Umgangsverfahren .....
 
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Umgangsverfahren ... Unsicherheit, gepaart mit etwas Ratlosigkeit

 
(@thoralf)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe vor geraumer Zeit Klage auf Umgang mit meiner jüngeren knapp 13jährigen Tochter eingereicht. Meine Frau hat sich Ende 2011 von mir getrennt und ist dann Mitte 2012 gut 200 Km weggezogen. Unsere große Tochter (wird dieses Jahr 18) ist mit ihr gezogen, die jüngere Tochter blieb zunächst bei mir, weil sie ihr gewohntes soziales Umfeld nicht verlassen mochte. Ende 2012 wechselte sie dann auch zur Mutter, dabei wurde ich dem Vorwurf der sexuellen Belästigung ausgesetzt. Detailliert steht das alles im Vorstellungsthema, daher hier nur die relevanten Fakten in Kurzform.

Meine große Tochter habe ich nach Auszug nur einmal wieder gesehen, ein Umgang im August 2012, danach nie wieder. Es besteht auch keinerlei Kontakt, da Post nicht beantwortet wird. Mit der Kurzen fanden in 2013 vier Umgänge statt. Eine Umgangsvereinbarung durch das Jugendamt existiert zwar, wurde aber von der Kindesmutter als nicht bindend angesehen. Informationen über die Entwicklung der Kinder bekomme ich keine. Die Kindesmutter verweigert das trotz Aufforderung (u.a. auch anwaltlich) und leider betrifft der Kontaktabbruch der Kinder meine ganze Familie, also auch Oma und Opa usw., so dass ich auch keine Informationen über "Dritte" einholen kann, obwohl die am gleichen Ort leben wie die Kinder.

Dieses Jahr hatte ich mich nun entschlossen, als letztes mir verbleibendes Mittel, Umgangsklage bei Gericht einzureichen. Natürlich nur für die Kurze, da das für die bald 18jährige große Tochter keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht ist nun bereits tätig und hat für die Tochter einen Verfahrensbeistand angeordnet. Die Dame, eine Rechtsanwältin, hat im gerichtlichen Auftrag mit der Kindesmutter, den Kindern und auch mit mir gesprochen, wobei das Gespräch mit mir, nur aus der Information bestand, dass Tochter keinen Umgang will und VB dazu da wäre den Willen des Kindes zu dokumentieren. Eine nähere Hinterfragung der Meinungsäußerung der Tochter war laut Auffassung der VB nicht im gerichtlichen Auftrag enthalten. Die VB wird sich also vor Gericht gegen einen Umgang aussprechen.

Zeitgleich hat sich natürlich auch das zuständige Jugendamt eingeschaltet und das Gespräch mit Kindesmutter und jüngster Tochter gesucht. Ich hatte das Jugendamt auch angeschrieben und meine Kontaktdaten übermittelt, falls sich die Mitarbeiterin auch mit mir in Verbindung setzen wollte. Heute rief mich die Dame dann an und wir telefonierten länger miteinander. Ich hatte den Eindruck, dass sich die Dame mehr mit der Materie beschäftigt hatte als die VB. Laut Jugendamtsmitarbeiterin steckt die Kurze aufgrund des Kontaktbruchs zwischen Kindesvater und Kindesmutter in einem Loyalitätskonflikt, in welchem ihr - als bei der Mutter wohnend - überhaupt nichts anderes übrig bleiben würde, als 100% der Kindesmutter zu folgen. Das war durchaus eine Schnittmenge mit meiner Auffassung. Ich sehe diesen Loyalitätskonflikt auch und hegte die (naive) Auffassung, dass richterliche Anordnung des Umgangs diesen Konflikt einschränken könnte (Kind "muss" ja Papa besuchen, daher keine Gefahr von mentalen Strafmaßnahmen durch die Kindesmutter, weil Kind gern Papa besuchen "möchte").

Allerdings schlägt das Jugendamt mir auch nur zwei Alternativen vor:
(1) Einfach abwarten, bis das Kind volljährig ist. O-Ton: "Im Regelfall kommen die Kinder später dann von alleine an."
(2) Umgang unter Begleitung in einer vom Jugendamt definierten Räumlichkeit. Dann würde ich die Kurze unter "fachlicher Aufsicht" aller paar Wochen eins bis zwei Stunden sehen. Allerdings wären hierfür die Wartezeiten sehr lang und die Terminkalender der "Fachkräfte" rappelvoll.
Ich soll mich nun bis Freitag für eine der beiden Varianten entscheiden und sollte es (2) sein, so hätte ich das Jugendamt auf meiner Seite. Stimme ich weder (1) noch (2) zu, wird sich das Jugendamt voraussichtlich ebenfalls gegen einen Umgang aussprechen.

