Hallo.
In einem anderen Thread ist bereits geschildert das ich und meine Frau uns getrennt haben. Es gab bereits ein Gerichtstermin für das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem JA zusammen für unser Kind 2 1/2 Jahre!
Das Urteil: Beide Eltern haben das Sorgerecht zu 50% und das gemneinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, der Lebensmittelpunkt des KIndes ist Hauptsächlich bei der Mutter. Wir waren uns auch vor Gericht einig das unser Kind in regelmäßigen kurzen Zeitabständen zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen zukommt! Keiner darf ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit dem Kind verreisen.
So, nun ist mein WE mit unserem Kind, sie hatte unser Kind bis jetzt 4 Tage am Stück, auf die Frage mein Kind mal am Nachmittag sehen zu können kam die Antwort es gehe nicht. Jetzt wollte ich mein Kind am Samstag Mittag nehmen und es am Sonntag gegen abend zurückzubringen (Je 1Std. fahrt zur KM). Sie hat mir darauf eine Zeit genannt unser Kind es ihr am nächsten Tag gegen Mittag wiederzubringen. Also innerhalb von 24Std.!
Bin fast durchgedreht!
So, nun meine Frage:
Darf die Kindesmutter willkürlich mir Zeiten aufbrummen in denen ich unser Kind zurückzubringen haben muss? Ich wollte unser Kind gegen abend um 18Uhr zurückbringen, Nein, sie möchtedas es um 15Uhr zurückgebracht wird!
Wie ist nun mein Recht in dieser Hinsicht? Kann ich es einfach zu meiner Zeit zurückbringen?
zum anderen Thread verlinkt
Servus profesor!
Da die KM (besonders hier in D) einfach am längeren Hebel sitzt, würde ich mit ihr (oder mit Hilfe des JA) eine schriftliche, für beide Seiten verbindliche Umgangsregelung herbei führen.
Diese ist besonders für Euer Kind wichtig, damit es sich auf eine gewisse Regelmäßigkeit/Wiederholung einstellen kann.
Wenn Du und KM Euxch nicht einig werdet, das JA auch nicht helfen kann, bleibt nur noch der Weg übers Familiengericht mit einem Umgangsbeschluss.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Unfassbar, und so eine Person ist auch noch Erzieherin, und sie müsste wohl am besten wissen wie schlimm es ist einem Kind ein Elternteil vorzuenthalten.
Und es gab ja extra ein JA Gespräch in dem Sie mir es Zuversicherte in kurzen Zeitabständen, und vor Gericht wurde das Thema auch behandelt und protokolliert!
Moin,
Das Urteil...Wir waren uns auch vor Gericht einig
Was denn nun, Beschluss? Vergleich? Was exakt steht darin?
Darf die Kindesmutter willkürlich mir Zeiten aufbrummen
So lange du es dir gefallen lässt und es keine eindeutige Regelung gibt: Im Prinzip ja. Wobei "dürfen" der falsche Aufhänger ist. Sie macht es einfach
Ich wollte unser Kind gegen abend um 18Uhr zurückbringen,
Dann machst du das eben so. Zeit im Spiel vergessen, musste tanken, Nachbarkinder waren zu Besuch, blablabla.
Bin fast durchgedreht!
Jetzt ein Stück an dich persönlich: Aus fast allen deiner Beiträge lese ich eine latente Aufgeregtheit und Aggression. Du bist wenig bis gar nicht souverän. Und damit trägst du ein Stück zu solchen Situationen bei. So weit ich auch versuche es zu verstehen, so kann ich dir nur dringenst raten, ein anderes Verhalten an den Tag zu legen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
muss ich aber auch mit dem Kopf schütteln. Hört auf mit diesem Ad-hoc Quatsch und führt verbindliche Umgangszeiten ein. Daran wird sich gehalten und Punkt.
Bei allem Verständnis für uns Betroffene kann ich auch verstehen, dass da die Ex-Partner auch mal freidrehen. Gruß Ingo