Hallo Ophsei,
Deine Fragen klingen so, als ob Du gerade an einer Diplomarbeit sitzt oder irgendeine wissenschaftliche Untersuchung/Umfrage durchführst.
Vielleichs stellst Du Dich erstmal vor und sagst mal, worum es Dir überhaupt geht?
VG
BP
Hallo
@ bester Papa
Ich habe doch meine Situation schon ganz oben beschrieben im Thread 😉
@all
das Kind ist 2 Monate alt.
Wie kann es dem Kindeswohl nicht entsprechen, wenn es statt irgendwelchen Freunden der Mutter,den Großeltern usw. 3x die Woche 1 Stunde Umgang mit dem leiblichen Vater hat?
Vor allem im Beisein de Mutter?
Bei mehrstündigen Stillpausen ist auch genauso häufig am Tag ein Zeitfenster von einer Stunde gegeben in der Umgang möglich wäre.
Das Internet ist voll mit den Ausreden der Mütter warum das gerade nicht möglich ist(Haushalt etc.).
Nur sind gerade diese Gründe wiederum der beste Ansatz um durch den Umgang mit dem Vater Zeit für die Mutter zu schaffen.
Wie kann es also dem Kindeswohl widersprechen wenn der biologische Vater in den Kinderwagen schaut anstatt Freunde der Kindesmutter?
Daher meine Frage noch einmal:
Wer von euch hat bei Gericht einen Umgang von mehr als alle 14 Tage ein Wochenende zugesprochen bekommen?
Mehr möchte ich doch gar nicht wissen.
Das ist doch ein Forum hier.Ihr habt die Erfahrungen.
Verzeiht mir meine Hartnäckigkeit, aber es wird immer wieder auf nichtgestellte Fragen eingegangen und Behauptungen aufgestellt, dabei haben viele hier doch ganz konkrete Vorstellungen.
Diese könnt ihr gern auch ganz gezielt zerstreuen, aber dann doch bitte mit der Antwort auf diese Frage.
Das ich mich mit dieser Antwort vielleicht unbeliebt mache ist mir klar.Wir sind alle erwachsene Menschen da muss etwas Kritik drin sein.
Unter den Leuten die jetzt genatwortet haben, wäre es doch ein leichtes gewesen einfach zu antworten:
"Ich habe 2x die Woche Umgang mit meinen x Jahre alten Kindern zugesprochen bekommen."
Aber keine einzige Antwort auf die eigentliche Frage nach 2 Monaten ist doch schon weniger schön.
In der Schule wäre wir mit so einem Antwortverhalten gnadenlos durchgefallen. 😉
Hallo Ophsei!
Wieviel und wie lang hängt von vielen Faktoren ab.
Lass Dich bitte nicht einschüchtern oder ersetzen! Deine Tochter braucht dich genauso wie die Mama!
Umgangsdreisprung schön und gut und richtig, aber übertreibs nicht....
Ich hab von Tochter erfahren, da war sie schon 7 Monate alt, und die manipulierende Km hat von Anfang an versucht, mich möglichst auf Abstand zu halten. Viel zu viel Zeit ging mit Gesprächsveruchen beim Kinderschutzbund und Jugendamt drauf, und bewegt hat sich gar nicht wirklich was. Am wenigsten die KM. Und schon gar nicht ihren Allerwertesten zu irgendwelchen Gesprächen.
Nun ist Tochter 2 Jahre alt und ich hab übers Gericht erstmal 10 Tage im Monat bekommen, abwechselnd Nachmittags und Ganztags, dank Richter auch echte ganze Tage bis 18.00 Uhr und nicht wie in KMs Welt ganztags bis um vier. Ohne ÜN und Ferien natürlich immer noch viel zu wenig, aber ich bleibe dran. Und Frau Mama hat nun immerhin die gerichtliche Auflage zu halbjährlichen Gesprächen....
Wichtig ist ein guter RA, klare Vorstellungen was Du willst! Ein Dickes Fell und was warmes zum anziehen... Dem Kind zuliebe....
Ich denke auch, das In Deinem Fall mehr drin sein muss, wie ne halbe Stunde die Woche. Da hat Kind ja schon lange wieder vergessen wer Du bist, bis du das nächste mal kommst.
Ansonsten war die ganze Show bei Gericht ne Lachnummer und mein RA ne echte Pfeife! aber das passiert mir kein zweites mal; hab jetzt ne Frau, die auch mehr als nur VKH kostet, aber das isses mir wert!
GSR so bald wie möglich, und am besten mit KM nur noch nachweisbar kommunizieren....
Willkommen im Irrenhaus! :knockout:
Gute Nerven wünscht LNB
10x bzw. Tage im Monat klingt doch schon einmal gut (30%) auch wenn Du erst einmal keine Ferien dabei hast. Das sind 2 Tage die Woche.
