Hallo,
kurz zu meiner Geschichte. Vor ca. 2 Jahren bekam ich eine Vaterschaftsfeststellung vom JA. Habe mich kooperativ gezeigt und einen Speicheltest gemacht über den Amtsarzt. Es hat ein Jahr gedauert bis ich das Ergebnis hatte von 99,999 %. Von nun an war ich plötzlich Papa. Die EX ist damals im dritten Monat gewesen und hat mir verkündet, das Sie fremd gegangen ist und außerdem ist das Kind nicht von mir. So weit so gut.
Mutter sagte nach der Vaterschaftsfesstellung ich kann das Kind sehen und so kam es, dass ich meine Tochter von damals 11 Jahren am 31.Jan. 2009 zu Gesicht bekam. Vom ersten Tag an haben wir uns verstanden und wir hatten jede Woche Samstag und Sonntag Umgang. Schon nach einem Monat hatten wir uns so gut verstanden, dass unsere Tochter dies auch zuhause bei sich so verkündete. Die Mutter beschwerde sich bei mir, sie würde nur noch von mir reden..... Nach und nach merkte ich, das die Mutter meine Tochter beeinflusste aufgrund von Aussagen meiner Tochter sowie der Mutter selbst.
Meine Tochter wehrte sich dagegen und so kam es, dass die Mutter mit erpresserischen Mitteln gegen meine Tochter in form von Liebesentzug vorging. Ganz stolz verkündete mir die Mutter per Telefon wie sie es gemacht hat. Seit Ostersonntag 2009 habe von nun an meine Tochter nicht mehr gesehen.
Ist doch klar, dass ich vor Gericht gehen muss. Zuvor versuchte ich jedoch, Kontakt herzustellen, jedoch weigerten sich Mutter und Kind mit mir zu reden. Die Tür blieb zu und das wars. Naja, jetzt bin ich vor Gericht ohne Anwalt und versuche den Umgang zu fordern.
Januar 2010 Antrag auf Umgangsreglung (Amtgericht)
März 2010 Erörterung (Mutter Kind mussten erscheinen)
(Protokoll)Kurz und Gut:
Vater begehrt umgang mit Kind...
Kind will nicht mehr
Mutter hat Kind so beeinflusst, dass Kind von sich sagt ist ihr freier Wille, somit ist Mutter selbsverständlich für einen Umgang, aber Kind will ja nicht und da kann sie ja niochts machen.....
Gericht versucht betroffene Kind dahingehend zu beraten, dass es sich ab und an mit Vater treffen soll, auch auf neutralem Boden wenn es nicht zu ihm will....
Das Gericht ist der Auffassung, dass mit einem zwangsweisen Umgang des Vaters mit dem Kind und dem Kindesvater (was für ein Gedankengut) immer noch kein Vater-Kind-Verhältnis entdtanden ist.
Beschlossen und verkündet:
Gericht empfiehlt:
1. Mutter Vater Kind sollen an einer FAM-Beratung teilnehmen...
2. Mutter soll innerhalb einem Monat Fam-Beratung aufsuchen, Termine einholen Vater vorlegen...
3. Kind wird empfohlen, Vater zu schreiben (Klassenfahrten, Zeugnisse, Geburtstagswünsche)
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Mutter hat nach einem Monat Fam-Beratung gefunden und ersten Termin an Vater übergeben
zunächst fanden einzelne Gespräche statt (beim ersten Termin) 5. Mai
Mutter weigerte gemeinsames Gespräch und brach ab (zweiter Termin)
Tochter weigerte gemeinsames Gespräch und brach ab (zweiter Termin)
Vater hat allein weiter gemacht am 5.Mai; 10.Juni; 01.Juli 2010.
