Hallo zusammen,
Ich bräuchte eure Hilfe und Erfahrungen zwecks Verfahrensbeistand.
Meine Frau und ich leben in Trennung, meine Frau lässt nur begleitete Kontakte zu, ich möchte unbegleitete und Übernachtungen bei mir.
Wir haben beide das GSR.
Die begleteten Umgängänge liefen relativ gut. Anzumerken wäre nur das meine Frau und ich komplett verstritten sind.Es kommt zu keinem Kontakt mehr,viele unbegründete Anzeigen sind am laufen. Das JA sprach die empfehlung weitere begleitete umgänge und keine unbegleiteten, da wir als Eltern im Streit stehen. Aus diesem Grund sollen keine Unbegleiteten Kontakte stattfinden. Ich habe dieses verneint, nun bleibt mir nur der Weg über das Gericht an Umgänge und Kontakte zu kommen.
Dieses ist eingeleitet, meine RA teilte mir mit das ein Verfahrensbeistand für unsere Kinder bestellt wird.
Wie läuft das ganze ab?Wo und wie werden die Kinder befragt? Sie sind 3,5Jahre alt.
Wird meine Frau und ich auch befragt/ gehört?
Was kann/darf ich sagen? Was sollte ich lassen?
Ich möchte einzig Umgang mit meinen Kindern, der Streit zwischen meiner Frau und mir ist sehr anstrengend. Die Kinder haben es auch schon mitbekommen.Sie werden von seitens der Mutter auch beeinflusst.Ich sehe die Kinder aktuell gar nicht.
Jedoch sollte der Streit zwischen uns Eltern nichts mit dem Umgängen zu tun haben, oder sehe ich das falsch?
Die Streitigkeiten sind wegen Lügen erzählungen, Finazielles,Haus verkauf,Leer räumen gemeinsamer Monten,Leer raäumen des Hauses also Hausrat ohne absprache.
JA und weil kein Kontakt stattfindet, bzw sie kein Kontakt zwischen den Kindern und mir will.
Vielen dank für eure Erfahrungen vorab
Der Verfahrensbeistand entscheidet individuell wie er vorgeht. Meiner hat erst mich in sein Büro eingeladen und wollte dann mit den Kindern bei der Mutter reden, wenn ich einverstanden bin (Grund war, dass der Antrag aufgrund von Problemen im häuslichen Umfeld der Mutter gestellt wurde, mir wurde nichts angelastet).
Wozu ich dir raten kann: lass dich auf keinen Kompromiss ein, den du nicht mit tragen willst. Einen Vergleich kann man nur schwer angreifen, einen Beschluss kann man überprüfen lassen. Ach ja: nur mit Anwalt, sonst wirst du nicht ernst genommen.
Die Argumentation des Jugendamts ist nicht nachvollziehbar. Auch Streit bedingt keine begleiteten Umgänge. Wenn die wirklich der Meinung sind, dass eine Übergabe nicht möglich ist, sollten die Übergaben über Kita/Kindergarten (später Schule) laufen, oder das Gericht soll halt eine Umgangspflegschaft einrichten, also jemand, der die Kinder holt und zu dir bringt. Aber begleitete Umgänge haben nichts damit zu tun, dass ihr zerstritten seid (Ich kotze mittlerweile nur noch, wenn ich sowas lese).
Servus Repack und willkommen im Forum, hier wist Du geholfen!
Jedoch sollte der Streit zwischen uns Eltern nichts mit dem Umgängen zu tun haben, oder sehe ich das falsch?
Genauso ist es und das sollte auch Dein roter Faden für zukünftiges Handeln sein.
Wer genau hat den begleiteten Umgang beschlossen, das JA oder ein Gericht? Ich frage, weil
erstens: das JA bestenfalls beraten darf und
zweitens: begleiteter Umgang meist (vom Gericht) beschlossen wird, wenn zwischen Kind und dem Elternteil kaum Kontakt bestand oder begründete Zweifel an die "Betreuungsfähigkeit" des Elternteils bestehen. Streit zwischen den Eltern ist kein Umgangs-ko-Kriterium.
Vor dem VB brauchst Du Dich nicht verstecken oder klein machen; wichtig ist, ihr/ihm klarzumachen, dass Du nur das Beste für Eure Kinder (und dazu gehört regelmäßiger und möglichst umfangreicher Umgang dazu) möchtest. Hierbei niemalsnie schlecht von oder über KM sprechen, egal was Du über sie denkst oder empfindest... ;o)
Soweit erst mal von mir
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus Repack und willkommen im Forum, hier wist Du geholfen!
Genauso ist es und das sollte auch Dein roter Faden für zukünftiges Handeln sein.
