Umgangsregelung hab...
 
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Umgangsregelung hab nächste Woche Gerichtstermin und DANKE an euch!

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(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Hab mein altes Thema geschlossen Probiere hier ein neues Thema zu eröffnen, hoffe mach das richtig.

Haben GSR, unverheiratet

Erstmal Danke nachdem meine Ex mich verlassen hat und ich total verwirrt war hab ich dank eurer Hilfe einen klaren Kopf behalten.

Direkt nach der ersten Umgangsverweigerung Anwältin eingeschaltet und Eilantrag gestellt. Zwischenzeitlich mit JA gesprochen und konnte meine kleine im Umkreisvon 1 Km um Ihren neuen Wohnsitz kurzfristig für 1 Woche sehen. Dann 2 Umgangsverweigerung ohne Grund. JA empört. Zwischen Ihrem und meinem
Anwalt wurde neuer Umgang schriftlich ausgemacht und was passierte ? Wieder verweigert. Toll oder. Antragsempfehlung meiner Anwältin wird durch JA zugestimmt.

Sie schreibt dem Jugendamt immer Mails das ich so wichtig für die kleine bin und das Sie auf den Umgang besteht, verweigert Ihn mir dann anschließend immer.

Werde jetzt nachdem Ihr Anwalt noch mir geschrieben hat ,das ich Sie ständig betrogen habe eine Verleumdungsklage raushauen.Will nicht das mein Kind irgendwann mal hört oder liest, das der Papa die Familie zerstört hat.

Sie weiss gar nicht was Sie mehr macht , denke jetzt wird es Zeit, die Wahnvorstellungen aus der Vergangheit die mal therapiert worden sind auf den tisch zu holen. Meine Anwältin ist auch der Meinung. Will Ihr nicht das Kind wegnehmen will aber das Sie eine Therapie besucht damit nicht der Hass auf mein Kind projeziert wird. Hab auch mit einer Psycho gesprochen, natürlich einseitige Einschätzung, da sie nur mich gehört hat. Sie ist der Meinung das Sie ein Borderliner mit schwerer Persönlichkeitsstörung ist... hat ? Die Phase hört aber irgenwann auf. Für mich ist Sie keine gute Mutter mehr, aus pflegerischer Sicht vielleiht aus Erzieherischer und Sozialer Sicht nicht.

Hab mein Kind jetzt 2 Monate nicht gesehen und bald hat es Geburtstag!

Wie seht Ihr die Chancen wenn die Mutter eine psychische Störung hat. Ordnet das gerict bei so einem Fall ein Gutachten an. Sie handelt nicht nur nachweislich verrückt ondern schreibt das sogar noch an die Behörden!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2009 22:42
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Und noch eine Frage wie oft darf eine Km einfach das vereinbarte Umgangsrecht ohne Grund verweigernß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2009 22:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*verschoben*

Moin,

Hab mein altes Thema geschlossen

Ist Deine Geschichte schon zu Ende?

das ich Sie ständig betrogen habe eine Verleumdungsklage raushauen.Will nicht das mein Kind irgendwann mal hört oder liest, das der Papa die Familie zerstört hat.

Kleinkram. Lass es sein.

Will Ihr nicht das Kind wegnehmen

Wegnehmen bedeut Null Kontakt. Hingegen musst du dich fragen, ob es sinnvoll ist, das Kind bei einer Mutter dieser Prägung aufwachsen zu lassen.

will aber das Sie eine Therapie besucht

Hierzu kann niemand gezwungen werden; selbst im Strafrecht nicht.

natürlich einseitige Einschätzung, da sie nur mich gehört hat. Sie ist der Meinung das Sie ein Borderliner mit schwerer Persönlichkeitsstörung ist... hat ?

Mit dieser Erkenntnis würde ich nicht flanieren!

Ordnet das gerict bei so einem Fall ein Gutachten an.

Schwierig zu beantworten. Kommt auf den Vortrag und das Gericht an.

