Urteil zum Umgang d...
 
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Urteil zum Umgang durchsetzen

 
(@stonewall)
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Hallo zusammen,

ich will mal gleich zur Sache kommen:

Ich habe ein Urteil, das ich mein Kind 4 Wochen und Weihnachten sehen darf (Wochenende geht leider nicht weil die Mutter 400KM weg gezogen ist).
(Gutachten ging voraus)
Mutter war immer dagegen, musste aber das Urteil akzeptieren.
Dies hat 5 Jahre prima geklappt (Terminabsprachen gingen prima)
2013 geht das nun nicht mehr. Sie hat wieder eine Anwältin eingeschaltet, weil sie mit mir nicht reden kann?!?
Die Anwältin schlägt mir absolut unmögliche Ferientermine vor (bin Schulferien abhängig in einem anderem Bundesland)
Sie geht überhaupt nicht auf meine Situation ein. Auch bestreitet sie das wir in den vergangen Jahren sogar bei Kaffee und Kuchen die Umgänge besprochen hatten.
Meine Vorschläge werden abgelehnt, mit der Begründung sie seien dem Kindeswohl nicht dienlich.
Im Urteil steht exakt "1 Woche / 2 Wochen / 1 Woche + Weihnachten mit dem Zusatz 24.12 bei der Mutter dann bis 30.12 beim Vater"
Die Wochen hatte ich mit der Mutter meines Kindes immer so geregelt, Abholen zwischen 12 - 15 Uhr, Zurückbringen 12-15 Uhr
Jetzt will sie "Abholen 15 Uhr - Zurück 10 Uhr" ... wie gesagt sind 400KM + puffer für Stau, müsst ich zwischen 4 und 5 Uhr losfahren. Das heisst auch mein Kind Nachts um 3 wecken...
Alternativ bietet sie mir an: "Abholen 15 Uhr - Zurück schon am 6. Tag statt am 7. und um 18 Uhr .... auch hier 18 Uhr? wann bin ich dann daheim? Nachts um 1? und auf einen ganzen Tag verzichten? Why?

Den 2 Wochen Umgang will sie splitten in 2 einzelne Wochen - und dann nach dem Prinzip wie oben beschrieben - Grund: Mein Kind hätte starkes Heimweh...

Unter uns: Mein Kind will jedesmal garnicht erst zurück, es ist ein echter Kampf sie zu beruhigen und zurück zu bringen, mir gegenüber äussert sie, das sie bleiben  möchte.

Aus meinem damaligen Gutachten, meine ich mich zu erinnern, das Kinder so etwas machen bei Trennungen um ein Elternteil glücklich zu machen... right? naja deswegen bringe ich sie ja auch zurück und fang nicht mit der Mutter an zu diskutieren, dass mein Kind länger bleiben will.... aber so bin nunmal ich...sie möchte das wohl jetzt nutzen....

Mein Vorschlag (ohne Anwalt und kurzgefasst)

Alles bleibt wie bisher mit den 1 wöchigen Umgängen
Auch die 2 Wochen bleiben bestehen - ich verzichte jedoch gern auf einen Urlaub im Ausland und bleibe zu Hause und es steht der Mutter frei, jemanden neutralen, z.B. Jugendamt anzurufen, der bei meinem Kind und mir wärend des Umgans vorbeikommt.... hab ich gemacht, weil ich das Gefühl habe das die Anwältin schuld ist und um das Vertrauen der Mutter in mich zu stärken.

jetzt kam als antwort das ich bis zum 22.02 warten soll.

Problem:
AG ist kurz vorm austicken... 15.01 ist Stichtag für die Urlaubsplanung
Mutter schlug ich den umgang am 01.12.12 vor! Seit dem gehts hin und her.

