Hallo,
Ich bin zur Zeit im "Clinch" mit meiner NochFrau, was den Umgang angeht. Da geht es mir sicher besser als vielen anderen, aber meiner Meinung nach bietet die Gegenseite die "MinimalRegelung" (jedes 2. WE sowie Hälfte der Ferien) als Maximalangebot.
Da mein jüngerer Sohn (10 Jahre) öfter mal kränkelt und seine Mutter sehr "gluckenhaft" reagiert, wollte ich aus dem Thema "Krank am UmgangsWE" etwas die Brisanz heraus nehmen und habe daher in meinem Entwurf für eine Elternvereinbarung geschrieben, dass im Fall von Krankheit die ausgefallenen Umgangszeiten nachgeholt werden.
Ich hatte nämlich am WE vor den Faschingsferien genau diese Situation, als ich am Freitag aufs Abholen verzichtete (glücklicherweise war er am Samstag wieder halbwegs fit).
Mein Vorschlag war dann gewesen, in den Faschingsferien den Umgang von Faschingsdienstag um eben diesen einen Tag auf Aschermittwoch auszudehnen. Das lehnte meine NochFrau kategorisch ab.
Das Ganze wurde dann noch richtig absurd, als sie sich dann beschwerte, weil ich am Dienstag abend meinen Sohn erst gegen 20.30 Uhr zurückbrachte. Grund ihrer Aufregung: Sie arbeitete Aschermittwoch morgen und käme nun zu spät ins Bett :knockout:
Der gegnerische Anwalt lehnt das ab und argumentiert so, dass ein Nachholen der wegen Krankheit ausgefallenen Umgangszeit nicht in Frage käme, da (Zitat) ".. Dies würde dazu führen, dass meine Mandantin die Krankenpflegeleistung erbringt und hierfür auch noch die freie Zeit mit den Kindern am Wochenende verliert. .."
(Anmerkung zu "Verlust der freien Zeit mit den Kindern": NochFrau arbeitet derzeit 2 halbe Tage die Woche)
Wie ist das bei Euch geregelt?
Gruss
Steve
Hi
Vergiss den gegn. RA. Die ständige Rechtssprechung formuliert das (problemlos, wenn gewünscht) so, dass "ausgefallene Umgangs-WE" am darauffolgenden WE stattzufinden haben, ohne dass die Umgangsregelung als soches zeitl. verschoben wird. D.h. Du hättest dann zwei WE aufeinander Umgangs-WE. Das ist üblich und sollte auch klar so in der Umgangsvereinbarung (oder was das sonst noch ist) formuliert werden - das ist wichtig!!
Krankenpflegezeit ist nun mal der "Risikofaktor" eines jeden betreuenden ET. Die Frage, die sich mir hier eher stellt ist die, warum das Kind nicht bei Dir gepflegt werden kann? Spricht irgendetwas gegen eine Transport, Deiner Pflege? Oder hat man davor Angst, will eigentlich was ganz anderes? Also: Rücken gerade gemacht und Deine Forderungen durchsetzen.
Wie gefällt es dem Jungen bei Dir? Freut er sich auf Dich, taut er erst nach einer Weile auf? Wie kommt ihr klar miteinander?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
den Gegen RA kann man auch getrost vergessen. Aus mir unerfindlichen Gründen hat sich meine NochFrau einen Fachanwalt für Arbeits-, Miet- und Sozialrecht genommen, um nun über diesen auf allen Scheidungs-"Hochzeiten" zu tanzen. Ich rätsele nur regelmäßig, ob seine Schreiben Unwissenheit, einfaches Wiederkauen der (ungeprüften) Aussagen seiner Mandantin oder typisches Anwaltsgehabe sind.