Und noch eine Frage wie oft darf eine Km einfach das vereinbarte Umgangsrecht ohne Grund verweigernß

Rechtlich gar nicht, faktisch unendlich.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2009 02:28
(@netze1972)
Rege dabei Registriert

hallo und guten morgen,

ich hoffe, du hast gute nerven. meine ex-frau ist auch psychisch krank. krankheit kommt in schüben und tritt in verschiedenen ausprägungen auf.

wärend der letzten depressiven phasen mit aufenthalt in der geschlossenen anstalt, war mein sohn (4,5 Jahre) bei mir. nach 3 wochen geht ex auf eigene verantwortung nach hause. kommt zu mir, holt der zwerg "übers wochenende" ab....  und bringt ihn nicht mehr.

seit dem alles probiert...  gespräche mit dem jugendamt. jugenamt bei ihr zu hause. jugendamt spricht mit der behandelnden ärztin....  was passiert?

1. ärztin sagt aktuell keine gefahr für das kind, denn kindsmutter geht zur therapie und nimmt medis
2. ja sieht aufgrund der  o.g. aussage der ärztin keine akute gefährdung. empfiehlt ein gespräch mit einem mediator, was aber von der ex abgelehnt wird
3. ex geht aufgrund der krankheit nimmer arbeiten und wird finanziell vom neuen lebensgefährten gefördert. er zahlt ihr sogar ne haushaltshilfe für 65 qm wohnfläche.....   

die situation ist also die, dass das jugendamt im rahmen eines verfahens auf seiten der mutter steht, die mutter die bessere Betreuung gewährleisten kann, denn sie arbeitet nicht, hat viel mehr zeit als der kindsvater, der ja 45 stunden wtl. arbeiten muss, um über die runden zu kommen......

mein anwalt und ich sind zu dem schluss gekommen, dass unter diesen voraussetzungen ein antrag bei gericht nur auf dem rücken des kindes ausgetragen würde.....  und so "warten" wir auf den nächsten Krankheitsschub, um dann den Eilantrag rauszuhauen.

meine ex gestaltet vereinbarte Telefontermine mit meinem sohn auch kurzfristig um ....  ich muss mich da der laune der ex fügen.....    zum glück funktioniert bei uns der umgang noch alles 2 wochen 🙂

aber ich kann deine sorge verstehen, wenn eine psych. kranke mutter ds kind erziehen und fördern soll. aber wie ich hier lernen musst, zählt die erfahrung mit der krankheit und die vergangenen krankheitsepisoden so gut wie gar nix.

Zitat Jugendamt: "Aktuell besteht kein Grund zur Sorge, keine akute Kindeswohlgefährundung"! Wer aber schätzt die Zukunft ein? Ein Gutachter? Ein Richter?

Ich scheue mich noch davor, die Zukunft meines Sohnes durch einen unebteiligten Dritten (Richer) regeln zu lassen. Ich bin noch immer der Meinung, dass es für das Kind das beste ist, wenn das die Eltern gemeinsam schaffen.

Nach 3 Monaten konnte ich nun meine Ex davon überzeugen, dass wir alle an einen Tisch müssen.... sie, der neue Freund, ich und meine Freundin. Am Sonntag ist es nun so weit..... 

ich hoffe, wir kommen ohne anwälte weiter, die haben schon reichlich verdient....  und auch das, was da an kohle rausgehauen wird, fehlt im alltag oder um dem kleinen mal was zu bieten....

viel erfolg, bei dem was du vor hast.....    denk daran, du musst jede entscheidung irgendwann einmal vor deinem kind rechtfertigen können, und zwar mit voller überzeugung!


egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2009 09:30
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Fang jetzt ein bischen an zu Leben wieder haut mich aber mmer wieder um zu sehen dass meine Ex nach langer Bezehung immer wieder kurzfristige Beziehungn at. Man muss sich mal vorstellen kleines Kind im Zimme der Mutter und dann im selben Zimmer...Rest überlsse ich euch. Aber zurück zum Thema das ist ja nicht mehr mein Part.

Die Einschätzung war einseitig vor 3 Wochen und vor drei Jahren durch einen Psychologen, da war Sie dabei. Sie nahm auch Medis ein. Wenn du verliebt bist nimmste halt alles in Kauf. Hab  Angst, im Moment projeziert Sie den gesamten Hass auf mich. Wenn dann alles geklärt ist ,kann muss aber nicht, der Hass auf das Kind projeziert werden. Sie hat mich auch für alles verantwortlich gemacht was Ihr im Leben passiert ist. Sie ist nie an irgendetwas Schuld. Z.B wirft Sie mi vor das ic zum Rechtsanwalt gegangen bin 🙂 Gut das ich das gemacht habe wäre geschlachtet worden.

