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Umgangsrecht, was kann ich tun ?

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 Mad
(@mad)
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Hallo Martin,

Danke dir für deine Info's, was ist das nur für eine Gerechtigkeit in diesem Staate?Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr, geschweige denn , diesen sogenannten Rechtsstaat.

MfG.    Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2008 19:36
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mad!

Wäre das Familienrecht "gerecht", würden wir Foren wie dieses hier nicht benötigen ... leider ist es hier in D nun mal, so wie es ist!
Lamentieren bringt uns da nicht weiter, wir können nur im Rahmen unserer Möglichkeiten agieren!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 19:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mensch Mad,

das hatten wir doch alles schon durchgekaut, dass Du ohne SR keine "Rechte" hast, diese Infos einzufordern (Kita, Arzt, usw), zumindest nicht ohne Einverständnis der KM. Die öffentlichen Stellen sind nun mal daran gebunden, dass die KM mit ihrem ASR die alleinige Berechtigung zu "bestimmen" hat, was Du erfährst und was nicht.

Und wie Martin schon schrieb: Bei den Umgängen kannst Du Dich vergewissern, dass mit der Lütten alles "okay" ist, mehr geht Dich so gesehen "nichts an".

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 19:47
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mad!

Die anderen haben alle Recht. Ist ne bittere Pille, ich weiß. Aber Du hast nicht das Recht Infos vom z.B. Kiga zu erhalten, von Ärzten oder sonst irgendwas. Ergo hat weder die KM noch eine der Einrichtungen die Pflicht Dich zu informieren. Mehr noch - die Einrichtungen dürfen Dich gar nicht informieren. Insofern war die Antwort der Cheffin korrekt.

Du darfst während der festgelegten Umgangszeiten Vater sein. Und jeden 1ten. Den Rest der Zeit bist Du eine Persona non Grata. Versuch das fürs erste zu akzeptieren und lenke all Deine Energie in die Umgangszeiten.

Aber glaub mal nicht, daß es nicht auch sorgeberechtigten KVs so geht. Du hast immerhin Umgang. Selbst den haben viele GSR Väter nicht...

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 19:57
(@PhoeniX)

Moin

Traurig das man ohne GSR keinerlei Rechte hat.

Ich kann mich noch an einen Fall erinnern, in dem sich ein Kiga Sorgen um das Kindeswohl gemacht hatte. Trotzdem durften sie den Vater nicht benachrichtigen, sondern mußten das JA einschalten. Der Vater erfuhr dieses erst nach 2 Jahren und das auch nur durch Zufall.

So sieht es leider aus.

Gruß

Martin

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Geschrieben : 28.01.2008 20:08
 Mad
(@mad)
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Ja, liebe VS - Gemeinde,

es ist schon traurig genug, wenn sich ein KV um sein Töchterchen kümmern will, egal, was es ist und es nicht kann oder darf, weil er halt das Recht dazu nicht hat,Gleichberechtigung KM und KV fällt da wohl weg.
Welche KM übergibt denn freiwillig das SR an den KV?  Erst Recht nicht, wenn man so im Klinsch ist, wie bei mir. Daher kann ich die Rechtssprechung auch nicht ganz verstehen. Einerseits, wenn man eine Lebensgemeinschaft hat, gilt alles sowie eine Ehe ( Steuern, Hartz 4 , usw.) und andererseits, wenns ums Sorgerecht geht, dann gilt eheähnliche Gemeinschaft nicht.
Was für eine verrückte Welt ist das ?

Naja, nun weiß ich ja, wie der Hase läuft, dank Euren Informationen  und guten Ratschlägen.

Mit freundl. Grüßen    Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2008 20:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mad,

wie schon von anderen geschrieben: Es hilft nicht, die Zustände zu beklagen, die man - zumindest teilweise - selbst zu verantworten hat. Was hilft (zwar nicht mehr Dir, aber vielleicht anderen, die sich hier belesen): Heiraten oder Sorgeerklärung unterschreiben, solange man noch gut miteinander kann. Zugegeben: In dieser Frage gibt es grosses Unwissen, aber da ist jeder angehende Vater nun einmal gefordert, sich Info's zu holen. Vater werden bedeutet nun einmal mehr als mit in den Kreißsaal gehen und Kinderwagen kaufen.

Nichts ist für ewig (auch Ehen nicht), und über die Folgen der männlichen Blauäugigkeit kann man hier täglich lesen. Aber in vielen anderen Lebensbereichen schliessen wir auch Versicherungen ab - warum also nicht hier? Beim Auto leuchtet das komischerweise fast jedem ein (nicht nur, weil's Pflicht ist); auch da nützt es nichts, zu sagen "ich kann's auch ohne" und irgendwann später die teuren Folgen eines Unfalls zu beklagen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 20:45
 Mad
(@mad)
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Hallo  VS - Gemeinde,

nun mal eine Frage, was die gerichtliche Anhörung seitens unserer Tochter angeht. da mein AW. mir geschrieben hat, das unsere  Tochter diesbezüglich auch heran gezogen wird.

Frage mich, was ein Richter von einer zweieinhalb Jährigen wissen möchte, was da für Sie an Fragen drauf zukommen?

Anscheinend hat das aber auch mir nicht's anzugehen. Wens so sein sollte, naja, dann kann ich es auch nicht ändern.

