Hallihallo zusammen.
Ich bin Mutter im Besitz des ASR.
Nun moechte ich gerne in einen neuen Landkreis ziehen.
Die Entfernung des KV zu meinem jetzigen Wohnort betraegt 70km, nach dem Umzug wuerden es fuer ihn 140km pro Wegstrecke werden.
Sein Umgangsrecht nimmt er nicht wahr, der Kontakt ist sehr verhalten und kommt hoechstens mal alle 4,5 Wochen per WhatsApp zustande. Zumeist von meiner Seite, er huellt sich in Schweigen.
Was muss ich beim Umzug beachten?
Mitteilen werde ich es ihm natuerlich, schon allein weil sich auch das zustaendige JA fuer die Beistandschaft aendern werden wird.
Gibt es rechtliche Folgen fuer mich bzw. welche Fettnaepfchen sollte ich tunlichst vermeiden?
Der Umzug entsteht durch eine neue Partnerschaft, die ihm noch nicht bekannt ist.
Das Kind ist mittlerweile 7 1/5 Monate alt.
Lieben Dank schonmal fuer eure Hilfe
Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.
hi,
da du ASR hast kannst du mit dem Kind hinziehen, wohin du willst. Auch auf die Lofoten.
An deiner Stelle würde ich ihm den Umzug erst DANACH mitteilen da er sonst fix im Eilverfahren das GSR beantragen könnte und dann ists Essig mit deinem Umzug (jetzt kommen Steine 😉 )
Wie stellst du dir denn den Umgang nach dem Umzug vor bzw wie läuft er jetzt?
Mima
Mitteilen werde ich es ihm natuerlich, schon allein weil sich auch das zustaendige JA fuer die Beistandschaft aendern werden wird.
Gibt es rechtliche Folgen fuer mich bzw. welche Fettnaepfchen sollte ich tunlichst vermeiden?
Hallo Lofoten,
erst einmal Glückwunsch zur neuen Partnerschaft.
Nein, es gibt kein Fettnäpfchen zu vermeiden.
Ich würde es wie von Mrs. Mima vorgeschlagen machen und ihn möglichst unmittelbar nach dem Umzug informieren, mit neuer Adresse, ggf. auch dem Hinweis, dass man mit dem neuen Partner zusammengezogen ist. Das erspart ihm die Überraschung an der Wohnungstür, wenn (falls) er das Kind besucht und Dein Neuer öffnet. Aber das ist nur eine Frage der Höflichkeit, keine rechtliche Frage.
Theoretisch könnte er versuchen, eine Beteiligung Deinerseits an seinen Umgangskosten zu erhalten. Ob er damit durchkommen würde, ist nicht sicher, manche Richter urteilen so, manche anders. Kommt auch darauf an, wieviel Unterhalt er bezahlt.
In Deinem speziellen Fall dürfte allerdings ein Hinweis Deinerseits, dass Du ja auch Betreuungsunterhalt fordern könntest, ihn davon abhalten, eine Durchsetzung der Beteiligung an den Umgangskosten einzuklagen.
Dir und Deinem Kind einen stressfreien Umzug und eine gute Eingewöhnung im neuen Zuhause.
Servus Lofoten!
Als ASR-Inhaberin kannst Du theoretisch alles machen, was Du für Kind für richtig hältst, nur...wie kommt es, dass kein gSR besteht?
Ich persönlich fände es anständig, KV VOR dem Umzug zu informieren, anstatt ihn vor vollendeten Tatsachen zu stellen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
rein rechtlich musst du wegen ASR ihm das nicht vorher mitteilen. Aber das Gebot der Fairniss sollte dir gebieten, dass du ihn vorher über deine Umzugspläne informierst und ihm anbietest, wenn er Umgang möchte, dass du ihm das Kind bringst oder die zusätzlichen Kosten für ihn übernimmst.