Nun zück zum Umgang. Erst warf mich der Vater aus dem Haus mit den Worten, dass ich mich ruhig verhalten soll sonst seh ich mein Kind nie wieder. JAinformiert die auf Druck von mir innerhalb 2 Tagen gemeinsames termin gemacht haben. Dann wurde mir Fluhtgefahr vorgeworfen. Meine Ex schriebdem JA sogar einen Bref darüber wie wichtig ich für das Kind bin. 1 Woche durfte ich dann alle 2 Tage mit meiner kleinen im Umkreis von 1 km um das Haus gehen. Dieses recht wurde mir dann schriftlich durch sie gekünigt als Sie erfahren hat dass ich nicht für Sie aufkommen muss. In Ihem Schrebn shrieb Sie , dassSie es zur zeit nicht verkraften kann mich immerzu sehen. Warum hab nichts zu Ihr gesagt auser Hallo und Tschüss.Ihr Anwalt sah den fehler und schoss sofort 2 tage später einen unsinnigen Brief nach, nachdem ich das Kindeswohl gefährde und ein gestilltes Kind müsste innerhalb einer halben Stunde zur Mutter somit zurück .
Kind ist jetzt im 11 Monat.
JA informiert -war empört-. Zwischenzeitli hatte ich ja den Eilbeschluss am Laufen. Wurden beide wieder einzeln eigeladen vom Jugendamt. JA machte Ihr wohl deutlich dass das ein verdammt negatives verhalten ist.
Plötzlich bot sie mir durch Ihren Ra an das Kind wieder für eine Stunde zu sehen. Mein RA und Ihr RA trafen die schriftliche Absprache, dass ich das Kind mit nach Hause nehmen darf. Toll Wohnng geputz Auto sauber gemacht Kindersitz besorgt. Hingefahren gefreut und Sie hat das Kind nicht rausgebracht.
Wofür macht man den Quatsch wenn Sie machen kann was Sie will. Die ist total verwirrt. War somit 3. mal hab Zeugen. Denke deshab das Sie nichtzurechnungsfähig ist und mein Kind soll kein Therapie Kind sein. Die Eltern der Km sind nach Meinung auch kein richtign Eltern. Ihre Kinder haben großteils die großeltern grossgezogen, damit sie eiern gehn konnten un so ein kramm. Mein Ex wird das wohl genauso machen.Mein Alter Meister sagte imme guck dir die Eltern an  ud dann dieFrau.... recht hatte er... dachte immr liebe geht über das hinweg.Wäre vielleicht anders gkommen enn Sie andere Elterngehabt hätte

Mit der Verleumdung sicherlich lächerlich, aber wenn du selbststädig bist und alle Leute sprechen dich daruf an und du verlierst sogar Aufträge, dann ist das nicht mehr lustig. Sie will mich mit alle Mitteln vernichten obwohl ich Ihr nichts getan habe. Ist halt Borderliner

Hab mal gehöt wenn Sie ständig nachweislichdas Umgangsrecht verweigert ohne Grund, dann kann es passieren das Sie eine Strafe erhält oder sogar das Sorgrecht verliert.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2009 13:27
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Noch eine Frage wenn Gütetermin jetzt ist wird dann auch eine entscheidung getroffen oder muss ich bis zur Hauptverhandlung warten!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2009 18:12
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Sofern ihr beim Gütetermin keine Einigung erzielt wird, geht es weiter in die Hauptverhandlung. Im Falle einer Einigung ist die Sache damit beendet.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 11:03
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Wie ungerecht ist das denn bloss.

Hab jetzt 2 Monate meine kleine aus ne Laune der Mutter raus nicht gesehen. Sie will mich einfach aus dem Leben meiner Kleinen streichen.

Entscheidet denn, wenistens das Gericht, dass ich bis zur Hauptverhandlung Sie sehen darf! Was haben wir bloss für Gesetze!