Wer genau hat den begleiteten Umgang beschlossen, das JA oder ein Gericht?
**Zitat gekürzt**
Den Begleiteten Umgang wollte meine Frau ansonsten wurde es keinen geben.Da Jugedamt hatte zu dem Zeitpunkt noch nichts wieder gegeben was für mich sprechen sollte. Da ich zu dem zeitpunkt meine Kinder schon fast 2 Monate nicht gesehen habe, habe ich diesem um eine kurzfristige Lösung für die Kinder und für mich zu finden zugestimmt.Im Nachhinein muss ich sagen, leider.
Jetzt ist heute, grade eben die nächste Hiobsbotschaft eingetrudelt, Termin bei dem FG.
Meine Frau beantragt das Alleinige Sorgerecht, ein Verfahrensbeistand wurde beauftragt.
Wie kann und soll ich mich nun verhalten?
Die Situation zwischen uns Eltern ist mehr als zerfahren.
Servus!
Wie kann und soll ich mich nun verhalten?
Die Situation zwischen uns Eltern ist mehr als zerfahren.
Das ist es in der Tat; auf jeden Fall erst mal ruhig bleiben; wenn von Dir keine Kindeswohlgefährdung ausgeht, dürfte die Hürde zu einem Entzug der elterlichen Sorge relativ hoch sein.
Mangelnde Kommunikation sollte ebenso kein Grund zum Entzug des SR sein...
Deine Anträge zum Umgang bleiben davon unberührt, sofern Du Dir in Hinblick auf Eure Kinder nichts zu Schulden hast kommen lassen.
Hast Du schon mit Deinem RA gesprochen?
Grüßung
Marco
P.S: bitte beim Zitieren die unnötige Passagen entfernen!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Erstmal brauchst du einen Anwalt.
Zweitens wäre die Frage nach den Gründen. Ein Sorgerechtsentzug ist ein starker Eingriff in dein Elternrecht, so einfach geht das nicht. Aber beantragen kann die Mutter das natürlich jederzeit.
Zu deinem Einlass vorher: Es gibt gewisse Probleme im Familienrecht, wenn man die Ex anzeigt. Ich würde davon abraten, ich habe das auch nicht gemacht, obwohl bei ihr auch relativ klar ist, dass es nicht grundlos ist. Manchmal muss man halt die Zähne zusammen beißen.
Danke für euer Feedback.
Es wäre dazu zu sagen, das die KM mir keine Infos zum Gesundheitszustand der Kinder gibt.
Es gab die Info du bekommst Unterlagen dein Sohn soll Operiert werden, Unterschreib das.
Dies habe ich nicht getan und mir die nötigen Infos bei den behandelnden Artzt eingeholt. Zur Übergabe der Op Unterlagen ist es nicht gekommen, diese Übergabe sollte einen Tag vor der OP stattfinden. Der Artzt, das Op Team waren Informiert. Meine Frau hat diese OP jedoch eigenmächtig abgesagt. Es ist keine Lebensnotwendige Op.
Ein anderer Punkt wäre die Ummeldung der Kinder.Nach dem Auszug der KM mit den Kindern aus der gemeinsamen Immobilie hat sie sich umgemeldet und wollte die Kinder auch Ummelden, dies geht nur mit meiner Zustimmung. Ich habe ihr gesagt diese zustimmung gibt es nur in Verbindung mit, Hauptwohnsitz bei Ihr und Nebenwohnsitz bei mir.
Dieses verneinte sie, die Kinder werden nicht bei dir angemeldet. Das Meldeamt bestätigte mir das ich die Kinder selbstständig bei mir mit Nebenwohnsitz anmelden könne.jedoch nur wenn diese auch bei mir sind, für Umgänge und Übernachtungen.Diese werden ja nicht geduldet von meiner Frau. Somit habe ich der zwischenzeitlichen Erlaubniss zur Ummeldung zwei oder drei Tage vor dem Termin wiedersprochen.
Nun kam das von mir angesprochene verfahren, welches demnächst stattfinden soll
Hallo,
ja, das alleinige Sorgerecht bedeutet einen Sorgerechtsentzug für Dich und ist deshalb nur im Fall einer Kindeswohlgefährdung möglich. Trotzdem würde auch ich Dir dringend zu einem Anwalt raten. Das versachlicht viele Diskussionen und hilft Dir auch Wesentliches vom Unwesentlichen zu trennen.
An der Meldefrage würde ich jetzt überhaupt nicht rühren. Wenn Du Deine Kinder 2 Monate nicht gesehen hast, dann kannst Du davon ausgehen, dass Dir selbst der Hauptwohnsitz nichts bringt. Er bringt Dir auch nichts!
