Hallo,
ich habe eine Frage.
Folgende Situation: Nichtehelicher Vater, geteiltes Sorgerecht, Kind lebt bei der Mutter, er selbst hat das Kind aber jedes Wochenden, alle Feiertage, auch Weihnachten, Ostern, etc., stellte Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes mit Antrag auf einstweilige Anordung der Übertragung, da es im Haushalt der Mutter extreme Mißstände gibt. Nachdem die Mutter davon erfahren hat, küzte sie umgehend des Umgang auf 14-tägig Samstag auf Sonntag. Der Vater darf mit der Tochter nicht mal mehr telefonieren.
Kann der Vater gerichtlich beantragen, daß der Mutter auferlegt wird, sich an die bisherigen Umgangszeiten zu halten, auch wenn diese nicht gerichtlich geregelt wurden??
Dem Kind selbst machen diese verkürzten Umgangszeiten sehr zu schaffen.
Bitte um schnelle Antworten, da der Vater das Schreiben ans Gericht noch vor der Entscheidung über seinen Antrag auf einstweilige Anordnung abgeben will, da er hofft, daß dieser Umstand die gerichtliche Entscheidung noch beeinflussen kann.
Vielen, vielen Dank im voraus.
Moin Andrea,
herzlich willkommen auf vatersein.de.
wenn der Umgang nicht in einem gerichtlichen Vergleich oder Urteil festgelegt ist, kann die KM den Umgang einschränken wie sie lustig ist ohne Sanktionen zu fürchten. Der von Gerichten befürwortete Umgang umfasst: WE alle 14 Tage, halbe Ferien und die wesentlichen christlichen Feiertage im Wechsel.
Ich kann nicht beurteilen, ob eine weitere Eingabe bei Gericht sinnvoll ist, dafür kenne ich einfach zu wenig der Vorkommnisse.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
erstmal danke für deine schnelle Antwort.
Allerdings denke ich, daß hier sicherlich Diskussionsbedarf besteht:
Sicherlich ist es richtig, daß die von dir angegebenen Zeiten die "Regel" sind. Sie haben sich so eingebürgert, sind aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In "meinem" Fall ist es so, daß diese Absprache seit über 2 Jahren besteht. Das Kind ist 5 Jahre alt (hätte ich vorher wohl alles angeben müssen, sorry)
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es keine Folgen für die Mutter in einem laufenden Verfahren hat, wenn sie willkürlich solche "Vergeltungsschläge" gegen den Vater führt.
Sie schadet damit dem Kindswohl und handelt gegen die vorgegebene Wohlverhaltensklausel.
Auch wenn die Umgangszeiten bislang extrem großzügig gehandhabt wurden, besteht keine Veranlassung, so wurden diese doch kontinuierlich durchgeführt. Somit greift der "Kontinuitätsgrundsatz", der für Gerichte von großer Bedeutung ist.
Das Gericht wird sicher keine Strafen gegen die Mutter verhängen. Aber in einem Verfahren wegen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes hat es sicher eine Bedeutung für das Gericht, ob die Mutter sich fair verhält oder das Kind als Druckmittel benutzt.
Sicherlich fragst du dich jetzt, warum ich überhaupt gefragt habe, wenn ich doch sowieso schon eine vorgefertigte Meinung dazu habe.(?)
Es hat mich interessiert was hier dazu geschrieben wird und - vielleicht wollte ich auch einfach mal meine Meinung dazu loswerden :yltype: , da ich oft genug mitbekomme, daß Umgangsväter denken, daß sie sowieso mit sich machen lassen müssen, was die Mutter will.
Ich hoffe, es kommen noch einige Meinungen hierzu nach.
Andrea
hi andrea,
was für missstände herschen bei der mutter???
Wohlverhaltensklausel.
klauseln sind dafür da, damit man sich nicht daran halten muss.
bitte mehr infos zu den missständen.
mel
Hallo Mel,
erstmal vorweg: Der Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist bereits gestellt.
Welche Mißstände? Oh, da gibt es so einige:
Sie hat seit 2,5 Jahren ca. einen LG, vorbestraft wegen Drogenmißbrauch und Körperverletzung, der die KM (eigene Angabe der KM!) schlägt, die Wohnung schon zertrümmert hat (auch nach Aussage der KM!). Sie selbst ist dem Alkohol und anderen Berauschungsmitteln nicht abgeneigt.
Die KM hat meinen Bekannten selbst während deren Beziehung oft grundlos geschlagen (beweisbar!) Nach Aussagen des Kindes schlägt sie die Kleine auch sehr häufig.
Das Kind selbst wehrt sich selbst bei den Großeltern mütterlicherseits mit Händen und Füßen dagegen, zur Mutter gebracht zu werden.