WELCHEN WERT HAT MEIN URTEIL?
ich habe keine Lust wieder einen Anwalt und wieder vor Gericht zugehen... das letzte Mal ging 2 Jahre und kostete 5.400€

Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 21:33
(@stonewall)
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ach evtl. erklärt das ihre Reaktion, ist mir eingefallen.. grübel die gnaze Zeit warum auf einmal..
sie hat seit Ende November einen neuen Freund, ist ihre erste längere Beziehung seit der Trennung.
Kann man als Mann da noch 5 Jahre später stören? gut das kann wahrscheinlich nur eine Frau beantworten, mich störts nicht 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 21:36
(@stonewall)
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Also das oben war eher ot. Mir gehts wirklich um die Frage, Wie kann ich das Urteil durchsetzen - was passiert wenn wir uns auf keine wochen einigen können? sowas ist mir gerade wichtig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 22:16
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Stone,

versuch doch bitte, Deinen Beitrag etwas zu strukturieren. Man kann kaum verstehen, wo jetzt Dein Problem genau liegt.

Dazu weiss keiner, wie alt Euer Kind ist. Bitte gib dies auch mal an.

Ganz allgemein gilt: Es interessiert die Gegenseite nicht, ob ihr vorher Umgangsgespräche bei Kaffee und Kuchen geführt habt. Das ganze Verhältnis scheint schon schwierig zu sein bei Euch, sonst wäre wohl kein Urteil und kein Gutachten erfolgt.

sie hat seit Ende November einen neuen Freund, ist ihre erste längere Beziehung seit der Trennung.

Im Regelfall möchten Exen dann "heile Familie" spielen. Ex-Partner stören dann natürlich, da sie die gemeinsame Zeitplanung durcheinander bringen und sogar noch Ansprüche haben. Ob das allerdings der Grund bei Euch ist, wage ich bei der Vorgeschichte zu bezweifeln. Gruß Ingo

P.S. Sind den Sanktionsmittel im Urteil festegelegt worden?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 22:50
(@Brainstormer)

Moin Stone,

ich würde an deiner Stelle die Anwältin einfach ignorieren. Sie ist nicht in der Position hier irgendwelche Umgangszeiten festzulegen. Mehr als eine vermittelnde Rolle spielt sie erstmal nicht, dafür wäre das Jugendamt besser geeignet. Schreib der KM einen Brief (Einschreiben) mit deinen Vorstellungen für die Umgangstage und den Zeiten der Abholung und des Zurückbringens, so wie sie in den letzten Jahren auch waren. Das Ganze mit einer Fristsetzung und dem Hinweis, dass du von ihrem Einverständnis ausgehst, wenn keine fristgerechte Antwort erfolgen sollte. Wenn tatsächlich nichts kommt, klingelst du mal beim Jugendamt durch und bittest um Vermittlung.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2013 00:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

In diesem Fall würde ich doch eher an die RAin schreiben.

Im Tenor aber mit dem Brainstormer vergleichbar:

Sehr geehrte RAttin
Da es bereits eine gerichtliche Umgangsvereinbarung gibt, verstehe ich Ihr Schreiben als Vorschlag, bzw. Wunsch für eine Änderung der bestehenden Umgangsregelung.
Da ihr Vorschlag für mich eine Verschlechterung der bestehenden Regelung darstellt und Sie keine überzeugende Begründung für den Änderungsbedarf benennen, muss ich Ihre Vorschläge leider ablehnen.
Die bestehende Umgangsregelung gilt daher b.a.W. unverändert weiter und ist von Ihrer Mandantin, wie von mir, exakt einzuhalten.
Anderenfalls behalte ich mir vor, umgehend juristische Maßnahmen gegen Ihre Mandantin in die Wege zu leiten. (Steht in eurer Vereinbarung etwas von Sanktionen, z.B. der Androhung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG?).

Um Ihrer Mandantin entgegen zu kommen, schlage ich vor, mir den Anlass Ihrer Änderungswünsche zu benennen, um evtl. doch noch eine gemeinsame Lösung  zu finden.
Aus meiner Sicht kämen z.B. folgende Änderungen in Betracht: (Raum für deine Vorschläge)

Evtl. Änderungen treten aber selbstverständlich erst in Kraft, wenn beide Parteien ihn schriftlich zugestimmt haben.
Die ist bisher nicht der Fall.

