Hallo da draussen. Jetzt wo ich dieses Forum gefunden habe, hab ich begriffen, das es sich zu kämpfen lohnt, nachdem ich mich schon damit abgefunden habe, meinen Sohn (8,5) nicht mehr zu Gesicht zu bekommen. Der lebt mit Mutter und Halbbruder über 600 km entfernt. Mit meinen finanziellen Mitteln nicht möglich oft hinzufahren. Das weiss sie. Wir haben zwar das Umgangsrecht wegen der Distanz ändern lassen, das war vor 1,5 Jahr als sie weg ist, ein Besuch zu Weihnachten bei mir ist aber nicht zustandegekommen (weil er wegen Schulproblem lernen musste)
und in den Osterferien, war er noch krank, sie vertröstete mich, dass ich ihn in der letzten Woche holen könnte, dann verzögerte sich das ganze irgendwie, weil sie meinte sie könnte kommen (Verwandtenbesuche), dann ging das aber nicht und im Endeffekt waren die Ferien vorbei und ich war der Blöde, weil sie im Prinzip ja (lächelnd) alles bedauert hatte und in dem Sinne ja das Umgangsrecht nicht boykotiert hatte.
Auch als ich das erste mal dort war hat sie nicht geöffnet und ich konnte wieder abrauschen. Danach tat sie ganz vorwurfsvoll, sie sei zu Hause gewesen, und hätte gewartet, sei dann aber nach einer Stunde gegangen. Ich hätte vielleicht an der falschen Tür geklingelt oder mich mit der Zeit vertan etc. Ich hatte natürlich keine Zeugen. Die kann so überzeugend rüberkommen, dass man am Schluss wirklich Zweifel hat. Bin dann nicht mehr hingefahren, weil da gibt es sicher wieder eine gute Ausrede warum ich ihn nicht sehen kann.
Telefonisch haben wir fast keinen Kontakt, über facbook gesperrt und auf Emails antwortet sie selten. Ich hab meinem Sohn zu Ostern ein Handy geschickt und einen Brief dazu, das er mich jederzeit anrufen kann. Als er das nicht tat rief ich an und es war ausgeschaltet. Tage später kam ihre Reaktion, er hätte das Handy verloren und ausserdem braucht er keines.
Jetzt meine Frage: gibt es irgendwie eine Cance, oder ein Gerichtsurteil von dem ihr wisst, wo ein Umgangsrecht telefonisch zwingend geregelt worden ist, oder was ich noch besser finden würde, über skyp, das ich ihn alle 14 Tage zu einer fixen uhrzeit anrufen kann ? Muss die Mutter zustimmen, wenn ich ihm ein Smartphone schicke damit er mich erreichen kann? Gibt es da eine Altersgrenze für ein Smartphone, ich meine das sie nicht wieder sagen kann Handys sind für Kinder schädlich und nicht notwendig.
Ich freue mich über jede Antwort und Anregung
Der Ex
Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.
J. Getty (1892-1976)
Moin Ex
Was Deine Fragen zum Telefonieren, Skype und Smartphone betrifft, bist Du mE an der falschen Front aktiv! Wichtig ist zunächst, dass Du den Umgang ans Laufen kriegst, auch wenn das offenkundig bei der Entfernung und einer scheinbar sehr subtil und gewieft agierenden KM schwierig ist. und ich meine Umgang so wie man ihn landläufig versteht (KV und Kind verbringen Zeit miteinander). "Telefonischer Umgang" ist mir neu, das fällt unter Aufrechterhaltung regelm. Kontakte, wenn die Zeit zwischen den Umgangsterminen sehr lang sind. Hier bin ich eher zuversichtlich, dass Dein Sohn mit zunehmendem Alter selbst Wege findet mit Dir Kontakt zu pflegen, wenn er es denn will. Und das wiederum wird ihm nur dann ein Bedürfnis, wenn der "echte Umgang" stattfindet.
