Hallo zusammen,
meine, irgendwo einmal gehört zu haben, dass ein Oberlandesgericht ein Urteil gefällt hat, dass die KM
mit den Kids "nur" 30 km, bei besonders guter Verkehrsanbindung max. 50 km wegziehen darf.
Ich suche dazu Informationen, ob das stimmt oder nicht. Wenn ja, brauche ich dringend dazu Infos.
Desweiteren suche ich Urteile zum §235 StGB.
Vielleicht könnt ihr mir helfen!
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.
Daddy38
"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"
Moin.
Selbst wenn es das gäbe, gibt es immer noch Hunderte, die das Gegenteil aussagen.
Auch vom BGH.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.