MfG
Stonewall Jackson

Das bringt die RAttin in die Not, Ihrer Mandantin erklären zu müssen, wieso ihr tolles Schreiben leider keinerlei Wirkung entfaltet.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2013 01:04
(@Brainstormer)

Moin Beppo,

das Schreiben finde ich gut, nur muss er irgendwie diese lästige Anwältin abschütteln - die verlangsamt die Kommunikation doch nur.

Vielleicht wäre es eine Idee, diesen Text an die KM zu schicken und der Anwältin eine Kopie zukommen zu lassen mit dem Hinweis, dass das Original direkt an die KM geschickt wurde.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2013 01:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch gut.
ich würde allerdings das Orginoll an die RAttin schicken und die Kopie an die Ex aber das ist sicher kein gravierender Unterschied.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2013 02:03
(@stonewall)
Schon was gesagt Registriert

Erst einmal Dake für die Antworten.

- Mein Kind ist 6 Jahre alt.
- Es geht mir um die Frage welchen Wert mein Urteil hat
- Mir wird nicht der Umgang verweigert! Man versucht ihn zu kürzen bzw. aufzusplitten (die zeiten sind aber im Urteil festegehalten)
- Man schlägt mir nicht mögliche Urlaubstermine vor, meine werden ignoriert.
- Man behauptet mein Kind hätte ganz starkes heimweh
- Im Urteil sind keine Sanktionen festgehalten
- Wohin kann ich gehen, damit die Termine endlich geregelt werden (ohne gleich vor Gericht zu müssen)

Folgenden Brief habe ich nun verfasst und an die Anwältin und die Mutter geschickt:

Hinsichtlich des Sommerumgangs verweise ich wiederholt auf die Sommerferien von XX.  Sie beginnen am XX und enden am XX. Auf diese Weise wäre es wiederum möglich einen weiteren großelterlichen Umgang sicherzustellen, welcher für das Wohle eines Kindes sehr wichtig ist, was sich allein schon dadurch zeigt, dass er gesetzlich verankert ist. Insofern sind Vorschläge außerhalb des benannten Zeitraumes nicht sinnvoll. Es bleibt anzumerken, dass durch die Einschulung XX bei den kommenden Sommerferien der nächsten Jahre lediglich eine Ferienüberschneidung zwischen  XX und XX von maximal 4 Wochen vorliegt. Insofern erscheint es mir sinnvoller den zweiwöchigen Umgang auch dieses Jahr  beizubehalten, damit für XX eine Kontinuität die Umgänge betreffend bestehen bleibt, denn in den kommenden Jahren wäre eine sinnvolle Aufsplittung der  Sommerumgangswochen hinsichtlich der Ferienüberschneidung meiner Meinung nach in keinster Weise denkbar.
 
Weiterhin kann ich „Mutter“ Eindruck nicht bestätigen, dass „Kind“ während der Umgänge unter Heimweh leide. Sodenn „Mutter“ weiterhin nicht in der Lage sein sollte dieser Aussage Glauben zu schenken, besteht weiterhin das Angebot, dass eine außenstehende Person einer regionalen Beratungsstelle „Kind“ bei diesem Umgang besucht, und ihre Eindrücke an „Mutter“ weitergibt. Ich denke, dass es sinnvoll wäre, wenn „Mutter“ selbst sich um einen „Besuch“ dieser Art kümmern würden, da „Mutter“ dann die Sicherheit hat, dass es sich um eine neutrale Person handelt.Auf dieses Entgegenkommen meinerseits sind Sie bisher nicht eingegangen.

Ich bin auch deshalb weiterhin gegen eine Teilung der Wochen im Sommer, da mein „Kind“ während des letztens Umgangs, entgegen der Schilderung „Mutter“, mir gegenüber den Wunsch äußerte länger bleiben zu dürfen.
Hinsichtlich des Termins bin ich im oben genannten Zeitraum voll flexibel, sodass „Muter“ hier die Wahl des Zeitraumes frei steht.
Eine Teilung der Wochen erscheint mir auch im Sinne des Wohle „Kind“ als wenig sinnvoll, da es dann innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes zweimal der langen Fahrt ausgesetzt wäre.

