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unbegründete Anschuldigung + Meine Ex will das alleinige Sorgerecht...

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(@magnum_2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielleicht finde ich hier einige Anworten.
Meine Frau beschuldigte mich des sexuellen Mißbrauchs meiner Kinder.
Diese Anschuldigungen wurden mittlerweile ausgeräumt und waren auch unbegründet !!!!
Seither habe ich meine Kinder nicht mehr gesehen.
Vor Gericht läuft es sehr schleppend und meine Frau ist auch zwischenzeitlich mit den Kindern umgezogen (ca 400 Kilometer entfernt).
Was kann ich tun??

Danke für die Hilfe


Anm. Admin.: Titel angepasst. Uli

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2007 17:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

da der Verdacht als unbegründet aus dem Weg geräumt wurde, wäre es an der Zeit, bei Gericht nach einem frühen Termin zwecks regelung des Umgangs nachzufragen. ggf. bringt ein Antrag auf Erlass einer EA auch 'n bisserl Geschwindigkeit in die Sache.

DeepThought

P.S.: Aus irgendeinem Grunde war dein Topic geschlossen. Ich hab's wieder aufgemacht, damit Antworten möglich sind.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 20:09
(@magnum_2007)
Schon was gesagt Registriert

Danke,
das habe ich schon veranlaßt. Als Reaktion darauf ist sie dann umgezogen !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2007 20:12
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Da deine Ex einfach soetwas behauptet hat wäre da nich teine Anzeige wegen Verleumdnung etwas?

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 20:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

sch...

Gib mal 'n paar Infos zu:
- Sorgerecht
- Kindesalter
- Alter und Geschlecht der Kinder
- Seit wann verheiratet
- Wann umgezogen

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 20:16
(@magnum_2007)
Schon was gesagt Registriert

- seit 1999 verheiratet
- Sohn 6
- tochter 3
- sorgerecht haben wir beide
- aufenthaltsbestimmungsrecht hat sie immer noch, obwohl strafanzeige eingestellt ist
- umgezogen ist sie anfang/mitte oktober

An eine Strafanzeige hatte ich auch schon gedacht, wäre aber ohne Aussicht auf Erfolg, da sie behauptet, dass ihr das die Kinder erzählt hätten mit dem SM.  Mein RA meinte auch eine Anzeige würde mir nur die Aberkennung des Sorgerechts einbringen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2007 20:28
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hä wie bitte?
Hier beschuldigt dich deine Ex das du deine eigenen kinder Sexuell missbraucxht haben sollst und dein RA sagt durch eine Anzeige würdest du dein Sorgerecht verlieren.
Das ist einfach ohne worte Mutter darf sowas behaupten , aber wehren darfst du dich nicht?

MFG

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 21:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Einschätzung deines RA, magnum_2007, ist durchaus nachvollziehbar und seine Sorge berechtigt. Es würden hierdurch die Elterndifferenzen offenkundig und ein Unrechtsprecher alter Schule würde dieses Elternzerwürfnis zum Anlass nehmen, dir kalt lächelnd das SR zu stibitzen. Wahre Größe offenart sich durch Souverenität.

Das ABR hat sie im EA-Verfahren wegen des Vorwurfes bekommen? Es sollte offensichtlich sein, dass der Vorwurf eben zu genau diesem Zweck erhoben wurde.

Die Frage ist, was du willst?!

Du könntest auf Umgang klagen oder aber auch auf Kindesherausgabe.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 21:09
(@magnum_2007)
Schon was gesagt Registriert

ja das ABR hat sie wegen des Vorwurfs bekommen.
Desweiteren habe ich auch noch eine Unterhaltsklage am Hals gehabt, weil ich den ausgemachten TU nicht gleich Montags überwiesen habe.
Die Überweisung habe ich erst Mittwochs getätigt. Durch eine EV hat sie auf eine sehr hohe Unterhaltszahlung geklagt.
Da ich für die Kinder bezahlte (auch durch Titulierung belegt)  ist es recht glimpflich ausgefallen. Nur der berechtigte Wechsel der Steuerklasse wurde im "Richterspruch" als nicht notwendig erachtet und somit IGNORIERT. Das heißt, die Berechnungsgrundlage ist die Steuerklasse 3 !!!!

Mein Ziele sind:

-meine Kinder wieder zu sehen
-das gemeinsame Sorgerecht zu behalten
-keinen Unterhalt mehr für meine Ex
-so schnell wie möglich die Scheidung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2007 22:33
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Magnum!