Eingeklagt habe ich Umgang mit der Kurzen aller drei Wochen ein Wochenende, dazu eine Woche Ferien pro Jahr und den zweiten Weihnachtsfeiertag. Das ist weit ab von dem, was mir das Jugendamt hier anbietet. Mir ist natürlich klar, dass letztendlich nur der Richter die Entscheidungen trifft.

Der letzte Umgang mit der Kurzen fand Oktober 2013 statt. Ich bin mir sicher, dass Kurze daran ihre Freude hatte. Sie fragte mich damals sogar, ob sie mit mir dieses Jahr eine Woche an die Ostsee fahren kann und schaute dann gleich selbst im Internet nach Ferienwohnungen. Und im November wollte sie wiederkommen. Die Kurze verstand sich auch prima mit meiner Partnerin und deren kleiner Tochter. Kaum war die Kurze wieder bei Kindesmutter, erfolgte ein völliger Sinneswandel und die Kurze schickte mir nur eine beleidigende SMS und stellte den Kontakt ganz ein, die Kindesmutter sagte die angedachten Termine ab.

Im Schreiben der Anwältin der Kindesmutter (als Antwort auf meine Umgangsklage) heißt es, die Kinder lehnen den Kontakt zu mir ab, weil ich ihre Mutter diffamieren würde. Die Kindesmutter würde daher verständlicherweise den Kindeswunsch unterstützen, obwohl sie es viel lieber sehen würde, wenn das Verhältnis zwischen Kindesvater und Kindern besser wäre. Nachweisbare Belege für die angebliche "Diffamierung" werden natürlich nicht angeführt. Mit meiner Großen habe ich fast zwei Jahre keine Kommunikation führen können, nur einseitige Briefe von mir zu ihr. Wenn diese Briefe etwas diffamierendes enthalten hätten, dann hätte man sie ja als Beleg anführen können, aber da steht eben nichts diffamierendes drin. Von den vier Umgängen mit der Kurzen fanden drei komplett im Beisein weiterer Personen statt. Die Kindesmutter war während der Umgänge nicht eine Sekunde Thema und außerhalb der Umgänge gab es keinen Kontakt. Die Behauptung läuft also schon mangels Gelegenheit ins Leere. Allerdings begleiten diese Diffamierungsversuche gegen mich bisher alle Gerichtsverfahren und im Gegensatz zur häufig geäußerten Meinung, dass Richter dies nicht mögen, wurde dem Dreckwerfen noch zu keiner Zeit Einhalt geboten.

Ich bin ratlos. Was mach ich jetzt am besten? Im Innersten möchte ich das Ding entsprechend meines Antrags durchziehen, selbst bei den geringen Erfolgsaussichten. Auf der anderen Seite wird mir als Vater von allen Beteiligten aber das Gefühl vermittelt, ich handele gegen das Kindeswohl, wenn ich Umgang "erzwinge". Warum sollte es nicht dem Wohl des Kindes entsprechen, regelmäßig Kontakt zu seinem Vater zu haben? Mein Anwalt sagt, wenn wir scheitern, macht der Gang vor OLG keinen Sinn. Das mündet dann in Gutachten, die meine dürftigen finanziellen Möglichkeiten kostenmäßig ein zigfaches überschreiten. Gibt es noch eine Strategie, Argumentationen, Empfehlungen, wie man als Kindesvater vor Gericht agieren kann, wie man Vorwürfe entkräften kann, ohne die Kindesmutter dabei schlecht aussehen zu lassen (was dann ja als Futter für die Diffamierungsbehauptung genutzt werden könnte)? Ich strample momentan ganz unsicher.
VG.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2014 18:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

eine Verständnisfrage: Bietet Dir das JA diese Varianten im laufenden Verfahren oder soll das das Ergebnis der Umgangsklage sein?

