Moin Weserfrosch!
Mit %-Zahlen wüsste ich hierbei nicht umzugehen. Sicher hast Du nicht ganz unrecht. Aber es liegt auch an den KVs und daran, wie weit sie gehen und was sie überhaupt beantragen. Mein RA sagte mir mal, daß 3-4x Boykott ausreichen, um ein Zwangsgeldverfahren anzuleiern. Obs beim ersten Mal funzt, weiß man nicht. Aber wenn man dann bei Boykott 8 ein weiteres und bei Nr 12 noch ein drittes anfängt, dann wirds auch irgendwann dem Schwarzkittel zu blöd und er wird durchgreifen.
Mut machend finde ich es insofern, daß der KV sehr wohl eine Reihe von Möglichkeiten hat, einem Boykott zu begegnen. Natürlich ist das zäh und (noch) höchst ungerecht verteilt. Trotzdem ist es eine Chance.
Greetz,
Milan
Hei Milan,
im Grunde stimme ich Dir ja zu. Nur das mit dem Zwangsgeld ist oft sehr problematisch. Vielfach ist es unmöglich, einer nackten Frau in die Tasche zu fassen.
Don Pedro
Versetzt Dir das Leben einen Puff, dann weine keine Träne. Lach Dir nen Ast an - setzt Dich druff -und baumel mit die Been!
@DonPedro:
Nur das mit dem Zwangsgeld ist oft sehr problematisch. Vielfach ist es unmöglich, einer nackten Frau in die Tasche zu fassen.
Darum geht es ja gar nicht. Solln die Mamas ihre Kohle ruhig behalten. Wir wollen Umgang herstellen und nicht die Mütter arm machen. Über den Zwangsgeldbeschluss können wir aber den Boykott offiziell machen und zweifelsfrei dokumentieren. Denn so wird die KM hochoffiziell wegen anhaltendem und rechtswidrigem Umgangsboykott VERURTEILT.
Zwangsgeldbeschlüsse sind so gesehen nicht dazu da Zwangsgeld zu kassieren, sondern um die Position der boykottierenden KM zu schwächen und die des KV zu stärken.
Es geht darum, daß eine KM, die bereits 2 oder 3 vollstreckbare Zwangsgeldurteile gegen sich hat, in verdammt dünner Luft wandelt, wenn es in weitere zukünftige Verfahren geht. Manchmal, wenn noch ein paar weitere "Gewürze" dazu kommen, endet das in einem Sorgerechtsentzug.
Außerdem geht es auch darum der KM zu demonstrieren, daß man(n) zu allem entschlossen ist, um gegen ihr frevelhaftes Verhalten vorzugehen. Irgendwann verlieren die manchmal auch einfach die Lust, weil es dann doch anstrengender wurde als sie anfangs dachten und lenken ein.
Greetz,
Milan
Hey.
Zwangsgeldbeschlüsse sind so gesehen nicht dazu da Zwangsgeld zu kassieren, sondern um die Position der boykottierenden KM zu schwächen und die des KV zu stärken.
:thumbup:
genauso ist es! KM haben ja oft sehr wenig geld, leben oftmals am existenzminimum, erhalten hart 4 etc...und halten sich mit KU,KIndergeld,Erziehungsgeld über wasser(ok...gibt auch "reiche" KM)
da kann und möchte kein richter oder sonstwer der "armen" boykott KM auch noch geld abverlangen! von woher denn?
aber geht es um das OFFIZIELL machen. und nach drei verfahren, weil KM umgang boykottiert, reicht es evtl einem richter mal und dann droht er oder sie auch mal mit SR-entzug oder zwangshaft und das fruchtet in der regel SEHR!!
und dann hat der spuk evtl auch mal langfristig ein ende!
ich verstehe sowieso nicht, warum die richter nicht viel schneller durchgreifen und schon bei ersten boykottversuchen deutlich und hörbar mit zwangsgeld gleich über 25.000€ drohen, oder ersatzweise ein paar tage knast, oder endlich(!) auch sofort mit SR-entzug zumindest drohen!
ich bin mir relativ sicher, dass viele(!) KM bei solch einer SR-entzug-androhung quasi über nacht zu zahmen lämmern werden...die alles erdenkliche tun werden damit Papa und Kindlein einen "friedvollen" umgang haben. 😉
da kann ich nur hoffen, dass meine Richterin ende diesen monats bei meiner umgangs-anhörung solche worte zumindest mal im ansatz findet - wenn gleich ich daran in meinem fall nicht wirklich glaube!
