Hallo zusammen,
nun habe ich mich einen halben Tag in diesem Forum eingelesen und bin echt begeistert....
Nun zu meiner kleinen und besch.... Geschichte.
Habe eine 3 Jährige Tochter, welche seit ca. 2 Jahren bei der KM lebt. War nie verheiratet und habe leider kein Sorgerecht, da die KM erst kurz vor der Geburt geschieden wurde. Die Vaterschaft hatte ich vor der Geburt anerkannt, aber dabei konnte ich das Sorgerecht nicht angeben, da sie noch verheiratet war. Nun bin ich ein wenig schlauer geworden und weis, dass ich es nachträglich beantragen hätte sollen.
Nun gut, das Umgangsrecht war bisher sehr gut geregelt, so dass ich jeden Sonntag meine Tochter besuchen konnte, trotz dass ich die 90km Entfernung habe, habe ich alle Termine eingehalten. Seit 8 Wochen habe ich nun das Problem, dass ich meine Tochter nur alle 14 Tage sehen darf und dass nur für genau 3 Stunden in Anwesenheit der Mutter. Als ich angesprochen habe, dass ich sie dann gerne alle 14 tage zu mir nehmen würde, ist die KM ausgeflippt und hat mir erst mal 5 Wochen den Besuch verweigert.
In dieser Zeit habe ich mich auf dem JA erkundigt, aber die Aussagen zu der Sache möchte ich nicht wieder geben, diese sind zwischen jenseits gut und böse!!
Nun bin ich soweit, dass ich einen Anwalt einschalten werde. Habe ich da überhaupt Chancen, dass ich meine Tochter alle 14 Tage zu mir hole!? Das ich durch den Anwalt etwas erreiche, oder kann das auch ein Schuß in den Ofen geben!?
Vielleicht könnt Ihr mir Tips und Anregungen geben.
Im voraus an alle ein herzliches Dankeschön
Gruß
Hodde1967
Ja klar hast Du Chancen, und Umgangsrecht ist auch nicht an Sorgerecht gekoppelt.
Lies Dir mal diese Verfassungsgerichtsurteil durch:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1200.html
Offenbar ist "Deine" KM noch nicht sehr weit, noch in der Phase, wo sie Bindungsintoleranz mit Kindeswohl verwechselt, da hast Du leider noch einen langen Weg vor Dir. Aber anders als Jugendämter kennen Familiengerichte zumindest die Gesetze.
Das mit dem Anwalt ist bestimmt eine gute Idee und im Interesse Deiner Tochter bestimmt gut investiertes Geld. Frage nur wo, ob's vielleicht ein Anwalt sein sollte, der das zuständige Gericht kennt? Hab keine Ahnung, aber vermute mal zuständig ist das Gericht, wo das Kind wohnt? Die kennen das Umfeld und zum Beispiel auch die Erziehungsberatungsstellen, zu denen das Familiengericht solche Eltern wie Euch schicken würde.
Ich hab' in einer nicht ganz vergleichbaren Situation mich auch anwaltlich beraten lassen, dann aber mit einer Erziehungsberatungsstelle zumindest Fortschritte erzielt und so auf eine Umgangsklage verzichteten können.
Hallo Hodde1967, herzlich willkommen bei Vatersein.de, dem Forum für engagierte Väter mit kleinen Umgangsproblemen!
Zum Sorgerecht: Kann jederzeit beantragt werden, auch jetzt noch, setzt allerdings die Zustimmung der Mutter voraus (geht ja nicht, dass jeder x-beliebige Vater ohne vorherige kritische Begutachtung durch die KM einfach die Sorge für sein Kind innehat). Also, wenn da eventuell was geht (günstige Stimmung bei der KM), nicht aus den Augen verlieren.
Zum Umgangsrecht: Madame muss lernen (und da ist sie nicht die einzige), dass der Gesetzgeber ihrer Willkür Grenzen gesetzt hat., d.h. wenn ihr Euch nicht friedlich einigen könnt, muss Du eine gerichtliche Regelung anstreben, die den Umgang festschreibt und an die sich die KM zu halten hat.
Also Anwalt schon mal richtig, der soll KM anschreiben, ihr einen Vorschlag zur Umgangsregelung unterbreiten, wenn hier keine Einigung erzielt werden kann, Antrag beim Familiengericht stellen.
