Ich fürchte, da wird sich auch nicht viel finden lassen.
Es mag sicher vereinzelt Stimmen geben, die die Rolle des Vaters hoch halten, nur sind diese eben an den Richterstammtischen nicht vertreten.
Da finden eher die Salgos Gehör mit ihren Thesen, wie "Umgang wird überschätzt", "Mutter und Kind brauch vor Allem Ruhe"
Nicht ohne Grund hat sich die kärgliche 14 Tageregelung zum Standard erhoben und wird Umgang oft als frei disponibles Gut behandelt.
Es gibt allerdings auch Richter, die das anders sehen. Ich hatte selbst einmal so eine. :thumbup:
Ich fürchte, du wirst keine Argumente finden, die deinen Richter überzeugen.
Er wird seine Meinung über den Umgang schon haben, bevor du seine Butze betrittst.
Wenn du Glück hast stützt er dich, wenn nicht eben nicht.
Das Einzige was seine Meinung beeinflussen könnte, ist dein Auftritt.
Machst du einen guten Eindruck als Vater, der/dem seinem/sein Kind wichtig ist, kannst du vielleicht etwas zu deinen Gunsten bewegen.
Also benehme dich gut.
Gruß Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Till,
ich werde die zwei Tage auch sicherlich noch nutzen um mir das eine oder andere anzulesen. Bin zwar nicht unvorbereitet, weiß aber auch nicht genau, was mich erwartet. Der Richter ist eigentlich ganz in Ordnung und es müsste mit dem Teufel zugehen, wenn er jetzt anders als vor zwei Jahren entscheiden würde. Schließlich spricht das Alter meines Sohnes für und nicht etwa gegen einen häufigen Umgang.
Schlimm finde ich aber, dass das Urteil noch nicht einmal das Papier wert sein wird, auf dem es geschrieben ist (O-Ton SB vom JA). Wenn Exchen damit mal wieder ein Problem hat oder ihr sonst irgendein Pf...z quersteckt kann sie erneut so handeln wie sie möchte und mir bleibt wieder nur der Gang vor Gericht. Wirklich peinlich für Deutschland!
Danke Dir für die lieben Wünsche! Ich werde ganz sicher berichten, was sich ergeben hat.
Viele Grüße!
Abend zusammen,
kurz vor dem morgigen Termin möchte ich gerne noch sagen bzw. schreiben, dass mir gerade ziemlich der Arsch auf Grund geht ;(
Ist wahrscheinlich normal, wenn es um das Wichtigste in deinem Leben geht. Gut vorbereitet bin ich zumindest, aber ob ich dem Druck gewachsen bin, weiß ich nicht. Noch nicht. Es geht für mich nicht um Gesetze, sondern um den mir wertvollsten Menschen, dessen Rechte ich stärken möchte und dem ich jederzeit mein Rückgrat schenken werde, damit sein eigenes nicht bricht.
Drückt mir einfach mal die Daumen und glaubt - unbekannterweise - an mich, dies kann Berge versetzen!
THX!
Hi,
die Verhandlung ist vorüber und ein Vater mehr um seine Vaterschaft gebracht worden ;(
Weiß nicht so genau, wo ich anfangen soll, denn irgendwie bekomme ich keinen klaren Gedanken zu fassen. Das ganze war eine Farce, eine schlecht insenierte, egozentrische Aufführung der KM, die komplett am Kind vorbei rauschte und der leider sowohl JA als auch der Herr hochwürdige Richter zumindest teilweise interessiert folgten. Kurz und knapp zusammengefasst kam folgendes dabei heraus: Mein Sohn leidet nun gutachterlich bestätigt an ADHS, der Umgang mit seinem Vater ist daher nicht so wichtig wie sich aus Unachtsamkeit, Herzenskälte und letztendlich Faulheit der KM etablierte "Abschiedesituationen", in denen mein Sohn mal hier und mal dort betreut wird. Scheint alles mehr Gewicht zu haben, als der Wunsch eines Vaters endlich auch Vater sein zu dürfen. Also kein Grund für das Gericht hier eine Änderung bzw. Wiedereinsetzung der eigentlichen Vereinbarung zu veranlassen. Ganz im Gegenteil wird für die KM und deren Megaemanze namens "Rechtsanwältin" auch noch ein Schuh daraus, wenn der Vater als Störenfried im Leben des eigenen Kindes dargestellt wird, der die Entwicklung negativ beinflusst.
Auch wenn es nicht zu überhören war, dass meine Ex ausnahmslos jeden Satz mit "Ich will, Ich will nicht oder ich fordere" (ICH,ICH,ICH....) begann, brachten alle meine Einwürfe dahingehend, dass es hier um das Leid oder Wohl unseres Kindes geht, kein Umdenken zustande. Nicht um das Kind geht es, sondern um die ersatzweise Befriedigung feministischer Anspruchsgedanken á la "Es ist mein Kind und ich kann machen, was ich will!". Lobend (hahaha) muss ich aber hierzu erwähnen, dass selbst der von so viel Frauenpower geblendetste Richter nicht übersehen konnte, dass Madame aus allen Poren Hass, Mißgunst und Verachtung in meine Richtung versprühte. Dazu sein O-Ton: "Tja, zu einer Enigung gehören ja immer zwei...dann wird es wohl keine geben." Danke dafür, war mir vorher noch gar nicht aufgefallen!