Vater schrieb ans Gericht weil Mutter Beratung abgebrochen hat am 16.05.2010 (keine Reaktion)
Vater schrieb ans Gericht Antrag auf kurzfristige mündliche Verhandlung am 16.06.2010 (keine Reaktion)
Vater schrieb ans Gericht Antrag auf kurzfristige Verhandlung zu richterlicher Entscheidung am 07.07.2010 (keine Reaktion)
Vater schrieb ans Gericht Einstweilige Anordnung auf Herausgabe des Kindes ab 08.08.2010 ... am 25.07.2010 (keine Reaktion)
Vater schrieb ans Gericht Einstweilige Anordnung auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes (Zeugnisse) am 26.07.2010 (keine Reaktion)
========
Meine Frage:
Was kann ich tun, damit die Richterin aus ihrem Tiefschlaf erwacht und endlich mal tätig wird. Ich will eine Enscheidung, das scheint mir am effektivsten. Jedenfalls ist es besser, als ein schlichtes dahingleiten der Zeit. Eine Untätigkeitsbeschwerde ist nicht sinnvoll, zu viel Zeitverlust.
Was mich stört ist dieser Satz im Protokoll:
Das Gericht ist der Auffassung, dass mit einem zwangsweisen Umgang des Vaters mit dem Kind und dem Kindesvater (was für ein Gedankengut) immer noch kein Vater-Kind-Verhältnis entdtanden ist.
Dann war das Verhältnis vorher offensichtlich nur eine Liebesaffäre oder Bekanntschaft??? Möglich, dass mit Vater-Kind-Beziehung die Bindung gemeint ist, aber eine Bindung ist halt vorhanden gewesen, denn meine Tochter hat mich sehr lieb gehabt und das hat sie mir auch unaufgefordert zu verstehen gegeben, was die Frau von der Fam-Beratung mir auch bestätigte.
Also was kann ich in diese Situation tun. Für konstruktive Tipps und Fragen sofern benötigt stehe ich zu Verfügung. Danke.
Moin!
Mir scheint, als wirfst Du da ne ganze Menge Sachen durcheinander und richtest dadurch neuen Schaden an.
Es bringt nichts, wenn man einfach einen "Schrieb" ans Gericht schickt. Darauf reagieren die nicht. Es gibt ein paar Eckpunkte, an die man sich einfach halten muss. Das dafür nötige Wissen hat meist der Anwalt.
Nu ist Deine Tochter aber auch kein kleines Kind mehr (13, richtig?) und was sie sagt/will hat relativ viel Gewicht in der ganzen Sache. Wenn sie partout nicht will, dann wird sie auch kein Gericht dazu verdonnern Dich zu treffen. Und schon gar nicht, nachdem Du sie 11 Jahre gar nicht gesehen hast.
Gibt es keine Wege direkt mit ihr zu kommunizieren? Brief schreiben, Email schicken, bei Facebook suchen, whatever?
Greetz,
Milan
Moin,
Also was kann ich in diese Situation tun. Für konstruktive Tipps und Fragen sofern benötigt stehe ich zu Verfügung. Danke.
nicht viel. Zumindest nicht mit dem Ziel, dass kurzfristig wieder Umgang stattfindet wie zwischen Januar und April 2009.
Abgesehen von diesen drei kurzen Monaten bitte nicht vergessen: Du warst 11 Jahre lang im Leben Deines Kindes überhaupt nicht präsent; es ging alles ohne Dich. Dich jetzt plötzlich als wichtige Bezugsperson und Vaterfigur eines Teenies positionieren zu wollen, nur weil Du vor 13 oder 14 Jahren mal ein Spermium beigesteuert hat, ist nicht besonders realitätsnah; da hat(te) jeder zwischenzeitliche Partner Deiner Ex mehr Bezug zu diesem Kind als Du.
Unter diesen Umständen Umgang per Gerichtsbeschluss zu erzwingen ist schwierig und auch aus Sicht des Kindes nur mässig sinnvoll. Was soll man juristisch dagegen tun, wenn das Mädel es sich nach 3 Monaten anders überlegt hat und sagt "ich will da nicht mehr hin!"? Sie gegen ihren Willen zu Dir karren? Die Polizei schicken?
