Umgangsrecht und Pr...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht und Prozesskostenhilfe

 
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallochen alle miteinander,

Habe gestern vom Familiengericht Post erhalten:

Zuvor aber noch eine Hinweise:

KM und KV hatten bereits ein Vermittlungsgespräch beim JA.

Umgangsvorschlag seitens des KV:

1. alle 14 Tage von Freitag 16.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr  -----  lehnte KM ab, es reiche von Samstag 08.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr

2. Mittwoch von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr    ------  lehnte KM ab, mit der Begründung, Kind geht in die Kita.

3. Dann kam der Vorschlag, vom JA. an die KM,  -----  KV könnte ja Kind vom Kindergarten abholen am Mittwoch und Kind wieder Donnerstag zum Kindergarten bringen,  -----  KM lehnte auch diesen Vorschlag seitens JA ab.

4. Daraufhin entschiede das JA., die Vermittlung und das Gespräch zu beenden, da keine Einigung zustande kam.

Sie empfahl den KV., ein freien Träger aufzusuchen, um dort eine Umgangsregelung zu erarbeiten.

All dieses hat mein AW. dem Familiengericht schriftlich mitgeteilt, auch, das bereits das gemeinsame Gespräch,KM u. KV mit dem JA erfolgte und das Gericht nun auf Terminierung bittet..

JA. hat bereits einen Bericht ans Familiengericht geschickt,
in dem stand, es konnte keine Umgangseinigung mit Hilfe des JA. erziehlt werden, der KV brachte deutlich zum Ausdruck, das er eine Umgangsregelung über das Familiengericht anstreben will. Das JA kommt ihrerseits auch zu diesem Ergebnis.

Nun meine Fragen, an Euch:

Post vom Gericht:

Dem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenbeihilfe kann derzeit nicht stattgegeben werden, weil das Prozesskostenhilfebegehren mutwillig erscheint.
Denn es ist nicht dargelegt, dass vor Inanspruchnahme des Gerichts außergerichtliche Hilfs-, Beratungs- und Vermittlungsangebote etwa des Jugendamtes oder freier Träger in Anspruch genommen worden sind, um eine gütliche Beilegung des Elternkonfliktes zu erreichen.
Das gilt insbesondere für ein Umgangsrechtsverfahren ( =LG Koblenz OLG Report 2005, 13; OLG Brandenburg, Fam. RZ 2005, 1914 f. )

Nachdem der Bericht vom JA. bei mir vorlag,wendete ich mich an einen freien Träger, da es mir seitens des JA. vorgeschlagen wurde, dieser Träger  brachten aber zum Ausdruck , in einem laufenden Verfahren, zwecks Umgangsregelung, mischen sie sich nicht ein.

Beim freien Träger und beim JA. war ich doch nun schon.

Was sollte ich eurer Meinung nach noch unternehmen, um eine friedliche Umgangsregelung zu erreichen, die aber seitens der KM sowieso ablehnt wird ???
Was kann ich noch tun, das ich doch Prozesskostenbeihilfe bekomme ??
Km lehnte heute wieder einmal den Umgang mit Tochter ab und als Bemerkung kam nachträglich von ihr, Ich bekomme meine Tochter vorläufig garnicht mehr.
Wielange muß ich mir dieses noch gefallen lassen?
Andererseits erzählt sie ihrer AW. Lügen, das sich die Balken biegen, unter anderem, ich hätte ihren neuen Freund Schläge angeboten, meine Tochter würde den Kontakt nicht mehr suchen nach mir, usw.

Wie kann ich mich diesbezüglich dagegen wehren, gegen solche Anschuldigungen und durch diese negativen Anschuldigungen nimmt sie sich das Recht heraus, das ich unsere Tochter nicht mehr zu Gesicht bekommen soll.

Danke allen, die mir vielleicht ein paar Tips und gute Ratschläge geben können.

MfG.  Mad

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2008 18:24
(@PhoeniX)

Moin

Ich kann mir nur erklären, das deine Ex dem FamGer gegenüber erklärt hat, das sie eine außergerichtliche Einigung erziehlen möchte.

Ich finde es immer niedlich, das die JA's ihre Arbeit auf einen freien Träger abwälzen und dann auch noch der Meinung sind, das diese freien Träger anscheinend bessere Arbeit leisten können.

Dreh noch mal eine Runde beim freien Träger. Sorry aber andernfals könnte es teuer werden.

(und finger weck von Talk-Shows)

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2008 18:34
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo Martin,

zum Scherzen ist mir garnicht zu Mute, wenn ich das alles so sehe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2008 18:37
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin,

das denke ich mal nicht, Sie ist doch gegen eine außergerichtliche Einigung, zumindenst das, was mein AW. und ich als Vorschlag ihr angeboten haben

MfG.  Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2008 18:40
(@PhoeniX)

Moin Mad

Ein außergerichtlicher Einigungsversuch beinhaltet nicht nur ein einziges Treffen, in dem jeder sagt was er meint und gut ist. Deswegen raten wir hier auch immer an, möglichst hoch in die Verhandlungen einzusteigen, damit man noch Verhandlungsmasse hat.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2008 18:47
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo Martin,

Ja klar, die Frage ist doch aber, wenn die KM jetzt schon alles ablehnt, wie soll dann eine außergerichtliche Einigung denn aussehen?

Ihre AW. im Bericht für das Familiengericht;

Sofern der antragsteller Umgang alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag begehrt, stimmt die Antragsgegnerin einem Umgang alle 14 Tage von Samstag 08.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr zu.
Ein Umgang am Freitag sollte nicht stattfinden, da das Kind erst um 15.00 Uhr aus der Kita kommt und ein Umgang dann zu spät sei.