@mima und Tina:
Warum denn nicht auch der Vorschlag möglichst bald zu heiraten, das Kind einbennen zu lassen und nach 3 Jahren durch den glücklichen Stiefpapa adoptieren zu lassen? Ach ja halt, da ginge ja BU und KU flöten.
Diese Seite heisst vatersein.de erreichbar auch unter muttersein.de und elternsein.de. Wenn es immer noch nicht durchgedrungen ist, dass diese Seite helfen soll Kindern beide Elternteile möglichst gleichberechtigt zu erhalten, dann solltet ihr euch besser bei brigitte o.ä. rumtreiben.
Bevor jetzt das Gejaule losgeht. Auch meine Töchter haben einen Vater der sich 0,0 für sie interessiert. Und trotzdem werde ich jeder Mutter raten das GSR dem Vater anzubieten und mit ihm auf Augenhöhe das Kind gemeinsam zu erziehen. Alles andere ist ein Verbrechen an dem Kind. Jedes Kind hat das Recht auf beide Eltern und kein Elternteil hat das Recht dem anderen Elterntei lden Zugang zu erschweren und eigentlich sollte auch kein Elternteil das Recht haben alleine üebr die Belange des Kindes zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn Elterteile (derzeit) kein besonders großes Interesse am Kind haben. Oft liegt das nämlich auch daran, dass sie nicht gleichberechtigt sind und sich dem goodwill der betreuenden Mutter ausgeliefert fühlen.
Tina
P.S. Das schreibe ich als normaler User 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
...diese Seite helfen soll Kindern beide Elternteile möglichst gleichberechtigt zu erhalten...
Nun, zu Rechten gehören immer auch die korrespondierenden Pflichten. Und um die drückt sich der Kindesvater in diesem Fall recht vehement.
Bevor jetzt das Gejaule losgeht.
Also das Jaulen begann meiner Meinung nach hiermit:
Warum denn nicht auch der Vorschlag möglichst bald zu heiraten, das Kind einbennen zu lassen und nach 3 Jahren durch den glücklichen Stiefpapa adoptieren zu lassen? Ach ja halt, da ginge ja BU und KU flöten.
Ein sachlicher Diskurs anders aus.
Auch meine Töchter haben einen Vater der sich 0,0 für sie interessiert. Und trotzdem werde ich jeder Mutter raten das GSR dem Vater anzubieten und mit ihm auf Augenhöhe das Kind gemeinsam zu erziehen.
Dieser Rat sei Dir auch ganz und gar unbenommen. Dein Problem ist nur, dass Du andere Meinungen als Deine eigene nicht akzeptieren kannst (wie übrigens so einige hier). Aus diesem Grund passieren Dir immer wieder diese Ausfälle. Aber vielleicht kannst Du daran arbeiten.
hi Tina,
ich jaule nicht.
Aber wenn der andere ET keinen Umgang wahrnimmt muss das Leben des BET auch weitergehen dürfen.
Und sie zieht ja nun ausdrücklich NICHT auf die Lofoten. Es sind 140km. Vorher waren es 70.
Diese Seite heisst vatersein.de erreichbar auch unter muttersein.de und elternsein.de. Wenn es immer noch nicht durchgedrungen ist, dass diese Seite helfen soll Kindern beide Elternteile möglichst gleichberechtigt zu erhalten, dann solltet ihr euch besser bei brigitte o.ä. rumtreiben.
Bevor jetzt das Gejaule losgeht. Auch meine Töchter haben einen Vater der sich 0,0 für sie interessiert. Und trotzdem werde ich jeder Mutter raten das GSR dem Vater anzubieten und mit ihm auf Augenhöhe das Kind gemeinsam zu erziehen. Alles andere ist ein Verbrechen an dem Kind. Jedes Kind hat das Recht auf beide Eltern und kein Elternteil hat das Recht dem anderen Elterntei lden Zugang zu erschweren und eigentlich sollte auch kein Elternteil das Recht haben alleine üebr die Belange des Kindes zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn Elterteile (derzeit) kein besonders großes Interesse am Kind haben. Oft liegt das nämlich auch daran, dass sie nicht gleichberechtigt sind und sich dem goodwill der betreuenden Mutter ausgeliefert fühlen.