Auch ich würde raten den SM-Vorwurf ruhen zu lassen. Guck nach vorne und konzentriere Dich auf Deine Ziele. Der SM-Mist wäre da wohl kontraproduktiv.

Ich geh mal davon aus, daß zwischen Exe und Dir nur verbrannte Erde liegt und gütliche Versuche nicht fruchten werden:

-meine Kinder wieder zu sehen

Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung raushauen.

-das gemeinsame Sorgerecht zu behalten

Warum solltest Du es verlieren?

-keinen Unterhalt mehr für meine Ex

Vergiss es.

-so schnell wie möglich die Scheidung

Ist die denn eingereicht?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2007 15:08




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

-keinen Unterhalt mehr für meine Ex -
Vergiss es.

Wirklich? Hier ist die falsche Steuerklasse zugrundegelegt und ein vorsätzlicher Fernumzug produziert erhebliche Umgangskosten. Wenn beides berücksichtigt wird löst sich der EU in Luft auf.

Klar, auf den Amtsrichter der das Steuersystem nicht versteht hätte man schneller reagieren müssen durch eine OLG-Beschwerde. Aber der Fernumzug ist doch Grund für eine Abänderung? Ich könnte mir vorstellen, dass in so einem Fall, der so offensichtlich vorsätzlich ist, man sie da packen kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2007 17:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Könnte nicht der TU/EU bei solchen nachgewiesen falschen Anschuldigungen verwirkt werden?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2007 20:37
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wirklich? Hier ist die falsche Steuerklasse zugrundegelegt und ein vorsätzlicher Fernumzug produziert erhebliche Umgangskosten. Wenn beides berücksichtigt wird löst sich der EU in Luft auf.

Naja, theoretisch wohl schon aber praktisch? Auch wenns im Gesetz anders steht - zur EU-Verwirkung kommt es so gut wie nie. Und wenn doch, dann in sehr extremen Fällen.

Aber vielleicht gäbe es ne Chance, daß Exe sich anteilig an den deutlich höheren Umgangskosten beteiligen muß...!?

Allerdings würde ich mich zuerst mal aufs Umgangsrecht konzentrieren. Da sind die Erfolgsaussichten doch wesentlich höher ... eigentlich sogar fast 100%.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2007 21:27
(@magnum_2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
bei mir gibt es folgende Neuigkeiten.
Der Richter möchte nun durch den Umzug meiner Frau, die Angelegenheit an das Familiengericht abgeben, wo meine Frau nun mit den Kindern hingezogen ist. Natürlich hat mein Anwalt Einspruch eingelegt und Ihre Anwältin beführwortet den Wechsel.
Ist es ohne weiteres möglich, das Gericht zu wechseln.
Für mich würde es bedeuten, dass mir erhebliche Kosten entstehen, wenn ich meinen Anwalt behalte. Auf der Anderen Seite müßte ich mir einen neuen Anwalt suchen und das Verfahren würde sehr wahrscheinlich sehr verzögern.
Was kann ich noch tun ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2007 19:28
(@magnum_2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich bin irgendwie verzweifelt. ;(

Meine Ex versucht mit allen Mitteln mir den Kontakt zu meinen Kindern (3 und 6 Jahre) zu verwehren. Als sie mit den Kindern ausgezogen ist, da habe ich mir nichts dabei gedacht.
Aber dann ging es so richtig los. Zuerst hat sie mich wegen SM an den Kindern angezeigt (so aus Lust und Laune !!!!) und somit vorübergehend das ABR bekommen.
Zeitgleich hat sie noch Klage auf Unterhalt eingereicht und besteht auf das alleinige Sorgerecht (noch ein Aktenzeichen). Mittlerweile sind nun 8 1/2 Monate rum und ich habe meine Kinder immer noch nicht gesehen, obwohl sich die Vorwürfe des SM nicht bestätigt haben (WEIL EINFACH NICHTS WAR !!!!) und es nicht zu einem Verfahren gekommen ist.

NIcht einmal Umgang gewährt sie mir. Mein RA riet mir dann durch eine EV anzuzeigen, meine Kinder sehen zu wollen mit dem Hinweis auf die Blockade durch meine Ex. Dies ist nun so 2 Monate her !!! In dieser Zeit hatte ich einen Termin beim JA, wegen der Stellungnahme und nix ist passiert. Schließlich habe ich dann ende Oktober mitgeteilt bekommen, dass Ex nun nach Braunschweig umgezogen ist und die anhängigen Verfahren an das zuständige Gericht am Wohnort meiner Ex verlegt wird.