Die Spitzenleistung war bisher, dass er beim ersten Scheidungstermin Ende November 09 eine Verbundklage zum TU UND nachehelichem Unterhalt einreichte und mich gleich per Stufenklage zu einer möglichen Unterhaltsnachzahlung ab dem Trennungszeitpunkt verdonnern wollte (dummerweise hatte seine Mandantin aber erst ein Jahr später das erste Mal Auskunft über mein Einkommen begehrt). Und das Ganze, weil ihm zur Überprüfung, ob ich korrekten TU und KU zahle, meine LST Bescheinigung des Arbeitgebers für 2008 sowie die ersten 10 Gehaltsabrechnungen von 2009 nicht ausreichten.
Mein Jüngster kommt gerne zu mir, würde mich auch unter der Woche gern mal sehen (jetzt z.B. zum Fussballspielen). ich hatte deswegen in die Elternvereinbarung auch einen Passus über "Spontanbesuche des Vaters" (für Spaziergänge, Eis essen etc.), sofern diese vorher abgestimmt sind, aufgenommen. Dort hatte ich auch ausdrücklich vermerkt, dass diese Besuche NICHT dazu dienen, dass ich meinen Sohn mit nach Hause nehme.
Der Jüngste leidet unter Bronchialasthma, nimmt deswegen auch ein Dauermedikament. Er ist normalerweise aber stabil.
Seine Mutter hängt sich daran auf, dass meine Lebensgefährtin ein Streifenhörnchen hält, bei dem ihr Anwalt mittlerweile von "gesundheitsschädlicher Tierhaltung" spricht. Ich weiß, dass das Thema "Tiere" nicht unkritisch ist, und achte seit einem halben Jahr auch sehr darauf, wie mein Sohn reagiert wenn er bei uns ist (Zuvor hatte ich die Jungs 1,5 Jahre immer nur einen Tag am WE bei meinen Eltern; Grund: meine Lebensgefährtin, zu der sie keinen Kontakt wollten). Aber weder am WE noch in den Ferien, wo er schon mal über eine Woche da war, haben sich seine Werte verschlechtert.
Wenn er sich - wie vor zwei Wochen - am Umgangs WE etwas erkältet, wird das dann auch sofort als Beleg für die Gesundheitsgefährdung genommen. (.. Erneut war nach dem letzten Umgang der Gesundheitszustand von ... bei der Rückkehr verschlechtert, so dass am Montag ein Arzt aufgesucht werden musste. .. "). Da ist es auch irrelevant, dass die Kinderärztin beim ersten Mal, als meine NochFrau diesen Unsinn verzapfte, ihr deutlich erklärte, dass das die Auswirkung davon sei, dass mein Sohn sein Dauermedikament nicht regelmäßig (2mal am Tag nimmt), weil sie es nicht schafft, dass Sohnemann das regelmäßig nimmt. Wenn er bei mir ist, ist das kein Thema. Ich hatte mich im Sommer schon gegen die "Empfehlung" meiner NochFrau gewandt, dass die Ärztin zwar sage, dass zweimal am Tag inhaliert werden solle, sie aber einmal für ausreichend halte.
Krönung des Schwachsinns war, als der Anwalt mir schrieb, dass mein Sohn seit Juli letzten Jahres das Dauermedikament nehmen müsse (wegen der Tierhaltung). Sohnemann war aber bis dato erst zweimal in meiner Wohnung gewesen: einmal im Sept 08 und dann im Januar. Ich habe daraufhin nur geantwortet, dass ich diesen Unsinn nicht kommentieren und zu meinen Akten legen werde, um zu gegebener Zeit ihn mit den Fakten zu widerlegen.
Glücklicherweise hatte er dieses WE schon als ich ihn am Freitag abholte, Husten. Ich überlege ernsthaft, ob ich dem Gegenanwalt nicht schreiben soll, dass mein Sohn erneut eine Erkältung hatte, als ich ihn abholte 😉
Mein Vorschlag der Spontanbesuche " .. widerspricht dem am Kindeswohl orientierten Ziel, eine gewisse Beruhigung der Situation eintreten zu lassen. .." Wir sind ja auch erst seit zwei Jahren getrennt. Seine Mandantin dürfte sich wohl erst dann beruhigen, wenn ich ihr alle finanziellen Sorgen nehme und/oder meine Lebensgefährtin verlasse (wobei ich mir auch dann nicht sicher bin, ob das wirklich helfen würde).