Mein Rat: Blas den ganzen juristischen Hokuspokus ab. Schreib der Lütten, dass Du keinen Stress mehr machen willst, dass Deine Tür jederzeit für sie offensteht, Deine Mailadresse, Deine Handynummer; dass Du Dich freust, sie zu sehen, von ihr zu hören oder zu lesen. Mit Druck durch Gerichtsverhandlungen und erzwungene Familientherapien sorgst Du nur dafür, dass die Allianz von Mutter und Tochter gegen Dich noch intensiver wird und sich irgendwo bei "der Typ geht uns sowas auf den Keks" einpendelt. Dem Ziel Umgang wirst Du dadurch keinen Zentimeter näherkommen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Es gäbe Möglichkeiten mit ihr in Kontakt zu treten, doch die Mutter hängt sich immer wieder herein. Das Alter ist mir auch bewusst, doch wir haben ein top Verhältnis gehabt und nun hat Sie ein Loyalitätskonflikt. Der Abruch ist wesentlich komplizierter als die hier geschilderten Stichpunktartigen Darstellungen.
Fakt ist eines. Die Mutter wie so oft, hat vor Gericht ausgesagt, dass sie alle Schreiben mit der Tochter gelesen hat und ausgewertet hat. Wie Dumm, aber so ist es halt wenn man den Vater es unbedingt sagen möchte. Das Hat auch das Gericht erkannt. Die Richterin sagte:
Sie haben hier den "Schwarzen Peter" sie werden an eine Familienberatung teilnehmen.....
Wieso ist Ostersonntag ohne Begründung der Kontakt abgebrochen?
Warum weigert sich Mutter und Tochter seit Ostersonntag überhaupt Kontakt in jeglicher Form mit mir zuzulassen?
Warum kann mir keiner hierzu rationell nachvollziebahre, erklärliche Gründe nennen (Mutter, Tochter)?
All diese Fragen scheint das Gericht nicht zu interessieren, denn hierzu wurde ich nicht befragt und auch nicht die Mutter, aber wie geht es nun weiter ?????
Es ist doch wohl die Pflicht herauszufinden warum meine Tochter die plötzliche Verweigerungshaltung hat. Es gibt kein geht, da kann man nichts machen. Es gibt nur die Möglichkeit, herauszufinden wie ein Umgang wieder herzustellen ist. Und genau das sieht der Gesetzgeber so vor. Doch die meisten Richter sind da überfordert. Der Weg ist immer wieder der gleiche. Es geht vor Gericht, die RIchter schicken die Eltern zur Fam-Beratung, danach zum JA wegen der Stellungnahme. Anschließend braucht Kind erst mal Ruhe und nach einem Jahr stellt das Gericht dann fest, das man da nichts machen kann.
Und genau da will ich nicht Landen. Es gibt immer eine Lösung, doch das muss man dem Gericht erst klar machen!!!!!!! Also wie gesagt, gelegntlich kann ich nur eine SMS senden aber nur der Mutter, an meine Tochter lässt sie mich einfach nicht ran.
Mein Rat: Blas den ganzen juristischen Hokuspokus ab. Schreib der Lütten, dass Du keinen Stress mehr machen willst, dass Deine Tür jederzeit für sie offensteht, Deine Mailadresse, Deine Handynummer; dass Du Dich freust, sie zu sehen, von ihr zu hören oder zu lesen. Mit Druck durch Gerichtsverhandlungen und erzwungene Familientherapien sorgst Du nur dafür, dass die Allianz von Mutter und Tochter gegen Dich noch intensiver wird und sich irgendwo bei "der Typ geht uns sowas auf den Keks" einpendelt. Dem Ziel Umgang wirst Du dadurch keinen Zentimeter näherkommen.
Hier hast du tatsächlich recht, doch sehe ich die Sache differenzierter. Wer nur hofft der ist verloren. Und der Status "der Typ geht uns sowas auf den Keks" ist meiner Tochter schon vermittelt worden. Jetzt alles abblasen? Ich übe keinen Druck aus, da ich überhaupt keine Kommunukation habe. Der Einzige Weg ist nun mal das Gericht. Schließlich habe ich auch eine Pflicht und ich sehe mich auch nicht als beigesteuertes Spermium, denn dann wäre mir das alles egal.