Sobald die Mutter mit dem Kind in Urlaub fährt würde ich im Folgejahr auch Anspruch auf Urlaub erheben.
Hat deine Ex einen neuen Mann und lebt sie mit Ihm in einem Haushalt?
Hast Du einen vollstreckbaren Umgangsbeschluss?
Vielen Dank für deine Antwort.
10x im Monat klingt doch schon einmal gut (30%)
Naja, wenn man die Stunden Aufrechnet, die Tochter wirklich bei mir ist, dann kommt da 72 h/Monat raus. verbleiben so ca. 650h/ Monat bei der Mama.
mit Urlaub und so sind wir damit eher bei 10 %..... :puzz:
und da Tochter bald die Hälfte der Zeiten bei mir einfach verschläft, ist das fast schon ein schlechter Witz;
Die Mutter der Kleinen hat immer wieder mal neue Männer, aktuell gibts wohl wieder nen "neuen Papa", der wohl aufm Balkon wohnt :rofl2:
zumindest versteckt er sich da immer wenn ich komme. Wohnt aber offiziell nicht bei ihr...
Vollstreckbar ist der Beschluss seit letzter Woche; das hab ich nachträglich noch mit aufnehmen lassen.
Laut Beschluss ist nun die nächste Beratungsstelle für die zukünftige Umgangsgestaltung zuständig, nachdem die letzte die Gespräche abgebrochen hat;
Viel Sinn wird das so sicher nicht machen; aber genau da wird dann die neue Frau Anwältin ins Spiel kommen....
Lg LNB
Hallo ophsei,
@ bester Papa
Ich habe doch meine Situation schon ganz oben beschrieben im Thread 😉
Nein, hattest Du nicht. Die beiden Themen wurden zusammengefügt. Bitte erwarte nicht von jedem User, dass er sich die alten Threads raussucht oder Deinen Fall auf dem Schirm hat.
In der Schule wäre wir mit so einem Antwortverhalten gnadenlos durchgefallen. 😉
Du bist hier aber nicht in der Schule, sondern in einem Forum, wo Freiwillige schreiben und sich die Zeit nehmen, sich mit Deinem Fall zu beschäftigen.
Aber zu Deiner Frage:
Sofern Du an Urteilen interessiert bist und einen RA hast, frage am besten ihn. Er sollte Zugriff auf eine Urteilsdatenbank haben.
Zu Urteilen bei Kleinkindern kann ich Dir nichts sagen. Aber wenn Dein Kind älter ist, kann ich Dir zumindest Mut machen. Da gibt es sehr viele Umgangsbeschlüsse gibt, die über den Standardumgang all 14 Tage hinaus gehen.
Fordere doch einfach vor Gericht mehr Umgang. Du musst immer nur aus der Sicht des Kindeswohls argumentieren. Mehr als Kürzen kann der Richter Dir nichts.
Deine Forderung 3x pro Woche für eine Stunde halte ich für durchsetzbar. Hängt natürlich vom Richter ab. Evtl. brummt der euch beiden Elterngespräche auf, wo ihr dann den weiteren Umgang besprechen könnt.
Viel Glück
BP
Moin Ophsei,
Unter den Leuten die jetzt genatwortet haben, wäre es doch ein leichtes gewesen einfach zu antworten:
"Ich habe 2x die Woche Umgang mit meinen x Jahre alten Kindern zugesprochen bekommen."
Aber keine einzige Antwort auf die eigentliche Frage nach 2 Monaten ist doch schon weniger schön.
Mit Kind 1 habe ich täglichen Umgang, mit Kind 2+3 regelmäßig alle 14 Tage WE (Fr-Mo) sowie hälftige Ferien (und außerdem kommen sie zwischendurch mal vorbei).
In der Schule wäre wir mit so einem Antwortverhalten gnadenlos durchgefallen.
Es gibt zwar keine blöden Fragen, sondern nur blöde Antworten, dennoch würdest Du in der Schule ein "Ungenügend" erhalten, weil Deine Frage schlicht das Thema verfehlt.
Mein Umgangsmodell - ebenso wie das Umgangsmodell aller anderen Foristen - bringt Dir genau: Nichts.
Deshalb sind die Antworten, die Du erhalten hast, zielführender als alle Antworten, die einen konkreteren Bezug zu Deiner Frage haben.
Ein Bespielurteil (sowie Grundsätzliches) wurde Dir bereits geliefert.
Ich werde also den "Umgangsdreisprung" mit Hilfe einer Anwältin in die Wege leiten um keine Zeit zu verlieren.
Ohnehin rechne ich damit, daß das Amt (JA) es ganz toll findet wenn die Mutter mir 1x in der Woche Umgang von einer Stunde gewährt und hier keinen weiteren Handlungsbedarf sieht.
... und ? Wie ist der Stand ?
Gruß
United