Sie läßt das Kind oft stundenlang alleine. Ob mittags wegen Fitnessstudio und anschließendem "Kaffeeklatsch" oder abends um auszugehen spielt für sie keine Rolle.
Das Kind hält sich größtenteils bei den Großeltern mütterlicherseits auf, obwohl die KM nicht berufstätig ist.
Trotz großzügiger Unterhaltszahlungen seitens meines Bekannten muß sie ihn noch um Kleidung bitten.
Sie fährt generell alleine in den Urlaub, hat das Kind an keinen Feiertagen und ruft dann nicht mal an um bspw. Frohe Weihnachten zu wünschen, verschwindet einfach für ein oder zwei Wochen ohne sich zu melden, ...
Die Erzieherinnen des Kindergartens sprachen meinen Bekannten schon öfters auf eine gewisse Verwahrlosung des Kindes an.
Von dem extremen Kinderwunsch mal abgesehen.
etc. etc. etc.
Gründe gibt es genug, das Kind da rauszuholen.
Das JA fühlte sich in diesem Fall leider auch nicht verpflichtet, die Anschuldigungen zumindest im Ansatz zu prüfen, sondern teilten ihm unmißverständlich mit, daß er als nichtehelicher Vater nicht die geringsten Rechte hätte, gegen die Mutter vorzugehen (wohlgemerkt trotz gemeinsamen Sorgerechtes!)
Ich denke doch, daß das ausreichen dürfte, um Erfolg zu haben.
Andrea
Moin Andrea,
dass es sich soooo verhält, war nach deinem mehr dezenten Eingangsposting nicht zu erwarten.
Ich kriege hier einfach den Mund nicht zu.
Ok, die Maßnahmen:
Der KV hat GSR, wenn er nun nur Antrag auf ABR stellt, gibt er damit mit, dass die KM erziehungsfähig ist. Und genau das spreche ich ihr nach deinen Schilderungen ab. Der KV hat die Pflicht, mehr als jeder andere Bürger, bei Kenntnis von Misshandlungen einzuschreiten.
Du, da müssen wir morgen (05.07.2004) drüber telefonieren, weil es vieles zu bedenken. Meine Tel.-Nr. steht im Impressum.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo deep und mel,
ihr habt natürlich recht, Gründe für einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht hat er genug. Nur, wie es in der deutschen Rechtssprechung nun mal ist, hat er als Vater natürlich schwer an das alleinige Sorgerecht zu kommen.
Bei unserem Antrag haben wir uns folgendes dazu gedacht:
Zuerst muß das Kind da raus (unserem Antrag haben wir einen Antrag auf einstweilige Anordnung beigefügt). Da das Gericht natürlich dem Vater keinen 100%igen Glauben schenken wird, möchten wir nicht den Eindruck erwecken, daß der Antrag aus Gründen gestellt wird, bei denen es um Differenzen zwischen den Eltern geht.
Es ist eben ein größerer Schritt, einer Mutter das Sorgerecht ganz zu entziehen als Schritt für Schritt vorzugehen.
Wir haben mit dem Antrag natürlich auch eine Anhörung des Kindes sowie der Erzieherinnen beantragt. Auch auf ein psychologisches Gutachen haben wir schon angesprochen, auf das wir im Zweifelsfall auch bestehen werden.
Es ist eben nun mal so, daß die Mütter noch eine relativ geschütze Gruppe sind. Konsequenzen gegen sie werden sehr schwerfällig gefällt.
Da es nun mal hauptsächlich um das Kind geht, soll es erst mal da raus!! Da der Vater bislang nicht um sein Recht wußte, hat er eben alles hingenommen!
Wir kämpfen mit der "Macht der kleinen Schritte" 😉
Mit dem Aufenthalsbestimmungsrecht haben wir die alleinige Gesundheitssorge beantragt. Da bei dem Alter von 5 Jahren auf einige Zeit hin keine Entscheidungen zu treffen sind, in die die Mutter dann einbezogen werden müßte, sahen wir das ABS als schnellsten und erfolgsversprechenden Schritt an.
Außerdem haben wir die "Befürchtung", daß die Mutter sich, falls dem Antrag stattgegeben wird, sich über kurz oder lang sowieso nicht mehr kümmert - oder - sie wacht endlich auf.
Wie auch immer, das Sorgerecht gehen wir bei Bedarf später an, falls ihr diese Sache nicht den "heilenden Schock" verpaßt.
Sorry, hätte vielleicht im ersten Text ausschweifender sein sollen, aber da unsere "Taktik" schon feststand, interessierte mich erst nur eure Meinung zur Umgangsvereitelung.
Andrea