Auch alle meine mit Sinn und Recht eingebrachten Argumente dahingehend, dass es meinem Sohn jedes mal nach dem WE bei mir das Herz bricht, bitterlich weinend und flehend von seiner Mutter mir entrissen zu werden wurden damit abgebügelt, dass das eben so wäre und ich damit Leben muss von ihr unter den Augen meines Sohnes wie ein verurteilter Schwerverbrecher behandelt zu werden. Von ihr ist hier keinerlei Kompromißbereitschaft zu erwarten und da muss unser Kind eben durch. Wo durch soll es denn noch alles mit Segen der Gerichtsbarkeit getrieben werden? Sie will nicht mehr und ich bin für sie gestorben. Nur für unser Kind bin ich es nicht. Aber wir arbeiten daran, danke!
Wenn ich weiterschreibe, drehe ich noch durch, daher fällt hier erstmal der Vorhang. Vorhang zu, Vater weg, Welt wieder in Ordnung. Sche..ß drauf!
Hallo LucasDaddy,
das klingt ja übel!
Mein volles Mitgefühl für dich.
Magst du vielleicht noch schreiben, was denn genau ausgeurteit wurde?
Oder hast du einem Vergleich zugestimmt?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
danke Dir für Dein Mitgefühl, auch wenn es mein Sohn nun sicherlich nötiger als ich hat.
Zu Deiner Frage: Es wurde kein Vergleich geschlossen, sondern ein richterlich bestätigter (ist dann vollstreckbar) Beschluß verabschiedet. Ob Urteil, Beschluß oder was immer ist ja eigentlich auch egal, denn der Inhalt zählt und der wird meinem Kleinen in keiner Weise gerecht. Obwohl meine Ex eigenmächtig gegen den Umgangsbeschluß von 2007 verstoßen und die gemeinsame Zeit mit meinem Sohn um 50% gekürzt hat, bleibt es dabei, denn hier zählt das Kontinuitätsprinzip (des wiederholten Verstoßes). Ironie on Vielleicht sollte ich meiner Ex ab sofort jede Woche einmal an einer dunklen Ecke auflauern und ihr so richtig eine drücken. Bis zum Prozeß wird es wohl auch 9 Monate dauern und dann darf ich weitermachen wie bisher, denn so langsam sollte sie sich wohl daran gewöhnt haben Ironie off
Für Väter gilt o.g. Prinzip wohl selbst ohne Verstöße nicht, denn daß mein Sohn die letzten 5 Jahre 90% aller Wochenende bei mir verbracht hat, sorgt offensichtlich nicht für ausreichend Kontinuität.
Ich kann das alles immer noch nicht glauben oder fassen und ich weiß nicht, wie ich das meinem Sohn sagen soll ;(
Aber ich weiß, was er sagen wird: "Papa, da müssen wir weiter kämpfen!"
Shit, könnte nur noch heulen!
Lieber LucasDaddy,
offenkundig ein Etappensieg für Ex. Leg die Betonung auf Etappe. Die wichtigste Frage: Das alles fand ja vor dem AG statt. Wirst Du gegen den Beschluss angehen?
Wie war die Sache mit der Anwaltsregelung? Kam das zur Sprache?
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
die Verhandlung ist vorüber und ein Vater mehr um seine Vaterschaft gebracht worden ;(
Hallo,
was *konkret* wurde denn nun richterlich entschieden? Deinem -verständlicherweise sehr emotionalen- Prozessbericht kann ich nicht entnehmen, was beantragt wurde und von wem; und was letztlich beschlossen wurde.
/elwu
Hi Till,
Etappensieg für die Ex stimmt, langfristiger, schwer wieder wettzumachender Verlust für unseren Sohn leider auch.
Ob ich gegen den Beschluss angehen werde, weiß ich noch nicht so genau. Momentan tendiere eher zum "Füße - zumindest nach außen - stillhalten", denn ich möchte meinem Sohn keine weitere Belastung zumuten. Es wird schwer genug für ihn werden und er muß endlich aus der Schußlinie verschwinden und sollte zumindest einen, wenn auch nur sehr bedingt vorhandenen, Ruhepol haben. Evtl. wende ich mich mal an die "Fachpresse", denn diese Unglaublichkeiten können nicht oft genug publik gemcht werden (meine Ex liest Bild und Bravo, also wird es sie kaum treffen...).
Anwaltspflicht besteht anscheinend nicht in Umgangverfahren, zumindest hat es niemanden gewundert, dass ich mich selbst vertreten habe. Mich im übrigen auch nicht, denn dies hätte am Ausgang sicherlich nichts geändert.
Versuche das Beste für meinen Sohn draus zu machen...mehr geht im Moment nicht.
LG!
Servus LucasDaddy,
schlaf noch eine Nacht drüber und dann gib Dir nochmal 24h. Die Fachpresse kann nur Teil eines Ganzen sein. Für sich genommen ist das wie ein Ruf in der Wüste.
