Umgangsrecht mit So...
 
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Umgangsrecht mit Sohn

 
(@andi71)
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Hallo zusammen,
hier meine Geschichte.
Ich bin Vater eines 7 jährigen Sohnes, der bei seiner Mutter lebt. Wir waren nicht verheiratet, demnach hat sie das alleinige Sorgerecht.
Mutter lebt bei ihren Eltern. Vor 3 Jahren hat sich die Mutter von mir getrennt. 2006 war sie 2 Monate stationär in der Psychatrie. Anschließend von Oktober 2008 bis Dezember 2009 (also 14 Monate) auch stationär.
Da mir der Umgang phasenweise komplett untersagt wurde, waren wir Anfang 2009 vor dem Familiengericht. Dort hat sie überraschenderweise dem Umgang zugestimmt. Also ist mein Sohn ein Abend unter der Woche bei mir; und von freitag auf Samstag über Nacht.

Aktuell möchte sie davon jedoch nichts mehr wissen. Mit absolut haltlosen Vorwürfen verweigert sie mir erneut den Umgang. Hintergrund ist dass ich seit 3 Monaten eine Partnerin gefunden habe. Das Jugendamt habe ich eingeschalten.

Nun meine Frage: Inwiefern ist das Urteil vor dem Familiengericht für sie bindend? Was geschied wenn sie sich dem Urteil wiedersetzt? Macht der Gang zum Anwalt Sinn ? Die Mutter hat schwere psychische Probleme. Unser Sohn hat sie vor 4 Monaten nach einem Suizitversuch blutüberströmt im Hausgang gefunden. Desweiteren liebt sie mich, oder haßt mich. Entweder das eine oder das andere, aber beides immer extrem.
Was kann ich tun, wie kann ich mich auch vor dem psychoterror schützen ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2010 03:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andi,

bisher hast Du "alles richtig" gemacht. Du hast die Hilfe vom JA angefordert und bestehst auf die Einhaltung des Gerichtsurteils. Du musst bitte mal in dieses gucken, ob für den Fall der Zuwiderhandlung irgendwelche Folgen angedroht sind. Vermutlich steht da genau: NICHTS.

In diesem Fall musst Du - wenn die JA-Vermittlung scheitert, erneut vor Gericht ziehen.

Dann solltest Du nicht nur auf die Einhaltung des Beschlusses vom ... klagen, sondern auch um die Erweiterung: Was ist mit Ferienzeiten? Ganze Wochenenden? Okay, in eurer Situation ist es sicher auch nicht verkehrt, wenn der Junge lieber an JEDEM Wochenende wenigstens über eine Nacht da ist.

Dich vor dem Psychoterror zu schützen ist die eine Sache. Wichtiger finde ich, dass der Sohn davor geschützt werden muss. Das ist eine heikle Angelegenheit, weil Du kein SR hast. Im Fall, dass der Sohn vor der Mutter geschützt werden muss, und das ist m. E. dringend angezeigt, ist die Gefahr, dass er in eine Pflegefamilie kommt, sehr groß. Auch das ist ein Grund, den Umgang quantitativ auszubauen. Dadurch wächst Deine Argumentationsbasis, dass Du selbst im Fall der Herausnahme des Kindes aus der Familie durch das JA Deinen Sohn aufnehmen darfst.

Wie reagiert das JA auf Dich? Sind sie kooperativ? Solltest Du den Eindruck haben, würde ich da immer wieder um Hilfe bitten. Natürlich kindeswohlorientiert und immer auf den Schutz Deines Sohnes bedacht.

Für den Umgang sehe ich den gerichtlichen Weg als unausweichlich an.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2010 11:45
 amir
(@amir)
Schon was gesagt Registriert

solange ihre psychischen störungen nicht aus deiner Stalking/Psychoterror rührt und das kind vor dir nicht gesützt werden muss... Hat die Frau andere Kinder, wie ist dort das Verhältnis zu anderen Vären?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2010 12:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sag mal Amir, hast Du zu heiß geduscht??  😡 😡 😡

Seit Du hier auftauchst verzapfst Du nur geistigen Abfall! Wo bitte hat der TO die KM gestalkt?

Mann! Geh auf die Autobahn Ball spielen! *sorryDeep*

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2010 13:01
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was kann ich tun, wie kann ich mich auch vor dem psychoterror schützen ?

Du schreibst leider nichts, wie sich die Grosseltern zum Boykott positionieren. Schauen sie zu wie das Kaninchen vor der Schlange, oder wirken sie auf KM ein und wenn ja wie? In einem anderen Beitrag hast Du mal geschrieben, dass die Grossmutter als Ersatzmutter einen guten Job macht?

