Hallo zusammen,
ich bin Vater von drei Kindern (15, 11 und 7 Jahre alt). Zwei leben dauerhaft bei mir, mein Sohn (7) lebt bei der Mutter. Seit der Trennung 2022 gibt es massive Probleme beim Umgang – trotz gemeinsamer elterlicher Sorge und zahlreicher Vermittlungsversuche (Jugendamt, Familienhilfe, Caritas, Kinderschutzbund).
Konkret:
- Mein Sohn darf nicht einmal 1x pro Woche bei mir übernachten – obwohl er das selbst möchte und das Jugendamt Rüsselsheim im März 2024 ausdrücklich eine Übernachtung pro Woche empfohlen hat.
- Eine „Testübernachtung“ am 1. Juli 2024 wurde 5 Tage vorher von der Mutter zurückgezogen.
- Die Mutter blockiert auch Ferienregelungen, gibt keine Pässe raus, meldet ihn nicht zur Ganztagsbetreuung an (obwohl Schule & Lehrerin das empfehlen).
- Ich bin voll berufstätig, übernehme alle Aufgaben für die beiden bei mir lebenden Kinder allein (Schule, Arzt, Betreuung etc.).
Meine Fragen an euch:
- Wie realistisch ist es, eine gerichtliche Regelung mit Übernachtungen durchzusetzen, wenn die Mutter sich konsequent verweigert – trotz Jugendamt-Empfehlung und klarer Bindung des Kindes?
- Welche Erfahrungen habt ihr mit Ferienregelungen, wenn ein Elternteil blockiert?
- Wie kann man systematische Umgangsvereitelung (z. B. gebrochene Zusagen, falsche Aussagen gegenüber dem Jugendamt) vor Gericht beweisen, ohne dass es einem negativ ausgelegt wird?
- Hat jemand Erfahrungen mit struktureller Benachteiligung als Vater mit Migrationshintergrund (z. B. muslimisch, eingebürgert) im Familienrecht?
Ich bin dankbar für jede Einschätzung, Erfahrung oder Idee – gerne auch per PN.
Herzliche Grüße
Moin,
nach Deiner Darstellung machst Du alles richtig und dass Du ein fürsorglicher Vater bist, stellst Du täglich mit der Betreuung der beiden älteren Kinder unter Beweis.
Zu Deinen Fragen:
- In Deinem Fall sehe ich es als sehr realistisch. Die Übernachtung und ein ausgedehnter Umgang fördern ja nicht nur die Bindung zu Dir, sondern auch zu den Geschwistern.
- Auch wenn eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, kann es passieren, dass die KM sich nicht daran hält. Im schlimmsten Fall platzen die Urlaubsträume. Hier kann nur Abhilfe geschaffen werden durch die Androhung von Ordnungsmitteln gegen die KM. Dies wird im Normallfall nicht gleich im ersten Beschluss des Gerichts enthalten sein und muss später gesondert beantragt werden.
- Der Beweis ist vor allem über neutrale Zeugen belegbar, die bei der Abholung anwesend sind.
- Mir sind keine Fälle von Diskriminierung bekannt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!