es liegt einerseits an den KV's: diese müssen schnell und knallhart gegen soche KM vorgehen.
und andererseits an den richtern: die endlich gebrauch machen sollten, von den mitteln und möglichkeiten die sie haben - anstatt nur immer "du,du,du" mit erhobenem zeigefinger an die moral appelieren!
dann gibt es garantiert mehr glückliche kinder und KV - und keinen zigtausendfachen umgangsboykott dieser fast immer noch alles machen könnenden KM !
Gruss
Ariba
Hallo alle miteinander,
Es ist etwas Zeit vergangen, hat sich auch nicht viel geändert, zwischenzeitlich, was den Umgang mit meiner Tochter angeht.
KM versucht mit allen Mitteln , das meine Lütte so gut wie möglich keinen Kontakt zu mir hat. Das vorletzte Umgangswochenende ist Sie angeblich in den Erholungsurlaub gefahren, das letzte Uw- Ende sagte Sie zu mir am Freitag, 15.00 Uhr, ich bekomme Sie nicht.
Ihren Kindern hat Sie nur gesagt, das Sie die Lütte mir nicht mehr gibt.
Morgen wäre das nächste UW. - Ende, mal sehen, was ihr nun wieder einfällt.
Habe bei meinen AW. schon Klage beantragt, denke aber mal, das es diese Jahr nichts mehr wird, das eine gerichtliche Entscheidung fällt.
Weinachten werde ich sie dann auch nicht haben, schade,
Im vorletzten AW. - Schreiben stand, die Umgänge und Übernachtungsmöglichkeiten haben dem Kind nicht gut getan, es sei verängstigt gewesen, nach Rückgabe, bei KM. Deshalb reduziert ihre Mandanten das Umgangsrecht, auf Sage und Schreibe : von Samstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
KM. kann also entscheiden , wie sie gerade lustig ist, ob die Aussage der Wahrheit entspricht, oder auch nicht.
Letztes AW. - Schreiben, schrieb ihre AW. , meine Mandantin möchte ihren Mandanten nochmals eine Chance geben und wird ihm Umgang geben von Freitag 18.00 Uhr bis Samstag 18.00 Uhr gewähren.
Dies wäre angeblich mit mir als KV abgesprochen worden.
Darüber hinaus wollen die Parteien dann das Jugendamt aufsuchen, um die weiteren Umgänge zu besprechen.
Ein totaler Blödsinn, nichts, aber auch garnichts stimmt, was sie ihrer Anwältin da so mitteilt.
Nun beweise mal das Gegenteil.
Sie ( KM ) ist doch diejeniege, die den Umgang boykottiert.
Naja, ich laß mich überraschen, was als nächstes kommt, seitens KM
PS: Achso, Telefon geht bei ihr auch nicht mehr, hat sich neue NR. geben lassen, weil ich angeblich Telefonterror machen würde.
Was soll man dazu noch sagen, eigentlich fehlen mir die Worte dazu.
Gruß Mad
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo miteinander,
Viel Zeit ist verstrichen und geändert hat sich nicht's, was den Umgang mit meiner Tochter angeht. Den letzten Umgang hatte meine Tochter mit mir am 12.01.08. Meine Lütte muste mal wieder den Postboten spielen, da sie nicht in der Lage ist, selbst mit mir über gewisse Dinge zu sprechen, anbei hat sie ein Schreiben mitgeschickt, in dem stand, das Sie nun die Umgangsregelung ändert, ab den 11.01.08. im Sinne unserer gemeinsamen Tochter, Samstag von 08.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr.
Die Ferienplanung hatte ich ihr zwischenzeitlich auch zukommen lassen. Die Ferien im März, sowie im Mai, hatte ich so geplant, das es Hälfte / Hälfte ist.
Nun kam von ihrer Seite die Antwort, es geht so nicht, entweder, ich nehme sie von Anfang der Ferien bis Ende, oder sie nimmt unsere Lütte dann mit, da sie zum Zeitpunkt angeblich wegfahren würde, wo ich sie holen und bringen würde.
