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Urlaubsregelung bzw. Ferienregelung

 
(@mala1935)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Benötige mal einen Tipp oder Rat von euch.
Ich lebe seit ca. Einem Jahr getrennt von meiner "Noch" Frau.
Die Scheidung läuft gerade. Beabsichtige Ende des Jahres mit meiner
neuen Lebenspartnerin zusammenzuziehen, in ihr Haus.
Meine Lebenspartnerin hat einen kleinen Sohn, 1 1/2 Jahre.
Meine Kinder sind 9 und 14.
Dieses Jahr habe ich meine Kinder 2 Wochen in den Sommerferien
und eine Woche in den Osterferien bei mir gehabt.
Nächstes Jahr wenn ich nicht mehr alleine wohne erwartet meine
neue Lebenspartnerin das ich meinen ganzen Urlaub nicht nur
in den Ferien nehme sondern auch mal außerhalb, damit wir mal
gemeinsam in den Urlaub fahren k

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 11:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ein verständlicher Wunsch.

Stell ihr die Gegenfrage: Fahrt ihr dann wirklich alleine, also auch ohne ihren Sohn in den Urlaub? Böte sich ja an ,wenn ihr Kind eine Woche beim Vater ist, dass ihr mal ne Woche oder auch ein verlängertes WE zusammen wegfahrt.

Auf jeden Fall musst du dir eben wirklich überlegen, wie du Umgang mit deinen Kindern und neue Partnerschaft unter einen Hut bringst, ohne dass der Kontakt zu deinen Kindern darunter leidet.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 11:51
(@mala1935)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Benötige mal einen Tipp oder Rat von euch.
Ich lebe seit ca. Einem Jahr getrennt von meiner "Noch" Frau.
Die Scheidung läuft gerade. Beabsichtige Ende des Jahres mit meiner
neuen Lebenspartnerin zusammenzuziehen, in ihr Haus.
Meine Lebenspartnerin hat einen kleinen Sohn, 1 1/2 Jahre.
Meine Kinder sind 9 und 14.
Dieses Jahr habe ich meine Kinder 2 Wochen in den Sommerferien
und eine Woche in den Osterferien bei mir gehabt.
Nächstes Jahr wenn ich nicht mehr alleine wohne erwartet meine
neue Lebenspartnerin das ich meinen ganzen Urlaub nicht nur
in den Ferien nehme sondern auch mal außerhalb, damit wir mal
gemeinsam in den Urlaub fahren können.
Die Frage jetzt dazu, muss ich meinen gesamten Jahresurlaub
für die Ferien verplanen, kann die KM mich dazu "verdonnern" die
Hälfte der Ferienzeit abzudecken? Das Verhältnis zur KM ist alles
andere als entspannt!
Es ist jetzt nicht so das ich mich vor der Betreuung meiner Kinder
drücken will, im Gegenteil, aber schließlich habe ich ab nächstes Jahr
meinen Lebensmittelpunkt einfach woanders, meine Kinder werden definitiv
weiter eine ganz wichtige Rolle dabei spielen.
Im Haus meiner neuen Partnerin haben wir ein Zimmer für meine
beiden ausgeräumt und entsprechend eingerichtet.
Hat damit jemand Erfahrung und kann mir Tipps geben wie
man am besten damit umgeht und es evtl. allen irgendwie recht
zu machen? Kann die KM rechtliche Schritte einleiten?
Danke schon mal für eure Antworten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 12:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eigentlich solltest Du Dich glücklich schätzen, dass trotz des unentspannten Verhältnisses zu Deiner Ex offenbar regelmäßiger Umgang und hälftiger(!) Ferienumgang funktionieren! Danach sehnen sich viele der hier angemeldeten Väter!

Und schön, dass Du offenbar auch wieder eine Partnerin gefunden hast und ihr eine Familie seid.

Also: Wo ist das Problem? Da Du nunmal schulpflichtige Kinder hast (und in die neue Beziehung mitbringst) ist Urlaub eben weitgehend in den Schulferien angesagt. Das ist in allen Familien so (und wird auch in 4,5 Jahren für Deine neue Freundin so sein). Also, das kann nicht ihr Problem sein, das ist normal.

Naja, und Deine schulpflichtigen, bald pubertierenden Kindern mit allen Problemen bringst Du doch genauso mit, wie Deine neue Partnerin einen kleine " Hosenscheißer"  😉

Mir schwant es allerdings, das es da irgendwelche Resentiments Deiner neuen Partnerin ggü Deinen Kindern gibt?! Das sind Themen, die ihr vorher klären solltet, sonst ist doch kontinuierlicher Ärger und Steit in den nächsten Jahren vorprogrammiert... Wenn Du ernst meinst mit Deiner Verantwortung ggü Deinen Kindern, dann sollten die aber auch gleichberechtigt sein, ggü dem Kind Deiner neuen Partnerin! Das bist Du ihnen schuldig! Mach Dich gerade ggü Deiner neuen Partnerin!

Und ja, wie hält Deine neue Partnerin mit dem Vater ihres Kindes?

