Umgangsrecht mit 8 ...
 
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Umgangsrecht mit 8 Monate alter Tochter

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(@papa08)
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Hallo Zusammen.

Ich habe ein Problem und zwar folgendes.

Ich trennte mich in der Schwangerschaft von meiner damaligen Freundin. Meine Tochter ist nun 8 Monate alt. Ich will sie schon sehen. Anfangs ging es bei mir nur alle 4-6 Wochen. Jetzt will ich sie alle 2 Wochen sehen.
Das letzte mal habe ich verschlafen und habe mich 1,5 std nachher gemeldet und die KM sagte das ich jetzt auch nicht mehr kommen brauche weil sie schon etwas vor hatten.
Sie meinte jetzt auch das sie mir die kleine nicht mitgeben kann, denn wenn ich von der Polizei durchsucht werde, bzw aufs Revier mit genommen werden muss und ich die kleine dabei habe, wird das ans JuAmt gemeldet und sie bekommt ärger, stimmt das denn?
Ich will sie zu mir nehmen, aber sie meint sie stille noch und da kann ich sie nicht stundenlang mitnehmen. stimmt das?Sie kann doch auch die Flasche bekommen.

Ich muss gleich dazu sagen das ich schwer Drogenabhängig war ende 07 und leider in der Schwangerschaft meiner Ex auch konsumiert habe.
Was habe ich denn für Chancen wenn es vors Gericht geht?

Ich hoffe ihr könnt mir Helfen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2009 14:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papa08,

nun, Du hast ein Umgangsrecht, das ist völlig klar. Aber für die Umsetzung des Umgangsrechts musst auch Du zuverlässig sein. Wenn Du zunächst nur alle 4-6 Wochen Zeit hattest und nun alle 2 Wochen, scheint mir das schon so, als wärst Du der Meinung, das müsse nach Deiner Vorstellung laufen. Ich würde daher mit der KM versuchen, auf gemeinsamer Gesprächsbasis eine Einigung zu finden. Alle 2 Wochen ist für ein so kleines Kind aber zu wenig. Mit 8 -9 Monaten beginnt die Fremdelphase und da sollte sie schon wissen, dass Du eine engere Bezugsperson bist. Das kann sie aber mit zweiwöchigen Abständen nicht lernen.

Ich sage Dir ganz klar, dass ich ein so kleines Kind einem Drogenabhängigen auch nicht alleine mitgeben würde. Und Deine Ex hat m. W. auch Recht, dass sie richtig Probleme bekommen kann, wenn ihr Deine Drogensucht bekannt ist und sie das Kind Dir trotzdem mitgibt. Drogen und Kind schließen sich aus. Fertig. Inwieweit kannst Du denn beweisen, clean zu sein? Dass durch Dich keine Gefahr für das Kind ausgeht?

Und zum Thema Stillen: Wenn das Kind noch voll gestillt wird, was in dem Alter durchaus nicht unüblich ist, kannst Du meiner Meinung auch nicht verlangen, dass sie dann mal eben zwischendurch die Flasche bekommt. Dieses Thema hat hier schon zu kontroversen Diskussionen geführt. Ich möchte daher noch mal darauf hinweisen, dass Theorie (Dann eben mal ne Flasche zwischendurch) und Praxis da auseinander gehen. Viele Stillkinder nehmen Flaschen überhaupt nicht, weil sie schlicht mit der völlig anderen Saugtechnik nicht klarkommen.

Ich vermute, da das Kind sehr klein ist und Deine Vorgeschichte alles andere als positiv, dass Du in einer gerichtlichen Verhandlung des Umgangsrechts nicht um betreuten Umgang herum kommen würdest.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2009 15:09
(@papa08)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM

Und wenn ich BU bekomme, habe ich die Chance sie irgendwann alleine mit zu nehmen? Oder das sie bei mir schläft?
Ich wohne gerade noch bei einem Freund.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2009 22:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn Du gerichtlich zu BU verdonnert würdest, dann ist das Ziel des BU auch darin zu sehen, dass Du langfristig unbetreuten Umgang bekommst.

Da wird dann wohl geguckt, wie zuverlässig der Umgang klappt, wie Du mit dem Kind umgehst, wie das Kind auf Dich reagiert, usw.

Kannst Du denn mit Deiner Ex reden? Wie liefen die Umgänge bisher?

