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Umgangsrecht Schulkind

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(@verzweifler)
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Hallo zusammen! Hier meine Geschichte:
Lebe derzeit getrennt, Scheidung läuft. Mit meiner Noch-Frau zusammen habe ich ein Kind 6 Jahre.
Vor ca. 1 Jahr hat es eine gerichtliche Umgangsvereinbarung gegeben (gerichtlicher Vergleich), die besagt, jede 2. Woche kann ich Kind aus KiTa holen und abends zur Mutter bringen (15 Uhr - 19 Uhr) - was auch so einigermaßen klappt.
Kommunikation findet nur über Anwalt statt - Kindsmutter will nicht reden!
Anfang des Jahres: Anonyme Anzeigen beim Jugendamt eingegangen (Kindesvernachlässigung, sex. Handlungen), daraufhin haben sowohl die KM als auch ich eine Einladung vom JA erhalten. Ergebnis: Anzeigen werden an Staatsanwaltschaft weitergeleitet. KM hat gegen mich Strafanzeige wg Verleumdung gestellt. Dieses Verfahren wurde eingestellt. Bereits beim JA wurde ich damals darauf aufmerksam gemacht, dass wohl mit Schulbeginn Umgang geändert werden muss, Kind soll festen Lebensmittelpunkt haben (KM=Sonderschule abgeschlossen, Schichtarbeit, gibt Kind regelmäßig - eigentlich täglich bei Großeltern ab).
Jetzt Schreiben Rechtsanwalt der KM: Umgang nur noch alle 14 Tage wg Schule.

Meine Frage: Wie sehr ihr die Chancen, dass Umgang bleibt wie bisher? Schule geht nur bis Mittag. Anschließend wäre Kind wieder bei den Großeltern. Außerdem liegen mir diese komischen Anzeigen im Magen. Ich wars nicht, und ich weiß beim besten Willen nicht wers gewesen sein könnte.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2010 13:16
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus verzweifler,

willkommen bei vatersein.de

Wegen der Anzeigen würde ich mir gar nicht soviel Gedanken machen. Hier würde ich erst mal abwarten, ob da überhaupt noch was nachkommt.

Viel wichtiger ist die Umgangsregelung mit Eurem Kind.
Hier muss gleich mal erwähnt werden, dass Dir hier der RA Deiner Ex genauso viele Vorschriften machen darf wie der Kaiser von Japan. Nämlich keine. Und das Gleiche gilt für das Jugendamt!

Überlege Dir, wie Du zukünftig Umgänge gestalten willst. Scheinbar warst Du bisher mit relativ wenig zufrieden. Immerhin lese ich nichts von Übernachtungen oder gar längeren Aufenthalten Eures Kindes bei Dir.

Wieviel Umgang hättest Du den gern? Was kannst Du möglich machen?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2010 14:09
(@verzweifler)
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Hallo staengler!
Umgangsregelung wie folgt:
1. Woche: ab Samstag 10 Uhr (also Übernachtung von Sa auf So) bis Sonntag 19 Uhr
2. Woche: Mo-Do: 15 - 19 Uhr, Übernachtung Fr auf Sa, zurück zu KM am Sa 10 Uhr

Am liebsten wäre mit persönlich das Wechselmodell, aber nachdem die KM leider nicht reden will - wohl keine Chance.
Also wäre mein Kompromiss: Umgang wie jetzt, damit ich die Möglichkeit habe, auch im Rahmen der Schule fördernd eingreifen zu können. Ich glaub ist so noch die gangbarste Lösung, weil sowohl KM als auch ich Schichtdienst haben. Momentan hat KM Frühschicht (ab wann weiß ich nicht), wenn ich das Kind in der 2. Woche habe. Da darf ich Kind zu Großeltern (beide Alkoholiker) bringen (KM auch dort, bringt Kind zu Bett, Oma bringt Kind am morgen in KiTa). KM ist allein eigentlich nicht lebensfähig, und somit täglich bei Großeltern (natürlich mit Kind), also Abendessen bei Oma, anschließend vielleicht Übernachtung bei KM, oder halt dann gleich bei Großeltern.
Trotz Schichtdienst könnte ich die gleiche Betreuung wie die KM anbieten, mit dem Unterschied, dass meine Eltern bei mir übernachten, sprich das Kind wird nicht ständig hin und her geschoben!