Ich habe auch herausgefunden dass die RAin meiner Ex eine Verfechterin der sogenannten Einelternfamilie ist. Nun mit den ganzen Beschuldigungen und die Blockadehaltung hat sie es fast geschafft. Ich brauche nun mehr Informationen, wie ich es schaffe meine Kinder zu sehen und gegen dieses Ziel des alleinigen Sorgerechts anzugehen. Wie gesagt, ich brauche viele Infos und einen super Anwalt, der sich wirklich mit solchen Dingen auskennt und es auch schon erlebt hat.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2007 10:16
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Natürlich hat mein Anwalt Einspruch eingelegt und Ihre Anwältin beführwortet den Wechsel. Ist es ohne weiteres möglich, das Gericht zu wechseln?

Ich antworte mal in Deinem Ursprungsthread, auch wenn Du gerade einen neuen aufgemachst hast.

Finde ich schon merkwürdig, dass er das Verfahren abgeben will. Klar, jeder will Arbeit loswerden, aber hier ist der Umzug ja rechtswidrig erfolgt, weil Du nicht gefragt worden bist, und eine Verlagerung des Verfahrens ist eine Präjudizierung. Sie hat das ABR ja nur vorläufig und nach meinem naiven Verständnis macht sich das Gericht das hier zu einfach.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 12:56
(@jemmy)
Registriert

Hallo Magnum

Ich spüre deine ( verständliche ) Verzweifelung. Da solltest du erst einmal ansetzen.
Es hilft niemandem, auch nicht deinen Kindern, wenn du jetzt den Kopf verlierst. Also
versuche erstmal eine gewisse innere Ruhe wieder herzustellen. Um das zu erreichen,
ist es auch keine Schande, sich professionelle (ärztliche) Hilfe zu holen.

Hat deine EX noch das ABR?
Du hast vor zwei Monaten Antrag auf eine EV gestellt und noch nichts gehört?
In welchem Bereich wohnst du? 
Wie hat sie den Antrag auf ASR begründet?

Nochmal: Bleib ruhig. So einfach bekommt auch Frau nicht mehr das ASR !

LG Thomas

*edit* Habe gerade gesehen, das du schon in einem anderen Thread schreibst.
          Es wär für die Übersicht sinnvoll, bei einem Thread zu bleiben.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 12:58
(@magnum_2007)
Schon was gesagt Registriert

Hi Thomas,

das ABR hat sie gleich nach dem sie die Anzeige wegen SM gestellt hat bekommen.
Mir war damals noch nicht ganz klar, was es bedeuten kann... Mein RA meinte, dass das üblich ist und nur übergangsweise ist.

Nun ist sie mit den Kindern umgezogen und wohnt ca 400 km entfernt.

Und ich muß mir auch noch einen neuen Anwalt suchen, was auch nicht ganz so schlecht ist.
Vielleicht finde ich diesmal einen, dem vorgeschobene Anschuldigungen mit dem Ziel der alleinigen Herrschaft über die Kinder nicht fremd ist und der Mittel und Wege kennt dies auszudecken. Mein Ziel ist es wieder meine Kinder zu treffen und Anteil an Ihrem Aufwachsen zu haben. Das wurde mir die letzten Monate erfolgreich verwehrt.
Kennst du einen fähigen Anwalt, der vielleicht sowas schon mal untergekommen ist ??

LG Magnum

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2007 13:14
(@magnum_2007)
Schon was gesagt Registriert

Ja, der Meinung bin ich auch.
Aber meine RAin meinte, dass erst mal das andere Gericht das Verfahren annehmen muß.
Hier steht ganz klar das Kindeswohl im Vordergrund meinte der Richter in seiner Begründung das Verfahren abzugeben...

Meinst du, ich kann gegen diesen Umzug vorgehen ??

Ich habe den Eindruck, dass hier die Opferrolle ganz klar in den Vordergrund gedrängt wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2007 13:21
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Mein Ziel ist es wieder meine Kinder zu treffen und Anteil an Ihrem Aufwachsen zu haben. Das wurde mir die letzten Monate erfolgreich verwehrt.

Ziel muß es sein den zeitlich größtmöglichen Umgang einzufordern.
Sekundär würde ich sagen, daß du die EX bei den Umgangskosten beteiligst, da sie die Entfernung geschaffen hat  😡
Da mußt du hin.
...und bei Umgangsstreitigkeiten wird dir kein Richter den Umgang verwehren, außer wenn es kindeswohlgefährdend ist.
Selbst dann bekommst du betreuten Umgang.

Leider kann ich dir keinen RA nennen.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 13:29




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