Hi
Seh' es doch realistisch. Wie soll denn hier der Umgang ausgeführt/gestaltet werden, wenn das Kind nicht will? Wie soll das Kind gezwungen werden, und was erhoffst Du Dir davon? Glaubst Du allen ernstes, ein 13-jähriger Tennager - in der Blüte der Pubertät - lässt sich zu seinem Glück zwingen? Von einem Erwachsenen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ umgang,
Und genau da will ich nicht Landen. Es gibt immer eine Lösung, doch das muss man dem Gericht erst klar machen!!!!!!!
mal abgesehen davon, dass man hier nicht schreien muss und Aussagen durch die Anzahl der verwendeten Ausrufezeichen nicht bedeutender oder richtiger werden: Du allein ha(tte)st es in der Hand, diesen Schritt zu unternehmen; das Ergebnis kennst Du. Eine Wiederholung oder stures Beharren auf "Rechten" wird Dich vorhersehbar nicht weiterbringen.
Die Alternative zu fruchtlosen gerichtlichen Zwangsmassnahmen habe ich Dir genannt; eine Gewähr für's Funktionieren gibt es nicht. Wenn Deine Tochter Dich nicht sehen will, ist das eben so, ohne dass unter den gegebenen Umständen die Gründe hierfür gerichtlich erörtert bzw. juristische Zwangsmassnahmen ergriffen werden müssen. Welche sollten das bei einem 13-jährigen Mädel, zu dem Du die längste Zeit ihres Lebens keinerlei Beziehung hattest, auch sein? Wenn Du eine Frau zum Essen einlädst und die das nicht möchte, muss sie das auch nicht (vor Gericht) begründen. Das nennt sich einfach "die normative Kraft des Faktischen" und ist als solche zu akzeptieren.
Der Einzige Weg ist nun mal das Gericht. Schließlich habe ich auch eine Pflicht
welche Pflicht soll das denn sein?
und ich sehe mich auch nicht als beigesteuertes Spermium, denn dann wäre mir das alles egal.
aber möglicherweise sehen Mutter und Tochter das ja so. Beweis: Es ging 11 Jahre lang ganz wunderbar ohne Dich. Und so lange war es Dir ja auch ganz egal.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin!
All Deine Ansichten wären korrekt, wenn es um ein 3 jähriges Kind ginge. Aber Deine Tochter ist 13. So sehr Du auch strampelst - Du wirst vom Gericht da keine Hilfe erfahren. Keine Chance.
Sinnvoll wäre, wenn Du die gangbaren Wege aussortierst und Dich an diesen orientierst, anstatt Dich in irgendwas zu verrennen, was eh nicht zu dem von Dir gewünschten Ziel führt.
Es gibt immer eine Lösung, doch das muss man dem Gericht erst klar machen!!!!!!!
Du wirst es nicht schaffen dem Gericht irgendwas klar zu machen. Ausserdem hat das Gericht bereits eine Lösung für Fälle wie Deinen parat: gerichtlich angeordneter Umgangsausschluss.
Willst Du das riskieren?
Greetz,
Milan
Seh' es doch realistisch. Wie soll denn hier der Umgang ausgeführt/gestaltet werden, wenn das Kind nicht will? Wie soll das Kind gezwungen werden, und was erhoffst Du Dir davon? Glaubst Du allen ernstes, ein 13-jähriger Tennager - in der Blühte der Pubertät - lässt sich zu seinem Glück zwingen? Von einem Erwachsenen?
Ich erzwinge hier überhaupt nichts und das ist auch nicht mein Ziel. Ich weiß was Meine Tochte mir alles erzählt hat wie die Mutter gegen mich vorging und wie gerne sie bei mir ist. Das hat sie mir auch per SMS deutlich zum Ausdruck gebracht:
Gute nacht mein FAFORITE PAPi:lieblings PAPi
Hab dich ganz doll LLLIIIEEEBBB.und holzt du mich am SONTAG ab
Danke papi habe dich lieb
Bitte die Schreibfehler nicht beachten. Und jetzt soll ich sie einfach in Stich lassen, weil sie aufgrund der Indktrinierung nun diesen "Freien Willen" äußert. Mag sein das sich das hier so darstellt, als würde ich darauf bestehen, doch ich bin auch kein Frend von schönen und behutsamen Umschreibungen, damit das alles als venünftig und klug klingt.