Hinsichtlich des begehrten Umgangs jeden Mittwoch in der zeit von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr wird seitens der Antragsgegnerin diesem Begehren entgegengetreten. Wie bereits ausgeführt, sucht das Kind regelmäßig die Kita auf. Die Antragsgegnerin möchte auch, dass dies so bleibt und das Kind hier regelmäßig in die Kita geht. Insoweit ist ein Umgang jeden Mittwoch nicht möglich.

Auch der beabsichtigtenn Ferienreglung wird seitens der Antragsgegnerin nicht zugestimmt. (  Hat Sie mir aber schriftlich diese jahr schon zugesichert, ) Die Antragsgegnerin geht davon aus, dass der 14 tägige Umgang von Samstag bis Sonntag zunächst für das Alter des Kindes ( wird im Mai 3 jahre ) ausreichend ist. Sofern das Kind älter wird, wird dann einer entsprechenden Reglung zugestimmt werden.

Hinsichtlich der begehrten Umgangskontakte an jedem 2. hohen Feiertag wird darauf verwiesen, das die Antragsgegnerin dies nicht immer gewährleisten kann. Die Antragsgegnerin läst ausführen, dass sie sehr oft an den Feiertagenunterwegs ist, mit dem Kind, Freund, Bekannte und die Familie besucht, ( Hat schon seid über einem Jahr keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern ) und insoweit ihr es nicht möglich ist, an jeden 2. Feiertag zu Hause zu sein.

Dem Antragssteller ist ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt worden. ( alle 14 Tage - Samstag 08.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr )

Das ist die Ausführung seitens ihrer Rechtsanwältin und die Stellungnahme ans Familiengericht.

Was sagst du denn dazu ???

MfG.    Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2008 19:41
(@PhoeniX)

Moin

Scheinbar hast du ein sehr mütterlastiges AG erwischt.

Leider weiß ich gerade nicht, ob man gegen diese PKH-Ablehnung eine Beschwerde einreichen kann. Werde ncoh mal genauer nachlesen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2008 00:09
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin,

ja, ich weiß auch nicht so richtig, was ich noch ansteben soll, eine vern. Vereinbarung kommt ja seitens der KM sowieso nicht in Frage.

Jugendamt schreibt ja in ihrem Bericht;

Auf Grund dessen, dass hier keine Einigung zum Umgang erreicht werden konnte, machte Herr.... deutlich, das er eine vom Gericht festgeschriebene Umgangsreglung wünsche. Dies sollte auch aus meiner Sicht ( Sachbearbeiterin ) erfolgen.

Andererseits wurde wieder einmal der Umgang diese Wochenende boykottiert, seitens der KM. , ohne trifftigen Grund.

Gruß    Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2008 18:07
(@PhoeniX)

Moin

Widerspruch gegen die PKH-Ablehnung stellen.

Dieser Satz:

der KV brachte deutlich zum Ausdruck, das er eine Umgangsregelung über das Familiengericht anstreben will.

könnte dir das Genick gebrochen haben. Wieso müßt ihr auch immer so eine große Klappe haben?  😡

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2008 22:10
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin,

Danke dir für deine Info, aber, eine große Klappe hatte ich nicht, im gegenteil, bin ja fast nicht zu Wort gekommen, das ganze Gespräch hat nicht einmal 20 min. gedauert.

Die Jugendamtbearbeiterin fragte nur, wie die Umgänge vorher waren, das habe ich ihr erläutert, dann fragte sie die KM , zu diesen Umgängen, KM sagte nur, das sie einverstanden sei , Samstag zu Sonntag, kein Umgang in der Woche wünscht, so, wie wir es beantragt hatten,
Frau Bearbeiterin merkte, das man mit KM nicht reden kann, um eine ordentliche Reglung zu finden. JA. wollte eine neue Reglung aufstellen, aber, das ließ KM nicht zu.

Gesprächsende.

Habe Mittwoch Termin beim AW, mal sehen, was er dazu zusagen hat, wenn ich keine PKH bekomme, was mach ich dann?

Hat einer von Euch das Selbe schon mal erlebt und, was kann ich ansonsten noch tun ?

Nur mal so nebenbei bemerkt: Dieses letzte WE. gab es wieder keinen UMgang, aus welchen Gründen auch immer.

Gruß  Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2008 15:40




(@PhoeniX)

Moin

Die große Klappe war nicht auf unverschämtheiten bezogen, sondern darauf, das ihr euren EXen immer erklären müßt, was ihr als nächstes zu tun gedenkt.  😡

Reden ist Eisen, Schweigen ist Gold.

Ich gehe mal davon aus, das dir aus diesem Satz "eine mutwillige Herbeifürung eines Prozesses" unterstellt wird. (Außerdem kann Prozesskostenhilfe auch versagt werden, wenn ein Prozess zwar aussichtsreich ist, sein Betreiben aber mutwillig erscheint.)

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2008 15:46
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo Martin,

Naja, ein kleiner Wandel ist eingetreten, das Familiengericht hat mir PKH zugesichert;

Beschluss:

Dem Antragssteller wird für die erste Instanz aussließlich der Zwangsvollstreckung ab Antragstellung PKH bewilligt.
Eine außerger.Beratung sollte in Anspruch genommen werden.
Das Verfahren könnte dann gemäß § 52 Abs. 2 Z. 1 FGG ausgesetzt werden.

Also, nicht aufgeben, heißt das Motto.

Nun mal sehen, ob die KM gewillt ist, eine Beratungsstelle aufzusuchen,

Gruß  Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2008 17:07