Schuss in den Ofen kann es insofern geben, dass das Gericht unter Umständen ungünstigen Umgang beschließt (immer Einzelfallabhängig). Ich halte aber einen Umgangsbeschuss für unumgänglich, wenn man nicht mehr vernünftig kommunzieren kann. Manche Exen holt das Gericht auch auf den Boden der Tatsachen zurück. In Deinem Fall würde ich nur keine Zeit verlieren. Wenn Deine Ex boykottiert, arbeitest Du gegen die Zeit.
Bin in ähnlicher Lage. Antrag bei Gericht gestellt (3jähriger Sohn, unehelich, kein Sorgerecht), meine Ex ist jetzt auf einmal an einer einvernehmlichen Lösung nebst gerichtlicher Mediation bereit. Hört, hört. Vor zwei Monaten hieß es noch: Darüber (ich wollte mehr Umgang bzw. eine Umgangsregelung, um ihrer Willkür zu begegnen) haben wir schon geredet, weshalb ich dazu nichts mehr sagen muss. Das Thema ist für mich erledigt.
Kann nur sagen, zieh es durch.
Viel Glück,
Mux
Hi Hodde!
Google mal nach § 1684 BGB - dann wirst Du ne ganze Ecke schlauer und sicherer sein, was den Umgang angeht.
Ab zum Anwalt, Antrag auf Umgangsregelung raushauen und mit großer Wahrscheinlichkeit wirst Du zumindest die 14-Tagesregelung bekommen. Wenn Du raffiniert bist, dann vielleicht sogar noch mehr.
Sorgerecht ist schwierig aber nicht unmöglich. Wir hatten hier im Forum einen Fall, da hat ein nichtsorgeberechtigter Vater es geschafft sogar das alleinige Sorgerecht für die nichteheliche Tochter zu erstreiten. Heute ist er alleinerziehender Vater und die Mutter hat eine Umgangsregelung.
Greetz,
Milan
Hallo zusammen,
Danke...Danke ..für die guten Tips und Ratschläge... werde mich jetzt erst einmal beim Anwalt erkundigen.
Trotzdem noch zwei Fragen zu der Sache.
Die Panik habe ich, dass die KM nach dem schreiben mit dem Anwalt ausrastet und mich nicht mehr zu meiner Tochter lässt!!! Was kann ich dann machen!?
Die KM hat zwei zwei Staatsbürgerschaften.... ich befürchte, da ich kein Sorgerecht habe, dass sie KM auch ins Ausland ziehen wird um damit ein wenig auszuweichen. Kann ich da ohne Sorgerecht gerichtlich vorbeugen!?
Mit Hoffnungsvollen Grüßen
Hodde
Hallo Hodde.
Bin momentan in der ähnlichen Situation, dass ich meine Tochter (2 Jahre alt) gerne mal für ein zwei Stunden alleine sehen wüde um einfach eine bessere Bindung zu Ihr aufzubauen. Nur weigert sich die KM permanent dies zu gewähren, da sie es "einfach nicht übers Herz bekommt" die Tochter mir für ein zwei Stunden für einen Sparziergang, Zoobesuch o.ä.zu "überlassen". Bin immer bemüht den Umgang zu halten, bezahle immer pünktlich KU und einen hohen BU um u.a. der Mutter ein Studium zu gewähren will ich hier aber nicht als vordergründiges Argument bringen), bin aber beruflich sehr stark eingebunden und habe deshalb eigentlich nur das Wochenende zur Verfügung. Nur ist es so, dass ich mich an die Launen der Mutter zu halten habe, wann sie Zeit hat um wenigstens die Kleine im Beisein der KM zu sehen. Klappt aber nicht wirklich so gut. So auch die aktuelle Situation, die mich eigentlich erst dazu gebracht hat hier im Forum nachzuschlagen und eine Beitrag zu schreibe: Die KM wohnt bei Ihren Eltern im Haus und geht unter der Woche zur Uni und ihre Mutter passt auf die Kleine auf. Dann war sie letzte Woche ein paar Tage im Urlaub und hat sich den Arm gebrochen und liegt nun im Krankenhaus. Habe meine Tochter nun seit über zwei Wochen nicht mehr gesehen und wollte daraufhin morgen die Kleine bei den Eltern der KM abholen um wie gesagt mit ihr spazieren zu gehen oder sogar die KM gemeinsam im Krankenhaus besuchen zu gehen. Das wurde mir aber knallhart am Telefon verwährt, da sie wie gesagt die Kleine keinem "Fremden!!!" übergeben kann. Da fragt man sich echt, was da so vorgeht. Ist es purer Egoismus oder die Äußerung einer nachträglichen Missgunst einer gescheiterten Beziehung.