Stimmt, so habe ich es bisher nicht verstanden. Dennoch bleibe ich bei dem von mir Gesagten. Es kommt nunmal darauf an, was das Kind sagt. So sehen es Dritte und treffen danach ihre Entscheidung. Von einem 13-jährigen Kind wird allgemein erwartet, dass es seinen Willen auch ausdrücken kann. Auch wenn sich jetzt einiges anders darstellt für mich, ich sehe nur den Weg, ihr Türen offen zu halten - immer wieder. Duchgehen muss sie selber.
Und wenn Du schon den Loyalitätskonflikt anführst so solltest Du auch bedenken, dass ein (gerichtlicher) Umgangszwang genau den bedienen würde. Denn die KM ändert wohl eher nicht ihre Meinung, und wenn Tochter bei ihr ist (den Grossteil ihres derzeitigen Lebens) so ist sie dem ausgesetzt. Willst Du das?
Und bei genügend Ausdauer deinerseits und dem freien Willen der Tochter ergeben sich hoffentlich Optionen, an die bisher noch nicht gedacht wurde.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Umgang
Ich verstehe sehr gut was in deinem Kopf vorgeht.
Du kämpfst aber gegen die Übermacht ''Mutti's Einfluss auf das Kind'' an.
Solange deine Tochter nicht aus freien Stücken auf dich zugeht, wirst du nur dir selber schaden.
Halte deiner Tochter die Türen auf und zeige ihr, das du ihr
Gute nacht mein FAFORITE PAPi:lieblings PAPi
bist und bleibst.
Sie kommt von ganz allein, davon bin ich überzeugt. 🙂
Gruss Wedi
Moin!
Und jetzt soll ich sie einfach in Stich lassen, weil sie aufgrund der Indktrinierung nun diesen "Freien Willen" äußert.
Keiner hier sagt, dass Du sie im Stich lassen sollst. Aber Du sollst Wege gehen, die zu einem erwünschten Ergebnis führen. Das Gericht wird Dir dabei kein Stück weiter helfen. Soviel steht mal fest. Und daher sollst Du Dir diesen Weg aus dem Kopf schlagen.
Gehst Du den Weg über die Gerichte trotzdem weiter, so wirst Du Dir eine Klatsche abholen und natürlich keinen Umgang zugesprochen bekommen. Gerichte sind sogar dazu in der Lage, Dir komplett zu verbieten jeglichen Kontakt zur Tochter zu suchen. Und dann sagt Mama "Siehste, Tochter, selbst das Gericht sagt, dass Du den nicht sehen sollst!" Und damit sind Dir dann die Türen für viele Jahre wieder fest verschlossen.
Soweit solltest Du es nicht kommen lassen. Gehe klug an die Sache ran und nicht kopflos mit der Brechstange. Dafür ist die Kurze zu alt.
Greetz,
Milan
Das Gericht ist nicht beauftragt, festzustellen, ob der Umgang dem Kindeswohl dient, dies hat der Gesetzgeber als Norm für den Regelfall unterstellt, sondern der Umgang ist generell zu regeln, es sei denn, das Kindeswohl wäre durch eine solche Regelung gefährdet.Eine Gefärdung findet aber in meinem Fall nicht statt, auch wenn meine Tochter im Spannungsfeld der Eltern ihren Willen äußert, dass sie keinen Umgang wünscht. Meine Tochter ist im spannungsfeld der Eltern nämlich nicht mehr Träger freien Willens, da sich die Mutter über ihren Willen hinweg setzt. Es geht auch überhaupt nicht darum diese festgelegte Norm zu beweisen.