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 12:39
(@mala1935)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Toto,
Danke für dein Kommentar.
Meine neue Partnerin hat nichts gegen meine Kinder, im Gegenteil,
sie versteht sich supergut mit denen und meine Kinder finden sie
auch klasse.
Sie hat halt nur mitbekommen wie es jetzt in den zwei Wochen mit
meinen Kindern gewesen ist. Das sie halt fordern und das es halt
schon auch anstrengend ist.
Der Umgang mit dem Zwerg und dem KV ist, sagen wir mal spärlich.
Er bekommt den Zwerg an einem Tag am Wochenende, aber auch nur
wenn er dafür Zeit findet.
Der KV hatte auch schon Urlaub und hat sich da immerhin einen
Nachmittag um den Zwerg gekümmert.
Er sieht das eher alles was lockerer.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 12:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wie sieht es nun aus?

Urlaub ohne deine Kinder bedeutet auch ohne ihr Kind oder mit ihrem Kind?

Natürlich sind Kinder in dem Alter anstrengend. Ist für sie schon mal ein Vorgeschmack darauf, wie anstrengend ihr Kind in 6 Wochen Sommerfeiren werden wird 😉

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 13:01
(@mala1935)
Schon was gesagt Registriert

Urlaub mit ihrem Kind.
Ich denke nicht das der KV sich deswegen Urlaub nehmen wird.
Wie gesagt, die Umgangsregelung zwischen den beiden ist sehr
locker gehalten. Er nimmt den Zwerg wenn er Zeit hat. Ein Tag am
Wochenende. Wenn er Urlaub hat ist es halt sein Urlaub und zu
nix verpflichtet.
Aber könnte meine Frau denn rechtlich da was machen, wenn
ich sagen würde, ich nehme die Kinder in den Ferien mal nicht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 14:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

rechtlich gesehen kann sie nichts machen. Sie kann natürlich vor Gericht eine Umgangsregelung erstreben, die alle 14 Tage von Fr-So und alle hälftigen Ferien beinhaltet. Du kannst das ablehnen und dann wird ein Richter urteilen. Der kann sich ihr oder dir anschließen.

Allerdings würde mir das

Urlaub mit ihrem Kind.

zu denken geben. Warum sollte ihr Kind mehr Recht auf Urlaub mit dir haben, als deine eigenen Kinder?

Wenn sie das zur Bedingung macht, dass du deinen Umgang mit deinen Kinder zu reduzeiren hast, damit du mit ihrund ihrem Kind Urlaub machen kannst würde ich mir nochmal gut überlegen, ob ein Zusammenziehen in dieser kosntellation wirklich gut ist.

Was wenn ihr ein gemeinsames Kind bekommt? Sollen dann deine Kinder weniger häufig kommen, weil ein baby Ruhe braucht.

Ich glaube dein Problem wird auf lange Sicht nicht sein was deine Ex, evtl. sogar zu Recht, verlangen könnte, sondern welche Vorstellungen deine Jetzt von eurem Patchworkfamilienleben hat.

Außerdem öffnet es, und bei euch scheint es ja nicht konfliktfrei zu sein, der KM die Tür euren Kindern zu sagen: Na seht mal, kaum wohnt er mit Next zusammen ist ihm der Urlaub mit ihr und ihrem Kind wichtiger als ihr. Der Papa hat eine neue Familie, euch hat er nicht mehr so lieb. Ihr seid ihm lästig, er will nicht mehr soviel Zeit mit euch verbringen.....

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 14:24
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich finde das:

Meine neue Partnerin hat nichts gegen meine Kinder, im Gegenteil,
sie versteht sich supergut mit denen und meine Kinder finden sie
auch klasse.
...
Sie hat halt nur mitbekommen wie es jetzt in den zwei Wochen mit
meinen Kindern gewesen ist. Das sie halt fordern und das es halt
schon auch anstrengend ist.

passt nicht wirklich zusammen.

Um sich mal den "worst case" auszumalen: was passiert, wenn deiner Ex, sprich der KM etwas zustößt oder sie nur mal längere Zeit krank wird oder so.
Dann sind die Kinder längere Zeit bis dauerhaft bei dir. Versteht sich deine LG dann immer noch supergut mit deinen Kindern?
Oder versteht sie sich nur super gut, wenn sie "satt, sauber und zufrieden" sind?

Ich habe da ein merkwürdiges Gefühl...

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 16:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mala,

noch eine grundsätzliche Überlegung: Wie war das, als Du mit Deiner Ex noch unter einem Dach gewohnt hast - gab es da kinderfreie Ferien oder Wochenenden für Euch?

Die Entscheidung "pro Kinder" hat nun einmal gewisse Konsequenzen in Sachen Freizeitgestaltung, die auch nach einer Scheidung weiter gelten. Im Idealfall teilen Du und Deine Ex Euren Jahresurlaub so auf, dass Ihr die Betreuung Eurer gemeinsamen (!) Kinder während der Schulferien bestmöglich abdecken könnt. Ja, das ist einer der "Preise" die man bezahlen muss, wenn man Kinder hat. Gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung von Freizeit-"Ansprüchen" braucht man dafür nicht.

Falls Deiner neuen Partnerin das nicht passt, muss sie sich eben einen Mann ohne "Altlasten" suchen. Oder kannst Du zu ihr sagen "hey, ich will auch mal allein mit Dir wegfahren, bring Dein Kind gefälligst mal woanders unter!"?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 17:41




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ich schließe mich meinen Vorredner ganz entschieden an.

Wenn deine ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass du ständig für sie und ihr Kind da bist, ist es ein absolutes Unding, dass sie dir Zeit mit deinen Kinden einschränken will.

Da stimmt etwas im gegenseitigen Verständnis nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2012 20:39