Und Du darfst Dich bei den Umgängen schlicht nicht ver**schen lasssen und musst hartnäckig bleiben. Lernen kann das Kind in den Ferien auch bei Dir, Krankheiten auskurieren ebenfalls, einfach wieder wegfahren bzw. erst gar nicht hinfahren ist genau das, was KM erreichen will. ganz ehrlich, an der falschen Tür geklingelt :knockout: So was blödes würde mir keiner unterstellen...
Habt ihr denn einen gerichtlichen umgangsbeschluss? Ist dort ein Zwangsgeld (oder wie auch immer das heißt) festgelegt? Ggf. musst Du nochmal vor Gericht und genau das dort beantragen. Vielleicht diszipliniert das die KM ja.
Du musst dran bleiben. Dass KM Dir das Kind frei Haus liefert solltest Du nicht erwarten.
Gruss, Toto
Moin Ex,
leider sehen Deine Optionen nicht rosig aus.
Bei einer Entfernung von 600 km kostet der Umgang richtig Geld. Ich weiß das noch aus eigener leidvoller Erfahrung.
Zunächst solltest Du Dir überlegen - unabhängig von den Problemen durch die KM - wie Du den Umgang idealerweise
realisieren könntest. Ich halte 1 WE / Monat sowie ausgedehnten Umgang in den Ferien für ein Minimum. Der WE-Umgang
könnte erfolgen, indem Du zu Deinem Sohn reist, Dir eine Unterkunft suchst und dort das WE mit ihm verbringst und er
beim nächsten Mal zu Dir kommt (begleitet Bahn oder Flug). Checke hier alle Möglichkeiten, z.B. Mitfahrzentralen, Campen
im Sommer anstatt Pension etc.
Teile der Mutter einen gut ausgearbeiteten Umgangsverschlag mit. Versuche Dich mit ihr zu einigen. Wenn hier keine Einigung
zu erreichen ist, bleibt Dir nur noch der Gerichtsweg, um einen vollstreckbaren Umgangsbeschluss zu erreichen. Wer hat die
Entfernung geschaffen?
Eine weitere Möglichkeit ist, in die Nähe des Kindes zu ziehen und so das Problem der Entfernung zu beseitigen. Wäre das eine
Option für Dich?
In der Telefoniergeschichte schließe ich mich voll @TotoHH an. Mal davon abgesehen, dass man weder über das Telefon noch über
Skype seine Vaterrolle ausfüllen kann und ein Gericht bestimmt nicht die KM verurteilt, Internetanschluss und Web-Kameras
anzuschaffen, vermute ich mal, dass es zu ungeahnten technischen Schwierigkeiten und Verbindungsproblemen käme, würde ein
Gericht das doch beschließen. Das ist nicht der Weg.
Zur Not brauchst Du einen wasserdichten, vollstreckbaren Umgangsbeschluss. Bei Nichteinhaltung kann Du 1.) Ordnungsmittel
beantragen und 2.) Schadensersatz für Deine entstandenen Kosten aufgrund des Umgangsausfalls. Es ist klar, dass das alles kein
Spaziergang ist. Hast Du ne Ahnung wieso Deine Ex versucht, Dir den Umgang zu erschweren??
LG,
Mux
Vielen Dank für die Ratschläge und Tips. Ja, ich hab mir zu sehr auf der Nase herumtanzen lassen und war zu wenig fordernd und hätte ihr mehr die Stirn bieten sollen, wenn sie mich für blöd verkaufen will, wahrscheinlich spielt auch mein schlechtes Gewissen etwas mit - war ja nicht ganz unschuldig an der Trennung und deshalb ist sie wohl noch sauer auf mich. Ich werde es noch einmal im guten versuchen einen Besuchskontakt hinzubekommen und ihr alles ganz genau schreiben, wie ich mir das Wochenende vorstelle, was wir unternehmen werden und wann ich ihn zurückbringen werde. Und falls sie wieder abblockt werd ich euren Rat befolgen und zu Gericht gehen.
Einen Gruss an alle, die so etwas ähnliches durchgemacht haben
Der Ex
Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.
J. Getty (1892-1976)