Auf der anderen Seite unterstützt seine Mandantin aber die ".. spontane Vereinbarung von Umgangsterminen .. " mit meinem älteren Sohn (15 Jahre). Der lehnt nämlich den Regelumgang deswegen ab, weil er sich weigert meine Lebensgefährtin kennen zu lernen.
Bin jetzt etwas vom eigentlichen Thema abgeschweift :redhead:
Steve
Hi
Nun ja, mit Asthma kenne ich ein klein wenig aus (woher mein Sohn sein "Bronchial-Asthma" hat weiss ich ziemlich genau). Tierhaare (wenn sie Allergene beinhalten) können hier durchaus problematisch sein. Das lässt sich aber zweifelsfrei per Untersuchung klären. Wenn das Tier nicht laufend ein anderes ist, sehe ich da kein Problem.
Aus Deiner Schilderung zu Sohni schlussfolgere ich, dass ihr in örtlicher Nähe wohnt, eventuell Fussweg. Stimmt das?
Das mit dem Grossen nehme bitte nicht auf die leichte Schulter. Hier gibt es Ursachen und, wenn erkannt, auch Möglichkeiten, dem zu begegnen - für betroffene Personen nicht immer leicht zu verstehen. Und ja, alles gehört zusammen hierher in diesen Thread, denn erst daraus ergibt sich ein Bild.
Sehe den gegn. RA nicht so verbissen, er ist lediglich das Sprachrohr der Ex, sattelt vielleicht manchmal etwas drauf - dennoch. Sein Job ist es (bei der "Qualifizierung") Marionette zu sein, nicht gerade erstrebenswert. Sehe es einfach mit Humor. 😉
Sei grossherzig - aber unnachgiebig. Den ganzen Schwachfug von durch den Umgang sich ergebenden Krankheitsschüben besser lakonisch begegnen.
Gibt es derzeit irgendwelche rechtsanhängigen Streitigkeiten? Wie ist das SR, ebenso beim Grossen, geregelt? Gibt es da Einschränkungen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Steve,
dem so genannten "Argument" namens "Du machst mein Kind krank" lässt sich gelegentlich einfach dadurch begegnen, dass man der "alles-über-Gesundheit-wissenden" Kindesmutter beim nächsten krankheitsbedingten Umgangsausfall die freundliche Gegenfrage stellt "was hast du da nur falsch gemacht, dass unser Kind jetzt krank ist?"
Es geht nicht darum, eine Erkrankung kleinzureden, aber darum, solche substanzlosen Schuldzuweisungen aus dem Weg zu räumen. Denn immerhin verbringt Sohnemann den mit Abstand grössten Teil seiner Zeit im Haushalt Deiner Ex. Wenn also schon Trigger für das BA gesucht werden sollen, liegen die meisten im Haushalt der Mutter und nicht bei Dir. Dieser statistisch logische Zusammenhang leuchtet manchen dieser selbsternannten Übermütter nur nicht ein, weil sie nach eigener Einschätzung ja sowieso alles richtig machen.
Das Problem ist vermutlich nicht der Trigger für das BA, sondern Deine LG. Wenn es nicht ihr Streifenhörnchen, wäre es vermutlich ihr Parfum oder ihr Weichspüler. Aber wie immer bei Gesundheitsfragen gilt: Höchstens 10 Prozent haben Ahnung - aber 100 Prozent eine Meinung... 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
@Oldie: Noch wohne ich ca. 15 km entfernt, will aber in diesem Jahr zurück in meinen alten Wohnort ziehen. Wäre aber auch jetzt schon nahe genug, um kurzfristig Kontakt herzustellen.