Wenn das so ist solltest Du das auch immer so kommunizieren, dass Du die Rolle der Grosseltern als Garant für Stabilität anerkennst. Also nicht nach dem ASR schreien, aber mal so vorsichtig andeuten, dass das ABR bei den Grosseltern als Ergänzungspfleger ganz gut aufgehoben wäre. Wenn Dich das JA da nicht ausreichend unterstützt dann natürlich mir Anwalt.

Bei der Frage des gemeinsamen Sorgerechts tut sich ja was, sodass die Antworten auf Deine diesbezüglichen früheren Fragen mittlerweile andere sind. Es wird nächstes Jahr ein neues Gesetz geben, das ja zumindest für Leute wie Dich die Verhältnisse ändern soll. Hast Du denn schonmal eine (einseitige) Sorgeerklärung beurkundet? Würde ich mal machen, kostet ja nichts. Was ja nächstes Jahr mindestens anders sein wird, ist dass sich die "fehlende Hälfte" dann gerichtlich ersetzen lässt. Natürlich nur, wenn es "dem Kindeswohl nicht widerspricht", und das täte es aber, wenn ihr Euch dann mehr zankt statt weniger. Deswegen so als Marschrichtung kurzfristig das ABR zu den Grosseltern und mittelfristig schonmal eintüten den GSR-Antrag für das "Rest-Sorgerecht", hauptsache alles ergebnisorientiert und nicht krawallmässig.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2010 13:28
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zum einen gilt es, die psychischen Probleme der KM und den Umgang zu trennen. Psychische
Probleme können jeden von heute auf morgen treffen. Somit sind sie auch keine Schande.

@andi 71

Du solltest dir weniger Gedanken darüber machen, ob die KM dich noch liebt oder hasst. DU
bist kein Psychologe und deine Aufgabe ist auch nicht, dies herauszufinden. Die scheinbare
psychische Instabilität sollte natürlich - und das hat oberste Priorität - nicht unbehandelt bleiben.

Schon alleine aus dem einen Grund, um das Kind zu schützen! Wenn das JA aus welchem Grund
auch immer Wind davon bekommt, dann habt ihr bald u.U. ein ganz anderes Problem. Ich werfe
hier einfach mal den § 1666 BGB hier ein.

Wenn objektiv eine Gefährung des Kindeswohles im Raum steht, kann das JA ohne weiteres Maß-
nahmen ergreifen. Das kann u.U. bis zum Kindesentzug gehen.

Dein ToDo sollte demnach sein:

Versuche, mit der KM vernünftig zu reden und sie nochmals um eine gütliche Einigung zu ersuchen.

Wenn dies scheitert, solltest du nochmal zum JA gehen und um ein Vemittlungsgespräch bitten.

Bei fruchtlosem Verlauf "musst" du dich dann erneut an das Gericht wenden. Sollte die KM weiter
mauern, verstösst sie zudem gegen 2 wichtige Säulen auch im Sorgerecht.

Nämlich "Bindungstoleranz" und Förderungsprinzip". Das sind mitunter 2 Grundbausteine, die ihre
Erziehungsfähigkeit in Frage stellen können.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2010 18:48
(@andi71)
Schon was gesagt Registriert

Wie reagiert das JA auf Dich? Sind sie kooperativ? Solltest Du den Eindruck haben, würde ich da immer wieder um Hilfe bitten. Natürlich kindeswohlorientiert und immer auf den Schutz Deines Sohnes bedacht.

Vielen Dank für die Antwort,
das JA hat mittlerweile auch gemerkt wer hier nicht richtig tickt. Vor 2 Jahren war das eine Katastrophe.

Den Mitarbeiter des JA halte ich für nicht besonders kopetent. Er hat sich vor 2 Jahren dermaßen einwickeln lassen und mit seiner verständnisvollen Art gegenüber meiner Ex hat er mich fast um den Verstand gebracht.

Gruß andi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2010 00:07
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vielen Dank für die Antwort,
das JA hat mittlerweile auch gemerkt wer hier nicht richtig tickt. Vor 2 Jahren war das eine Katastrophe.

Den Mitarbeiter des JA halte ich für nicht besonders kopetent. Er hat sich vor 2 Jahren dermaßen
einwickeln lassen und mit seiner verständnisvollen Art gegenüber meiner Ex hat er mich fast um den
Verstand gebracht.

Vorsicht, das was die JA Fluffis sagen und das was sie denken, kann manchmal von der Realität
abweichen,wie Himmel und Erde.

Ich würde dem JA auch nicht alles auf die Nase binden. Wichtige Sachen - ja. Aber bedenke, wer sich
verteidigt, klagt sich selbst an.