Dass mir das JA keine Vorschriften machen kann, ist mir klar, dass letztendlich nur ein Richter entscheiden kann auch, der hört jedoch das JA. Und das hat sich bei der ersten Verhandlung schon auf die Seite der KM gestellt (wg Gefährdung Kindeswohl konnte bei persönlichem Besuch nichts festgestellt werden - sorry, aber bis mittag sind beide betrunken - aber die vom JA haben sich ja vorher angemeldet .......)

Bin momentan völlig durch den Wind. Mein Kind klebt an mir, wenn sie da ist. Ich darf nicht alleine aufs Klo. Auch wenn Besuch da ist (egal ob Kinder oder Erwachsene) behällt es mich ständig im Auge. Telefonieren dürfen wir nicht - geht keiner ran, wenn Nr. unterdrückt, oder übertragen wird.

Versprechungen der KM werden nicht gehalten (Bsp: beste Freundin von Kind hatte Geburtstag am Sa 2. Woche und hatte Kind zu Feier eingeladen, ich zur KM ob wir hingehen könnten. Antwort: Nein, wir gehen am So hin. Kind erzählt die Woche drauf, sie hätte nicht zur Feier gehen dürfen, auch anrufen durfte sie nicht. Warum weiß sie nicht)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2010 15:14
 Umg
(@umg)
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Hallo,

ich würde mir keine Gedanken machen. Im Gegensatz zu Deinem Rechtsanwalt, der Dich vertreten muß, da er sich sonst des Parteiverrats (Straftatbestand) schuldig macht, muß das Gericht sich nach § 1697 a BGB richten, das heißt, dass das Gericht eigentlich Partei Deines Kindes ist, und zusätzlich von Amts wegen ermitteln muß. Im Hinblick auf den Umgang ist zuallererst aus Sicht des Gerichts entscheidend, wo der Lebensmittelpunkt Deines Kindes ist. Aus Gründen der Kontinuität soll dieser es auch bleiben, sofern unter diesem Aspekt keine Kindeswohlgefährdung zu erwarten ist. Mit Schuleintritt mußt Du natürlich auch akzeptieren, dass Dein Kind nicht mehr jeden Tag verfügbar ist, da es Zeit für sich, Schularbeiten, Freunde braucht. Somit wird in der Regel von den Familiengerichten einvernehmlich ein 14-tägiger Umgang mit Übernachtung übers Wochenende akzeptiert.

Gruß Oli

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2010 11:50
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Somit wird in der Regel von den Familiengerichten einvernehmlich ein 14-tägiger Umgang mit Übernachtung übers Wochenende akzeptiert.

Na, ein bisserl mehr darf es aber schon sein!

Auch ein Umgangstermin unter der Woche dürfte kein Problem darstellen. Außerdem klare Regelungen zu Ferien, hohen Feiertagen, Geburtstagen.

Ich würde Schritt für Schritt vorgehen. Zunächst mal eine feste Umgangsregelung zementieren. Am besten per Beschluss vom Gericht. Mit Hinweis auf Sanktionen bei Boykott.

Häng dich nicht zu sehr in die Situation der KM rein, auch wenn es schwer fällt.
Mach eins nach dem anderen!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2010 12:08
(@verzweifler)
Schon was gesagt Registriert

Sorry - aber mal ganz doooofe Frage:
Warum soll / muss sich eigentlich der Umgang mit Schulbeginn ändern??? Seinen Freundeskreis hat mein Kind weiterhin hier bei mit - und er wird eigentlich täglich größer.... Lt. Kind gibts bei der KM keine Freunde  ;(
Und ich weiß´ja nicht wie es in anderen Schulen ist, aber in der 1. Klasse gibts bei uns hier noch keine 6 Stunden Unterricht. Und Hausaufgaben dauern glaube ich auch nicht so lange....
Warum also ändert sich der Umgang üblicherweise mit Schulbeginn?????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 08:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Warum soll / muss sich eigentlich der Umgang mit Schulbeginn ändern???

das muss er nicht und das steht auch nirgends. Der Schulbeginn (oder der Sportverein, der Konfirmandenunterricht oder was auch immer) werden allerdings immer wieder gerne als Vorwand genommen, um bestehende Umgangsregelungen zu Lasten des Umgangselternteils zu verkürzen.

Funktioniert genauso lange, wie der Umgangselternteil mitmacht. Gesetzlich "üblich" ist da garnix.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 14:00
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Funktioniert genauso lange, wie der Umgangselternteil mitmacht. Gesetzlich "üblich" ist da garnix.