Einen Rechtsstreit gibt es noch nicht, wird aber kommen. Die Themen Zugewinn, Unterhalt und zuletzt Umgang sind alle an meinem Anwalt übergeben.
Ich hole mal etwas weiter aus:
Ich habe Anfang des Jahres die Unterhaltszahlungen an NochFrau eingestellt, zahle seitdem nur noch KU. Begründung: Frau wohnt in meinem Haus (Nutzwert) + Anrechnung fiktiven Einkommens auf Ihrer Seite. Der Gegenanwalt sah sich nach eigener Aussage bisher nicht in der Lage, meine Unterhaltszahlungen zu bewerten, da er das nur auf Grund von 12 aufeinanderfolgenden Lohnzetteln schafft. Wir haben Anfang März dann zusätzlich zur bereits vorliegenden Bescheinigung für 2008 auch die Bescheinigung für 2009 sowie die noch fehlenden Gehaltszettel für 2009 nachgereicht. Seitdem ist wieder Ruhe.
Beim Zugewinn sind die Informationen bereits im November letzten Jahres erfolgt, seitdem schweigt auch hier der See. Auf Grund hohen Anfangsvermögens (durch Schenkungen) sowie niedrigen Endvermögens (auf Grund Schulden) ist da nix für meine NochFrau zu erwarten. Mein Anwalt hat mir hier geraten, dass ich auf eine Feststellung, dass es keinen Zugewinn gibt, klagen soll, damit das Thema vom Tisch ist. Die Vorbereitungen dazu laufen gerade, wir haben NochFrau aufgefordert, rechtsverbindlich zu erklären, dass sie keine Zugewinnausgleichsansprüche geltend machen wird. Ihr Bruder hatte mir nämlich Mitte letzten Jahres (in einem mehr als peinlichen Schreiben) nahegelegt, dass ich seiner Schwester doch "meine Hälfte" des Hauses (dessen alleiniger Eigentümer ich bin :wink:) überschreiben solle. Gegenseite hat nun geantwortet, dass Bruderherzchens Schreiben weder gebilligt noch beauftragt war. Als Antwort kam nun, dass sich meine Nochfrau ".. sich niemals einer Ausgleichsforderung berühmt und auch nach Erteilung der Auskünfte über das Anfangs- und Endvermögen sich zu dem Zugewinnausgleich nicht mehr geäußert hat." Was auch immer der RA damit sagen will :question:
Und letztendlich Umgang: hier war ich mehrere Monate in schrifltichem Kontakt mit NochFrau, Antworten kamen immer über ihren RA. Da das JA sich bei einem Termin Anfang Februar auch damit begnügte, dass der Umgang ja alle 14 Tage funktioniere und ich doch mehr Geduld haben solle, habe ich das nun auch an meinen RA übergeben. Hier war der Höhepunkt, dass ich eine in ablehnende Antwort auf ein Bittschreiben von Anfang Dezember am 24.12. in der Post liegen hatte (auf Grund eines Anrufs meiner Nochfrau am 22.12. bei dem sie davon ausging, dass ich schon ein Schreiben ihres Anwalts erhalten haben solle, gehe ich nicht davon aus, dass das Zufall war - das Schreiben war auf den 23.12. datiert).
Beim Umgang sind unsere Differenzen zum einen der Zeitpunkt am Sonntag, zu dem ich den Jüngsten zurück bringe. Ich habe 19:30 vorgeschlagen, Gegenseite besteht seit Monaten stur auf 17 Uhr mit der Begründung, dass mein Sohn generell abends schwer zur Ruhe konnt und nach dem Aufenthalt bei mir zusätzlich aufgedreht ist. In meinem Vorschlag der Elternvereinbarung habe ich daher vorgeschlagen, dass nach meinem Umzug mein Sohn dann Montag morgen von mir zur Schule gebracht wird. Antwort: "Eine Regelung zum Umgang nach einem Umzug des Kindesvaters ist aus hiesiger Sicht nicht erforderlich."