Tina
ja, aber eben nur "oft". Mein" KV hat aktuell vor Gericht seine Klage auf GSR verloren, weil ER nicht kommuniziert. er beschimpft mich, schreibt komische sms aber alles zum Thema Kinder bleibt unbeatwortet.
Das ändert sich sicher mit GSR *ironie off*
Gestern bei der Übergabe eskalierte es , weil er den Lütten nochmal knuddeln wollte (der war aber schon längst Richtung hause abgedüst) und ich ihm sagte, ich hätte einen wichtigen Termin der jetzt beginnen würde, ich kann den nicht mehr zurückholen. Daraufhin plärrte er vor den Kindern "bleib stehen, dein Kack-Termin interessiert mich nicht..." und verfolgte uns schimpfend bis fast vor die Haustür. Kinder bekamen wieder ALLES mit.
Ich hab die Kinder dem Großen zum Sitten übergeben und bin auf den Roller zum Termin. Er fing mich ab (hielt in 2ter Spur in der Nebenstraße), fuhr dann an und jagte mich mit seinem Auto die Hauptstrasse entlang.
Super, oder?
Das mit der "Brigitte" überlese ich jetzt einfach. Und ja, ich verstehe die Emotionalität in deinem post aber von Adoption/Einbenennung hat niemand geredet.
Mima
Dieser Rat sei Dir auch ganz und gar unbenommen. Dein Problem ist nur, dass Du andere Meinungen als Deine eigene nicht akzeptieren kannst (wie übrigens so einige hier). Aus diesem Grund passieren Dir immer wieder diese Ausfälle. Aber vielleicht kannst Du daran arbeiten.
Liebe Tina,
sachlich und wohlwollend: Diese Seite steht für ein Miteinander von Eltern und wir werden nicht dulden, dass hier Anregungen und Befeuerungen geboten werden, wie man den anderen Elternteil ins Abseits stellt. Völlig unbenommen, wie dieser sich verhält, man soll es ja selbst "besser" machen.
Wenn Du das nicht akzeptieren kannst, darfst du dich gern abmelden. Alternativ ist das Team dir dabei auch gern behilflich.
Daher schlage ich vor, Du arbeitest an dir oder entscheidest dich für deinen Abgang hier.
Freundliche Grüße, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Diese Seite steht für ein Miteinander von Eltern...
Was nicht unbedingt ersichtlich ist, wenn man die vielen Tipps ansieht, die Vätern zur Unterhaltsminimierung gegeben warden. Da ist von "miteinander" erstaunlich wenig die Rede.
... dass hier Anregungen und Befeuerungen geboten werden, wie man den anderen Elternteil ins Abseits stellt.
Kannst Du mir erklären, inwiefern hier diesbezüglich Anregungen und "Befeuerungen" gegeben wurden?
Es wurde ihr erklärt, dass es eben keine rechtliche Verpflichtung gibt, den KV um Erlaubnis zu fragen. Und es ist wohl völlig lebensfremd, ihr zu raten, sich absichtlich so zu verhalten, dass ein ersichtlich unwilliger KV ihr den Umzug erschwert. Ich weiß nicht, ob Du Dich aus freien Stücken einem Gerichtsverfahren aussetzen würdest, wenn Du umziehen willst, nur damit einer fiktiven formalin Gleichberechtigung Genüge getan ist.
Völlig unbenommen, wie dieser sich verhält, man soll es ja selbst "besser" machen.
Wie schon geschrieben: Von dieser Theorie des "Hinhaltens auch der anderen Backe" ist nie etwas zu hören, wenn es um die Empfehlungen an die Männerwelt geht.