Nicht dass das JA dann den Spieß einmal umdreht und du im Focus stehst.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2010 00:29
(@andi71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe in das Urteil geschaut, und es steht tatsächlich nichts von Konsequenzen. Nicht mal von einer Urlaubsregelung etc.
Ich hatte ja damals einen Anwalt und bin jetzt schon enttäuscht. Mein Anwalt hätte mich doch auf sowas aufmerksam machen sollen.

Diese Woche ist wieder viel passiert. Schlußendlich bekomme ich meinen Sohn nun doch nicht mehr, obwohl sie es am Montag noch zugesagt hatte.
Der Mitarbeiter vom Jugendamt sagte mir er hätte mehrfach probiert sie zu erreichen (mobil und auch zuhause) jedoch nimmt niemand ab und es ruft auch niemand zurück.

Er hat mir geraten den morgigen Freitag abzuwarten. Bei mir stellt sich natürlich die Frage was das soll. er hat mir geraten erneut zum Familiengericht zu gehen.
Kann mir jemand sagen welche Aufgabe das Jugendamt denn genau hat. Wie weit darf ei Jugendamt gehen ?
MfG

Hallo Andi,

bisher hast Du "alles richtig" gemacht. Du hast die Hilfe vom JA angefordert und bestehst auf die Einhaltung des Gerichtsurteils. Du musst bitte mal in dieses gucken, ob für den Fall der Zuwiderhandlung irgendwelche Folgen angedroht sind. Vermutlich steht da genau: NICHTS.

In diesem Fall musst Du - wenn die JA-Vermittlung scheitert, erneut vor Gericht ziehen.

Dann solltest Du nicht nur auf die Einhaltung des Beschlusses vom ... klagen, sondern auch um die Erweiterung: Was ist mit Ferienzeiten? Ganze Wochenenden? Okay, in eurer Situation ist es sicher auch nicht verkehrt, wenn der Junge lieber an JEDEM Wochenende wenigstens über eine Nacht da ist.

Dich vor dem Psychoterror zu schützen ist die eine Sache. Wichtiger finde ich, dass der Sohn davor geschützt werden muss. Das ist eine heikle Angelegenheit, weil Du kein SR hast. Im Fall, dass der Sohn vor der Mutter geschützt werden muss, und das ist m. E. dringend angezeigt, ist die Gefahr, dass er in eine Pflegefamilie kommt, sehr groß. Auch das ist ein Grund, den Umgang quantitativ auszubauen. Dadurch wächst Deine Argumentationsbasis, dass Du selbst im Fall der Herausnahme des Kindes aus der Familie durch das JA Deinen Sohn aufnehmen darfst.

Wie reagiert das JA auf Dich? Sind sie kooperativ? Solltest Du den Eindruck haben, würde ich da immer wieder um Hilfe bitten. Natürlich kindeswohlorientiert und immer auf den Schutz Deines Sohnes bedacht.

Für den Umgang sehe ich den gerichtlichen Weg als unausweichlich an.

LG LBM

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2010 00:49
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andi,

Kann mir jemand sagen welche Aufgabe das Jugendamt denn genau hat. Wie weit darf ei Jugendamt gehen ?

Das Jugendamt darf in dieser Angelegenheit salbungsvolle Worte sprechen - sonst nichts. Und wie du gemerkt hast, ist die KM nicht mal ans Telefon gegangen, um sich diese salbungsvollen Worte anzuhören. Im Klartext: Das Jugendamt kann sie zu exakt gar nichts zwingen.

Insofern hat der Mitarbeiter des Jugendamtes dir schon das Richtige gesagt: Auf einen Tag mehr oder weniger kommt es jetzt nicht an, die KM wird schon gewusst haben, warum sie nicht ans Telefon gegangen ist, und du wirst morgen sehen, wie sie darauf reagiert. Wenn der Umgang stattfindet, nun gut - dann "vergessen" wir die Sabotage-Aktionen der letzten Zeit vorübergehend, diese sind ja bereits beim Jugendamt bekannt (falls du nichts Schriftliches in der Hand hast, mach' ein Gedächtnisprotokoll, was du mit dem JA-Mitarbeiter besprochen hast, und schicke es ihm mit einem kurzen Begleitschreiben "für Ihre Akten"). Wenn der Umgang morgen nicht stattfindet, steht dir der Weg zum Gericht offen: Beim JA warst du ja bereits und hast um Vermittlung gebeten, nur hat die KM sich entschlossen, darauf gemäß des Drei-Affen-Prinzips zu reagieren.

