Liebes Forum,
mittlerweile lebe ich mit meiner neuen Familie in Schweden und arbeite auch da. Die Scheidung mit meiner ex-Frau ging endlich nach 4 Jahren Verfahren im Januar durch und endete in einem Vergleich, bei dem ich für meinen Sohn aus der Ehe (er ist jetzt 4,5 Jahre alt) noch bis 2023 Betreuungsunterhalt neben dem Kindesunterhalt zahlen muss. KM ist Akademikerin, hat einen Job und ist gesund.
Bereits vor Gericht habe ich gesagt, dass so ein Vergleich (ich muss 17 Monate lang 700EUR Betreuungsunterhalt zahlen, dann 17 Monate 450 und dann weitere 17Monate 250EUR zahlen) Konsequenzen haben wird, wie ich meinen Umgang mit meinem Sohn gestalten kann. (Er lebt bei seiner Mutter in Berlin).
In den letzten Jahren habe ich es geschafft ihn jedes zweite Wochenende zu sehen, bin also Freitags nach Deutschland geflogen und dann montags wieder zurück, jedes zweite Wochenende, 4 Jahre lang. Seit ich im Januar komplett nach Schweden gezogen bin und da auch arbeite hat sich dies stark auf meine finanzielle situation ausgewirkt, soweit, dass ich verschuldet bin, meine zweit Wohnung in Berlin (Hauptwohnsitz ist Schweden) aufgeben musste und durch den oben genannten Gerichtsvergleich einfach nicht mehr in der Lage bin meinen Sohn jedes zweite Wochenende aus Schweden heraus zu besuchen.
Leider knnn meine Ex-Frau das überhaupt nicht nachvollziehen, dass die 700 EUR neben dem Kindesunterhalt von 328EUR in Summe dazu führen, dass ich den bisherigen Umgang so nicht aufrechterhalten kann.
Nun steht die Geburt meines zweiten Kindes an (mit meiner neuen Partnerin) und da wollte ich gerne meinen Sohn für eine Woche im September bei mir haben, damit er sein Geschwisterchen kennenlernt. Dies hat die KM verneint (als Reaktion darauf, dass ich ihr gesagt habe, dass ich nicht eine Woche im OKtober übernehmen kann, wo sie arbeitsseitig in Kursen drinsteckt und länger arbeiten muss)
Seit mein Sohn in den Sommerferien zwei Wochen bei mir war, weiss ich momentan nicht wann ich ihn wiedersehen werde, da ich keine Rückmeldung dazu bekommen habe, an welchen Wochenenden im zweiten Halbjahr ich meinen Sohn sehen kann (Ein Vorschlag von mir ist seit April unbeantwortet)....sie beharrt darauf dass der Umgang jedes zweites Wochenende stattfinden soll (mein vorschlag und finanziell machbar ist einmal im Monat)...
Solang ich aber da keine Bestäigung der Wochenende habe kann ich auch keine Flüge buchen.
Ich finds traurig, dass sie mir wilkürlich die Woche im September verwehrt und wissentlich dass ich in Zeitnot bin wegen den Flugbuchungen keine Auskunft oder (realistischen) Gegenvorschlag unterbreitet wie der Umgang aussehen kann im zweiten Halbjahr.
Hat jemand einen Tip was ich hier tun kann? Ich möchte doch nur eine verlässlichkeit haben wann ich meinen Sohn sehen kann und das muss natürlich finanzierbar sein, ich kann es mir einfach nicht mehr leisten jedes zweite Wochenende nach Deutschland zu fliegen und dort eine Unterkunft zu organisieren)...
Freue mich über euere Ratschläge,
beste Grüsse,
Fabian
Hallo, ich meine es gibt die Möglichkeit das man sich die Kosten für den Kontakt teilt.
Sprich die Ex gibt die Hälfte dazu. Ich weiss allerdings wie das bei Internationalen Konstellationen ist.
Und so wie euer Fall klingt müsstest du es wohl wieder einklagen.
Hi,
Leider ist die Kostenteilung mit der KM nicht realistisch. Sie hat noch weit höheren Betreuungsunterhalt eingefordert während des Verfahrens. Ich hatte damals vor Gericht bereits gesagt dass ein so hoher nachehelicher Betreuungsunterhalt meine umgangsmöglichkeiten mit meinem Sohn einschränken wird. Dies war der KM egal.
Auch in der letzten Diskussion hat sie angedeutet dass ihr ja dann mehr Geld zustehen würde wenn ich nur einmal pro Monat einfliege da die Kosten des zwei wöchigen Umgangs bei der Berechnung eingeflossen sind. ( floss mit 200 eur rein( weit geringer als die tatsächlichen Kosten)
Hat jemand noch weitere Tips, wie man am besten vorgeht, was „normal“ ist bei Umgang zwischen zwei Ländern und wie man aus der Ferne das lösen kann?
@ Nordlicht:
Das geht nur, wenn beide das so vereinbaren.
Einklagbar ist das nicht. Zumindest nicht in dieser Konstallation. Hier hat der KV die Distanz geschaffen und ist damit auch für die erhöhten Umgangskosten verantwortlich. Hätte die KM die Distanz geschaffen könnte sie u.U. an den Kosten beteiligt werden.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@Midnightwish:
Mir geht es nicht darum Geld von ihr zu bekommen , mir geht es um eine vernünftige Regelung für meinen Umgang, welcher berücksichtigt, dass man aus dem Ausland heraus bei einer so hohen nachehelichen Belastung nicht dauerhaft einen zweiwöchigen Rhythmus aufrechterhalten kann.