Im Ernst, ich denke, ein wenig Ausgewogenheit täte diesem Forum nicht schlecht. Sonst wird das hier ganz schnell ein radikaler Maskulistentreff, bei dem höchstens noch ein paar Alibifrauen mitmachen dürfen, die zu allem Ja und Amen sagen.
Und wem eine Meinung nicht gefällt, der kann 'mal versuchen, sie mit Argumenten zu widerlegen und nicht nur mit Polemik.
Du verstehst also eine korrekte Berechnung als Rat zur "Unterhaltsminimierung"?
Tina, die Info "du musst bei ASR nicht seine Meinung zum Umzug abholen oder ihn um Erlaubnis fragen" ist eine sachliche Info. "Zieh um und informiere ihn hinterher, sonst fordert der noch das GSR" ist nicht sachlich sondern ein "Befeuern". Den Unterschied siehst du schon?
Und um Alibifrauen, die Ja und Amen sagen, brauchst du dich nicht sorgen. Hier wird nur niemals ein verkappter Feministentreff entstehen. Und die lange aktiven Frauen hier haben im Gegensatz zu dir erkannt, dass nicht alles, was für die Mutter bequem ist oder ihr als gerecht oder richtig erscheint auch das objektiv Beste fürs Kind ist.
Und natürlich würde ich dem Vater von einem geplanten Umzug vorher erzählen. Das ist eine Frage des Anstands.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Dann liest du hier leider nur selektiv.
Ich könnte dir auf anhieb zahlreiche Beiträge zeigen, wo Väter auf dem Topf gesetzt werden, wenn sie als AE den Umgang behindern wollen oder Väter sich vor Unterhalt drücken wollen.
Das hier auch mal nachgerechnet wird und nicht zu allen Berechnungen von JA und RA ja und Amen gesagt wird ist völlig klar. Keiner muss sich ausnehmen lassen und nur zu gerne wird ja mal der eine oder andere legale Abzugsposten vergessen.
Von dir Tina, habe ich noch in keinem Thread auch nur den Ansatz einer Argumentation die auch nur annährned auf eine gleichberechtigte Elternschaft abzielen würde gelesen. Aber sei´s drum. Es geht hier um die TO.
Sie hat einen KV, der derzeit (aus welchen Gründen auch immer) den Umgang nur in sehr geringem Maße wahrnimmt. Das muss ja nicht so bleiben. Und von daher sind Ratschläge, die deeskalierend wirken sicher besser als solche, die dazu führen ,dass die Fronten sich verhärten.
Und es ist wohl völlig lebensfremd, ihr zu raten, sich absichtlich so zu verhalten, dass ein ersichtlich unwilliger KV ihr den Umzug erschwert
Für sich wahrscheinlich ja. Für jemandem, der sich fair ggü. den Menschen verhalten will, mit dem frau ein Kind gezeugt hat, nicht. Es ist ein Schritt auf die Person zu, der bedeutet "es ist unser Kind. Auch wenn du dich im Moment nicht so kümmest, wie es gut wäre, informiere ich dich über den geplanten Umzug, weil mir wichtig ist, dass du weisst, das es in nächster Zeit einen Einschnitt im leben unseres Kindes gibt"
Nur, wenn man als Mutter überhaupt bereit ist, den Vater auch ein Stück weit in das Leben des Kindes zu lassen, wird dieser auch (im Idealfall) bereit sein am Leben des Kindes teilzunehmen (und nicht nur zu zahlen, was dir ja immer am wichtigsten ist 😉 )
Es sit einfach eine Sache des gegenseitgien Respekts. Aber leider ist das für viele Mütter ein Fremdwort (auch für viele Väter)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Lofoten 15
Ich finde es traurig, dass der KV praktisch den Umgang bzw. den Kontakt vermeidet. Mit Deinen Angaben zum Alter das Kindes schlussfolgere ich, dass noch bis vor weniger als 1 1/2 Jahren die Lebensplanung anders aussah. Jetzt hast Du einen neuen Partner, und alles dürfte noch ziemlich frisch sein. Trennung, Kind, neue Beziehung, Zusammenziehen - eine beachtliche Geschwindigkeit. Bedenke, der Ex wird der Vater des Kindes bleiben - immer. Aber das soll Dich nicht abhalten zu tun, was Du vohast.
