Umgangsrecht und Ko...
 
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Umgangsrecht und Kosten

 
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hat jemand schon Erfahrung gemacht mit erhöhten Kosten durch den Umgang mit seinen Kindern?
Kann man einen höheren Selbstbehalt bekommen? Habe etwas darüber gelesen(BGH–Urteil vom 23.02.2005 (gerichtliches Az. : XII ZR 56/02).
Hat den jemand schon persönliche Erfahrung gemacht oder etwas darüber gehört??
Ich muß z.B. 6000 km pro Jahr fahren und die Kfz-Vers. ist dem entsprechend auch teurer geworden.

Gruß Marco

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 13:07
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hat niemand eine Info zu diesem Thema???  :puzz: :puzz:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 19:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hat niemand eine Info zu diesem Thema???  :puzz: :puzz:

Es ist WE und seit deinem Opening grad' mal 5 Stunden vergangen. Dein RA wäre nicht schneller und teurer.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2008 20:02
(@furbie30)
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Hallo
Vieleicht wären auch ein paar fakten noch gut.
Wie und wann holst du euer Kind
Wie alt ist es
Und wie hoch ist die Kilometer zahl wenn du euer Kind holst also jetzt nich tdie Jahreszahl sondern die normale Kilometer zahl die du pro Umgang fahren musst.
Und ganz wichtig wer hat die entfernung zwischen Kind und dir geschaffen.

LG

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Geschrieben : 05.01.2008 23:31
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Die EX ist 4/2007 ca. 510 km weit weg gezogen. Drei mal im Jahr darf ich meine Tochter (4 J.) für 14 Tage zu mir holen. Das heißt pro Umgang ca. 2000 Km.

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Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 00:31
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sealjet,
ich habe mal im Fernsehen einen Bericht über Kinder die am WE eine große Distanz zurücklegen mussten um ihre Väter zu sehen gesehen ,der jüngste von ihnen war 5 Jahre alt.

Wäre es für Dich eine Alternative Deine Tochter mit der Bahn oder dem Flugzeug (betreut )mit fliegen zu lassen.
Gruß
Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

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Geschrieben : 06.01.2008 12:06
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit der Bahn oder Flugzeug? Mal abgesehn davon das die Kosten evtl. höher sind, wir die KM da wohl nicht mitspielen.

Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 12:18
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe gerade mal nachgeschaut. Mit der Bahn würde es 80€ kosten.
Wie alt muß den ein Kind sein um mit der Bahn alleine fahren zu dürfen und muß die KM mitspielen?

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Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 12:33
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sealjet,
Zu Frage eins :es wäreja nicht wirklich allein da fährt jemand mit im Film waren es ehrenamtliche Helferinnen der Bahnhofsmission und mit dem Alter müsstest mal direkt nachfragen oder warten bis es es hier im Forum wieder voller wird 😉
Zu Frage zwei kann ich Dir nicht wirklich etwas sagen ich glaube schon das die KM zustimmen muss.
Schönen Sonntag noch
Gruß Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

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Geschrieben : 06.01.2008 12:51
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sealjet,

bis Ende letzten Jahre sah es so aus, dass in der Mangelfallberechnung die Kindergeldanrechnung weg fiel. Soweit ich es überblicke, aber ich hab mich noch nicht intensiv mit der Materie beschäftigt, wird der Mangelfall ab sofort ganz anders berechnet und zwar nach Stufe 1 der DT aber dafür mit dem hälftigen Kindergeld.

Wenn ich das richtig verstanden habe (ansonsten bitte ich um Korrektur), dann ist aus diesem Grund kein erhöhter SB oder die Anrechnung von Umgangskosten mehr möglich, weil dann ja das Argument greift, dass Umgangskosten aus dem Kindergeldanteil zu tragen sind.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 06.01.2008 15:41




(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
habe Gestern mit einem Bekannten tel., der meinte sein RA hätte gesagt wenn die KM ohne gewichtigen Grund wegzieht bzw. sogar sich dadurch verschlechtert finanziell und im vorfeld schon Umgangsprobleme gab, sieht es ja so aus als wenn der Umzug mit voller absicht war. Dann könnte die KM für hohen Umgangskosten herangezogen werden bzw. das sie sich beteiligt.

Gruß und ein schöne Woche

Marco

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2008 09:24
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sealjet,

die Beteiligung an den Umgangskosten könntest Du Dir versuchen zu erstreiten.Aber dieser Streit kostet Zeit ,Geld und Nerven bei sehr unsicheren Ausgang.
was wäre wenn der Richter z.B. sagt das Deine EXE auf Grund ihreszu niedrigen Einkommens sich garnicht beteiligen kann und die Arbeitsmarktsituation nichts hergibt?
LG Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

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Geschrieben : 07.01.2008 10:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen seal,

ja es gibt Urteile die die KM bei Umzug an den Kosten für den Umgang beteiligen. Aber diese Urteile sind rar gesät, da sie von einigen Voraussetzungen ausgehen.

Diese sind u.a. das die KM so leistungsfähig ist, das sie einen Teil der Umgangskosten übernehmen kann und das ist m.E. die größte Hürde.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 07.01.2008 11:06
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Spielt es denn keine Rolle wenn sie mit absicht so weit weggezogen ist? Es gibt eigentlich keinen grund für den wegzug.
Im Gegenteil, vor ihren Umzug hat sie sehr gut verdient. Dem ist natürlich jetzt nicht mehr so.
Ach ja, mal wieder dumm gelaufen für mich.  ;( ;(

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2008 18:01