Aus den genannten Gründen möchte ich den 14 tägigen Umgang im Sommer beibehalten. Sollte  „Kind“ wider Erwarten heftiges Heimweh bekommen, so sichere ich zu, dass ich den Umgang vorzeitig beenden und „Kind“ nach Hause bringen werde.

Wenn der Umgangsvorschlag am xx(vor 3 Monaten) für Ihre Mandantin zu kurzfristig kam, dann muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es sich hierbei wohl um ein Versäumnis "Mutter" handelte, denn bereits am (vor 7 Monaten) erhielt „Mutter“ eine email von mir, in der ich bereits Vorschläge für 2013 verfasst hatte. Insofern erscheint es befremdlich, dass „Mutter“ sie nicht darüber informiert hat.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass ich nicht gegen eine Teilung der Sommerwochen bin, um einfach grundsätzlich anderer Meinung als „Mutter“ zu sein. Es geht mir allein um „Kind“ seelisches Wohl, denn gerade für Kinder getrennt lebender Eltern sind Kontinuität und verlässliche Strukturen sehr wichtig. Da es in den vergangen 4 Jahren gängige Praxis war, dass im Sommer 14 Tage am Stück ein Umgang war, und es in den kommenden Jahren organisatorisch, bedingt durch die Schulferientermine gar nicht anders möglich sein wird als 14 Tage am Stück miteinander zu verbringen, denke ich wirklich nicht, dass es gut für „Kind“ wäre diese Struktur lediglich für diesen Sommer aufzubrechen.

Bitte teilen Sie mir den Termin für den 14 tägigen Sommerumgang bis spätestens zum XX mit, da ich meinen Urlaub definitiv fest einreichen muss. Da der Umgang in einem Urteil festgeahlten ist, und lediglich die Termine abgesprochen werden müssen (denn dies funktionierte in den vergangenen vier Jahren auch problemlos,) denke ich, dass es  sich sicherlich auch weiterhin Lösungen ohne gerichtliche Intervention finden lassen.

Mit freundlichem Gruß

------

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2013 13:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

- Es geht mir um die Frage welchen Wert mein Urteil hat

Angesichts des Schreibens der RAin im Zusammenhang mit diesem Umstand:

- Im Urteil sind keine Sanktionen festgehalten

Gar nichts.

Deine Ex kann sich daran halten oder nicht und wenn sie es nicht tut passiert auch nichts.
Und dass sie sich nicht daran zu halten gedenkt, kannst du der RAttenpost entnehmen.

- Wohin kann ich gehen, damit die Termine endlich geregelt werden (ohne gleich vor Gericht zu müssen)

Es gibt genau 2 Stellen an die du dich wenden kannst.
1. Deine Ex, mit der Bitte auf deine Belange Rücksicht zu nehmen oder
2. Das Familiengericht.

Alle anderen Stellen an die du dich wenden kannst sind nur Ausschmückungen und Anhängsel der Variante 1 die dir evtl. helfen könnten deine Ex zu überzeugen oder eben nicht.
Aber gegen den Willen deiner Ex kann nur ein Gericht vorgehen und das auch nur mit Sanktionen
Wenn es denn will.

Deinen Brief finde ich ziemlich schlecht.

Er enthält viel zu viel warme Luft und bestätigt der RAttin nur, dass sie dich am Nasenring hat und durch die Manege führen kann.
Und evtl. Vorschläge deinerseits sollten in dieser Phase zunächst deinen Interessen dienen.
Abstriche an deiner Position musst du später immer noch machen und wenn du jetzt schon zuviel Boden preis gibst, stehst du ganz schnell an der Klippe.

