Liebes Forum,
ich stehe nun endlich davor mein Umgangsrecht zu fixieren. Ich würde mir sehnlichst ein echtes Wechselmodell wünschen , befürchte aber, dass die KM nur ein 14 tägigen Umgang zu fixieren bereit ist. Sie hat aber mal anklingen lassen, dass ja, wenn unser Kind mal krank ist, ich ja dann auch einspringen muss was die Betreuung anbelangt, denn sie könne nicht immer dann von der Arbeit frei nehmen. (Abseits des fixierten Umgangs).
Habt ihr einen Tip wie ich damit umgehen sollte? Meine neue Freundin lebt im Ausland, und ich würde entlang des Umgangsrechtes meine Anwesenheit am Wohnort des Kindes einplanen. Heisst aber auch, dass ich nicht "spontan" zur Verfügung stehe, fallls der kleine krank wird und meine Ex nicht freinehmen (kann/möchte).
Wie wird das üblicherweise geregelt? Auf der einen Seite möchte ich natürlich für meine Sohn da sein, auf der anderen Seite möchte ich nicht die Marionette meiner Ex sein im Sinne von "Wenn ich dich brauche um auf den kleinen aufzupassen, musst du da sein, ansonsten siehst du ihn aber nur entlang des fixierten Umgangsrechtes"....
Dankbar für Tips,
Fabian
N'abend.
ganz klar: jeder muss zu seinen Betreuungszeiten die Betreuung auch sicherstellen und eben - im Krankheitsfall auch die Unterstützung an der Hand haben.
Eine gescheite Kommunikation hilft dabei, zwingen kann man zur Kommunikation und zur gegenseitigen Unterstützung niemanden.
Wie eine Ablehnung dieses "Wunsches" der KM durch Dich dann kommentiert wird, können wir uns alle sicherlich lebhaft vorstellen. Eine gute Ausgangslage für eine Erweiterung des Umgangs, gar ein WM, ist es jedoch nicht.
Toto
Hallo Fablion35,
Stimme Toto zu.
Es kommt dennoch auch jetzt sehr darauf an, welche Umgangsregelung ihr letztendlich treffen werdet.
Wenn du das Wechselmodell eh anstrebst, kann man davon ausgehen, dass du mindestens 50% der Betreuuung wuppen kannst, inklusive Krankheit des gemeinsamen Kindes. Also solltest du generell Bereitschaft signalisieren die Betreuung eures gemeinsamen Kindes bei Krankheit zu übernehmen.
LG,
Gasti
Manchmal scheint es auch angezeigt, dem Kind und der KM die Vorzüge nach und nach aufzuzeigen.
Statt gleich mit der Tür ins Haus zu fallen und "Wechselmodell" zu brüllen, kann man ja erst einmal daran arbeiten, den Umgang nach und nach auszuweiten. Wenn die Kommunikation stimmt und man sich aktiv in die Betreuung einbringt, dann ergibt sich das vielleicht von selber!?
Natürlich ist die die bekannte Variante, dass man sich Umgang "erkauft", da man den vollen KU bezahlt, aber auch einen Löwenanteil der Betreuung mit übernimmt, aber ich sehe keine andere Chance derzeit.
Und wenn Du Dich mehr einbringst, dann ... wer weiß ... habt ihr in ein/zwei Jahren ein Wechselmodell, und wenn es gelebt wird, dann kann man auch über KU und andere Dinge reden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Danke für die Antworten,
ich werde nicht "abwarten" und darauf hoffen, dass die KM irgendwann vielleicht das Wechselmodell in Betracht zieht nachdem ich Gewehr bei Fuß stehe, wenn sie ruft und Unterstützung mit dem kleinen braucht.
Der Umgang läuft wohl auf die Wochenendregelung (alle 14 Tage) hinaus. Jetzt kam die KM heute wieder mit dem Punkt, dass ich ja per rechtswegen mich auch um den kleinen kümmern müsste wenn er krank werden sollte (wir haben gemeinsames Sorgerecht). Ich zahle derzeitig sowohl Kindes- als auch Trennungsunterhalt.
Ich werde selbstvertständlich für meine Umgangszeiten nach Berlin kommen um meinen kleinen Sohn zu sehen, aber ich sehe mich nicht sofrot in den nächsten Flieger steigen, wenn meine EX anruft und verlangt dass ich mich um den kleinen Kümmere wenn sie es benötigt.....Ich bin mehr als bereit 50% (oder mehr) in der Betreeung beteiligt zu sein. Aber ich habe ein Störgefühl, wenn es ihr nur darum geht, eine Betreuung zu sein, wenns ihr grad passt , bzw. sie es nicht anders regeln kann.....
bin icht jetzt komisch hier mit meiner Ansicht?? Welche rechtlichen Verpflichtungen habe ich tatsächlich in so einem Fall?? Ich hab dazu nicht wirklich was gefunden....
Beste Grüße,
Fabian
Hallo Fabian,
Welche rechtlichen Verpflichtungen habe ich tatsächlich in so einem Fall?? Ich hab dazu nicht wirklich was gefunden....
Du hast nichts gefunden, weil es da schlicht und einfach nichts gibt - d.h. eine juristische Verpflichtung gibt es für dich überhaupt nicht. Wenn du's genauer wissen willst, dann schau mal in dieses benachbarte Thema rein, da geht's um jemanden, der anders als du und ohne vernünftigen Grund sogar weniger als die "Alle-14-Tage-Wochenendregelung" macht - und nicht einmal dem kann man die juristischen Daumenschrauben anlegen.
Abseits aller juristischen Erwägungen finde ich:
Madame hat sich bewusst für das Modell "Mama betreut, Papa bezahlt" entschieden und zwar mit allem Drum und Dran, d.h. Kindes- und Trennungsunterhalt; das Wechselmodell hast du ihr offenbar angeboten und sie hat es abgelehnt.
Dann soll sie bitteschön auch mit den Konsequenzen leben.
Und die lauten nun mal: Als fremdbestimmter Wochenend-Spaßpapa zahlst du den gesetzlichen Unterhalt und nimmst selbstverständlich den Umgang mit eurem Kind im vereinbarten Umfang wahr, und das ist nun mal "alle zwei Wochen ein Wochenende" (und wenn's ihr so nicht passt, dann kann sie ja gerne auf den Vorschlag mit dem Wechselmodell zurückkommen).
Wenn sie dich nun unter den gegebenen Randbedingungen, aus welchem Grund auch immer, um einen zusätzlichen Umgang bittet, dann kannst du dieser Bitte gerne nachkommen, wenn das bei dir möglich ist - und dieses "wenn es möglich ist" wird bei euch wegen der großen Entfernung halt deutlich seltener der Fall sein als bei jemandem, der gleich im benachbarten Stadtviertel wohnt.
bin icht jetzt komisch hier mit meiner Ansicht??
Nein, überhaupt nicht. Im Gegenteil, deine Ex benimmt sich ein bisschen komisch - nämlich wie jemand, der eine Kuh sowohl schlachten als auch melken will ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.