Bei all dem geht es meiner Ansicht nach nicht um das Kindeswohl, sondern um die Befindlichkeiten der Mutter. Wir haben gemeinsames SR, ohne Einschränkungen.
Gruss
Steve
Ergänzung zu den strittigen Umgangspunkten:
Ausserdem möchte ich die Möglichkeit haben, auch unter der Woche am Leben meiner Söhne teilzunehmen. Und zum Schluss möchte ich wieder den regelmäßigen Umgang meiner Eltern zu ihrem Enkel herstellen. Der war nämlich bis Ende letzten Schuljahrs immer einen Nachmittag an der Woche bei meinen Eltern (an dem Tag, an dem NochFrau arbeitete). Justament mit der Einführung der Übernachtung bei mir sowie des Kennenlernens meiner LG in den letzten Sommerferien war das dann nicht mehr nötig, da NochFrau auf Nachfrage angab, dass sie nun zweimal einen halben Tag vormittags arbeite und daher die Betreuung durch die Großeltern nicht mehr benötigt wird. Dabei haben sowohl sie als auch ihre Mutter bestätigt, dass der Kontakt meinem Sohn gut tut. Nun ja. Ende Januar kam dann die Ankündigung, dass sie deswegen auf meine Eltern zukommen würde. Wiederholung der Aussage im JA Anfang Februar. Passiert ist seitdem natürlich nichts, letzte Woche kam dann im Anwaltsschreiben die Auskunft, dass die ".. Großeltern väterlicherseits selbstverständlich jeder Zeit mit meiner Mandantin Kontakt wegen Umgangsterminen aufnehmen können."
Moin Steve!
"Eine Regelung zum Umgang nach einem Umzug des Kindesvaters ist aus hiesiger Sicht nicht erforderlich."
:rofl2: :rofl2: :rofl2:
Was zählt ist einzig, ob Du sie erforderlich findest.
Ich denke Deine Chancen stünden nicht schlecht die Rückgabe auf Montag früh zu verschieben bzw per Gericht verschieben zu lassen. In BRD ist das nicht selten, dass Gerichte die Väter ihre Kids in Schule und Kiga zurück bringen zu lassen am Montag früh. Besonders gerne wird das so beschlossen, wenn es grosse Konflikte zwischen den Eltern gibt und so ein direktes Aufeinandertreffen vermieden wird.
Ich persönlich habe in hochstrittigem Verfahren eine Umgangsregelung bekommen, bei der ich meinen Kurzen Freitag Mittag vom Kiga abhole und ihn Montag früh wieder dorthin zurück bringe. Klappt super.
Lass den Gegenanwalt also ruhig weiter rumballern. Umso bessere Argumente hast Du.
Greetz,
Milan
Wie ist das bei Euch geregelt?
Hallo Steve,
bei uns ist es so geregelt, dass unsere Tochter im Krankheitsfall auch zum Papa darf. Wir wohnen 15 km auseinander. Der Papa geht auch mit ihr zum Arzt, wenn erforderlich. Es sei denn, unsere Tochter ist so krank, dass sie nicht reisefähig ist. Glücklicherweise hatten wir diese Situation aber noch nicht. Ich verstehe die Einstellung einiger Mütter auch nicht, warum das gemeinsame Kind nicht zum Papa darf, wenn es nicht ganz fit ist. Vor dieser Situation kann man im Alltag auch nicht weglaufen, wenn die Eltern im selben Haushalt wohnen.
LG,
Bella
Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)
Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)
Hallo,
bei uns ist es so geregelt, dass Ex mich anruft und wir drüber sprechen, wie wir bei der aktuellen Krankheit verfahren. Und natürlich(?) geh ich auch mal mit kid/s zum Arzt.
Gut, dazu muss man natürlich miteinander sprechen (können).
neuezeit
So ist das Leben