Wenn der KV an einer Umgangsregelung anscheinend nie interessiert war und anscheinend nicht mal den Wunsch hat, das Kind zu sehen, halte ich persönlich den Unterschied zw. 70km und 140km für eher untergeordnet. Zudem ist beides eine beachtliche Entfernung, wo Spontanität (mal kurz vorbei kommen etc.) keinen Platz hat. Das ASR und ein nie stattgefundener Umgang (Absprachen, Umgangsregelung) gibt Dir die Möglichkeit, problemlos den Umzug zu tätigen.
Was muss ich beim Umzug beachten?
Die Blumen feucht halten, nicht zu hoch stapeln, Decken zw. die Möbel und Bretter. Alles gut befestigen. Und das tun, was Du für richtig hältst. So, wie Du Dich heute benimmst, wirst Du auch später mit dem Kind oder mit Deinem Partner umgehen.
Gruss oldie
PS: Ich vermute mal, dass @Lofoten bewusst hier schreibt, und nicht im Emma-Forum.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Um das gante wieder aufs Wesentliche zu reduzieren:
@oldie: :thumbup:
@midnightwisj: :thumbup:
verwunderte Grüße aus dem Schwarzwald
PvF
Für jemandem, der sich fair ggü. den Menschen verhalten will, mit dem frau ein Kind gezeugt hat, nicht. Es ist ein Schritt auf die Person zu, der bedeutet "es ist unser Kind. Auch wenn du dich im Moment nicht so kümmest, wie es gut wäre, informiere ich dich über den geplanten Umzug, weil mir wichtig ist, dass du weisst, das es in nächster Zeit einen Einschnitt im leben unseres Kindes gibt"
Es sit einfach eine Sache des gegenseitgien Respekts. Aber leider ist das für viele Mütter ein Fremdwort (auch für viele Väter)
=
Lieben Dank fuer diesen Denkanstoss. Der bewegt etwas in mir.
Moralisch gesehen ist diese Info absolut fair und angebracht. Ob ich sie allerdings so derzeit (schon) umsetzen kann weiss ich ehrlich gesagt (noch) nicht.
Ich habe mich ganz zu Beginn der Schwangerschaft schon getrennt, es gab weder eine gemeinsam geplante Zukunft, noch eine richtige Beziehung.
Es folgten Vaterschaftstest, Klage bis zur Anerkennung der Vaterschaft, Beleidigungen verbal/schriftlich in meine Richtung etc.. Zahlen tut er Mindestunterhalt, weil er sich nicht in seine Verdienstbescheinigungen schauen laesst und darauf wohl bald auch geklagt wird.
Auf BU verzichte ich und hatte nie vor, ihn zu beziehen.
Was ich mir wuensche ist ein VATER fuer unser Kind, keine Entlohnung fuer meine Muehen.
Der Umgang sollte nach 2 eskalierenden Privattreffen zunaechst begleitet stattfinden in oeffentlichen Raeumen,auch ohne mich, wird aber abgelehnt bzw. sich nicht weiter zu geaeussert.
Mehr kann ich auch nicht anleiern.
Ich bin keine Kindsbesitzerin und meine Tuer zum Kind ist offen, aber nicht mehr in MEIN Privatleben und das muss einfach akzeptiert werden. Er kann Eltern-Sein und Paar-Sein immernoch nicht trennen, ist aber auch nicht daran interessiert die Vergangenheit aufzuarbeiten.
Ich hab mich damit arrangiert und lebe jetzt weiter, aber ich werde den Teufel tun einen Vater an den Ohren zu seinem Kind zu schleifen. Mir waere eine Unterstuetzung in der Erziehung und ein freies WE allemal lieber als Geld, aber es ist einfach so wie es jetzt ist.