Ich denke, das ist der Punkt. Eine neue Spielwiese, für fadenscheinige Erklärungsversuche des "Nichtumganges".

Gerade bei Schulbeginn ist / wäre es doch ein guter Ansatz für eine eventuelle Erweiterung und damit verbundene Arbeitsteilung.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 14:13
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

wer hat das

Bereits beim JA wurde ich damals darauf aufmerksam gemacht, dass wohl mit Schulbeginn Umgang geändert werden muss

zum besten gegeben? das ja oder die km oder wer?

das hier

Jetzt Schreiben Rechtsanwalt der KM: Umgang nur noch alle 14 Tage wg Schule.

interessiert soviel als wenn in china der berühmte sack reis umfällt.

denn das hier

Vor ca. 1 Jahr hat es eine gerichtliche Umgangsvereinbarung gegeben (gerichtlicher Vergleich), die besagt, jede 2. Woche kann ich Kind aus KiTa holen und abends zur Mutter bringen (15 Uhr - 19 Uhr) - was auch so einigermaßen klappt.

ist entscheidend und daran sollen sich alle beteiligten halten.

lass dich nicht verrückt machen und beschäftige dich nicht mit absichtserkärungen und dummschwätz zeugs des gegnanwalts bzw. deiner (h)exe.

mut und kraft wünscht,
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 14:15
(@elternteil_m)
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Hi,

ihr habt einen Vergleich geschlossen, der bislang weder mit einem neuen Beschluss, noch beiderseitig einvernehmlich abgändert wurde.

Vor ca. 1 Jahr hat es eine gerichtliche Umgangsvereinbarung gegeben (gerichtlicher Vergleich), die besagt, jede 2. Woche kann ich Kind aus KiTa holen und abends zur Mutter bringen (15 Uhr - 19 Uhr) - was auch so einigermaßen klappt.

Leider ist es bei einem Vergleich so, das Du auch nicht auf Einhaltung pochen kannst, die KM und ihr RA grinsen sich nur einen . . .

Wenn die KM (oder Du) nun eine Änderung haben will, geht das grundsätzlich immer im Dreierschritt:
1. Einigkeit. . .wenn nicht, dann:
2. Einigungsversuch beim JA. . . wenn das nicht klappt, dann:
3. Antrag beim FamGericht

Du willst mehr Umgang, als den 14tägigen Nachmittag. . .
Mach ihr nen Vorschlag.
Sie will 14tägig, und will Dir das per RA drüberstülpen, geht nicht, RA sind keine Rechtssprecher. . . DU kannst den Vorschlag nicht akzeptieren,
also kannst DU ihr mitteilen:
Sorry Ex, aber das ist mir FÜR UNSER KIND zu wenig Umgang zu mir. . .
Du möchstest lieber:
Jedes zweite WE, Abholung freitags nach Unterrichtsende (wichtig, sonst gibt sie ihn in eine Ganztagsbetreuung und das Theater geht von vorne los),
bis sonntags zum Zubettgehen (oder gar bis montags zur Schule bringen)
Zusätzlich EINEN Nachmittag in der Woche. . .
Wenn bei der KM Betreungsnot wegen beruflicher Gründe ist, bist Du aber gerne bereit, mehr einzuspringen 😉
Ferienregelung und Feiertagsregelung nicht vergessen.
Übergabeorte nicht vergessen.
Denk dran, das Richter glauben, KMs verstehen nichts von Logistik, also: DU transportierst ihr Kind. . . mehr beschliesst kein Gericht gegen den Willen der KM. . .

und dann schreibst DU ihr noch, das sie selbstverständlich jederzeit einen Antrag stellen kann, das der Umgang gerichtlich beschlossen wird.

Den Unterschied zwischen einem Vergleich und einem Beschluss haste ja schon drauf. . .

Mehr Umgang gibt es nicht, die Gefahr ist zu groß, das Du Deinen Umgangs ausdehnst, und das Gericht erneut penetrierst. . . sorry, aber so sieht das die schwarze Robe.

Wegen der anonymen "Anzeige" beim JA würd ich mir auch keinen Kopf mehr machen. . . denn

KM hat gegen mich Strafanzeige wg Verleumdung gestellt. Dieses Verfahren wurde eingestellt.