Bin momentan wie gesagt völlig durcheinander, da man nicht weiß was ist richtig: Anwalt, JA (macht evtl. vieles bbestehendes kaputt) oder weiter alles so laufen lassen und in der knappen verfügbaren Zeit von den Launen der KM abhängig zu sein, was mich auf Dauer aber echt zermürbt und traurig macht? Wie gesagt ich rede hier von ein zwei Stunden alle zwei Wochen. Das kann doch nicht zu viel verlangt sein um den Umgang mit seiner Tochter zu pflegen und zu intensivieren, oder?
Wollte Dir nur mitteilen, dass ich ähnlich empfinde und das ich über jeden hilfreichen Beitrag hierzu dankbar bin.
Gruß,
nurkise
Hallo nurkise,
eröffne doch besser zu deinem Thema selbst ein Topic, damit wir hier bei hodde`s Thema bleiben können. Du wirst sicher auch Gedankenanstöße oder Tips bekommen.
Hierzu auch Boardregel Nr.5.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Nurkise,
ja Deine Geschichte klingt ähnlich und es ist eine besch... Situation in der wir uns bewegen... wie Du sicherlich heir von Tina schon gelesen hast, wäre es gut Deine Geschichte separat mit einzubringen um auch persönliche Antworten von "Gleichgesinnten" zu bekommen... das wird Dir sehr viel nützen...
Nun zu meinem Tip, den ich seit den Beiträgen und Antworten hier bei vatersein.de abgeben kann.
Gehe zum Anwalt und klage das Thema ein... Du hast ein Recht Dein Kind zu sehen und die KM kann das in dem Umfang dieses nicht zurückhalten... parallel kannst Du das JA mit einbringen, das wird Dir bei der Klage helfen...kommt ganz auf Deinen Anwalt an.
Die Tips hier bei vatersein.de haben mir Mut gemacht, das ganze Thema vor Gericht zu bringen. Möchte Dir auch Mut zusprechen, das ganze durchzuziehen.... später wirst Du Dir dann auch keinen Vorwurf machen müssen...hätte ich nur... ziehe es Durch.... Wenn auch Deine Beziehung in die Brüche gegangen ist und dieses ein vorgeschobenes Argument der KM ist, bemerkt man auch hier, madame muß lernen, dass wenn keine friedliche Einigung eingebracht werden kann, wird der Gesetzgeber da etwas tun...
Nun wünsche ich Dir alles Gute und viel Spaß noch bei vatersein.de
Herzliche Grüße
Hodde
Hallo Hodde.
Vielen Dank für die Infos. Deine und die Angaben der anderen haben mich dazu bewegt heute mit einem Familienrechtler die ganze Sache mal zu diskutieren und ich werde nun folgenden Weg einschlagen:
- Erst nochmal mit der KM sprechen und den Wunsch nochmal klar unterstrichen äußern die Kleine auch mal für ein paar Stunden alleine zu haben um ganz klar noch mal den guten Willen zu zeigen, dass ich nicht auf Streit aus bin. Falls weiterhin mit Totschlagargumenten dies abgelehnt wird
- Mit JA in dortiger Stadt Kontakt aufnehmen und Fall schildern. Die würden dann die KM anschreiben und Sie zu dem Fall befragen.
- Wenn vorheriger Schritt aus diversen Gründen nichts bringt, würde der oben genannte Anwalt die KM anschreiben mit Bitte um Stellungnahme und Androhung von Umgangsrechtsklage.
- Wenn hier noch nicht eingelenkt wurden, dann bleibt halt nur der finale Schritt zum Gericht, was wirklich Schade wäre, da da meiner Meinung nach eine Menge kaputt gehen wird. Aber was soll man mehr/anderes machen...
Wenn die Kleine eine eigene Meinung dazu jemals hat, wird es sicherlich zu spät sein. Also heist bei mir jetzt die Devise "Jetzt oder gar nicht" und das Dank eurer Hinweise.
Vielen Dank nochmal dafür.
Gruß,
nurkise
Hallo an alle Betroffenen,
nun habe ich nach den ganzen Informationen hier aus dem Forum das ganze eingeleitet und habe die Umgangsklage eingreicht.
Anfang März ging die Klage an das Familileiengericht und an die KM... der erste Besuch nach der Klage bei meiner Tochter war sehr unangenehm, da die KM mich mit der eigenen Tochter nicht aus den Augen gelassen hat und sehr emotional regaierte.
An diesem WE dürfte ich wieder meine Tochter besuchen, aber der Umgang wurde mir bis auf weiteres untersagt.