Ich würde die Aufnahme begleiteter Umgänge sofort in Betracht ziehen, wenn sie nicht ausschließlich dazu dienen sollten, das Verfahren zu beenden. Ich weiß, dass viele die begleiteten Umgänge entwürdigend finden. Das will ich auch nicht in Abrede stellen. Wenn aber die Türen so zu sind und begleiteter Umgang ein Schlupfloch darstellt, würde ich mich dem Stellen. Auch und vor allem dem Kind zu signalisieren, dass Dir kein Kopfstand zu blöde ist, um es zu sehen.

Ich würde mit dem Anwalt besprechen, ob man das Verfahren für eine Zeit X ruhend stellen oder parallel laufen kann. Dann würde ich das durchaus annehmen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2014 18:56
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Toralf,

auf der anderen Seite ist Deine Tochter auch kein kleines Kind mehr - und wird sicherlich eine eigene Meinung haben. In anderen Fällen stellen wir ja auch regelmäßig fest, dass Kinder ab dem 14 Lebensjahr gerichtsfest entscheiden können, wo sie leben möchten.

Möchtest Du in dieser Situation (auch wenn die liebe Ex sicherlich nach allen Regeln der Kunst manipuliert hat) Eurer Tochter einen Umgang mit Zwang antun? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas entspannt abläuft. Versetz Dich doch bitte noch mal in Deine Jugend zurück und überlege Dir, wie Du auf so einen Druck von Außen in dem Alter reagiert hättest.

Natürlich sollst Du als Vater ansprechbereit und offen für Deine Töchter sein - das kannst Du ja auch gern noch mal über das JA ausrichten lassen. Sicherlich macht es auch Sinn die KM über das Gericht zu einer Mindestauskunft nach BGB (Fotos, Schulzeugnisse, Berichte) verdonnern zu lassen. Alles andere halte ich aber für etwas grenzwertig.

Deine älteste Tochter wird eh in wenigen Monaten mit Dir in irgendeiner Form Kontakt aufnehmen müssen, da das Thema Volljährigenunterhalt ansteht. Oftmals versuchen manche (!) KMs (in Anbetracht einer eigenen Zahlpflicht) noch die letzten Register zu ziehen und das Kind dann noch zu einer Klage gegen den eigenen KV anzuleiten. Also hier wird auf jeden Fall noch etwas "Spass" auf Dich zu kommen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2014 19:15
(@thoralf)
Rege dabei Registriert

Hallo Lausebackesmama,
nach meinem Verständnis zielt der betreute Umgang aus Sicht des Jugendamtes auf das Ergebnis der Umgangsklage. Allerdings werden die das nur unterstützen, wenn ich im Vorfeld erkläre, dass ich mit dieser Lösung einverstanden bin. Das heißt konkret, den winzigen Minispatzen mit einer gewissen Erfolgsaussicht greifen zu können und dafür komplett auf jeglichen Versuch verzichten, ein Stück der Taube zu ergattern. Die Intention "Besser als nichts" verstehe ich einerseits. Andererseits schreckt mich als Vater die Vorstellung, meine Tochter dann nur einmal im Monat eine Stunde unter Aufsicht eines Dritten sehen zu können und dann sogar noch einige Monate warten zu müssen, bis das realisiert wird. Kann man das wirklich noch "Umgang" nennen? Ich bin hin und hergerissen, aber die Entscheidung muss ich natürlich allein treffen. Danke für Deine Worte.

Moin Ingo,
unbestritten! Ich hänge halt gedanklich an den vier Umgängen in 2013 mit der Kurzen und nicht nur ich, sondern auch Andere, die dabei waren, haben die Kurze in dieser Zeit als glücklich reflektiert und waren erstaunt, dass die Kurze die ganze Zeit über so intensiv meine Nähe gesucht hat, und das noch vor dem Hintergrund der Belästigungsvorwürfe. Daher fällt es mir zugegebenermaßen derzeit schwer, den Gedanken zu greifen, dass der Umgang ein "echter" Zwang für die Kurze wäre. Aber natürlich kann niemand wissen, was genau in dem Kind vorgeht. Meinst Du, eine Klage auf Mindestauskunft hat Erfolgsaussichten? Ich hatte das Thema ja schon einmal geplant, da wurde hier im Forum aber eher abgeraten.