Wenn ich oder das JA ihm nicht auf die Fuesse treten passiert von seiner Seite aus nix selbstaendig.
Deshalb gibt es auch kein GSR. Wurde nie in Erwaegung gezogen.
Weil ueberhaupt keine Reaktion von seiner Seite kommt, noch ein Wunsch, eine Bitte, eine Idee oder sonstwas.
Ich stehe zu diesem Kind, habe nicht seinem Abtreibungswunsch entsprochen und reisse mir ein Bein nach dem anderen dafuer aus, aber ich werde keinen erwachsenen Menschen dazu bekehren und anbetteln, Gefuehle oder Anstand fuer sein eigen Fleisch und Blut zu entwickeln.
Wenn er kommt darf er das, wenn nicht dann nicht.
Mir geht es lediglich darum mich rechtlich in der sicheren Zone zu bewegen, damit ich eben keine unnoetigen Feuer anfache, die er nutzen kann um mich wieder anzugreifen.
Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.
Mir geht es lediglich darum mich rechtlich in der sicheren Zone zu bewegen, damit ich eben keine unnoetigen Feuer anfache, die er nutzen kann um mich wieder anzugreifen.
Da musst du entscheiden: Rechtlich kannst du ohne Zustimmung umziehen und ihn informieren, wo dann der Umgang ggf. stattfinden würde.
Moralisch wäre es sauber, es ihm vorher zu erzählen.
Da du ein reflektierter Mensch zu sein scheinst, würde ich vorschlagen, du gehst in dich, wie du Recht, Moral, in dem Spiegel gucken und ruhig schlafen können am besten verbinden kannst.
Ich bin sicher, du findest eine Lösung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lofoten15,
Das liest sich sehr reflektiert und respektvoller kann man in der Situation wohl nicht damit umgehen. wenn Du Deinen künftigen Weg so gehen wirst, dann haben alle Beteiligten die Möglichkeit auch später das Beste daraus zu machen. Manchmal brauchen Menschen etwas Abstand um ihr Verhalten zu ändern und sich auf die wesentlichen Themen ,hier das Kind, zu fokussieren. Schön, wenn Du es schaffst dem KV diese Zeit zu geben. Mehr kannst Du letztendlich nicht bieten und ich würde es auch nicht tun.
Unternimm die Schritte, die für Dich und Euer Kind wichtig sind, auch Du hast ein Recht auf Dein eigenes Leben und wenn es dem Umzug bedarf dann mache es ohne schlechtes Gewissen zu haben.
Die Frage, ob Du dem KV den Umzug vorher mitteilst oder nicht ist eher eine moralische denn eine rechtliche. Und ich glaube, diese Frage kannst Du Dir selbst am Besten beantworten.
Alles Gute!
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Moin Lofoten,
beide Elternteile sollen dem Kind erhalten bleiben. Auch wenn es hier manchmal zwischen den Mitgliedern heiss her geht, sollte das schon der Konsens sein.
So schön das alles immer ist mit der neuen "heilen Familie" ist, so sollte trotzdem ein Mindestmaß an Kommunikation zum Ex-Partner erfolgen. Das heisst nicht, dass Du dich vor einem unwilligen KV rechtfertigen sollst.
Nur sind beide Elternteile verpflichtet, den Umgang zu fördern. Und nein, da reicht es halt nicht, dass der KV so unwillig ist und Du halt nun Deine Ruhe haben willst. Genau das würden wir auch KVs mit so einer Einstellung vermitteln.
Deshalb gibt es auch kein GSR. Wurde nie in Erwaegung gezogen.
Weil ueberhaupt keine Reaktion von seiner Seite kommt, noch ein Wunsch, eine Bitte, eine Idee oder sonstwas.