Deswegen hatte ich dir auch einen ganz anderen Schrieb vorgeschlagen.
Aber nun ist er ja schon weg.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2013 13:48




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin stonewall,

das Wichtigste gleich vorweg:

- Wohin kann ich gehen, damit die Termine endlich geregelt werden (ohne gleich vor Gericht zu müssen)

wenn Deine Ex nicht mitspielt, gibt es ausser einem Gerichtsverfahren keine Möglichkeit, sie zum Einlenken zu zwingen. Das ist so ähnlich wie beim Falschparken: Ohne Politesse hält sich auch niemand an Parkverbote. Blöd ist allerdings Dein Timing: Es wird sich nicht innerhalb der wenigen Tage, die Dein Arbeitgeber Dir noch in Sachen Urlaubsplanung zugesteht, eine Lösung finden lassen. Insofern wäre es vielleicht die beste Strategie, das Ganze nicht für dieses, sondern ab nächstem Jahr auf die richtigen Füsse zu stellen.

Völliger Blödsinn ist die "Heimweh-Nummer": Zum einen ist Heimweh nichts, was unter allen Umständen vermieden werden muss (so wenig, wie man ein heulendes Kind umgehend "abstellen" müsste); zum anderen zeigst Du mit Angeboten wie "XYZ kann sich während der Umgangszeiten gerne jederzeit persönlich davon überzeugen, dass es kein Heimweh gibt" eine unsinnige Unterwerfung unter die beliebigen Bedingungen Deiner Ex. Nicht zuletzt kannst Du auch die Frage stellen "was passiert, wenn das Kind Heimweh oder Sehnsucht nach mir hat - wird es dann auch umgehend zu mir gebracht?"

Menschen - auch Deine Ex - gehen so weit, wie sie (ungestraft) gehen können. Stell das Ganze deshalb mal vom Kopf auf die Füsse und mach klare Ansagen; beispielsweise "wir regeln das jetzt bis zum XX.XX.; ansonsten muss und wird es eben ein Gericht klären." Und das Ganze nicht per RA, sondern direkt an Deine Ex.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2013 14:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stonie!

Ich schließe mich Beppo an und bin eigentlich verwundert:
Du hast ein Urteil, das offensichtlich sehr eindeutig die (nicht übermäßig umfangreichen) Umgangszeiten festlegt, bekommst einen Brief der gegnerischen Anwältin und fragst Dich, welchen Wert so ein Urteil hat!

Dazu hast Du dann ja hier sehr eindeutige Antworten bekommen! Du hast Dich aber von der Schaumschlägerei der Anwältin beeindrucken lassen und antwortest butterweich, machst Zugeständnisse. Warum???

Das ist ein sehr häufig zu beobachtendes Verhalten: KV lassen sich häufig von solchen Anwaltsschreiben einschüchtern. Das tut nicht Not. Solche Schreiben sind nichts weiter als der Versuch, eine subjekive Position zu beschreiben, mit allen taktischen Spielchen. Die Rechstposition ist damit in keinster Weise verändert! Entscheidend ist einzig und allein ob sich jmd (zunächst der KV, später ggf ein Gericht...) davon beeindrucken lässt. Und das erstere ist hier leider gelungen...

Gruss Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2013 14:09
(@stonewall)
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Warum ich "zugeständnisse" mache, ist ganz einfach,
mich stört es nicht. Soll doch wer vom JA vorbeischauen...
Ich will einen Gerichtsstreit vermeiden.
Ich möchte möglichst schnell die Termine finden.
Wenn ich mich gleich quer stell, dann heisst es ja nur "Mit dem kann man nicht reden, der geht gleich vor Gericht"
sie wollte doch nur die Termine absprechen...
Also mach ich Vorschläge, die von SV´s etc. als kompromis gesehen werden. Selbst wenn keine Einigung erzielt werden kann, was die Termine angeht,
und das ganze doch vor Gericht geht, wird gleich erkannt, wer der querullant ist.

Ich hoffe jetzt einfach mal, das sie auf die Vorschläge eingeht, wenn´s wirklich um das Heimweh vom Kind geht, wird die Mutter bei den Vorschläge ja einlenken.
Ansonsten weiß auch jeder "Dritte" der diese schreiben mal ließ, was hier abgeht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2013 14:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, du kennst deine Ex vermutlich besser als wir, nur zeigt sowohl die allgemeine Forumserfahrung als auch deine eigene Schilderung deiner bisherigen Geschichte, dass  diese Strategie keine besonders große Erfolgsaussicht hat.