Das Unterhaltsthema mit der Großen ging mir auch schon durch den Kopf. Da Mutti sich aber auch zukünftig einkommensmäßig so aufstellen wird, dass sie da nichts bezahlen muss, bleibt der Posten auch in Zukunft komplett an mir hängen. Aber da die Große dann meine Ansprechpartnerin ist und nicht mehr Mutti, wird tatsächlich wieder eine Art erster Kontakt entstehen. Schade aber, dass es hierfür erst so ein Thema benötigt.

VG.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2014 20:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Schwierige Kiste.

Ich halte begleiteten Umgang in den Räumen des JA trotzdem für keine gute Idee.

Die triste Atmosphäre schlägt einem noch mehr aufs Gemüt und verführt sicher nicht zu Lust auf mehr.

Genauso skeptisch bin ich bei einem Gerichtsverfahren.

In diesem Alter sind die Erfolgsaussichten vor Gericht schon deutlich eingeschränkt und selbst wenn du Umgang auf Papier durchsetzen kannst, heißt das nicht, dass er auch statt findet und genießbar ist.

Ich plädiere für direkte Kontaktaufnahme per mail oder z.B. das Fratzenbuch (ab 14) oder Ähnliches.

Das auch erstmal ohne Forderungen und Belastungen, sondern nur für Smalltalk und Kontaktpflege.
Und vielleicht kannst du dich dann auch mal zu Eis oder Kino verabreden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2014 20:53
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Toralf,

sehe das auch wie Beppo. Frag doch alternativ mal Deinen Anwalt bzgl. der Auskunftspflicht der Exe nach § 1686 BGB bzw. wie er die Erfolgsaussichten sieht, diese durchzusetzen.

Ich finde, hier ist ist die KM in der Pflicht und man sollte diese mit guten Gründen auch dazu "zwingen" diese Sachen rauszugeben. Den Umgang würde ich - wie Beppo - dagegen nicht erzwingen, sondern versuchen mit offenen Angeboten (Briefe, Soziale Netzwerke) den Kontakt aufrecht zu erhalten.  

Klar muss Dir in diesem Fall auch sein, dass Du keine Gewähr dafür hast, dass Deine Nachrichten nachhaltig durchdringen. Bei sozialen Netzwerken besteht zudem die Gefahr, dass sich Väter hier in eine "Bettel"-Position bringen, die von den Kindern dann z.T. mit der "Drohung" den KV in FB "zu blocken / zu ignorieren" beantwortet wird. Hiervon sollte man sich also nicht aus der Ruhe bringen lassen. Gruß Ingo  

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2014 21:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thoralf,

bei allem berechtigen Wunsch nach Wieder-Anbahnung des Umgangs solltest Du Dir das Procedere mal praktisch vorstellen. Denn selbst wenn Du vor Gericht eine Umgangsregelung bekommst und sogar begleiteter Umgang angeordnet wird, ist das, was danach kommt, kein Selbstläufer.

Der begleitete Umgang würde am Wohnort Deiner Tochter stattfinden, also 200 km entfernt. Die Umgangsbegleiter machen das üblicherweise auch nicht am Wochenende; da haben die nämlich frei. Also müsstest Du Dir jedes Mal Urlaub nehmen und hinfahren. Ob Deine Tochter da auftaucht: Ungewiss. Selbst mit einem entsprechenden Gerichtsurteil wird niemand körperlichen Zwang gegen sie anwenden und sie gegen ihren Willen an den Umgangsort bringen. Würde man es tun, könnte sie dort die Arme verschränken und schweigend abwarten, bis die "Umgangszeit" rum ist. Man kann niemanden zur Kommunikation zwingen. Und Gerichtsentscheidungen sind für 13-Jährige nicht wirklich relevant; nur unangenehm.

Du siehst: Was auch immer man täte, wäre ein ziemlich würdeloses Szenario. Natürlich wissen viele User hier, was ein Loyalitätskonflikt ist. Aber selbst, wenn man das Verhalten so bezeichnet, ändert es im konkreten Fall nichts: Deine Tochter wird darauf beharren, dass es ihr ureigener Wille ist, Dich nicht zu sehen - und eher zusätzlich sauer sein, dass Du diesen Wunsch nicht respektierst. Das wird Dich Deinem Ziel eines entspannten Miteinanders nicht näherbringen; Deine Ex wird schon wissen, wie sie hier Feuer gegen Dich schürt und Eure Tochter subtil belohnt, wenn sie sich "richtig" verhält.