Nun kan ndie KM zwar imemrnoch noch glauben, das DU es warst, aber kein Gericht oder JA. . . und eigentlich sollen die Recht sprechen. . .eigentlich 🙁

Weitermachen, fürs Kind da sein!

Gruß
E.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 15:08




(@verzweifler)
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@minna 289:
Das mit Umgangsänderung mit Schulbeginn stammt vom JA! Ich glaub die haben die KM extra darauf aufmerksam gemacht

Nächste doofe Frage:
Kann ich die KM auch verpflichten lassen, dass wenn sie es aus beruflichen Gründen (Schicht) nicht schafft das Kind zu betreuen, dass sie zuerst mich fragen muss, bevor Kind bei Großeltern untergebracht wird?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 16:11
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann ich die KM auch verpflichten lassen, dass wenn sie es aus beruflichen Gründen (Schicht) nicht schafft das Kind zu betreuen, dass sie zuerst mich fragen muss, bevor Kind bei Großeltern untergebracht wird?

Nein!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 16:13
(@agent_zero)
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Moin,

derjenige, der das ABR für sich hat, bestimmt, wo die Kinder außerhalb der normalen Umgangszeiten sind. Ohne
wenn und aber.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 16:26
(@minna289)
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@AZ

derjenige, der das ABR für sich hat, bestimmt, wo die Kinder außerhalb der normalen Umgangszeiten sind. Ohne
wenn und aber.

Aha, und was ist dann wenn beide das ABR haben und Dad das vorrangige Betreuen vorschlägt?

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 16:41
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@minna

Wir erklären doch hier auch immer, dass der Vater beim Umgang allein entscheidet, wie er seine Zeit mir dem Kind verbringt etc.

Und hier gilt es gleichermaßen. Hält sich Kind bei KM auf, dann entscheidet sie allein, wohin sie es im Verhinderungsfall zur Betreuung bringt.
Ich kann mir beim besten Willen keinen Richter vorstellen, der so was ausurteilen würde.

Wenn verzweifler hier mehr Umgang durch die Hintertür erhofft, dann möchte ich ihm raten doch mal an der Vordertür zu läuten.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 16:45
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Aha, und was ist dann wenn beide das ABR haben und Dad das vorrangige Betreuen vorschlägt?

Vorschlag ist zunächst Vorschlag und noch keine verbindliche Regelung. In dem Falle kommt es auf
das wohlwollen von beiden Seiten an. Schlägt sie quer, dann tut sie das eben.

Ad Hoc, kann man nichts anderes versuchen, als vernünftig mit ihr zu reden. Wenn dies scheitert,
müssten weitere Schritte eingeleitet werden.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 16:47
(@oldie)
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Hi verzweifler

Scheinbar gab es ja bereits eine strittige Auseinandersetzung wegen dem Umgang. Ansonsten würde es keines gerichtl. Vergleiches bedürfen. Dieser hingegen (liegt in der Natur eines Vergleiches) verliert seine Rechtskraft, wenn die Grundlage(n) des Vergleiches - Kitabesuch - wegfallen. Für mich hört es sich so an, als ob "abholen von der Kita" dort wortwörtlich drinne steht. Somit stehst Du wider am Anfang einer Umgangsregelung.

zu der Anzeige: Die Kripo geht ja so vor, zuerst nach einem Motiv zu suchen. Wer also hätte hier einen Vorteil, solch eine Anzeige zu stellen? Das sie anonym einging ist ein Hinweis darauf, dass die Person(en) Dir bekannt ist(sind). Mir fallen drei ein: KM und ihre Eltern. Auch wenn KM entrüstet  wegen der Anzeige ist und ... . Völlig schnurz. Ein gewisses schauspielerisches Talent gehört bei einer Verleumdung dazu.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 16:57
(@minna289)
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Schlägt sie quer, dann tut sie das eben.

genau da wollte ich hin 😉

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 17:03
(@minna289)
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Hallo verzweifelter,

kannst Du mal up-daten?

Was hat sich in der zwischenzeit getan?

Gruss,
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 12:24
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo verzweifelter

Auch schließe mich der Anfrage von minna an da ich momentan vor dem selben Problem stehe und versuche eine Umgangsverlängerung durch zu bekommen . Es währe nett und interessant wenn Du uns berichten würdest wie es bei Dir weiter gegangen bzw ausgegangen ist .

Gru? - Havanaman

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 15:11




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