Ich habe eher den Eindruck, dass deine Geschichte der von "Hans im Glück" immer ähnlicher wird.

Deine Ex wird sich danach vermutlich bei ihrer RAttin für ihre Hilfe bedanken und für die Zukunft lernen, dass sie mit dir machen kann, was sie will.

Vielleicht kennst du deine Ex doch nicht so gut wie wir.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2013 14:49
(@totohh)
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Sorry Stonie,

für Dritte (die wir ja hier auch sind!) liest sich Dein Brief butterweich und so wenig überzeugend...

Du schreibst weitgehend im Konjunktiv, Du "möchtest" etwas, Du versuchst die tw abstrusen Wünsche der KM zu widerlegen und lässt Dich damit auf eine Argumentation ein, die Du aus deiner Position der Stärke(!) nicht führen musst. Damit hast Du Deine Position eigentl schon geräumt!

Der Vorwurf soll nicht sein, dass Du das nicht vorher erkannt hast. Aber nachdem Du hier auf Nachfrage unisono die Antwort bekommen hast, wundert es mich schon, dass Du so zurückschreibst!

wenn´s wirklich um das Heimweh vom Kind geht, wird die Mutter bei den Vorschläge ja einlenken.

Selbst wenn es darum ginge, warum sollte sie??
Brille hat es auch schon geschrieben selbst wenn das Kind Heimweh hätte, ist das überhaupt kein Grund, den 2-Wochen -Umgang ab- oder unterzubrechen! Heimweh zu überwinden macht ein Kind stark!

Ich rate Dir, viel deutlicher Deine Position zu artikulieren und durchzusetzen! Und wenn es vor Gericht muss, dann muss es eben! Das ist dann aber nicht Deine Schuld, sondern die der KM, die nicht willens, den bereits bestehenden gerichtl Beschluss zum Wohle desKindes umzusetzen. Wovor hast Du Angst?

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2013 14:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin stonewall,

Warum ich "zugeständnisse" mache, ist ganz einfach,
mich stört es nicht. Soll doch wer vom JA vorbeischauen...
[...]
Also mach ich Vorschläge, die von SV´s etc. als kompromis gesehen werden. Selbst wenn keine Einigung erzielt werden kann, was die Termine angeht,
und das ganze doch vor Gericht geht, wird gleich erkannt, wer der querullant ist.

@Beppo trifft den Nagel auf den Kopf; Du bist vermutlich der Mensch auf der Erde, der Deine Ex am schlechtesten beurteilen kann. Und nein: Du kennst sie nicht...

Offenbar stellst Du Dir ein Familiengericht wie eine Kindergartentante vor, die entscheiden muss, wer das rote Förmchen zuerst hatte. Das ist nicht der Fall; für Herumgeeiere gibt es dort keine Gummipunkte; Deine Ex wird dort auch nicht abgestraft: Sie hat sich ja nur um das Heimweh des Kindes gesorgt. Und wenn es das nicht gäbe, gäbe es eben die Ernährung, ein paar Allergien oder die während der Ferien zu erledigenden Hausaufgaben.

Ich hoffe jetzt einfach mal, das sie auf die Vorschläge eingeht, wenn´s wirklich um das Heimweh vom Kind geht, wird die Mutter bei den Vorschläge ja einlenken.
Ansonsten weiß auch jeder "Dritte" der diese schreiben mal ließ, was hier abgeht.

wie gesagt: Was irgendwelche "Dritten" wissen, interessiert niemanden. Es gibt eine besorgte Mutter und einen herumeiernden Vater, die sich nicht über die Banalität eines Ferienumgangs einigen können und deshalb Aufwand und Arbeit verursachen. Du allein hast es in der Hand, diesen Zustand aufrechtzuerhalten - oder zu beenden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2013 15:14