Momentan weiß ich aber nicht einmal wann ich das nächste mal meinen Sohn sehen werde aufgrund ihrer Verzögerung sich irgendwie zu positionieren an welchen Wochenenden und an welchen Ferienterminen ich ihn haben kann. 😕
Moin.
Das Problem liegt - aber das weisst Du wahrscheinlich - in dem Vergleich. Dem hast Du ja letztlich zugestimmt! Warum Du Bet.Unterhalt akzeptiert hast, weiß ich nicht (und was wäre denn der Worst Case gewesen, dass Du es nicht auf einen Richterspruch hast ankommen lassen?).
Nunja, nun ist es so und Du wirst - ohne eine Zustimmung der KM - von den Zahlungen nicht herunterkommen.
Also solltest Du eine verbindliche Umgangsregelung vereinbaren - zuerst es bilateral mit der KM versuchen, wenn das nicht klappt, dann das JA um Vermittlung bitten und letztlich den Umgang einklagen. Umgang alle 2 WE ist eigentlich Standard. Ob es gelingt, einen Umgangsregelung zu bekommen, die - aufgrund der Umstände - weniger Umgang festlegt, diesen aber verbindlich für beide Seiten, weiß ich nicht.
toto
@TotoHH:
Danke für die Antwort, dem Vergleich habe ich nur zugestimmt um endlich nach 4 Jahren Scheidungsprozess geschieden zu werden. Die Scheidung war nicht kompliziert , wir hatten keine Immobilien , gemeinsame Schulden oder sonstige komplexitäten. Aber meine ex hat den Prozess immer wieder hinausgezögert , der Vergleich war die Möglichkeit da endlich rauszukommen.
Was den Umgang betrifft, ja ich werde beim Jugendamt anrufen und mich erkundigen wie solche Fälle wo ein Elternteil im Ausland lebt gehandhabt werden. Ich kann mir nicht vorstellen dass das JA ( oder später das Familiengericht) von mir einfordern dass ich ( unabhängig meiner Lebenshaltungskosten und Unterhaltskosten ) „gezwungen“ werde einen Umgang jedes zweite Wochenende zu ermöglichen. Ich wünschte ich könnte es , aber das geht einfach nicht mehr.
Hat jemand Erfahrung mit im Ausland lebenden Elternteil und wie der Umgang da erfolgen kann?
Hallo,
aus dem Vergleich kommst Du nicht heraus. Das Geld dafür musst Du zahlen.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe ist, dass Du zunächst über das JA in Deutschland und wenn das nichts bringt über das Familiengericht eine andere Umgangsregelung zu erreichen. Also z.B. nur einmal pro Monat und dafür einen längeren Ferienumgang.
Sobald das Kind in die Schule kommt wird das sowieso die bessere Lösung sein.
VG Susi
Danke für die Antwort, dem Vergleich habe ich nur zugestimmt um endlich nach 4 Jahren Scheidungsprozess geschieden zu werden. Die Scheidung war nicht kompliziert , wir hatten keine Immobilien , gemeinsame Schulden oder sonstige komplexitäten. Aber meine ex hat den Prozess immer wieder hinausgezögert , der Vergleich war die Möglichkeit da endlich rauszukommen.
Dann ist dann aber teuer... Aber dann bist Du dies ja sehenden Auges eingegangen.
Ich kann mir nicht vorstellen dass das JA ( oder später das Familiengericht) von mir einfordern dass ich ( unabhängig meiner Lebenshaltungskosten und Unterhaltskosten ) „gezwungen“ werde einen Umgang jedes zweite Wochenende zu ermöglichen.
Nein, zwingen kann man niemanden zum Umgang. Aber die KM kann (mit mehr oder weniger scharfen Klingen) gezwungen werden, den 2wöchigen Umgang zu ermöglichen und zu unterstützen. Und wenn Du dann aus den bekannten Gründen den nicht wahrnehmen kannst, dann wird sie immer sagen, dass Du nicht willst, nicht zuverlässig (alle 2 Wochen) bist etcetc... Und deshalb wird sie Umgang so wie Du ihn Dir leisten kannst vermutlich boykottieren.
Am allerbesten mal versuchen, mit ihr zu reden und was vereinbaren. Schwer genug. Wenn das nicht gelingt, dann den Weg über JA und notfalls Gericht. Mal schauen, was das raus kommt.
toto
@Susi64 & TotoHH
Danke für euere Kommentare,
Wisst ihr wie die Vermittlung vom JA aussieht wenn man im Ausland wohnt? Und wie lange dauert so eine Vermittlung (ca.) ? Da ich mir derzeitig nicht vorstellen kann dass die KM konstruktiv teilnimmt frage ich mich wie lange sie eine richterliche Entscheidung hinauszögern kann hier. Der Scheidungsprozess hat mir gezeigt dass sie von solchen Verzögerungstaktiken gerne Gebrauch macht ....
Lg,
Fablion35
Hallo,
das JA solltest Du nicht übergehen, da es um eine Stellungnahme abgibt und das Gericht auf das JA verweisen würde, wenn Du es dort nicht zuerst versuchst.
Wende Dich schriftlich an das JA am Wohnort des Kindes und bitte aufgrund der Umstände um einen Telefontermin. Danach kann das JA Dich und die KM einladen.
Da in diesem Fall das JA sowieso nur vermitteln kann, solltest Du nach vielleicht 2-3 Terminen beim JA und wenn absehbar ist, dass nichts passiert vor das Familiengericht ziehen.
VG Susi
Nachtrag: Unter Umständen geht es auch mit einer E-Mail-Anfrage.