Der Staat geht ganz selbsverständlich davon aus, das ein Kind ein recht auf Bildung hat. Würde das Kind nun nicht mehr zur Schule gehen, weil es ja sein freier Wille ist, würde der Staat sofort eingreifen und den Eltern vorübergehend das Sorgerecht entziehen, weil es dem "Wohl des Kindes" dienlich ist. Jede Mutter/Vater würde sich aus selbsverständlichkeit mit der Schule in verbindung setzen weil es dem "Wohl des Kindes" entspricht. Die Eltern würden womöglich sagen: Ich will ja das mein Kind in Schule geht, doch wenn es nicht möchte, kann ich halt nichts machen. So schnell kann man da überhaupt nicht kucken, sind die Kinder/das Kind weg. Jeder würde hier verstehen das der Staat nun eingreift. Und das ist auch gut so. Es gibt auch Eltern den es egal ist, hierfür ist der Staat verantwortlich.
Und genau so sehe ich das mit dem Umgang. Das Gericht trifft lediglich Regelungen, die sicherstellen sollen, dass diese dem Kindeswohl am besten dienen. Und es ist nunmal eindeutig vom Gesetzgeber festgelegt, dass der Umgang grunsätzlich mit beiden Eltern förderlich ist. Es steht nirgendwo geschrieben, dass es nicht kindeswohldienlich ist, wenn das Kind keinen Kontakt mit einem Elternteil wünscht. Ich gebe jedem Recht, wenn er sagt, dass bei diesem Fall auch das Alter berücksichtigt werden muss und man hier keine pauschalisierungen vornehmen kann. Jeden Fall muss man einzeln Betrachten und ausgewogen vorgehen um die einzelnen Fälle genau Beurteilen zu können.
Grundsätzlich ist festzustellen, ob ein wie auch immer festgestellter Wille des Kindes „beachtlich“ ist oder nicht, da hierfür immer positive oder auch negative Umstände einen gewaltigen Einfluss auf den Willen des Kindes haben können. Auch wenn die Ursache festgestellt wurde, kann man jetzt nicht von heute auf Morgen den Willen des Kindes brechen, doch der Wille ist nur ein vorübergehender Zustand und er wird sich bei jeden Menschen immer wieder ändern. So zum Beispiel wenn man eine Beratung beim Arbeitsamt möchte. Bei uns ist das immer sehr Zeitaufwändig, da kann es schon einmal vorkommen, dass es mitunter sehr lange dauert und ich mich dann entschließen würde zu gehen. Sicherlich würde ich an einem anderen Tag wieder kommen und es mit vorwand erneut versuchen. In diesem Fall habe ich negative Erfahrungen gemacht und entsprechned gehe ich wiederwillig in das Gebäude.
In meinem Fall gibt es aber nur gute Erfahrungen und meine Tochter hat es in der Vergangenheit auch einmal so gesehen, bis sie manipuliert wurde. Meine Tochter muss nun ermöglicht werden, den Falschen Karakter der Aussagen hervorgerufen durch die Mutter, eben selbst zu erfahren, um sich ein eigenes Bild zu machen. Doch vorsicht, in diesem Fall sollte der Vater sich nicht dazu leiten lassen, hier den Beweis zu erbringen, dass alles was Mama gesagt hat eine Lüge ist, dann würde das Spiel von vorne beginnen, halt nur umgekehrt.
Also ich denke ich habe hier eine Lösung gefunden. Nämlich diese, dass der Mutter eindeutig gesagt wird, dass sie den schlechten Einfluss zu unterlassen hat. Tut sie es nicht, wird sie hierfür zu einer Ordnungsstrafe ersatzweise mit Ordnungshaft bestraft. Hat sie dann immernoch keine Einsicht, dann muss die Struktur des Machtgefälles ausgeglichen werden. So wird stufenweise meiner Tochter der Weg frei gemacht um sich mit ihren nun "FREIEN WILLEN" zu entfalten. Der Ansatz ist nicht das Kind zu zwingen, sondern den Störfaktor Mutter durch die alleinige Ferfügungsmacht einzuschrenken!!!!!!!