Ich weiss so langsam nicht mehr weiter, kann gut verstehen wenn ein Vater mal ausrastet. Solchen Müttern muss doch das Kind entzogen werden, liegt nicht auch das Kindeswohl, darin den leiblichen Vater zu sehen ? Ich würde Ir immer das Kind zeigen wenn Sie es sehen will.

Sie schädigt es absolut, dass ist keine gute Mutter mehr!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2009 15:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn Gütetermin jetzt ist wird dann auch eine entscheidung getroffen oder muss ich bis zur Hauptverhandlung warten!

Der Gütetermin ist die Verhandlung - es nennt sich nur charmanter. Der Unrechtsprecher versucht eine Einigung zwischen euch hinzubekommen. Klappt das nicht, gibt's einen Beschluss; entweder noch in der Verhandlung oder später.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 19:24
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Unrechtsprecher hört sich gut an 🙂

Will endlich abschliessen und neues Leben anfangen, auch wenn das noch sehr schwer für mich ist. Will mir aber Zeit lassen und nicht wie Sie in ein neues Abenteuer mich werfen. Ab nächsten Monat ist Ihr Elterngeld weg und Sie kriegt nur noch mein Kinderunterhalt + ALG oder Hartz. weiss ich nicht.

Hab Ihr das aber vorher bereits gesagt. Sie ist so sauer, das weil ich nicht bezahlen muss und Sie auch von vorne anfangen mus, dass Sie mi r den Umgang zusätzlich verweigert. Weist du, ob man nach Elterngeld ALG bekommt, Eltern der KM haben auch Schichtdienst wie Sie auch, die Betreuung wäre somit nicht gesichert. Ist zwar nicht mein Bier, aber Sie hat mir alles genommen was mir im Leben wichtig ist und Sie läuft noh Freudestrahlend rum.Es ist einfach ettäuschend, wie sogemeine Leute einfach durchs Leben kommen.

Freu mich einfach meine Kleine wieder zusehen. Ich kann gar nicht sagen, wie demütigend, das ist, die Tochter abzuholen und niemand macht die Tür auf. Und du fährst wieder nach Hause. Bin so nervös ich freu mich einfach. JA stimmt meinen Antrag auch zu hat es schon der KM gesagt,die war ausser sich vor Hass auf mich. Werd es dann Mittwochs von 15 -18 Uhr und zusätzlic entwde Samstags oder Sonntags jenach Absrache von 10-18.00 Uhr sehen. Sie ist zwar erst 11 Monate und hat mich jetzt 2 Monate nicht gesehen, wird mich wahrscheinlich nicht erkennen- freu mich trotzdem


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2009 21:24




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der ALG-Anspruch hängt davon ab, ob sie vor Beginn der Elternzeit beschäftigt war und sich einen Anspruch erwirtschaftet hat.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 21:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wertyha,

Ab nächsten Monat ist Ihr Elterngeld weg und Sie kriegt nur noch mein Kinderunterhalt + ALG oder Hartz. weiss ich nicht.

das stimmt so nicht; zunächst steht - Euer Kind ist erst 11 Monate alt - im Raum, dass Du neben dem Kindesunterhalt auch noch mindestens zwei Jahre lang Betreuungsunterhalt für/an Deine Ex bezahlen musst. Öffentliche Leistungen wie ALG2/H4 wären nur denkbar, wenn Du nicht leistungsfähig bist; was nach Deinen >>>Angaben<<< nicht der Fall ist.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 21:40
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Leider Gottes bin ich nicht Leistungsfähig 🙁 für die EX....

Für den Unterhalt meines Kindes hab ich bereits freiwillig eine Unterhaltserklärung abgegeben.:-)

So Sie hat vorher lange gearbeitet, muss aber doch bei Alg dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das kann Sie ja nur wenn die Betreuung wenn Sie arbeitet für das kind gesichert ist. Das sind die Vorraussetzungen. Sie springt im Dreickeck weil Sie nichts machn kann und ich nicht für die Mutter aufkommen kann , ist halt wirtschaftskrise zur Zeit..... . Nächsten Monat ist das zuende.