Wenn alles klappt, bekomme ich in naher Zukunft einen Job. Das Problem besteht aber darin, das ich dann meine Tochter nicht nehmen kann, nicht in den März Ferien und auch nicht in den Mai Ferien, also sprich zu Ostern und Pfingsten.
Vereinbahrt war schriftlich, das ich sie dieses Jahr Ostern habe und sie Pfingsten.
Dummerweise fallen meine Umgangswochenenden genau auf Ostern und Pfingsten.
Natürlich geht der Job vor, garkeine Frage, aber wie kann ich es am Besten machen, das ich ihr nicht wieder den längeren Arm gebe?
Am Mittwoch bekam ich nun endlich von meinen RA. das Schreiben und den Antrag auf Umgangsregelung in Kopie für das Gericht.
Meine Frage wäre, wielange zieht sich sowas hin, bis es eine gerichtliche Entscheidung gibt??
Da nicht ganz das im Antrag steht, was ich eigentlich als Zielsetzung mit dem AW. besprochen habe, frage ich , kann das in der mündlichen Verhandlung noch nachgetragen werden, beantragt werden, bzw. noch geändert werden ???
Naja und heute hätte ich ( laut?? der Vereinbarung mit ihr ) eigentlich wieder meine Tochter, war auch bei der KM, aber sie sagte zu mir, erst ab Morgen 08.00 Uhr bekomme ich Sie.
Schade, das ich den Spieß nicht umdrehen kann, dann hätte ich meine Tochter bis Montag Früh behalten.
Vielleicht kann mir ja einer Info's zukommen lassen, auf meine Fragen.
Mit freundlichen Grüßen Mad
Also Mad, jetzt mal für Hessen.
Die Eltern werden einen Beratungstermin beim JA bekommen um die Modalitäten der Umgänge zu besprechen. Das JA wird nämlich zwingend bei der Verhandlung dabei sein.
Im termin kann unabhängig vom Antragsschreiben weiter vorgetragen, sprich der Antrag ausgeweitet werden. Sorgt immer für Bestürzung bei der Gegenseite. Dann wird halt geschachert wie beim Autohändler. Theoretisch denkbar, weil im Gesetz so vorgesehen, Deine Tochter wird vom Gericht angehört werden. Das findet nicht im Saal statt, keine Sorge.
So, und nun der ekelige teil: Angenommen, Du würdest mit Deinem Antrag durchkommen, dann kann Mama immer noch in die Berufung vor das OLG gehen.
Dauer? FG etwa drei Monate bis zum Termin, gehen die vors OLG, nochmal drei Monate.
So wie ich Deine Geschichte gelesen habe, solltest Du unbedingt eine Umgangspflegschaft beantragen und den Umgangsbeschluss gleich mit Zwangsgeld bewehren. Kann alles noch im Termin gemacht werden, macht Mama bis dahin weiterhin so doof, hast Du sogar große Chancen das zu bekommen. Zu Umgangspflegschaft und Zwangsgeld geh mal hier in die "Erste Hilfe" oder in die Suchleiste; Dann siehst Du was das für Vorteile für Dich hätte 😉
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Thomas,
danke dir erst einmal für deine Info's,
Trotzdem hab ich da nochmals eine Frage, Was meinst du damit ?--> hast Du sogar große Chancen das zu bekommen <<--- ????
Was zu bekommen ???
Anderseits hab ich da noch was, und das wäre, ich hab ja seid heute meine Lütte hier, sollte sie eigentlich Morgen 17.00 Uhr wieder abgeben, bei KM, nun könnte ich ja den Spieß auch einmal umdrehen, und ihr unsere Lütte erst am Montag 07.30 Uhr bringen, das hab ich das letzte Mal auch getan, natürlich war es da abgesprochen mit KM. Nun, sie hält sich ja auch nicht an Vereinbarungen , wenn ich auf stur schalten würde, warum sollte ich mich dann an ihre Zeiten halten?
Die Frage ist nur, mache ich mich da strafbar ? Meine, der Schuß sollte dann nicht nach hinten losgehen. Will ihr eigentlich nur damit zeigen, das sie nicht frei nach Schnau... immer machen kann, was sie will und ich nach ihrer Nase tanzen muß.