Ich habe das selbst durch. Mein Rezept war, den Druck herauszunehmen und ein Signal namens "meine Tür ist offen; Du allein entscheidest, ob und wann Du durchgehst" in den Rraum zu stellen. Denn worauf Du Dich fast blind verlassen kannst: Eine 13-Jährige ist mitten in der Pubertät; es wird aktuell und demnächst genügend Anlässe geben, sich mit Muddi zu zoffen. Und dann solltest Du einfach erst einmal der coole Dad sein können, der nicht nach Schule oder Zimmer aufräumen fragt, sondern grosses Verständnis hat, wenn man ihn anruft oder ihm eine SMS oder Mail schreibt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2014 21:49
(@widder27)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Thoralf,

Erlebnisse meines LG mit seiner Tochter (jetzt fast 11, damals 9), die nach der Trennung bei der Mutter lebt. Auch unter Angabe von Vorwürfen des sexuellen Mißbrauchs wurde der Umgang eingestellt. Es folgten 2 Gutachten (die natürlich das Gegenteil feststellten und massive Beeinflussung durch die Mutter) und ein Gerichtsurteil, dass Vater und Kind erstmal betreuten Umgang haben sollen.

1. Umgangstermin (man hatte sich Monate lang nicht gesehen, die Mutter war mit im Gebäude) Das Kind kam nur unter Protest, stellte sich die gesamte Zeit mit dem Rücken zum Vater und schaute zum Fenster raus, hat kein Wort mit ihm geredet.

2. Umgangstermin: Kind kam wieder nur unter Protest und weigerte sich gänzlich, sich noch einmal mit dem Vater in einem Raum aufzuhalten.

Daraufhin keine weiteren Umgänge, weder betreut noch unbetreut.

Unserer Erfahrung nach klappt das nicht gegen den Willen der Mutter und den (evt.) Willen des Kindes.

Da Deine Tochter schon älter ist, vielleicht wirklich über soziale Netzwerke oder was auch immer. Post wird in unserem Fall grundsätzlich zerrissen (Aussage von Mutter und Kind), außer evt. Weihnachten und Geburtstag, da könnte ja Geld drin sein. Traurig, aber wahr.

Dir viel Kraft bei Deiner Entscheidung!

Widder27

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2014 21:54
(@thoralf)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank Euch Allen!

Ich nehme aus allen Beiträgen mal den Grundtenor mit:

- nichts erzwingen

- die Tür offen halten

- die bisher erfolglosen Kontaktmöglichkeiten Brief, Email, SMS noch erweitern um das Thema "Soziale Netzwerke"

(- eventuell Klage auf Auskunft)

Nach Pfingsten habe ich noch ein Termin beim Anwalt. Da werde ich das auch noch einmal besprechen. Mittlerweile habe ich ja das Glück, einen Anwalt zu haben, der sehr realistisch an die Dinge rangeht und nicht unter dem Aspekt Gewinnmaximierung.

VG.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2014 22:16
(@thoralf)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

heute hatte ich die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin im Postfach. Die Dame hatte ausführlich mit den Kindern und der Kindesmutter gesprochen und ebenfalls auch kurz mit mir. Die Gespräche sind sehr umfassend widergegeben, auf insgesamt 7 Seiten.

Leider spiegelt sich in den Aussagen der Kinder an Inhalten sehr viel an  Aussagen der Kindesmutter wider. Mein Vorteil könnte an der Stelle sein, dass Kindesmutter in dem Bemühen, mich zu diffamieren, sehr dick aufgetragen hat. Das ist scheinbar auch der Verfahrensbeiständin aufgefallen. So wollte ich der Kindesmutter angeblich die Kinder wegnehmen, ich manipuliere die Kinder, meine Eltern (die ebenfalls keinen Kontakt zu ihren Enkelkindern haben) wären noch schlimmer, ich hätte die jüngste Tochter bestochen und meine Töchter fühlten sich zurückgesetzt, weil ich NEXT und ihrer Tochter immer "riesige" Geschenke machen würde. Außerdem hätte ich den Kindern gesagt, sie wären Schuld an der Trennung und ich hätte wegen ihnen Hodenkrebs bekommen (ich war während der Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung tatsächlich mehrmals beim Doc wegen entsprechender Unterleibschmerzen, habe das aber zu keiner Zeit bewusst bei den Kindern thematisiert.)