Zitat aus dem Schreiben des RA von der KM:".... unsere Mandantin hat trotz Ihrer äusserts bedenklichen sexuellen Verhaltensweisen und Ihrer sexuellen Äußerungen in Bezug auf das Kind kontrolliert Umgang gewährt..... dabei wurde unserer Mandantschaft die Aussetzung der Besuchstermine übereinstimmend vom JA und der auf Empfehlung des JA eingeschaltete Beratungsstelle "Wildwasser" angeraten..... obwohl Sie von der KM immer wieder darauf angesprochen wurden, nichts geändert haben und Ihr sexualisierendes Verhalten und Ihre verbalen Äußerungen sich sehr negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken."
Es sind keine Einzelheiten genannt, keine Zahlen, Daten oder Fakten.... !!!
Nun habe ich mich ja schon auf eine sehr besch... Situation eingestellt, aber das reisst dem Fass den Boden raus... ich bin sprachlos... !!!!!!!!!!!
Meinen RA konnte ich am WE nicht erreichen... und nun... hat von euch jemand die Erfahrung mit solchen "Anschuldigungen"!?
Was kann ich dagegen tun!?
Darf ich meine Tochter nun für längere Zeit nicht sehen!?
Der Eilantrag beim Familiengericht könnte aufgrund der Überlastung bis zu 9 Monaten gehen....ups...
Wäre schön ein paar Motivierende und ehrliche Informationen zu erhalten.
Herzliche Grüße
Hodde
Hallo Hodde,
du hast eine PN 😉
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Liebe Andrea,
habe jetzt schon so viele Abkürzungen gesehen und gelesen, aber was ist eine PN!?
Liebe Grüße
Torsten
Servus Hodde!
PN=Private Nachricht, klickst Du auf Startseite und an derrechten Seite sind Deine Nachrichten aufgelistet! 😉
Grüße ausm Süden
MArco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo zusammen,
nun war ich heute nochmals beim Anwalt, da ich bis heute von der KM keinen Bescheid bekommen habe, wann ich meine Tochter wieder sehen darf.... nun sind es schon 6 Wochen her und ich vermisse mein kleine sehr...
Das JA macht nichts und es kommt auch keine Meldung... auch bei mir wird das bestätigt, was ich hier in diesem Forum immer wieder gelesen habe...
Nun soll ich laut dem Anwalt die KM nochmals kontaktieren und Ihr mitteilen, dass ich meine Tochter sehen will.... sollte es nicht funktionieren, sollte ich über eine Stelle "Kinderschutzbund" oder Caritas eine dritte fremde Person mit dazu nehmen.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Stellen bzw. gibt es hierzu Alternativen!?
Herzliche Grüße
Hodde
Hi Hodde!
Es ist schon krass, was Exen so aus dem Hut zaubern, um den Expartner nicht am Leben des Kindes teilnehmen lassen zu wollen. 😡 Lass Dich davon nicht unterkriegen!
Ich geh mal davon aus, daß diese Anschuldigungen nicht stimmen, denn wenn wäre es ja doch verwunderlich, dass sie Dich nicht direkt vor die Tür gesetzt hat... :knockout:
Mein Partner befand sich in ähnlicher Situation. Er ist zum JA gegangen und hat dann mit der SA dort Kontakt mit dem Kinderschutzbund aufgenommen, weil seine Exe die gemeinsamen Situationen immer mit Heulerei, Gezanke und Vorwürfe eskalieren hat lassen, ohne daß sie Rücksicht auf die Kinder genommen hätte. Zum Schutz der Kinder hat er dort nun betreuten Umgang - keinen Schutz vor ihm, sondern vor diesen eskalierenden Situationen, die sehr stressig und verstörend für die Kinder waren!
Der Zwischenbericht dort ist sehr positiv für ihn ausgefallen und der betreute Umgang, so wie er es mir erzählt, ist immer sehr entspannt. Er sagt, daß er sich sehr auf die Kids konzentrieren kann. Man darf sich halt nicht kontrolliert fühlen und wenn Du für Dich weißt, daß Du nichts verkehrt machst, wird eine solche Situation sicher entspannter auf Dich wirken, als die Situation unter Kontrolle Deiner Exe.
Ich denke, daß Deine Tochter umso besser mit einem solchen Treffen umgehen kann und es umso "normaler" empfindet , umso lockerer Du damit umgehst.
Auch bietet der Kinderschutzbund genau wie das JA Mediationen an, die wie ich meine, man annehmen sollte, um das Miteinander mit der Exe etwas zu entspannen. Ein Versuch ist immerhin besser als keiner 😉 ...