Ausserdem bin ich der Meinung, Sie hat mich grundlos verlassen.Ich hab Sie geschwängert. 9 Monate später ist Sie weg. wenn man abhaut sollte man wirklich soviel Ar... in der Hose haben, das man für sicrh selbe aufkommt. Oder lass ich mir eine Kind machen damit ich abgesichert bin und Samenspende zu teuer ist. Klingt ziemlich krass. Warum soll man Ihr noch ein schönes leben finanzieren. Kind ist in ordnung ist ja auch meins und ich lieb es aus ganzem herzen, obwohl Sie es mir wegnhemen will. Die KM kann ja nicht nur belohnt werden!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2009 21:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also, in Brandenburg bspw. ist es so, dass AA und JA eng zusammenarbeiten. Kriegt Mutti nen Job, dann zaubert das JA eine Tagesmutter oder einen Krippenplatz hervor. Da es Tagesmütter überall gibt, wage ich zu behaupten, dass es eine Betreuungsmöglichkeit immer gibt, wenn es hart auf hart kommt.

Wenn nicht, bekommt sie eben Hartz4.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 21:59
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Ihr Problem ist nur Sie will keine Tagesmutter oder kein Ganztagskindergarten, denn Sie will nur für Ihr Kind da sein und andere sollen bezahlen. Sie hat mit 28 imer noch nicht so ganz begriffen was Sie überhaupt angestellt hat. Wenn Sie bei mir geblieben wäre hätten Sie 3 jahre nicht arbeiten müssen, doch leider ist die psyche mal wieder durchgedreht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2009 22:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wertyha,

Leider Gottes bin ich nicht Leistungsfähig 🙁 für die EX....

das sehe ich (und vermutlich auch das angerufene Gericht) bei einem Netto von knapp 1.800 EUR (ggf. noch fiktiv zu erhöhen durch den Vorteil mietfreien Wohnens) anders.

So Sie hat vorher lange gearbeitet, muss aber doch bei Alg dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen

mit einem 11 Monate alten Kind muss sie das nicht; da besteht noch (mindestens) 2 Jahre lang Anspruch auf BU durch Dich. Und einen Zwang zur Fremdbetreuung, um eigene Erwerbsarbeit zu ermöglichen, gibt es in dieser Zeit auch nicht.

Wenn Sie bei mir geblieben wäre hätten Sie 3 jahre nicht arbeiten müssen, doch leider ist die psyche mal wieder durchgedreht.

das hat nichts mit dem "bei Dir bleiben" zu tun, sondern nur mit der (unzweifelhaften) Existenz Eures Kindes.

Es ist in der Sache auch nicht hilfreich, wenn Du ständig auf irgendwelchen Psycho-Kisten herumreitest; das erhöht ihre Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt sicher nicht. Eine (tatsächliche) psychische Erkrankung "nimmt" man sich ja nicht einfach mal eben so zum Spass.

Bitte tu Dir selbst den Gefallen, Dein persönliches Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden nicht mit der tatsächlichen Rechtssprechung zu verwechseln; die ist in vielen Fällen das genaue Gegenteil.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 22:25
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Sry 1800 netto war zu viel, verdiene weniger und Kindesunterhalt wird abgezogen. Da ich nicht sozialversicherungspflichtig bin gehen auch noch die Dinge runter wie Krankenv etc die ja meine Berufstätigkeit zu erhalten. Mietfrei hab ich mich vertan ,muss Miete bezahlen.War damals so ungefähr alles geschätzt.
Hab gar nicht alle Kosten berücksichtigt die auf mich zukommen, war ja auch ziemlich durcheinander.

Mit der Psychosache wünsche ich keinen. Du kannst dir nur nicht vorstellen durch was für eine Hölle ich gegangen bin ! Sie eventuell auch, das weiss ich aber nicht.

