater und Tochter, sodass eine höhere Wahrscheinlichkeit existiert, dass Kind den wahren Willen äußert.
3) Okay, nachvollziehbar, aber Manipulation nicht ausgeschlossen, daher sollte eine vertraute, neutrale dritte Person fragen. Was nach diesem Gespräch meine favorisierte Variante ist.
4) Es bestand Konsens darüber, dass Kind unbedingt mit einzubeziehen.
5) Sollten die Eltern es dennoch ohne Beteiligung des 5-jährigen Kindes entscheiden, dann muss das kindgerecht und frühzeitig kommuniziert werden.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo Alex83.
meine neue Partnerin hat sich auch schon als zweite Geige gefühlt. An unserer Stelle muss man ständig einen Spagat hinkriegen. Ich muss darauf achten, alles für meine Kinder zu tun, aber ich muss auch darauf achten, die Bedürfnisse meiner Partnerin zu beachten. Das ist oft nicht leicht und manchmal geht nicht beides. Dann werbe ich um Verständnis bei meiner Partnerin, was meistens auch funktioniert.
Wenn ich das Gefühl hätte, dass ich mich um meine Partnerin sehr bemühe, dass ihr das aber nicht reicht, dann wäre ich am Ende meiner Möglichkeiten und müsste mich von ihr trennen.
Glücklicherweise ist meine Partnerin sehr reflektiert und sucht auch immer nach Kompromissen, das macht es leichter.
LG
Dave