MfG.    Mad

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Themenstarter Geschrieben : 29.01.2008 20:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es wird um Fragen gehen, wie:
- Wer bringt dich zu Bett
- Wer liest dir Geschichten vor
- Was macht der Papa, wenn du dort zu Besuch bist

Aus belanglosen Fragen versucht der Unrechtsprecher eine Bindungstiefe zu den Eltern abzuleiten. Naja,...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2008 20:31
 Mad
(@mad)
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Hallo DeepThought,

Ich habe diese Frage nicht umsonst gestellt, da ich ja weiß, wieser die KM bemüht war, ( in den 4 Jahren unserer Beziehung ) negativ ihre anderen drei Kinder so zu beeinflussen, gegenüber dem KV. Damals dachte ich, sie erzählt mir die Wahrheit, heute weiß ich, das vieles nicht so wahr, wie sie es mir erzählte und schilderte.
Daher kann und muß ich auch davon ausgehen, das sie unsere Lütte genauso beeinflußt, was sie ja bereits heute schon tut. Bestes Beispiel, Lütte erzählte mir, sie darf mich nicht anrufen, a, - Papa wer nicht da, b. - Papa ist böse, c.- Papa hat die VS - Karte geklaut, gerad beim letzten Beispiel, sieht mans ja, wie und warum sollte sie auf  solche Gedanken kommen ? Auf Nachfrage meinerseits, hat Mama und HS. gesagt.

Und , bei 14 - tägigen Umgang ist doch die Bindungstiefe sowieso größer bei der KM , als beim KV.

MfG.  Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2008 21:25




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

es wird um Fragen gehen, wie:
- Wer bringt dich zu Bett
- Wer liest dir Geschichten vor
- Was macht der Papa, wenn du dort zu Besuch bist

Mein Kleiner wurde (damals 2,5) sogar mehrfach gefragt, wo er wohnen möchte. Er sagte stets "Beim Papa". Hat den Schwarzkittel aber leider nicht weiter interessiert - der sagte man könne von der Aussage eines 2jährigen keinen Kindeswillen ableiten. Als ich mit ihm zu diskutieren begann, warum er ihn dann überhaupt befragen ließ, begann ein Streit und endete für mich fast mit Saalverweis.

... allerdings ging es da ums ABR und nicht um Umgang, so wie bei Dir. Die Befragung ist Schwachsinn. Man weiß eh nicht, ob das berücksichtigt wird, was die Kids dort sagen. Aber in Deinem Fall ist ja nix zu verlieren. Also nimm das hin und warte ab.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2008 01:51
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Deep

Da ich immer noch zu bescheuert zum Zitieren bin, mache ich es auf diesem Weg:

In der komfortablen Situation, in der ich nun mal bin, möchte ich Dich auf eines hinweisen:

Nicht jeder Richter ist ein "Unrechtssprecher!"

Es hat auch bei der Richterschaft ein Umdenkungsprozess stattgefunden; Das gesamte FGG ist nicht vom Gesetzgeber initiert worden, sondern von der Richterschaft. Über den Weg der Gesetzgebung brauche ich keine Hilfestellung zum Verständnis, den kenne ich. Wichtig ist mir lediglich darauf hinzuweisen, wer der Ideengeber für das FGG war.

Losgelöst vom BGB haben auch diese Damen und Herren Richter/Innen erkannt , wie es im wahren Leben abläuft. Über das ganze Procedere der Gesetzgebung hinaus, haben die es erreicht, in relativ kurzer Zeit ein Handwerkszeug an die Hand zu bekommen, die es ihnen ermöglicht hat, kindeswohlorientiert zu entscheiden.

Das daß nicht immer so genutzt wird, steht ausser Frage, aber die Paragraphen sind nun mal da.

Querschüssse im Forum liegen mir fern, aber qua Amt jeden Richter zu verdammen, liegt mir genauso fern.

Ich selbst habe Richter erlebt, die rein an der Situation orientiert ihre Entscheidung getroffen haben. Ich gebe aber auch zu, das daß ganze viele Monate gedauert hat.

So, und nun prügelt auf mich ein.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2008 04:28
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tom!

So, und nun prügelt auf mich ein.

Nö - hast ja recht. Es findet grundsätzlich ein Umdenken statt bei allen Famrechtsbeteiligten. Jeder spürt es individuell bei unterschiedlichen Beteiligten.

Ich für meinen Teil hatte 3x hintereinander wunderbar realitätsbezogene Jugendämter, bei denen die Reformen angekommen sind in den Köpfen. Jedoch hatte ich Richter, erst beim AG und dann einen ganzen Senat beim OLG, die wussten nicht mal, wie das Wort Reformen geschrieben wird.

Ich denke wir müssen noch was Geduld haben. Es wird noch ein paar Jährchen dauern, bis verlässliche Änderungen eingetreten sind. Solange bleibt es immer ein Pokerspiel mit ungewissem Ausgang. Bis dahin ist es aber leider nun mal so, daß die schwerfälligsten und altmodischsten unter den Beteiligten meistens die Schwarzkittel sind. Und wenn sie dann noch einen vollen Schreibtisch und nen bitteren Kaffee haben, dann stehen die nicht-Kinder-einbehaltenden Elternteile im Regen...

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2008 15:52
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