Bei uns sagen alle bisher getroffenen SA der Exe, dass es das Recht der Kinder ist, den Vater zu sehen und mit ihm Umgang zu haben. Seit den Mediationen ist es bei uns zumindest so, daß er wenigstens erfährt, wenn die Kinder krank sind und wie und wann sie im Kindergarten sind. Das war vorher nicht der Fall.
So kann ich Dir nur zuraten, einen solchen Weg einzuschlagen. Unsere Erfahrungen sind recht positiv. Man darf halt die Erwartungen nicht zu hoch setzen, jedes kleine Stück Weg in die richtige Richtung ist schon ein Gewinn.
Ich habe hier allerdings auch Negativ - Erfahrungen in Bezug auf den betreuten Umgang gelesen, von daher würde ich Dir empfehlen, die Suchfunktion zu nutzen und Dir ein eigenes Bild zu machen.
Wünsche Dir hierbei viel Glück und Erfolg
Liebe Grüsse
Nixena
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
ich denke, da geht es erstmal um Erziehungsberatung und nicht gleich um betreuten Umgang.
der Rat von deinem Anwalt, erstmal zur Erziehungsberatung (nicht zum Jugendamt) ist vernünftig. Vielleicht hörst du dich mal in deinem Ort um, wo die Väter zufrieden waren?
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
UUPS, was wollt ich da wohl wieder rauslesen, sorry!!! :schaem:
Die Mediationen vom Kinderschutzbund sind aber, wie im unteren Teil meiner Antwort angedeutet, immer sehr gut gelaufen und haben Erfolg sprich teilweise Einsicht bei der Exe gezeigt! Die SA dort sind auch nicht auf die Vorwürfe der Exe eingegangen, sondern haben sie immer wieder auf das Recht der Kinder, den Vater zu sehen, hingewiesen. Bei uns vor Ort wüde ich sagen, legt der Kinderschutzbund sehr viel Wert auf die Elternebene, dass die klappt und das die Paarebene aus dem Gespräch rausgehalten wird. Ich hoffe ja, dass das anderswo auch so ist, aber man kann ja nie wissen. Von daher stimme ich AndreaDDs Vorschlag zu, Dich weiter um zu hören.
Nochmals viel Glück und Erfolg dabei
Nixena
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Hallo Nixena,
danke für Deinen Input... werde auch weiterhin alles versuchen um in der Sache durch eure Ratschläge step by step weiterzukommen...
Leider meldet sich die KM nicht mehr und reagiert nicht auf Anrufe bzw. Mails... es wird schwierig hier zu kommunizieren.... beim Famileiengericht dauert es auch mit dre Klage sehr lange, da es in der Stadt in der die KM wohnt, relativ viel Famileiensachen gibt und somit das Gericht ein wenig überfordert ist... kann bis zu 9 Monaten gehen... oh Gott, darf garnicht daran denken.... da ich 90 km entfernt von der KM lebe und ich mich in der Stadt mit diesen Einrichtungen wie Kinderschutzbund nicht auskenne... na ja... das JA war bisher keine große Hilfe und ich werde auch mit denen nicht mehr reden, wenn ich nicht muß... das ist ein Laden, da gehen mir die Haare aus... und da soll man noch sagen, dass diese Menschen zum Wohle des Kindes entscheiden... !!!!
Liebe Grüße
Hodde
Hallo,
ich frage mich schon lange warum es überhaupt JA heißt und nicht Frauen- oder Mutteramt.
Gruß Tom
Hallo zusammen,
nun habe ich aufgrund der ganzen Geschichte den Kinderschutzbund aufgesucht und einen Termin vereinbart. Parallel dazu bekomme ich heute vom Gericht ein Aufforderung, dass ich aufgrund der Vorwürfe von der KM, die Stelle von Wildwasser aufzusuchen habe, um den Umgangskontakt unter Kindergesichtspunkten zu prüfen. Kann dieses nicht auch der Kinderschutzbund machen!?
Eine weitere Frage an euch. Da meine Eltern meine Tochter schon seit zwei Jahren nicht sehen durften, würde ich auch gerne eine Umgangsklage in die Wege leiten. Kann das die KM verweigern!? Mein Anwalt meinte,. dass es machbar wäre, aber nur über einen anderen Anwalt.
Hat jemand von euch Erfahrung in Bezug auf das Umgangsrecht bei Großeltern!? Wie oft und lange dürften meine Eltern meine Tochter sehen!?
Herzliche Grüße
Hodde