Gruß LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2009 22:38
(@papa08)
Schon was gesagt Registriert

Naja wenn ich bei ihr bin stört sie uns nicht. sitzt zwar im selben Zimmer (hat nur 2Zimmer) oder macht in der Wohnung etwas.
Sie ist gerade halt sauer, weil ich das letzte mal nicht aufgetaucht bin. Ich hab meine Tochter auch gewickelt, aber sie meinte das die kacka noch unten rum war.
Sonst meldet sie sich nicht bei mir. Sie kann sich doch bei mir melden und mir sagen wie es der kleinen geht! Ist das denn zu viel verlangt? Ich will doch nur wissen wie es meiner Tochter geht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2009 22:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Sie ist gerade halt sauer, weil ich das letzte mal nicht aufgetaucht bin.

Das ist ein Problem. Daran musst Du arbeiten. Ich habe einen Sohn, dessen Vater auch gerne mal wegen so tollen Gründen wie "verschlafen" usw. Termine ausfallen lässt. Deine Tochter mit 8 Monaten merkt das freilich noch nicht. Mein Sohn macht das jetzt mit, seit er 3 Jahre alt ist und leidet darunter.
Dass Du Dich zukünftig zuverlässig zeigst, ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass es klappt. Egal, ob es nun eine freiwillige Umgangsvereinbarung zwischen euch oder eine gerichtliche Regelung geben wird.

Klar, sie KANN sich bei Dir melden und Dir das mitteilen, sie MUSS aber nicht. Du kannst ja auch anrufen. Hast Du denn grundsätzlich den Eindruck, dass Deine Ex Dich als Vater akzeptiert und Dich auch "erhalten" will? Die beste Lösung wäre freilich, wenn Du Dich mit ihr auf etwas einigen kannst. Bspw. jeden Mittwoch und Samstag für drei Stunden, ab Herbst bspw. dann auch alleine (in Abstimmung mit dem Stillverhalten des Kindes) und dann halt immer weiter ausbauen, bis Du sie abholst und zurückbringst bzw. über Nacht behältst.

Ich finde, Voraussetzung dafür aber ist, dass das Kind Dich gut kennt und auch vertraut. Da Du ja anfangs nur alle paar Wochen und auch jetzt nur 14tägig Dein Kind siehst / gesehen hast, muss an der Bindung gearbeitet werden. Sie MUSS Dich als Papa erkennen und Dir vertrauen. Wenn Du das geschafft hast, hast Du auch eine viel bessere Argumentationsbasis, wenn das JA und das Gericht ins Boot kommen sollten.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2009 22:57
(@papa08)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann sie nicht immer anrufen denn sie ist nie daheim und auf Handy ist es mir zu teuer sie anzurufen.
Sie akzeptiert schon das ich der Vater bin.

Ich kann unter der Woche nicht zu ihr gehen weil ich arbeiten muss. Und das immer außerhalb. Sie lässt mich ja nicht abends um 8 kommen,
Ich dachte sie bekommt Ärger wenn ich mit der kleinen unterwegs bin und mich die Polizeit auhält?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2009 23:05
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann sie nicht immer anrufen denn sie ist nie daheim und auf Handy ist es mir zu teuer sie anzurufen.
Sie akzeptiert schon das ich der Vater bin.

Heutzutage gibt es schon sehr günstige Tarife wo man nur noch 9 Cent die Minute ins Festnetz zahlt, ich bitte dich.

Mfg


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2009 23:11
(@papa08)
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Aber das ist nicht mein Fetznetz sondern das von meinem Freund bei dem ich wohne. Und das muss ich ihm ja zahlen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2009 23:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich weiß ja nicht, wie Deine derzeitige Situation ist mit den Drogen oder ev. laufenden Verfahren. Natürlich kann man nicht pauschal sagen, dass sie Ärger bekommt, wenn sie das Kind mit Dir ziehen lässt. Wohl aber, wenn Du augenscheinlich nicht clean bist und sie das Kind trotzdem mit Dir ziehen ließe. Mein Ex bspw. ist Alkoholiker. Er ist mit unserem Sohn (damals knapp 3) nüchtern losgezogen und hat sich unterwegs kräftig besoffen. Das Kind bekam ich mit der Polizei zurück und mit dem Anschiss, wie ich "so einem" das Kind überhaupt mitgeben könnte. Das heißt, ganz fern liegt die Behauptung Deiner Freundin nicht und dass sie sich weder Ärger einfangen will und sich ev. auch schlicht Sorgen um das Baby macht, kann ich sehr gut nachvollziehen. Begründet sie die Weigerung, Dir Deine Tochter mitzugeben mit der Drogensucht oder hast Du noch andere Probleme mit der Polizei?