Nur man fühlt sich halt komplett veralbert als Mann und nur ausgenutzt als erzeuger und bezahler. Kenne viele wo das alles ohne Gericht geklärt wird. Ist immer Traurig, aber ich hab nicht den ersten Schritt gemacht. Ich weiss darum geht es nicht. Hab Ihr aber 4 Wochen lang die Hand gereicht und wurde wie Dreck behandelt

Wollte auch nur sagen, damit, ich hätte mir den Hinter aufgerissen für Sie und unser gemeinsames Kind und falls möglich gearbeitet bis zum Umfallen nur damit sie sich ganz um das Kind kümmern konnte. Sollte nicht gehässig klingen.Kam vielleicht falsch rüber. Natürlich wünsche ich Ihr auch ein fröhliches Leben hab nur Angst wenn ich nicht mehr Ihr feindbild bin, dass nachher unsere kleine das ist. Hoffe es nicht. Weiss ja schließlich jetzt auch 2 Monate nicht wie es Ihr geht oder wie Sie aussieht. Das ist hart wenn Sie 9 monate neben dir im bett geschlafen hat un dir morgens im gesicht rumgepascht hat. Und jeden Umgangsvereinbarung zu nichte gemacht worden ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2009 22:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wertyha,

Sry 1800 netto war zu viel, verdiene weniger und Kindesunterhalt wird abgezogen.

der Kindesunterhalt in der 2. Stufe (1.500-1.900 EUR) der Düsseldorfer Tabelle liegt bei 296 EUR pro Monat, zu verringern um das hälftige Kindergeld. Die Differenz zwischen dem dann verbleibenden Netto und einem Selbstbehalt von 1.000 EUR pro Monat stehen anschliessend für Betreuungsunterhalt zur Verfügung. Und dass man als Selbständiger/GmbH-Geschäftsführer am eigenen Gehalt schrauben kann, wissen die Familiengerichte auch; deshalb werden in Unterhaltsfragen die Einkünfte der vergangenen drei Jahre/36 Monate herangezogen und daraus ein Mittelwert errechnet.

Nur man fühlt sich halt komplett veralbert als Mann und nur ausgenutzt als **tsts - ID 28** und bezahler. Kenne viele wo das alles ohne Gericht geklärt wird. Ist immer Traurig, aber ich hab nicht den ersten Schritt gemacht. Ich weiss darum geht es nicht. Hab Ihr aber 4 Wochen lang die Hand gereicht und wurde wie Dreck behandelt

all das ist für Unterhaltsfragen vollkommen ohne Belang

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 23:18
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Leider ist das so, würd ja auch gerne mehr verdienen.Denk Job für die Mitarbeiter ist wichtiger als das der Geschäftsführer reich wird. Da siehste auch dran das ich ziemlich sozial eingestellt und ehrlich bin Steuerberater hat mir auh immer gesagt das ich das anders machen sollte, war auch am Überlegen sobald wir geheiratet hätten.Aber so ist leider die Realität zur zeit und die letzten 3 Jahre. geld war mir nie so wichtig sagte immer zufriedene Mitarbeiter zu haben und ne glückliche familie zu Hause kann kein Geld erstzen..Steuerberater hat das auch schon bestätigt .Bilanzen abgegeben ist tatsächlich so, keine Gratifikationn oder Tatieme. Kindesunterhalt beläuft sich bei mir auf 199 Euro monatlich

Man oh man du bist aber sachlich, ein bischen Gefühl darf doch noch dabei ein: 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2009 23:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wertyha,

Man oh man du bist aber sachlich, ein bischen Gefühl darf doch noch dabei ein: 🙂

Es bringt niemanden weiter, Unterhaltsfragen mit Emotionen zu verknüpfen - im Gegenteil: Wenn Du die ganzen hier gemachten Schilderungen über die Schlechtigkeit und die Verfehlungen Deiner Ex in einem Unterhaltsprozess vorbringst in der Hoffnung, sie würde dafür mit "Unterhaltsentzug" bestraft (den stattdessen dann der Steuerzahler zu leisten hätte), wirst Du dort mit Mann und Maus untergehen.

Betreuungsunterhalt für den Elternteil eines bis zu drei Jahre alten Kindes ist ein reines Rechenexempel: Einkommen minus anerkennbare Abzüge minus Kindesunterhalt minus Selbstbehalt ergibt den Betreuungsunterhalt. Daran würde sich kein Cent ändern, wenn wir uns hier in diesem Forum kollektiv darauf einigen, wie schrecklich Deine Ex zu Dir ist. Und auch Gerichte beurteilen keine Gefühle, sondern nur Fakten. Deshalb macht es Sinn, die eigene Strategie danach auszurichten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 23:50




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