Bis zum heutigen Tage habe ich meine Umgangswochenenden eingehalten, Freitags bin ich die letzten Male umsonst hingegangen, bekam immer die Antrwort, Samstag , 08.00 Uhr kannste sie holen, obwohl schriftlich vereinbahrt über die RA ist, ab Freitag 15. 00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr, aber man sieht ja, diese hält sie schon lange nicht mehr ein.
MfG. Mad
Moin
Bei GSR kannst du das tun, aber ich rate davon ab, da es einen längeren Umgangsboycott zur Folge haben könnte.
Gruß
Martin
Moin!
Nun, sie hält sich ja auch nicht an Vereinbarungen , wenn ich auf stur schalten würde, warum sollte ich mich dann an ihre Zeiten halten?
Weil zukünftige Richter daran erkennen, daß Du der Einigungswillige bist und man Dir vertrauen kann.
Greetz,
Milan
Moin!
Phoenix und Milan haben völlig Recht.
Mach jetzt keine eigenwilligen Umgangsausweitungen, daß schadet Dir vor Gericht enorm.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Thomas, Phoenix und Milan ,
Habe Euren Rat angenommen und meine Lütte pünktlich bei der KM abgegeben. Die Wut im Bauch ist bei mir sehr groß, warum die KM so Siegessicher ist ( nicht einhaltung der Vereinbarung - Freitag bis Sonntag ) und so ach Auftritt mir gegenüber, das weiß ich nicht, sie denkt aber, vermute ich, das sie die besseren Karten in der Hand hat. Naja, was das alleinige Sorgerecht angeht, da muß ich ihr zustimmen, weil man diese kaum kippen kann und das weiß sie auch. Und, was sollte ihr schon vor Gericht passieren, außer das man ihr vielleicht diesen einen Punkt dann vorwerfen kann?
Danke Euch für die Ratschläge und Info's
MfG. Mad
Moin
Uiuiuiuiui
Die KM hat auch noch ASR...... Gut das du keine Dumheiten gemacht hast. Das hätte böse geendet. Erst wären die Cops aufgetaucht und hätten das Kind zurück zur Mutter gebracht und dann hätte die KM dich in der Luft zerrissen.....
Mache mir mal meine Gedanken und melde mich nachher noch mal zu Wort.
Gruß
Martin
Marti, ich habe für Dich mitgedacht 😉
Da geht nur Umgangspflegschaft und Zwangsgeldbewehrung für den Anfang. Mehr ist nicht drin.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Moin Thomas
Jep. Das war aber so nicht gemeint. Ich meinte die Vorgehensweise, wie man diesen Umstand schnellstmöglich abstellen kann. 😉
Gruß
Martin
Moin!
Gegen eine ASR Mutter, die Umgang nicht boykottiert sondern "nur" eine UR aufweicht, ist (fast) kein Kraut gewachsen. Im friedlichen könnte man es mit JA versuchen. Aber da muß sie nichtmal teilnehmen wegen ASR. Im kriegerischen könnte man über Zwangsgeldverfahren versuchen sie dazu zu bringen, sich wenigstens an die UR zu halten. Viel mehr sehe ich da im Moment leider nicht...
Für die Zwangsgeschichte muss aber erstmal was passiert sein. Entweder was richtig dickes oder viele kleine Sachen. Die eine oder andere Verschiebung würde nicht ausreichen. Es müsste dargestellt werden können, daß ihr Verhalten anhaltend ist und sie sich grundsätzlich nicht an den Umfang der UR hält.
Greetz,
Milan
hallo Millian,
seid Sept. letzten Jahres ändert sie ständig die Umgangsregelung, ihrerseits, ohne wahre Gründe dafür auf den Tisch legen zu können, das schrieb auch jetzt bei der Beantragung auf Umgangsregelung mein RA. dem Gericht, ob sie sich glaubwürdig dem Gericht zeigen kann, weiß ich nicht, denke aber, soviele Änderungen des Umganges ihrerseits, helfen ihr dabei nicht. Ich hoffe, das daß der Richter, oder die Richterin auch so sieht.
Was mich, wie gesagt, die Nerven raubt ist, das ich nicht ganz genau weiß, wie ihr nächster Schritt aussieht, was das Wegziehen angeht, sollte es so kommen, dann weiß ich wirklich nicht, wie ich es meiner Tochter gerecht machen kann, was den Umgang angeht, bei solch einer Entfernung und deshalb hoffe ich, das Sie sich finanz. daran dann beteiligen muß, das auch die Umgänge stattfinden.