Auch hier schwingt die - im Forum bei Frauen öfter beobachtete - Angst vor dem GSR mit. Wir reden hier in der Praxis über eine Handvoll einvernehmlicher Entscheidungen, mehr nicht. Sollte Dir etwas zustoßen, kommt Euer Kind vermutlich ins Heim. Auch das wäre mal ein Grund über das GSR nachzudenken.
Die Entfernung des KV zu meinem jetzigen Wohnort betraegt 70km, nach dem Umzug wuerden es fuer ihn 140km pro Wegstrecke werden
Wie schon dargestellt wurde kannst Du natürlich umziehen. Der Fairnesshalber sei aber erwähnt, dass Du hier die Entfernung zum anderen Elternteil schaffst. Und als reflektierte Frau stellst Du dann hoffentlich auch eine Kompensation bereit, sollte der unwillige KV doch mal seine Haltung ändern wollen. Aus der Forenbeobachtung haben allerdings nach einem Umzug nur die wenigsten Frauen überhaupt Lust, Geld oder Zeit für den Umgang zum KV zu investieren.
Das ist nicht böse gemeint, aber es kann Dich davor bewahren, in typische Verhaltensmuster einzutreten, die ich aus meiner höchstpersönlichen Forenbeobachtung von nicht wenigen KMs gesehen haben. Wenn Du wirklich reflektiert bist, kommunziere den Umzug und gib Deine neue Adresse bekannt. Und biete für den Fall des Umgangs auch eine für Dich realistische Kompensation an. Ob er diese annehmen will oder nicht, muss der KV selber entscheiden. Nachlaufen musst Du ihm auf keinen Fall. Aber klare und faire Regelungen kosten wenig Arbeit - in Deinem Fall einen Brief per Einschreiben Einwurf - und geben Ruhe und Sicherheit für die Zukunft. Gruß Ingo
Moin Lofoten,
Nur sind beide Elternteile verpflichtet, den Umgang zu fördern. Und nein, da reicht es halt nicht, dass der KV so unwillig ist und Du halt nun Deine Ruhe haben willst. Genau das würden wir auch KVs mit so einer Einstellung vermitteln.
Und als reflektierte Frau stellst Du dann hoffentlich auch eine Kompensation bereit, sollte der unwillige KV doch mal seine Haltung ändern wollen. Aus der Forenbeobachtung haben allerdings nach einem Umzug nur die wenigsten Frauen überhaupt Lust, Geld oder Zeit für den Umgang zum KV zu investieren.
Was heisst meine Ruhe haben wollen....
Er weiss, an wen er sich wenden kann zwecks begleiteten Umgang. Ich stelle ihm das Kind dafuer zur Verfuegung, sobald ich von dort oder ihm eine Meldung bekomme. Er weiss und hat es schriftlich, dass das eine vorlaeufige Regelung ist, bis die Luft zwischen uns rein ist. Vernebelt hat er sie zum grossen Teil und trotzdem ermoegliche ich ihm Umgang und schlucke meinen Frust runter. Ich moechte lediglich eine neutrale Person dabei haben, damit die Treffen nicht wieder eskalieren.
Er nimmt den Umgang nicht wahr bzw. huellt sich seit Monaten in Schweigen. Auf Mails etc. wird einfach nicht geantwortet. Termine/Fristen vom JA laesst er verstreichen oder pampt da rum.
Soll ich mich noch mit Kind bei ihm vor die Tuer stellen!?! Das ist doch auch keine Foerderung.
Der Umzug schafft keine groessere Entfernung um Ruhe haben zu wollen, sondern um in einer festen Partnerschaft ohne Pendelei leben zu koennen.
Mir ist bewusst, dass ich immer mit dem KV verbunden sein werde, aber ein Minimum an Eigenverantwortung und selbstaendigem Handeln erwarte ich da schon. Die Tuer ist auf, das weiss er. Genauso ist es kein Thema, wenn das Kind seinen Vater kennenlernen moechte. Dafuer steht er in der Geburtsurkunde und den Kontakt werde ich herstellen.