Im übrigen gelten die vielen !!!!!!!! als Aufruf und nicht um zu Schreien. DESHALB IST MEINE EINSTELLUNG HANDELN UND NICHT HOFFEN. Nur wer etwas bewegt, oder zumindest den Versuch unternimmt, verschafft sich auch Gehör und Respekt vor Gericht. Ihr Schreibt alle KM und KV. Werdet wach und nicht diskriminierend. Diese Worte sind relikte aus vergangenen Zeiten. Jeden Richter würde ich es untersagen mich so zu nennen. Diese Worte bedeuten Menschen zweiter Klasse und stammen aus dem Mittelalter, als die Menschen ihre unehelichen Kinder auf dem Markt verkauft haben. Nur nicht Übermütig werden, aber grundsätzlich auf das zustehende Recht bestehen. Hat man keinen Erfolg, dann muss man sich zumindest keine Vorwürfe machen, sollte meine Tochter in einigen Jahren vor meiner Tür stehen. Im Moment kann auch ein 13 jähriges Kind, diese Vorgänge kognitiv nicht verabeiten und deshalb auch nicht Verstehen.
Gruß an alle
@ Umgang,
ich erspare es mir, Dein obiges Posting im Detail zu kommentieren; dafür ist zuviel Geschwätz und viel zu wenig Substanz drin. Vielleicht solltest Du nachmittags weniger fernsehen; zumindest nicht bei RTL, SAT1 und PRO7.
Die Sturheit, mit der Du darauf bestehst, dass vor 1,5 Jahren einmal von einem Teenie Gesagtes bis in alle Ewigkeiten Bestand haben und "wahr" sein soll, zeigt vor allem eines: Dass Du von Teenies keine Ahnung hast; die wechseln ihre Meinung notfalls zwischen Aufstehen und Zähneputzen. Und was ein Loyalitätskonflikt ist, scheint Dich auch nicht zu interessieren - Dein Motto heisst anscheinend nur "ich bin jetzt da und deshalb hat es zu laufen wie ich will!"
Nicht zuletzt bleibst Du beharrlich eine Antwort darauf schuldig, wie der von Dir erzwungene Umgang in praxi aussehen sollte. Konkret: Wie bringt man nach Deiner Ansicht eine 13-Jährige, die sich (aus welchem Grund auch immer) gegen einen Besuch bei ihrem biologischen Vater sträubt, mit Gewalt dazu, ihn trotzdem wahrzunehmen? Und wie soll ein solcher Besuch dann ablaufen?
Du hast von Leuten, die sich mit dem Familienrecht um Lichtjahre besser auskennen als Du, heute mehrfach gesagt bekommen, dass Deine Methode nicht zum Erfolg führen wird, weil kein Gericht den von Dir erwünschten Zwang anordnen wird. Glaub es oder lass es.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo umgang,
du hast ja schon lustige Ideen :rofl2:.
Nämlich diese, dass der Mutter eindeutig gesagt wird, dass sie den schlechten Einfluss zu unterlassen hat. Tut sie es nicht, wird sie hierfür zu einer Ordnungsstrafe ersatzweise mit Ordnungshaft bestraft. Hat sie dann immernoch keine Einsicht, dann muss die Struktur des Machtgefälles ausgeglichen werden. So wird stufenweise meiner Tochter der Weg frei gemacht um sich mit ihren nun "FREIEN WILLEN" zu entfalten. Der Ansatz ist nicht das Kind zu zwingen, sondern den Störfaktor Mutter durch die alleinige Ferfügungsmacht einzuschrenken!!!!!!!
Und zum Beweis wenden wir uns an den Lügendetektor?
Ansonsten möchte ich mich gerne brille anschließen: ich habe zwar nicht allzu viel Ahnung vom Familienrecht, dafür umso mehr von Teenagern :wink:. Und ich weiß aus eigener, mitunter leidvoller Erfahrung, dass der Einfluss von Eltern in diesem Alter immer geringer wird. Im Gegenteil, würde ich denen versuchen einzureden, dass xy ein A... ist, dann würden sie erst RECHT hingehen, wenn du verstehst, was ich meine :).
