Unumsetzbares Urtei...
 
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Unumsetzbares Urteil!!!

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(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ihr wisst , bewohnen mein ex LG und meine Kids und ich noch immer die selbe Wohnung.
er durfte seine Kinder nun 8 Monate nicht sehen und ging in Umgangsklage.
Heute kam das Urteil, es ist vernichtend.
- er hat das Sorgerecht aberkannt bekommen wegen der schlechten Kommunikation mit der KM
- die Kinder kommen an festgesetzten Wochenenden.
MEINE KINDER UND ICH HABEN SO LANGE DAS HAUS ZU VERLASSEN!!!!! AUCH DIE FERIEN ÜBER!!!

Ja gehts noch? Wo sollen wir denn bitte hin? Wer zahlt das alles? Selbst , wenn ich mir jetzt eine WOhnung nehmen würde ( ich WILL meine Kinder nicht schon wieder umschulen), wer zahlt denn das????
HIIIIIIILFEEEEE!
Monja

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2006 15:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Urteil würde ich gerne sehen. Kannst du es hier bitte anonymisiert einstellen (abtippen). Nicht nur der Tenor, sondern die Begründung ist wichtig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2006 15:55
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja , aber vor Montag krieg ich DAS GANZE wohl eher nicht zu Gesicht , J ist erstmal Autofahrenund Dampf ablassen.

Wörtlich heißt es dort:
... wird dem Antrag der KM stattgegeben , die gesamte elterliche Sorge der KM zu überragen. Grund hierfür ist die gestörte Kommunikation zwischen den Elternteilen...
Dann werden die Umgangsdaten festgelegt.
Dann steht da:

...... der Kindesvater hat dafür zu sorgen , das die Kinder der LG Frau ********** ( Ich) und ihren Kindern nicht begegnen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2006 15:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nicht verrückt machen!  🙂 Es gibt ja noch das OLG.  😉

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2006 16:01
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Jaa , aber bis dahin läuft J natürlich Amok , und das kriegen meine dann wieder ab. Kinder meine ich.
Das ist doch nicht umzusetzen. Zahlt der Richter , also das LG die Kosten??? Meine große hat mit ihrer psychatrischen Erkrankung ( adhs und oppositionelle Verhaltensstörung) genug am Hals. Soll ich die jetzt hin und herzerren??
Monja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2006 16:03
 Uli
(@Uli)

Hallo Monja,

kannst Du es einscannen und mir zumailen? Ich würde es dann über die OCR schicken und anonymisieren . Dann bräuchtest Du es nicht abzutippen.

Uli

p.s. was ist eigentlich z.Zt. an den Gerichten los? Man liest ja nur noch Dinge aus dem Gruselkabinett!  :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2006 16:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eines noch: Ich sehe in dem gegen dich und deine Kinder ausgesprochenen Wohnungsverweis eine klare Grundrechtsverletzung. Einer Prüfung durch das BVerfG wird das nicht Stand halten.

Jaa , aber bis dahin läuft J natürlich Amok , und das kriegen meine dann wieder ab. Kinder meine ich.

Sorry, er ist der Erwachsene. Er hat sich zu beherrschen.

Das ist doch nicht umzusetzen. Zahlt der Richter , also das LG die Kosten???

Wieso LG (Landgericht) ? Wobei, hmmmm - wie wäre es jetzt mit einer Unterhaltsabänderungsklage? Wegen eurer auswärtigen Unterbringung entstehen erhöhte Umgangskosten. Nene, is' 'n Scherz.

Achso: Wer steht im Mietvertrag, bzw. wem gehört das Haus (je nach dem, was zutriftf)?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 01.09.2006 16:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

...... der Kindesvater hat dafür zu sorgen , das die Kinder der LG Frau ********** ( Ich) und ihren Kindern nicht begegnen.

Wenn es so formuliert ist, wird mojawi mit ihren Kindern ja nicht der Wohnung verwiesen. Der KV hat nur dafür zu sorgen das sie sich nicht begegnen. Das könnte auich bedeuten, das er die Kinder auserhalb der gemeinsamen Wohnung sieht.

Aber wie auch immer, es ist ein bescheuertes Urteil  :knockout:, wie kann man so etwas verlangen?

