Umgangsrecht vs Sor...
 
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Umgangsrecht vs Sorgerecht

 
 Mux
(@mux)
Registriert

Liebes Forum,

Wie sehr dürfen Kinderbesitzerinnen mit ASR in das Umgangsrecht des Vaters reinfuschen?
Was dürfen sie bestimmen? Kennt Ihr Urteile? 

Zur Situation: gerichtlicher Umgangsbeschluss berechtigt mich meinen Sohn (4,5 Jahre) von der KITA abzuholen und auch wieder zu
bringen. KM hat das ASR! Jetzt hat meine LG den Kleinen ab und an von der KITA abgeholt und gebracht. Habe das mit der KITA abgeklärt,
Vollmacht etc....Kaum hatte Madame das spitzgekriegt hat sie kraft ihrer alleinigen Sorge meine Vollmacht für ungültig erklärt, und der KITA
untersagt, meinen Sohn an meine LG auszuhändigen.

Meine Meinung dazu: Ich kann in Fragen der tatsächlichen Betreuung entscheiden, wie ich will und dazu gehört  auch die Organisation des Umganges
(§§ 1687 Abs.1 S.4, 1687a BGB). Die KITA-Leiterin fährt natürlich wieder die Mama-Schiene - "Sorry, ist mir peinlich, die KM hat aber das Sorgerecht - ich stelle mich nicht dazwischen - einigt Euch!"
Also gibt mein Kind an meine LG nicht raus - wie seinerzeit auch nicht an mich...siehe auch http://www.vatersein.de/Forum-topic-11981.html

Input willkommen. Auch praktische Tipps...

LG,
Mux

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2008 17:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mux,

da die KM das ASR kann sie allein bestimmen, wer das Kind von der KiTa abholen darf und wer nicht. Du darfst deiner LG für die Zeit des Umgangs zwar die Aufsicht überlassen.

Bei der KiTa liegt es eben anders, da da ein Betreuungsverztrag vorliegt, der eben alleine mit der KM abgeschlossen wurde. Da ändert auch der Beschluß das DU deinen Sohn zum Umgang aus der KiTa abholen darfst nichts.

Genaugenommen hätte die KiTa ohne das deine LG in den dortigen Papieren von der KM als Abholberechtigte Person eingetragen war gar nicht herausgeben dürfen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 18:01
 Mux
(@mux)
Registriert

Danke Tina!

Hab´s fast befürchtet, dass es so ausschaut. Obwohl man es nicht glauben mag.

Ist schon skurril:

Arbeite etwa 50 km außerhalb von Berlin. Meine LG arbeitet 10 min von der KITa entfernt
(ich etwa 1,5 h). Gerade Freitags ist hier immer hohes Verkehrsaufkommen. Es fällt schon
auch mal gern ein kompletter Regionalzug aus. Oder ein Meeting wird außer der Reihe angesetzt.
Oder was sonst Murphy noch einfällt.

Also wird die KITA bald in den Genuß unfreiwillig verlängerter Öffnungszeiten kommen (schließen
spätestens um 16:30 Uhr und am Straßenrand das Kind abstellen ist betreuungsmäßig auch nicht
so das Gelbe, gelle?)
Wenn´s eng wurde, habe ich bisher meine LG angerufen, und die hat dann das
Kind abgeholt. Jetzt werde ich also liebe KM anrufen ( zu 100% am "freien" WE nicht da oder erreichbar)
und dann der KITA mitteilen wie lange sie voraussichtlich auf mich warten müssen.

Fühl mich immer besser Plan B in der Tasche zu haben.

Nett, das Ganze!

Viele Grüße,
Mux     

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2008 18:20