Und diesmal brauchst du ein Urteil, das erstens eine vollständige und bei dieser KM wohl auch ziemlich detaillierte Umgangsregelung enthält; und das zweitens idealerweise Sanktionen für die KM vorsieht, wenn sie anschließend im gleichen Stil weiterzumachen gedenkt. Je nach Richter kann letzteres allerdings schwierig werden.

Nicht mal von einer Urlaubsregelung etc.  Ich hatte ja damals einen Anwalt und bin jetzt schon enttäuscht. Mein Anwalt hätte mich doch auf sowas aufmerksam machen sollen.

Außerdem brauchst du einen besseren Anwalt; falls so einer nicht zu finden ist, dann halt einen Anwalt, dem du mit unserer Hilfe vorbetest, auf was er alles zu achten hat 😉

Wie auch immer: Jetzt warten wir mal den Freitag ab, und anschließend meldest du dich wieder hier, ob du deinen Sohn holen konntest oder nicht. Danach sehen wir weiter.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2010 01:28




(@andi71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
meinen Sohn habe ich am besagten Freitag bekommen. Auch vergangenen Freitag bekam ich ihn, da seine Mutter mit ihrem Freund im Urlaub war. Aber das war dann wohl zuviel des Guten; denn schon 1 Stunde nachdem ich meinen Sohn wieder abgeliefert habe, bekam ich auch gleich einen Anruf von ihr (aus ihrem Urlaub !!!). Sie sagte, ob mir nichts besseres einfallen würde, als unseren Sohn mit Hausarbeiten zu überfordern. Was soll man auf so einen Mist antworten ?  Nach einem verzweifelten Versuch mich zu rechtfertigen habe ich festgestellt, dass dies keinen Sinn macht.
Eine halbe Stunde später ruft sie erneut an und sagt sie wolle mir ein geschäftliches Angebot machen. Ich solle mit ihr auf das Jugendamt gehen und die Vaterschaftsanerkennung zu anulieren. Ich müsse dann auch keinen Unterhalt mehr bezahlen.
Und so jemand sagt mir wann ich meinen Sohn zu sehen habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2010 22:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich solle mit ihr auf das Jugendamt gehen und die Vaterschaftsanerkennung zu anulieren. Ich müsse dann auch keinen Unterhalt mehr bezahlen.
Und so jemand sagt mir wann ich meinen Sohn zu sehen habe.

Wenn Du JA-Mitarbeiter lachen sehen willst, kannst Du ja mal treudoof mit ihr da hin dackeln und sagen, Du weißt nicht, warum Du da bist, die KM hat Dich hingebeten. Dann werden die wohl merken, dass nicht nur

Die Mutter (...) schwere psychische Probleme.

hat, sondern auch keine Ahnung. Denn eine Vaterschaft kann man nicht einfach "anullieren", sondern nur gerichtlich klären. Das heißt, die Vaterschaft muss angefochten werden (§ 1600 ff. BGB) und kann auch nur dann aberkannt werden, wenn Du tatsächlich (!) nicht der Vater bist.

Da kann man ja nur den Kopf schütteln.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 22:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Och wäre doch mal nen Spaß wert.

Wenn dann ein anderer Trottel die Vaterschaft anerkennt wäre der ja zu Schadensersatz in Höhe des geleiteten KU verpflichtet  :rofl2:

Naja, nur geht das ja nur über eine vaterschaftsanfechtung. Und dabei gibt es dann Abstammungsgutachten.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 23:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

man erkennt aus diesem Ansinnen zumindest zweifellos, dass Fortpflanzungsfähigkeit und Intelligenz in keinem Zusammenhang stehen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 23:18
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich will mal kurz zusammen streichen.

Die psychische Konstellation der Mutter spielt keinerlei Rolle, wenn es um die Umgangsfrage geht. Daher lohnt es m.E. auch nicht sich darüber gross den Kopf zu zerbrechen oder mit solchen Argumenten zu den offiziellen Stellen zu gehen. Das wäre Zeit- und Energieverschwendung.

Wenn ich das recht verstanden habe, gibt es hier einen gerichtlichen Umgangsbeschluss, an den die KM sich nicht mehr hält. Dem ist nur mit gerichtlich angeordneten Zwangsmassnahmen beizukommen. Da der Opener diese im ersten Verfahren nicht mitbeantragt hat (schlecht beraten?), muss er dies jetzt nachholen.

Und wenn er einen solchen Beschluss mal hat, dann kann er, wenn Mama mal wieder Umgang boykottiert, den Kurzen z.B. mit den Cops abholen und ihm ne spannende Fahrt im Polizeiwagen spendieren. Oder sie muss für jeden Boykott ne Stange Geld bezahlen als Strafe. Meiner Exe wurden damals 20.000 Euronen Geldstrafe angedroht. Das hat gezogen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 00:05