Schreib ihr mal eine nette SMS oder Mail, ganz belanglos, lad sie zum Pizzaessen ein oder was in der Richtung. Und dann warte einfach ab. Wenn sie dich so liebt wie du meinst, wird sie sich ihrer Mutter widersetzen und die kann noch so Liebesentzug machen, das zieht bald nicht mehr.
Du hast irgendwann mal irgendwo geschrieben "was mich stört ist..."
Weißt, was mich stört? Dass du diesen Vaterschaftstest nicht damals schon hast machen lassen. Ich kann nicht verstehen, dass "Mann" sich auf eine lapidare Aussage "ich bin fremd gegangen" verlässt, um dann 11 Jahre später den liebenden Papa raus hängen zu lassen. Diese 11 Jahre hätten nicht sein müssen!
Gruß pk
Hi,
@Umgang,
du schreibst selbst, dass DU keinerlei Kommunikation hast!
Wie soll ein Umgang OHNE KOMMUNIKATION mit Mutter statt finden?
Wie soll eine Mutter positiv auf Kind einwirken, wenn gar keine Basis für gemeinsame Entscheidungen vorhanden ist?
Meinst du, dass all die Fachleute wirklich DUMM sind? Oder wenn versuchst du für DUMM zu verkaufen?
Problem ist ganz bestimmt nicht die Mutter und DEREN MANPULATIONEN, sondern deine Sturheit - wach auf.
Die Familienberatung hat bestimmt gewichtige Gründe, dem Richter die richtige Richtung zu weisen!
Wocher willst du ohne Kommunikation wissen, ob die Mutter nicht gerade eine Kontaktsperre zum Kind hat und manipulation durch sie somit ausgeschlossen ist? Lebt das Kind derzeit bei ihr oder ist es im Heim, weil ihr ABR entzogen wurde wegen deinem EA?
Weißt, was mich stört? Dass du diesen Vaterschaftstest nicht damals schon hast machen lassen. Ich kann nicht verstehen, dass "Mann" sich auf eine lapidare Aussage "ich bin fremd gegangen" verlässt, um dann 11 Jahre später den liebenden Papa raus hängen zu lassen. Diese 11 Jahre hätten nicht sein müssen!
Es freud mich wenn ich dich mit meinem Beitrag belustigen konnte, somit habe ich wenigsten etwas gutes für die Allgemeinheit vollbracht. Mit deinem kuzsichtigen Verstand wie du ja schreibst, kannst du das auch nicht verstehen, da du die Geschichte pberhaupt nicht kennst. Wenn du keinen Einfluss in diesem Alter mehr auf deine Kinder hast, tust du mir leid. Möglicher Weise hast du eine partiell eingeschränkte Erziehungseignung. Für diesen Fall solltest du von einem Jugendamt beraten lassen, die sind sogar verpflichtet dazu. Anderen Falls solltes du vielleicht mal den liebenden Papa raus hängen lassen, dass wirkt manchmal Wunder. Ein Versuch ist es zumindest Wert, denn du treibst dich nicht umsonst hier herum und wirst in ähnlichen Dingen deine Probleme haben will sagen dass bei dir offensichtlich auch nicht alles richtig von statten ging :rofl2:
Liebe Grüße
@ umgang,
was DIR definitiv fehlt, sind UMGANGsformen. Und das Gefühl dafür, dass man nicht ausgerechnet den Menschen vorsätzlich und arrogant ans Bein pinkeln sollte, die einem freiwillig und unentgeltlich zu helfen versuchen. Deine persönlichen Beleidigungen gegen andere User sind unterste Schublade; deshalb schliesse ich diesen Thread hiermit. Such Dir "Hilfe", wo immer Du willst; lass Dich meinetwegen von der deutschen Gerichtsbarkeit ohrfeigen und von Anwälten abzocken - aber halte Dich hier fern. Für Deine Wunschantworten oder zur Entgegennahme Deiner Beleidigungen ist dieses Forum nicht zuständig.
Just my 2 cents
Martin
(der gerade eine Ahnung davon bekommt, warum Ex und Tochter so viel Abstand wie möglich zu Dir zu halten versuchen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.