Ich weiß es wirklich nicht, wie ich es machen soll und es kann.
MfG. Mad
Moin
Antrag läuft - Umgang klappt einigermaßen. Also aussitzen. Eine Umgangspflegschaft sitzt da wohl noch nicht drin, aber ein zwangsmittelbewährter Umgangsbeschluß. Achte darauf.
Und zum Umzug.... Das ist immer so eine Sache. Mir persöhnlich ist aufgefallen, das die KM's schlimmer kleben wie Kaugummi in Haaren wenn ein Haus im Spiel ist. Sobald die aber ne Mietswohnung haben werden die ganz schnell flügge.
Aber woher nimmst du jetzt ein Haus.......
Sorry ein bischen Ironie......
Es gibt Mitfahrzentralen "Kinderwanderungen" an jedem WE und so viele Dinge mehr.... aber davon reden wir wenn es so weit ist. Mach dich nicht ganz bekloppt.
Gruß
Martin
Hallo VS- Gemeinde,
Da ich reges Interesse an unserer/ meiner Tochter habe, wie sie sich zum Beispiel in der Kindertagesstätte eingelebt hat, ob es irgend welche Probleme gibt, wie sie zum Beispiel mit den anderen Kindern umgeht, wie ihre Erzieherin aus ihrer Sicht, die Entwicklung unseres Kindes sieht, all zu solchen Fragen hatte ich heute tele. Kontakt mit der Cheffin der Einrichtung, da ich sie ja nur alle 14 Tage bekomme und mir dadurch kein Bild machen kann, wie sie außerhalb meiner 4 Wände heran wächst.
Ich bat daher um einen persönlichen Gesprächstermin, der aber ganz schnell seitens der Cheffin abgelehnt wurde.
Das einziege, was ich seitens der Cheffin zu hören bekam ist, ich sollte mich mit der KM in Verbindung setzen, wenn ich irgendwelche Fragen diesbezüglich hätte. Außerdem würde sie dann auch mit dabei sein. Ansonsten würde es keine Auskunft geben, da KM den Vertrag mit der Einrichtung hat.
Da aber KM nicht gewillt ist mit mir darüber zu reden, keinerlei Auskünfte bekomme, was zB. den KG. und dessen Umfeld angeht, frage ich mich wirklich,
hat man als Umgangsberechtigter kein Recht auf solche Auskunfte, wie oben beschrieben?
Ist man nur als zahlender Vater da, mehr nicht?
Hat das Kind nicht das Recht, das der Vater auch darüber informiert wird, wie die persönliche Entwicklung seitens des Kindes vorran geht, selbst in solch einer Einrichtung?
Danke Euch für Info's
MfG. Mad
Moin Mad,
hat man als Umgangsberechtigter kein Recht auf solche Auskunfte, wie oben beschrieben?
Ist man nur als zahlender Vater da, mehr nicht?
Hat das Kind nicht das Recht, das der Vater auch darüber informiert wird, wie die persönliche Entwicklung seitens des Kindes vorran geht, selbst in solch einer Einrichtung?
Klare Antwort: Nein, dieses Recht hast Du als nichtsorgeberechtigter Vater nicht. Die KiGa-Leiterin könnte sich sogar einigen Ärger einhandeln, wenn sie Dir solche Auskünfte gibt. Später in der Schule wird es nicht anders sein; Du kannst von Deiner Ex (und nicht von der Schule!) dann lediglich Zeugniskopien verlangen. Damit, dass Deine Ex den Vertrag mit dem KiGa unterschrieben hat, hat das nichts zu tun, sondern ausschliesslich mit dem (nicht vorhandenen) Sorgerecht.
Als einer der Gründe für Deinen Umgang wird dagegen genannt, dass Du dadurch Gelegenheit haben sollst, Dich selbst von der Entwicklung Deines Kindes zu überzeugen. Wäre der Umgang - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich, hättest Du einen Anspruch auf periodische Berichte Deiner Ex samt Fotos - mehr nicht.
Also: Kämpfe nicht auf den falschen Baustellen; der Kindergarten darf Dich theoretisch nicht mal kennen, geschweige denn Auskünfte erteilen. Es ist einfach so, und jeder Widerstand dagegen macht die Gräben nur tiefer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.