Deshalb meine ich ja auch, dass viel mit Deinem Verhalten steht und fällt. Klar, abends um 20 Uhr machen Besuche kaum Sinn. Und eine Woche Pause ist für so einen Wurm eine lange Zeit.

Alles in allem eine sehr ungünstige Situation für Dich. Es haben schon "unbescholtenere" Väter große Probleme, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Für Dich wird das Ganze sicher kein Spaziergang. Eher im Gegenteil.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2009 23:14




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi papa08

Sage doch mal bitte, wie das Verhältnis zw. Dir und KM an sich ist. Akzeptiert ihr euch gegenseitig? Gibt es sowas wie Vertrauen? Wenn ja - worauf beruht es. Wenn nein - wo ist der Anlass, sind die Gründe.
Wenn ich mir Deine Schilderungen durchlese so habe ich die Vermutung, hier ist noch viel möglich, da zumindest kommuniziert wird und die KM sich trotz Deiner Vergangenheit (Gegenwart - dazu gleich mehr) kooperativ verhält.

Zitat von: papa08 am 11. Juli 2009, 12:42:24

Sie meinte jetzt auch das sie mir die kleine nicht mitgeben kann, denn wenn ich von der Polizei durchsucht werde, bzw aufs Revier mit genommen werden muss und ich die kleine dabei habe, wird das ans JuAmt gemeldet und sie bekommt ärger, stimmt das denn?

Soso - Du "konsumierst" also immer noch. Und hast das Zeug auch noch im Beisein des Kindes mit. 😡

Zitat von: papa08 am 11. Juli 2009, 12:42:24

Ich will sie zu mir nehmen, aber sie meint sie stille noch und da kann ich sie nicht stundenlang mitnehmen. stimmt das?Sie kann doch auch die Flasche bekommen.

Naja, falls das Kind ausschliesslich gestillt wird oder zumindest jeweils die Wahlmöglichkeit hat und daran gewöhnt ist, wird das mit einfach Flasche geben nicht funktionieren. Wann hattest Du das letzte mal einen Säugling auf dem Arm, wenn dieser genau wusste was er will und nicht bekommen konnte? Hmm, bei mir war es heute und ich kann Dir sagen, dass ist ein echtes Problem.

Versuche doch bitte mal nicht Deine Befindlichkeiten in den Vordergrund zu stellen sondern die des Kindes. Und dann sowohl Deine als auch die der KM gleichermassen zu beachten. Du wirst sehen, statistisch ist Deine Meinung höchstens 25% beachtenswert. Und das ist aus Sicht des Kindes auch gut so.

Bekomme Dich selber soweit in den Griff, als dass Du ein verlässlicher Partner wirst, dem dann auch jederzeit vertraut werden kann. Dazu gehören Pünktlichkeit, das Einhalten von Absprachen und clean sein.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2009 23:17
(@papa08)
Schon was gesagt Registriert

Ja ich hab noch andere Probleme mit der Polizei.

Ich habe im Netz irgendwo gelesen das wenn ich möchte das meine Tochter bei mir übernachtet, sie ein eigenes Zimmer baucht und alles eben was ein Kind so braucht. Muss ich mir das alles selber kaufen? Oder kann mir meine Ex das nicht in der Zeit mitgeben?

Das verhältnis zwischen uns ist sehr angespannt. Ich glaube Vertrauen tut sie mir nicht wirklich. Warum? Keine Ahnung.
Ich finde nicht das sie sich kooperativ verhält.

Ich weiß wirklich nicht was daran so schlimm ist, wenn ich mal verschlafe. Ich wäre ja an dem Tag noch gekommen, nur sie meinte das sie dann was vor hat. Hätte sie denn nicht warten können?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2009 00:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin!

Ich weiß wirklich nicht was daran so schlimm ist, wenn ich mal verschlafe. Ich wäre ja an dem Tag noch gekommen, nur sie meinte das sie dann was vor hat. Hätte sie denn nicht warten können?

Der Umgang mit Drogen macht in Bezug auf solche Dinge oft etwas gleichgültig. Nein, wenn es ein einmaliges Versehen ist, ist das kein Problem. Ja, wenn Deine Ex solche Verhaltensweisen aus Beziehungszeiten kennt und das für Dich typisch ist, so eine "komm ich jetzt nicht, komm ich später"-Einstellung zu haben, dann ist das schlimm.