Das Gericht wollte Dir nicht folgen. Es gilt jetzt zu analysieren, weshalb nicht. Oder ob Fehler aufzudecken sind. Wir hier stecken nicht drin in Deinem Schlamassel. Das ist kein Ausschlusskriterium. Im Gegenteil. Das ist zu Deinem Vorteil. Ob mehr geht oder nicht mehr geht, bei allem Respekt, solltest Du nicht Deiner eigenen Urteilskraft überlassen.
Bitte arbeite doch elwus Frage ab:
was beantragt wurde und von wem; und was letztlich beschlossen wurde
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hi Till,
hi elwu,
sicherlich werde ich mit etwas Abstand die Angelegenheit evtl. gelassener und überlegter angehen können. Erstmal Füße still habe ich ja schon kapiert...
Für elwu fasse ich die wichtigsten Ereignisse und Entscheidungen noch einmal zusammen, ist ja doch alles etwas konfus und verworren (wie bei wahrscheinlich jedem hier):
Im Zuge eines Verfahrens in welchem ich meinen Sohn für drei Wochen bei mir behielt, um ihn vor den körperlichen Übergriffen meiner Ex und deren damaligen Lebensgefährten zu schützen, wurde 2007 durch richterlichen Beschluss festgeleget, dass mein Kleiner auch weiterhin jedes Wochenende bei mir verbringen soll. Dies wurde im Anschluss schriftlich vom JA und dem Kinderschutzbund als dem Kindeswohl entsprechend bestätigt. Das Verfahren ruhte auf unbestimmte Zeit, da sowohl an mich, als auch an meine Ex, diverse Erwartungen an die Zeit danach gestellt wurden (gemeinsame Mediation, psychotherapeutische Behandlung bzw. Kur meiner Ex, Ergotherapie für unseren Sohn). Ist auch alles erfolgt, aber insbesondere die Medation mit nur sehr mäßigem, kurzfristigem Erfolg.
Anfang dieses Jahres bat meine Ex mich auf einige der kurzen Wochenenden (Freitag auf Samstag) zu verzichten, da unser Sohn ihren neuen LG nicht akzeptieren konnte. Nach einiger Bedenkzeit und langen Gesprächen mit meinem Kleinen habe ich dem für einen Zeitraum von drei Monaten zugestimmt, da ich durchaus einsehe, dass es keinen Sinn macht meinem Sohn durch Sturheit oder Uneinsicht seinen Alltag bei der KM zu versauen. Zwar sehe ich die Auswahl ihrer häufig wechselnden LG´s als durchaus bedenklich (insebesondere für meinen Sohn) an, aber es steht mir hier kein Urteil zu. Nach Ablauf der drei Monate wies ich meine Ex daraufhin, daß nun wieder die urspüngliche Regelung - also jedes WE - gelten soll. Natürlich wollte sie davon nichts wissen und auch die Bitten unseres Sohnes hat sie wenig interessiert. Ich habe darauf das JA informiert, Stunden meiner Zeit verschwendet, wochenlang gewartet, daß etwas passiert, um dann vom SB zu hören, daß er "da wohl nix machen kann", denn Exchen sieht das ja alles ganz anders. Also sollte ich mich an den Richter von damals wenden. Habe ich getan, Termin war am Montag und den Rest kennt ihr ja eigentlich, denn das Nichtbeachten eines Beschlusses über Monate hat nun dazu geführt, daß dieser dahingehend abgeändert wurde, daß uns 50% unserer Zeit auch zukünftig gestohlen werden. Zudem ganz, ganz miese Regelung bzgl. der Feiertage. Im Prinzip grundsätzlich bei Mutti, Papa darf dann 1-2 Tage später auch mal und an dem Geburtstag meines Sohnes wird mir doch eine ganze Stunde gegönnt. Natürlich nicht bei ihm zu Hause.
Alle Klarheiten beseitigt?
LG!
Moin zusammen,
die Stunden klären die Gedanken und genau die mache ich mir über einen evtl. Verfahrensfehler:
Seitens meiner Ex und deren RA(ttin) wurde als Begründung für die eigenmächtige Abänderung des Beschlusses immer wieder das angebliche Gutachten eines Kinderpsychologen genannt und das Gericht folgte dieser. Tatsächlich lag dieses aber gar nicht vor, da es angeblich zu spät fertig wurde. Trotzdem wusste Ex aber ganz genau, was in diesem stehen wird :phantom:
Eigentlich ist das doch ein Verfahrensfehler, denn Beweise zuzulassen, die def. nicht vorhanden sind, ist doch nicht rechtens, oder ???
Viele Grüße!
@Deep: Ich lasse mal den Fachmann dran 😉 Was meinst Du dazu? Ist doch Dein Thema, oder?
Moin,
schwierig zu beurteilen.
Deep wirst Du per PN anstuppsen müssen. Es gibt bei der Fülle der Beiträge keine Lesegarantie des Silberrückens hier.
Anyway, wenn Du in die nächste Instanz gehen willst, brauchst Du einen Anwalt. Schon kontaktiert?
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)