Mir käme da nur ein Gedanke: Dann soll der Vater eben, weil er die Wohnung mit seinen Kindern nicht nutzen kann und ein Hotel zu teuer ist mal versuchen vor Gericht durchzusetzen ,das er an dem Umgangs-WE in der Wohnung seiner Ex mit seinen Kindern übernachtet  :knockout: :wink:. Das wäre nämlich genauso widersinnig.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2006 16:37
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

klar könnt er sie woanders sehen. Aber über Nacht??? Das ist doch irre.
Obwohl bei uns ruhe war , haben wir uns nun reichlich in den flicken. Ich wär schon lange in ner anderen wohnung , aber es findet sich keine , ohne das ich meinen kleinen umschulen muss. o.K. , ich könnt ein Haus mieten ( soviel geld hab ich nicht).

Mich macht wütend ( vielleicht habt ihr ja damals gelesen , wie eklig sich die beiden gegenüber uns benommen haben) , das dr richter mich nie befragt hat. Die Kids hätten ( lt. Jugendamt) " dauerhaft schlechte erfahrungen mit mir gemacht".
Na hallo!
Den Mietvertrag habe ich ( bzw. hat er den in seiner Rage an sich genommen) , ihm gehört das Haus. Ich werde auch ausziehen , sobald ich in diesem kaff bezahlbaren wohnraum habe. Aber das einfach zu verfügen geht doch nicht.
Auch die aberkennung der sorge finde ich ein unding , denn SIE hat ihm doch andauernd den hörer aufgelegt. Beim termin hat er eine liste vorgelegt , wo alle anrufe aufgelistet waren , an denen sie nicht abnahm und nie zurückrief ( die KM) 8 Monate lang!!! Nun bekommt er die sorge aberkannt , weil sie sich stur stellt. Das ist hart.
Abgesehen davon interessiert mich meine Lebenssituation.
Wie stellt der sich das vor???
Sobald ich das Urteil in meinen eigenen Fingern habe, tipp ichs ab ( außer deep gibt mir ne faxnr, denn ich habe doch gar keinen scanner)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2006 17:06
 Uli
(@Uli)

Ich schick Dir per PN meine Faxnummer.

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2006 17:14




(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

is unterwegs.....piiiiepratter.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2006 17:44
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

ulli , es ist nicht unterwegs denn ich habe keine pn...... , gut , aber dafür die kopie inne hand, oooch jut.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2006 17:45
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

.......
Das Umgangsrecht zwischen dem Antragsteller und den Kindern......... ( Name) und ........ Name wird für den Zeitraum vom 1.9.-30.11 wie folgt festgelegt:
Der Antragsteller nimmt die Kinder jeden 2. und 4. Samstag eines Monats von 9:00 bis 18:00 zu sich; der Antragsteller hat dabei dafür sorge zu tragen ,dass die Kinder seiner derzeitigen Legbensgefährtin ...... nicht begegnen. Für den Fall , das der Umgang an einem Samstag ausfallen sollte wird dieser am darauffolgenden Samstag nachgeholt.
Für die Zeit ab 1.12. und fortlaufend wird der Umgang des Antragsstellers mit den Kindern....... und....... wie folgt geregelt, wobei der Antragsteller dafür SOrge zu tragen hat , das die Kinder seiner derzeitigen LG Frau......... nicht begegnen.
Der Antragsteller nimmt die Kinder jedes zweite und vierte WE zu sich von 1(.== bis Sonntagabend 18:00.
Für den Fall , das das Umgangsrecht an einem WE ausfallen sollte , wird dieses am nächsten Wochenende bzw. am nächstmöglichen Wochenende nachgeholt.
( Es folgen die Regelungen für die Ferienwochen)

Der ANtragsteller lebt derzeit mit seiner Lebensgefährtin Frau ( ich)nd deren beiden Kindernu in häuslicher Gemeinschaft
.......
Zwischenzeitliche intensive bemühungen dritter ( Beratungsstelle , Jugendamt) zu einer Annäherung und Normalisierung ihres persönlichen Verhältnisses zu gelangen sind ohne greifbares Ergebnis geblieben.
Unter diesen massiven Spannungen hat auch der Umgang zwischen dem Antragsteller und den gemeinsamen Kindern gelitten. BEI DURCHGEFÜHRTEN KONTAKTEN SIND DIE GEMEINSAMEN KINDER AUCH MIT DER DERZEITIGEN LG DES ANTRAGSTELLERS ZUSAMMENGETROFFEN. HIERBEI KAM ES OFFENBAR ZU VORFÄLLEN DIE EINER FÜR DEN KINDESVATER UND KINDERN ZUFRIEDENSTELLENDEN DURCHFÜHRUNG DER UMGANGSKONTAKTE ABTRÄGLICH WAREN. bEIDE pARTEIEN HABEN BEWUSST DAVON ABGESEHEN; DIESE VORFÄLLE DEM GERICHT IMDETAIL DARZULEGEN.  es herrscht jedoch zwischen Ihnen Übereinstimmung darüber , das die gegenwart der Frau........ bei den Umgangskontakten letztlich deutlich negative Auswirkungen hatte.