Dreh die Zeit drei Jahre vor. Dann sitzt Deine Tochter am Fenster und drückt sich die Nase platt, weil Mama gesagt hat, in zehn Minuten kommt Papa. Papa kommt aber nicht, sondern pennt. Ist ja nicht so schlimm. Nur Deine Tochter, die nicht weiß, wann Du kommst, ob Du kommst, die fühlt sich elend, versetzt und ungeliebt. Deshalb, gewöhne Dir solche Denkweisen gleich ab. Bei seinem eigenen Kind hat man pünktlich wie bei einer gerichtlichen Ladung auf der Matte zu stehen!!
Und nein, die Mutter muss auch nicht warten, bis Du Dich bequemst, mal aufzutauchen. Stell Dir vor, Du hast einen Termin um 15 Uhr bei ihr gemacht und sie kommt erst um 17 Uhr mit dem Kinderwagen um die Ecke spaziert und sagt: "Nun hab Dich nicht so, kannst ja warten bis ich da bin!"

Warum sie Dir nicht vertraut?? Hallo`??? Du scheinst eine recht bewegte Vorgeschichte zu haben, wie soll sie Dir denn da vertrauen??

Deine Tochter bräuchte im Fall, dass sie mal bei Dir übernachtet, kein eigenes Zimmer, aber eine Umgebung, in der ein Kind sich aufhalten kann. Also zB ne drogenfreie Wohnung, einen Platz zum Schlafen und ein bißchen was zum Spielen. Kleidung und Spielzeug kann/darf/muss die Mutter Dir mitgeben, aber die tägliche Versorgung obliegt dann Dir, von Windeln über Nahrung, Bettwäsche usw. Soll Dir KM jedes Mal nen halben Umzugswagen mitgeben?

Inwieweit verhält sich Deine Ex nicht kooperativ?

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 00:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi papa08

Picke Dir bitte nicht nur die "angenehmen" Antworten heraus, meine Fragestellung war um einiges umfangreicher. Es hilft Dir letztendlich nicht im geringsten, wenn lediglich oberflächlich an allem rumgedoktort wird.
Allerdings finde ich Dein mangelhaftes/fehlendes Verantwortungsgefühl ziemlich heftig.

- andere, weitere Probleme mit dem Gesetz
- ein bissel Verschlafen (na und. Sind ja noch andere da, die sich um das Kind kümmern können -oder besser noch warten bis auch Du soweit bist)

Ich weiß wirklich nicht was daran so schlimm ist, wenn ich mal verschlafe. Ich wäre ja an dem Tag noch gekommen, nur sie meinte das sie dann was vor hat. Hätte sie denn nicht warten können?

Und das ist - sorry - verdammt egostisch, ja fresch von Dir. Klar - Du verpennst und die KM hat zu warten. Ja tickt es bei Dir noch richtig? Immer sind die anderen schuld. Und sage jetzt bitte nicht, Du musstest Deinen Rausch ausschlafen, warst quasie krankheitsbedingt verhindert. Oder hattest 'ne Party die Nacht zuvor.
Merkst Du nicht, wie geringschätzig Du mit anderen Menschen umgehst?

Muss ich mir das alles selber kaufen?

Klares Ja.

Oder kann mir meine Ex das nicht in der Zeit mitgeben?

Klares Nein. Ausgenommen Kleidung.

Das verhältnis zwischen uns ist sehr angespannt. Ich glaube Vertrauen tut sie mir nicht wirklich. Warum? Keine Ahnung.

Hmm - "Warum? Keine Ahnung" sagst Du. Die Antwort darauf fällt zumindest mir mittlerweile leicht.

Gruss oldie

PS: @LBM - ich bewundere Deine Ruhe, da spricht wohl langjährige Erfahrung. 😉


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 00:32
(@papa08)
Schon was gesagt Registriert

Mit kooperativ meine ich, das sie mir M. nicht geben will.  

Sie war auch mal sauer weil ich nicht gekommen bin, weil meine Freundin da war. Ich kann doch meine Freundin nicht alleine lassen?!

Ist es denn weiter schlimm das ich dann bei einem Kumpel wohne wenn sie mal bei mir schlafen möchte? Spielzeug habe ich keins und Windel und Nahrung muss ich selber kaufen? Sie kann doch was abgeben. Schließlich bekommt sie doch Unterhalt von mir!

Noch ne Frage.  Kann ich denn nichts tun um M. ganz zu mir zu holen? Ich mein, meine Ex wohnt in einer 2 Zimmer Wohnung und hat noch einen Hund.