Die Vorstellung Dein Anspruch auf die Kinder wäre größer ist eine komplette Illusion und deshalb solltest Du diesen Punkt schlicht fallen lassen. Stimme der Ummeldung zu und die KM hat einen Punkt weniger mit dem sie Dich ärgern kann.
Etwas anderes sind natürlich Operationen, hier ist Deine Meinung wichtig und Du begründen kannst, warum Du dagegen bist, dann müssen das alle auch erst einmal akzeptieren.
Deine Baustelle ist der Umgang und hier muss es darum gehen, dass Du regelmäßig unbegleiteten Umgang bekommst, da es für eine Einschränkung des Rechts des Kindes(!!) auf Umgang gar keinen Grund gibt.
VG Susi
Einen Anwalt habe ich, der ist im Boot.Ein Termin diesbezüglich ist vereinbart.
Die Freigabe der Meldung habe ich eben erteilt, unabhängig von deiner Nachricht.Die KM möchte aber durchsetzten das bei mir kein Nebenwohnsitz eingetragen wird. Der Amtsleiter äußerte sich per Mail an uns beide, das die Ummeldung mit meiner Zustimmung stattfinden kann. Hauptwohnsitz bei Ihr,Nebenwohnsitz bei mir.
Eine Anmeldung alleine bei Ihr wäre nicht möglich, mit der Einverständinsserklärung von mir.
Ja die Op war für mich ein Thema welches besprochen werden musste, habe ich ja getan. Mein Ok dafür und die nötigen Unterlagen sollte sie ja einen Tag vor der OP zurück bekommen. Die KM hat diesen Termin aber selbständig abgesagt, wann genau weiss ich nicht.Aufjedenfall früher als einen Tag vor der OP.
Ja der Umgang ist nun meine Baustelle an der weiter gearbeitet werden muss, es gibt nichts was mir zu lasten gelegt werden kann. Gegenüber der Kinder und mit den Kindern ist das Verhälltniss ganz normal.Ich frage Natürlich nach, wo sie waren, was sie gemacht haben,Wer bei Ihnen war ect. da mich das Leben meiner Kinder Interessiert.
Dieses wurde mir teilweise zur Last gelegt, ich würde suggestiv fragen an die Kinder stellen. Anders herum teilt die KM den Kindern mit Ihr dürft nicht zu Papa, Ihr dürft nicht mit Ihm Spielen und dort schlafen. Er ist Böse uund hällt sich nicht an Regeln.
Auf nachfrage von mir an die Kinder wer so etwas sage, kamdie Mama sagt das. Dieses ist mindestens genau so zweifelhaft, wenn nicht noch mehr.Oder täusche ich mich da?
ja und was mich wegen dem Sorgerecht und dem VB erwartet, ich weis es nicht ich habe absolut keine Ahnung was kommt,was ich sagen soll/kann.
Mir sind nur meine Kinder und der Umgang wichtig.
Der Streit zwischen uns Eltern belastet uns beide Natürlich, die Kinder bekommen das auch mit.
Polizei Einsätze total unbegründet ect
Dieses hat jedoch nicht mit dem Kindesumgang zu tun
So nun ist es so weit, es kam Post.
Die KM will das ASR und ein Verfahrensbeistand möchte mit mir sprechen.
Könnt ihr mir sagen, was er wissen möchte?
Was ich sagen kann, und was ich lieber nicht sagen sollte? usw.
ich bitte um eure Erfahrungen, meine Kinder sind mein ein und alles. Ich tue alles was in meiner macht steht für sie.
So wie ich das verstanden hab hast du aktuell keinen Kontakt mehr zum Kind, das ist ganz schlecht... Ich steck aktuell auch in begleiteten umgängen, und so länger das geht um so mehr verlierst du das Kind. Ich hatte zu meiner Tochter jetzt 5 J vorher ein super Verhältnis, mit Beginn der begleiteten umgängen waren die ersten Minuten aber distanziert Legte sich aber wieder wen die Mutter weg war. Aktuell freut sich das Kind aber wieder von Beginn an. Aber im Gegensatz zum Anfang der begleiteten umgänge wo meine Tochter noch gerne zu mir heim wollte will sie das aktuell überhaupt nicht mehr.. und ich hab neben wöchentlichen kontakt noch 2 Telefonate..
Mit den Richtern ist es so ne Sache, die einen nemen dir alles, die anderen nicht.
Mein Richter handelt zum Glück nicht im Interesse der Kindesmutter, sondern zum wohle des Kindes. Aber wenn ich könnte, ich würde heute kein Gericht mehr beauftragen, schon gar nicht wenn die Ex alles bezahlt bekommt...