:knockout: ( ja , ich habe mich nicht beschimpfen lassen , das ist natürlich tragisch)

Den Rest hat er mich nicht kopieren oder lesen lassen, nur die Sache mit dem Sorgerecht stand so da drin , wie oben beschrieben.
So , was sagt Ihr? Muß ich nun raus mit den Kids oder was hat sich der Richter dabei gedacht????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2006 18:19
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Monjawi!

Das ist ja völlig unfassbar. Klassischer Fall von "nach dem Prozess ist vor dem Prozess".
Vielleicht beruhigt Euch ... Deinen LG... das Folgende ein klein wenig:

Entscheidung des OLG Celle vom 15.12.2003, 10 UF 267/03
Die massive Verweigerung jeglicher direkter Kommunikation mit dem Vater durch die Mutter und einseitig durch sie getroffene Entscheidungen können die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater rechtfertigen.

OLG Hamm, Beschluss vom 11 UF 73/04
Wer das alleinige Sorgerecht für sich beantrage, müsse konkret darlegen, dass, wann, bei welchem Anlass und auf welche Weise Bemühungen um eine gemeinsame Elternentscheidung stattgefunden hätten und diese Bemühungen an der Verweigerungshaltung des anderen Elternteils gescheitert seien. Der allgemeine Hinweis des betreuenden Elternteils, aus persönlichen Gründen würden Gespräche mit dem anderen Elternteil abgelehnt, reichten nicht aus. Es sei insofern beiden Eltern zuzumuten, alle Anstrengungen zu unternehmen, um im Interesse der Kinder ihre gemeinsame Elternverantwortung wahrzunehmen. Dazu gehöre auch, sich zu überwinden und trotz vorhandener Barrieren und trennungsbedingter Meinungsverschiedenheiten das Gespräch mit dem anderen Teil zu suchen und zu führen.

Entscheidung des OLG Koblenz vom 20.09.2005, Az: 9 UF 614/05,
Bei fortwährenden Auseinandersetzungen der Eltern und Vorwürfen der Mutter gegen den Vater kann eine so erhebliche Belastung für die Kinder entstehen, dass im Rahmen des Verfahrens nach § 1666 BGB die Frage elterlichen Erziehungseignung zu klären ist.

Was ist das nur für ein Land, was sind das für Richter, was ist das für ein Rechtssystem?
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2006 18:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na ja der KV muß Sorge tragen das seine Kinder nicht mit dir oder deinen Kindern zusammentreffen.

Wie das zu berwerkstelligen ist wird ja nicht konkretisiert. Es gibt da verschieden Möglichkeiten:

a) Du und deine Kinder verlassen während der Umgangszeiten die Wohnung und schlafen notfalls woanders.

b) Er nimmt den Umgang außerhalb der Wohnung wahr. Solange keine Übernachtung geplant ist, ginge das ja. Zum Übernachten müßte er sich dann eben irgendwas mit seinen Kindern suchen.

c) Ihr bleibt in der Wohnung und er bringt seine Kinder mit und jede "Teilfamilie" darf bestimmte Räume nur zu bestimmten Zeiten betreten.

Wie auch immer bescheuert. Allerdings wenn du einen ordnungsgemäßen Mietvertrag hast, kann er dich kaum an den Umgangs-WE "rauswerfen", weil er dir dann die ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache untersagen würde...

Wie auch immer. Am besten wäre es, wenn du möglichst schnell was anderes findest.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 01.09.2006 18:37
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo monjawi,

wenn ich das lese:

es herrscht jedoch zwischen Ihnen Übereinstimmung darüber , das die gegenwart der Frau........ bei den Umgangskontakten letztlich deutlich negative Auswirkungen hatte.

dann verstehe ich das Urteil. Dein LG ist dir in den Rücken gefallen und mit seiner Ex einer Meinung, dass du den Umgang mit den Kindern störst. Nun sollte es auch einzig das Problem deines LGs sein, wie er den Umgang hinbekommt, ohne dass die Kinder auf dich stoßen. Oder?