Wie ich was spaeter kompensieren kann.... So weit ist gar nicht zu denken, bevor ich nicht mal die Moeglichkeit habe, ueberhaupt mit ihm sprechen und planen etc.. zu koennen. Jemand der nicht antwortet ist ein Strauss mit Kopf im Sand. Hoert nix, sieht nix, sagt nix.
Den Kopf muss er schon selber rausziehen...
Das betrifft auch das Thema GSR.
Ich habe keine Angst davor, aber ich muss ein Minimum an normalen Kontakt zum KV haben und den ermoeglicht ER mir nicht. Wie soll ich denn mit einem Strauss so ein Thema anfangen wenn ich nichtmal Antworten auf ganz normale Mails bekomme?
Ich habe keine Moeglichkeit, ihm die neue Partnerschaft bzw. den Umzug in Ruhe beizubringen, weil ich einfach ignoriert werde.
Da hilft wahrscheinlich wirklich nur es ihm schriftlich per Brief mitzuteilen. Ob ich eine Reaktion darauf bekomme ist fraglich. Eher wird es wieder im Nirvana verlaufen ohne eine Antwort von ihm.
Ich muss mich da mal in Ruhe hinsetzen und einen Plan schmieden, wie was am besten geht. Mir geht die vergiftete Stimmung zwischen uns total auf den Keks, nur die Moeglichkeit sie zu aendern hab ich nicht ohne sein Zutun.
Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.
@Lofoten,
nicht aufregen. Viele hier denken mMn wirklich, dass BET irgendwie auch schuld ist, wenn UET sich nicht kümmert oder nicht kommuniziert. Und dass BET alles erdenkliche tun muss, damit UET gnädigerweise Umgang wahrnimmt.
Nee, muss BET nicht, finde ich. Dein KV ist erwachsen, ermögliche ihm Zugang zum Kind wenn er aus dem Quark kommt aber renne ihm nicht hinterher.
Und Umzug erst mitteilen, wenn ihr beide umgemeldet und umgezogen seid. Sonst kann er dir den Weg viel schwerer machen, wenn er dich ärgern will.
"Mein" KV ist auch so ein "Strauss" (wenn auch mit minimal Umgang), der eben wegen seiner Nicht-Kommunikation das GSR NICHT bekommen hat bei Gericht.
Mima
Moin,
"Mein" KV ist auch so ein "Strauss" (wenn auch mit minimal Umgang), der eben wegen seiner Nicht-Kommunikation das GSR NICHT bekommen hat bei Gericht.
Dann wäre es ja nur konsequent, würde man Lotofen bei Nicht-Kommunikation betreffend des Umzugs das Sorgerecht entziehen.
@Lotofen,
Deine bis dato an den Tag gelegte Einstellung hört sich sehr gesund an.
Tue Dir den Gefallen und wäge die unterschiedlichen Ansichten sorgfältig ab.
Sonst kann er dir den Weg viel schwerer machen, wenn er dich ärgern will.
Bei unterstellter Böswilligkeit kann er es Dir tatsächlich schwerer machen.
Du beschreibst die Situation aber selbst so, daß er nicht aus dem Quark kommt.
Das Risiko, daß er motiviert genug ist, Dir das Leben vorsätzlich zu erschweren, vermagst nur Du selbst einzuschätzen.
Sei Dir bei der Risikobetrachtung gewiß:
Das Risiko, daß er Deinen Umzug tatsächlich verhindern kann, liegt tendenziell bei 0%.
Sein Risiko, sich einen kostenpflichtigen Dämpfer beim Versuch dessen einzuholen, ist deutlich höher.
Einem Umgangsvater würde man aus der Gegenperspektive - ausgewogen wie die Sichtweisen in diesem Forum nun einmal nachweislich sind - jedenfalls von einer Klage bzw. einem Antrag auf GSR in der jetzigen Situation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abraten ...
Gruß
United