Insgesamt steht Kindesmutter unverändert auf dem Standpunkt, die Kinder können tun, was sie wollten. Und wenn die Kinder keinen Umgang mit dem Vater möchten, hat sie dafür natürlich Verständnis und unterstützt das als gute Mutter im Sinne der Kinder. Sie hat soweit immer alles richtig gemacht, Schuld an der Situation ist allein der Kindesvater.

Im Fazit kommt die Verfahrensbeiständin zum nahezu gleichen Ergebnis wie auch das Jugendamt. Eine hochemotionale Trennung führt beim Kind zu einem Loyalitätskonflikt, dem es scheinbar nur entkommen kann, wenn es klar für ein Elternteil, im Regelfall das betreuende ET, Stellung bezieht und sich klar gegen den anderen Elternteil ausspricht, bis hin zur Kontaktverweigerung. Diese einseitige Positionierung kann noch begünstigt werden, wenn dies der Motivlage des betreuenden Elternteil entspricht. Ausdrücklich empfohlen wird daher ein langsamer und schrittweise Kontakt-/ Umgangsaufbau, begleitet von intensiver Arbeit auf der Elternebene, zum Beispiel bei einer Familienberatungsstelle. Im Anhörungstermin sollen diesbezüglich Lösungen gefunden werden.

Den Punkt "Familienberatung mit der Ex" werde ich zeitlich-organisatorisch aber nicht stemmen können, das kann ich jetzt schon absehen.

Ich habe mich nun erst einmal entschieden, das Thema "begleitenden Umgang" anzugehen. Die Entscheidung ist mir schwer gefallen.

Sowohl Beppo

Schwierige Kiste. Ich halte begleiteten Umgang in den Räumen des JA trotzdem für keine gute Idee. Die triste Atmosphäre schlägt einem noch mehr aufs Gemüt und verführt sicher nicht zu Lust auf mehr.

als auch Martin

Der begleitete Umgang würde am Wohnort Deiner Tochter stattfinden, also 200 km entfernt. Die Umgangsbegleiter machen das üblicherweise auch nicht am Wochenende; da haben die nämlich frei. Also müsstest Du Dir jedes Mal Urlaub nehmen und hinfahren. Ob Deine Tochter da auftaucht: Ungewiss. Selbst mit einem entsprechenden Gerichtsurteil wird niemand körperlichen Zwang gegen sie anwenden und sie gegen ihren Willen an den Umgangsort bringen. Würde man es tun, könnte sie dort die Arme verschränken und schweigend abwarten, bis die "Umgangszeit" rum ist. Man kann niemanden zur Kommunikation zwingen. Und Gerichtsentscheidungen sind für 13-Jährige nicht wirklich relevant; nur unangenehm.

haben diesbezüglich Bedenken geäußert, die ich komplett teile.

Ich riskiere das jetzt einfach.

Schöne Woche Euch Allen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2014 22:18




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thoralf,

ich denke mal, Du kennst die positive Grundstimmung hier im Forum, wenn es um Umgang geht.

Ich sehe es weiterhin kritisch, eine 13 Jährige zum Umgang zu zwingen. Du hast nun mehrere Berichte von Dritten vorliegen, die Dir aufzeigen, dass der Umgang nicht gewünscht wird.
Deine Intention in Ehren, aber manchmal sollte man es auch einfach mal gut sein lassen und das Gegenüber "kommen" lassen. Du bestätigst ansonsten einfach nur das Treiben der KM.

Persönlich würde ich den Druck von der Tochter absolut rausnehmen (der jetzt massiv durch Aussenstehende aufgebaut wird), Angebote machen, die KM in ihrer Verweigerungshaltung zur Mindestauskunft angehen und ansonsten das schöne Wetter genießen. Persönlich wüsste ich, was ich von meinem Vater halten würde, der mich in diesem Alter zu einem "entspannten" Date in einem gemütlichen Behördenzimmer zwingen möchte. Ich Zweifelsfall produzierst Du damit nur eins: Hass gegen Dich!

Bei den Voraussetzungen hätte ich auch wenig Interesse, noch eine Mediation mit der Exe anzugehen. Es erscheint eher fragwürdig, das sich nach der langen Zeit der Trennung und der Entfernung sich hier noch irgendwas zum positiven verändert.

Ich würde mir dieses Vorgehen noch einmal stark überlegen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 22:55