Ich wünsche dir, dass du so schnell wie möglich eine neue Wohnmöglichkeit findest und dich endlich aus dieser Umgebung verabschieden kannst, denn:

Jaa , aber bis dahin läuft J natürlich Amok , und das kriegen meine dann wieder ab. Kinder meine ich.

das kannst du deinen Kindern auf Dauer ja auch nicht antun.

Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2006 20:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

dann verstehe ich das Urteil. Dein LG ist dir in den Rücken gefallen und mit seiner Ex einer Meinung, dass du den Umgang mit den Kindern störst...

Jep, genau so ist es. Ob er ihr nun in den Rücken fiel oder was vorgefallen ist und wer das dann wie  empfunden bzw. interpretiert hat, ist eine ganz andere Sache.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2006 20:24
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Jaa , sehe ich auch so. Sah ich ja schon so seit " dann wischt sie halt nochmal". Keine Frage.
Ich habe mir bislang alle beiden verfügbaren Wohnungen angeschaut. 700 Euro warm für 64 qm. Das kann ich einfach nicht.
Ich weiß , das ist blöd.
Zudem kommt : wer betreut meine Kids , wenn ich arbeiten bin????? Und das muß ich , denn erst im Oktober ist nach drei Jahren der Termin , ob ich Unterhalt bekomme. Das ist zum Brechen.
Ich weiß auch , das das alles nochmal lustig wird , wenn die beiden niemand mehr schuld geben können , weil keiner mehr da ist.... und die kiste trotzdem nicht läuft.
Hach , ich könnt mich n bißchen selbst bemitleiden.
trotzdem is das Urteil fies. Ich hab mit den beiden kids wirklich nichts mieses gemacht, ehrlich!!!
erinnert ihr Euch , wie ich sogar mehr oder minder freiwillig bei -16Grad  mit meinen vor die Tür musste??? Ich hab echt alles gemacht, damit die ungestört umgang haben können.
Maulende Myrthe.....ninger

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2006 20:36
(@Platt)

Hi,

könntest Du die jetzige Wohnung alleine oder mit staatlicher Unterstützung bezahlen? Hast Du den Mietvertrag mit unterschrieben?

Wenn dem so wäre, warum willst Du ausziehen. Du bist AE Mutter er aber nicht AE Vater. Das könnte im Fall der Wohnungsstreitigkeiten sehr problematisch werden.
Außerdem steht anscheinend nur in Abwesenheit der LG......Das setzt aber nicht zwingend voraus, dass Du die Wohnung verlassen musst. Soll der sich doch für die Umgangszeit eine neue Bleibe suchen.

Es geht mir in erster Linie nicht um Dich, sondern um Deine Kinder. Ich glaub es hackt. Mach Stress ohne Ende. Der geht und nicht Du.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2006 01:13
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

@platt
ja , auch mir geht es um die kids. Nein , der Wohnraum , den sie hier anbieten ( 5-6 Zr. Häuser) krieg ich nicht finanziert.
weißt Du - ich war echt nicht fies. Wir sind teilweise sogar selber rausgegangen , haben uns spottliedchen anhören müssen und fiese sprüche , die die KM den kindern aufgetragen hatte. Mein sohn hatte seinen sohn zum geburtstag eingeladen- und wurde prompt von der km niedergemacht.
klar drehen die sich das schön einfach.
ich habe einfach keine kraft mehr. gar keine. vor ungefähr ner woche war die pol hier , weil er mir den schlüssel weggenaommen hatte ( und den mietvertrag) und ich nicht raus konnte. die pol hielt das für eine bagatelle.
ich hab nich mal mehr kraft für zorn.Ja , ein wenig streß werd ich mal machen ( ich hab ne supertolle anwältin , ein ganz bissiges teil) aber man kämpft an so vielen fronten, weißt Du. Auch das ADHS meiner großen ist nicht ohne. Durch das theater gestern ist sie wieder ausgehakt und ich hätte sie beinahe einweisen lassen müssen in die kinderpsych.
Sagt er , er will mit diesem irrsinn nix zu tun haben. Wenn ich daran denke , wieviel rücksicht ich auf die krankheiten und merkwürdigkeiten seiner nahm.....
naja.
Monja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2006 11:18




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