*Realnamen entfernt*


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2009 00:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mensch Papa08,

langsam glaube ich, Du willst uns hier einen Bären aufbinden, oder?

Sie war auch mal sauer weil ich nicht gekommen bin, weil meine Freundin da war. Ich kann doch meine Freundin nicht alleine lassen?!

Merkst Du noch was??? Hast Du schon mal was von Prioritätensetzen gehört?

Noch ne Frage.  Kann ich denn nichts tun um M* ganz zu mir zu holen? Ich mein, meine Ex wohnt in einer 2 Zimmer Wohnung und hat noch einen Hund.

1. Nein. Vermutlich habt ihr nicht mal gemeinsames Sorgerecht. Und selbst wenn das vorläge, bei Deiner Geschichte so gut wie unmöglich.
2. Wo ist das Problem, wenn Mutter und Kind mit einem Hund in einer 2-Zimmerwohnung leben? Du HAST nicht mal ne Wohnung!

Ich fühl mich langsam verkackeiert!

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 00:41
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Hallo Papa08,

😡 😡 😡

Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?

Du kannst Deine Freundin nicht alleine lassen? Deine Tochter tut mir leid. Sorry.

TG,
Bella


Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 00:42
(@papa08)
Schon was gesagt Registriert

Ich sehe meine Freundin nicht oft da sie im Ausland wohnt. Und deswegen wollte ich auch Zeit mit ihr verbringen.

Naja ich denke sie bekommt das vielleicht nicht alles alleine auf die Reihe mit Kind und Hund.

Und Verar.... möchte ich hier niemanden!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2009 00:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich glaube, bevor Du selber Forderungen stellst, solltest Du erst mal Dein eigenes Leben gerade rücken. Du selber stellst die Anwesenheit Deiner Freundin vor Deine Tochter. Ausland hin oder her, sie hätte die paar Stunden sicher auch allein Beschäftigung gefunden. Im gleichen Augenblick bezweifelst Du aber, dass Deine Ex mit Kind und Hund gleichzeitig klar kommt. Nee, is klar.

Wenn Du kein Sorgerecht hast, wovon ich mal ausgehe, solltest Du Dir solche Gedanken gleich aus dem Kopf schlagen. Denn selbst wenn es irgendwann mal nötig werden sollte, dass das Kind aus dem Haushalt Deiner Freundin genommen würde, wärst Du auf der Liste derer, wo das Kind hinkäme, wohl ganz, ganz hinten.

Um noch mal auf diesen Punkt zurückzukommen:

Spielzeug habe ich keins und Windel und Nahrung muss ich selber kaufen? Sie kann doch was abgeben. Schließlich bekommt sie doch Unterhalt von mir!

Auch wenn Du Unterhalt bezahlst (was ich gut finde  :thumbup:) bleibt die Versorgung des Kindes in der Zeit des Umgangs Deine Aufgabe. Streng genommen würde die Mutter ihrer Pflicht nachkommen, wenn sie Dir das Kind in wettergerechter Kleidung übergibt. Hat das Kind Wechselwäsche und Spielsachen dabei, gibt es nichts weiter zu beanstanden. Einen Grundstock an Windeln, Pflegeutensilien und Spielzeug solltest Du Dir zulegen. Das bringt auch niemanden finanziell um. Aber erst mal musst Du in die Lage kommen, das Kind überhaupt zu Dir zu bekommen. Und da sehe ich nicht gerade Silberstreifen am Horizont.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 00:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich sehe meine Freundin nicht oft da sie im Ausland wohnt. Und deswegen wollte ich auch Zeit mit ihr verbringen.

Deine Freundin hat in diesem Kontext etwa dieselbe Wertigkeit wie ein Fussballabend mit Kumpels.

Naja ich denke sie bekommt das vielleicht nicht alles alleine auf die Reihe mit Kind und Hund.

Für jemand, der ein akutes und offenbar untherapiertes Drogenproblem sowie weiteren Stress mit Justiz und Gesetz hat und de facto obdachlos ist, machst Du in dieser Frage ganz schön dicke Backen. Was Du über die Lebensverhältnisse Deiner Ex "denkst", ist hier glücklicherweise ohne Belang und das Sorgerecht bei der Mutter des Kindes allerbestens aufgehoben.

Just my 2 cents
Martin

PS - Merksatz: Wer im Schlachthaus sitzt, sollte nicht mit Schweinen werfen


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2009 00:56




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