Hallo,
Hallo zusammen,
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Meine Frau und ich leben in Trennung, meine Frau lässt nur begleitete Kontakte zu, ich möchte unbegleitete und Übernachtungen bei mir.
Wir haben beide das GSR.
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Das JA sprach die empfehlung weitere begleitete umgänge und keine unbegleiteten, da wir als Eltern im Streit stehen.
Aus diesem Grund sollen keine Unbegleiteten Kontakte stattfinden.
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Die Streitigkeiten sind wegen Lügen erzählungen, Finazielles,Haus verkauf,Leer räumen gemeinsamer Monten,Leer räumen des Hauses also Hausrat ohne absprache.
JA und weil kein Kontakt stattfindet, bzw sie kein Kontakt zwischen den Kindern und mir will.
Vielen dank für eure Erfahrungen vorab
Welche Gründe hat -zunächst Deine Frau - Dir gegenüber genannt/ angegeben für die Forderung nach begleitende Umgängen?
Die von Dir im Nachgang genannten Gründe sind (meiner Meinung nach) nie und nimmer Gründe für die Forderung nach und das Auferlegen von begleitenden Umgängen..
Und die Gretchenfrage an der Stelle: warum hast Du Dich (überhaupt) darauf eingelassen?
Auch, dass das JA unter den - von Dir hier genannten Gründen (Auflistung der Streitigkeiten) begleitende Umgängen "anempfiehlt" ist (für mich) nur schwer nachvollziehbar
Den letzten (blau markierten) Satz verstehe ich nicht... :question:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo zusammen,
Es war ein paat Tage ruhig um mich.Ich hatte leider einiges zu erledigen.
Nun ist das Gespräch mit den Verfahrensbeistand gelaufen.Es verlief meiner Meinung nach gut und ohne große Probleme/differenzen.
Einzig ist mir negativ aufgestoßen das er gefragt hat ob ich mir vorstellen kann eine Vollmacht ab zu geben das die KM alleine über die Kinder bzw. nötige Gänge ect entscheiden kann.
Macht das Sinn?Ist es Sinnvoll?
Ich kann mir dieses nicht vorstellen.
In 3 Tagen ist die Verhandlung, gibt es noch etwas was ich in der Verhandlung anbringen soll,vortragen soll?
Welche empfehlungen habt ihr?
Servus!
Einzig ist mir negativ aufgestoßen das er gefragt hat ob ich mir vorstellen kann eine Vollmacht ab zu geben das die KM alleine über die Kinder bzw. nötige Gänge ect entscheiden kann.
Macht das Sinn?Ist es Sinnvoll?
Mit welcher Begründung kam der Vorschlag? Ich könnte diesen verstehen, wärest Du z.B. beruflich ständig auf Achse und daher schwer erreichbar oder ihr wohnt mehrere 100 km voneinander entfernt, sodass eine Unterschrift nicht ohne Weiteres möglich wäre (im heutigen digitalen Zeitalter eigentlich nicht vorstellbar, oder doch?).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Einzig ist mir negativ aufgestoßen das er gefragt hat ob ich mir vorstellen kann eine Vollmacht ab zu geben das die KM alleine über die Kinder bzw. nötige Gänge ect entscheiden kann.
Macht das Sinn?Ist es Sinnvoll?Ich kann mir dieses nicht vorstellen.
In 3 Tagen ist die Verhandlung, gibt es noch etwas was ich in der Verhandlung anbringen soll,vortragen soll?
Welche empfehlungen habt ihr?
Ganz ehrlich...das kann doch kein anderer für dich entscheiden. Du musst dich selber fragen, ob du wichtige Entscheidungen für dein Kind selber oder gemeinsam mit der Mutter treffen möchtest oder aber alternativ alle Verantwortung der KM abgibst und letztendlich auch im schlimmsten Fall in die Röhre guckst.
Wenn es dir nur um den Umgang geht und du keine Bedenken hast, dass du bei vielen wichtigen Dingen nicht mit entscheiden kannst bzw. nicht mal mehr gefragt wirst, kannst du wahrscheinlich getrost auch einzelne Bereiche der GS per Vollmacht auf die Mutter übertragen. Vielleicht hilft dir das ja auch bei deinen "Verhandlungen bzgl. Umgang. Jedoch lassen mich deine Schilderungen eher zweifeln, dass sich damit etwas entspannt.
Meine KM hatte mir auch eine "Generalvollmacht" 2 Tage vor der Verhandlung über die GS vorgelegt und mir großzügig angeboten, wenn ich diese "Generalvollmacht" unterschreibe würde sie der GS zustimmen. Ich habe diese Vollmacht natürlich nicht unterschrieben. Dafür stimmte dann die KM vor Gericht auch gegen die GS, was ihr aber letztendlich nichts nutzte.