Umgangsverhandlung ...
 
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Umgangsverhandlung am 19.4. Zusatzantrag stellen?

 
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Der Anhörungstermin zur Umgangserweiterung ist am 19.4.. Nun ändert sich ab Montag meine Arbeitssituation und ich würde gern zusätzlich zum 14-tägigen WE-Umgang noch eine Übernachtung beantragen, damit die Zeiträume für den Kleinen nicht so lang werden. Sollte ich das in der Verhandlung ansprechen oder meine Anwältin vorher schriftlich beantragen lassen?

PS.: Für alle, die mich kennen und sich wundern- ich habe nicht den Anwalt gewechselt. In der Kanzlei arbeitet jetzt eine Anwältin, die auf Familienrecht spezialisiert ist und sich richtig ins Zeug legt.

Gruß Willi 


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2013 11:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vorher.

Hier wäre eine Überrumpelung nicht sinnvoll.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2013 12:26
(@jeanswilli)
Registriert

Okay, dann kläre ich das am Montag mit der Anwältin. Müsste der Antrag mit der veränderten Arbeitszeit begründet werden? Ihr kennt die Situation und ich würde gern den Zusatzantrag mit der Überforderung der KM begründen und mir den Joker mit den Arbeitszeiten für die Verhandlung aufheben.

KM wird garantiert die Ablehnung damit begründen, ich würde mich nicht um den Kleinen kümmern und ihn an Oma und Opa abschieben. Das hat sie beim JA auch schon versucht, hat aber nicht geklappt. Die Information, dass ich mir einen neuen Job gesucht habe um mich mehr um den Kleinen kümmern zu können wäre dann doch sicher ein wichtiges Argument für die Entscheidung des Richters?

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2013 12:37