Hallo zusammen,
ich habe mich heute durch viele verschiedene Beiträge in diesem Forum gewühlt, habe aber keinen wirklich vergleichbaren Fall gefunden. Deswegen starte ich mit einem eigenen Beitrag, in der Hoffnung, dass ich auch diesmal ein paar gute Antworten bekommen werde :yltype:
Ausgangslage:
- Es geht um unseren Sohn, der 1 Jahr als ist
- die KM hat das alleinige Sorgerecht
- wir waren nicht verheiratet
- während der Beziehung wurde großer Wert darauf gelegt, dass ich mich gleichberechtigt um den Kleinen kümmere, so dass die KM beispielsweise auch mal über Nacht weg gefahren ist, ohne unseren Junior mitzunehmen.
Nach der Trennung sieht die Welt natürlich ganz anders aus, d.h. die KM erlaubt mir lediglich den Umgang mit unserem Sohn am Samstag Nachmittag.
Übernachtung bei mir? Ausgeschlossen!
Besuch von morgens bis abends? Ausgeschlossen!
Besuch auch mal an einem Sonntag (und nicht nur samstags)? Ausgeschlossen!
Besuch mehrmals die Woche? Ausgeschlossen!
Meine Versuche hierzu einen konstruktiven Dialog zu starten waren bisher erfolglos. Auch ihre Anwältin blockt, wo es nur geht.
==> Was kann ich tun, ohne die Sache komplett eskalieren zu lassen? ... Ich habe mir bisher den Anwalt aus genau diesem Grund gespart, und würde dies auch gerne so beibehalten.
==> Was sind generell "übliche Rechte" von Vätern in solchen Fällen? --> Kennt vielleicht jemand ein Aktenzeichen von einem entsprechenden Fall?
Vielen Dank vorab für eure Mühe!
Grüße,
Murgul
Servus Murgul!
Erst mal willkommen im Forum ... hier wirst Du geholfen!
Das Kind und Du habt das Recht auf reglmäßigen Umgang gemäß § 1684 BGB, unabhängig davon, ob Du Sorgerecht hast oder nicht.
Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Häufigkeit und Dauer von Umgängen ... wohl aber so eine Art Faustformel:
Je jünger die Kinder desto häufiger aber kürzer, je älter desto seltener aber länger.
Gängige (gerichtliche) Regelung ab ca. 4-5 Jahren:
Alle zwei Wochen ein Wochenende, Ferien hälftig, evtl. noch ein zus. (Nachmit-)Tag während der Woche.
Soviel zur Theorie, nun zu Deinem Umgang. Unter den geschilderten Gesichtspunkten gibt es eigentlich nur einen Weg:
1. Versuch eine friedlichen und einvernehmlichen Umgangsregelung mit KM. Wenn das nicht funzt:
2. Versuch einer Mediation beim JA oder andere caritative Einrichtung. Wenn das ebenfalls fehlschlägt:
3. Umgangsklage
Das ist das Standardprocedere, wenn Du nicht irgendeine "amtliche" Stelle vergraulen willst, solltest Du die Reihenfolge abarbeiten, selbst mit dem Wissen, Du wirst wahrscheinlich mit 1. und 2. zu keinem Ziel kommen...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi Marco,
vielen Dank für Deine Erläuterungen. Einige Punkte hatte ich in ähnlicher Form hier bereits gefunden - nur leider passen die bei mir (noch) nicht.
Wie gesagt, es geht um einen Einjährigen.
Ich gebe zu, dass ich mit meiner Trennung "früh dran" bin, aber vielleicht bin ich da ja doch nicht ganz allein. Regelungen für Kinder mit 4 Jahren liegen aber doch noch recht weit in der Zukunft für mich.
Danke trotzdem,
Murgul
Hallo Murgul
vielen Dank für Deine Erläuterungen. Einige Punkte hatte ich in ähnlicher Form hier bereits gefunden - nur leider passen die bei mir (noch) nicht.
Doch, die passen. Der Ablauf ist immer der Gleiche, dass hat mit dem Alter des Kindes nichts zu tun.
Gespräch mit KM, kein Ergebnis dann,
Gespräch mit JA, KM und dir ( oder bei einer anderen karitativen Einrichtung ), kein Ergebnis dann,
Klage auf Umgang.
Wie gesagt, dass Alter des Kindes ist hierbei irrelevant.
==> Was kann ich tun, ohne die Sache komplett eskalieren zu lassen? ... Ich habe mir bisher den Anwalt aus genau diesem Grund gespart, und würde dies auch gerne so beibehalten.
Die " Sache " ist schon eskaliert. Oder wie nennst du das:
Übernachtung bei mir? Ausgeschlossen!
Besuch von morgens bis abends? Ausgeschlossen!
Besuch auch mal an einem Sonntag (und nicht nur samstags)? Ausgeschlossen!
Besuch mehrmals die Woche? Ausgeschlossen!
Der letzte Punkt ist hierbei am interessantesten, den gerade bei jungen Kindern ist die Regel:
Häufig aber kurz.
Das ganze ist nicht eskaliert, bei dir brennt die Hütte !
Ich möchte dir nahelegen, wenn die Vermittlungsgespräche scheitern sollten, dir einen fähigen Familienanwalt zu nehmen. Je nach Einkommen, über PKH.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Habe einen ähnlichen Fall! Mein Sohn ist 1,5 Jahre alt und wenn man es zusammenrechnet habe ich ihn bisher einen halben Tag gesehen! Waren auch nicht verheiratet und das SR liegt bei der KM und wird gleichzeitig von ihr ausgenutzt.
- Hatten Umgangskontakte über das JA - hat sie irgendwann abgebrochen.
- Vor Gericht eine Umgangsvereinbarung mit dem JA vereinbart - nimmt sie auch nicht mehr dran teil.
- Nach einem Monat Umgangsboykott sollte dann am 17.04. ein Elterngespräch stattfinden - sie sagte es am gleichen Morgen ab, weil sie ja im Krankenhaus liegen würde! Später fuhr sie dann mehrmals an mir vorbei. Neuer Termin soll am 07. Mai stattfinden
- Achso... und auch so lässt sie mich nicht dran teilnehmen... Anrufe geht sie nicht dran und SMS bezüglich des Wohlergehens unseres Sohnes bleiben unbeantwortet
:thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: Das sind die Mütter von Heute! :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:
Salut tobilicious,
wann hattest Du Umgangsklage eingereicht?
Grüße Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo tobilicious
Sieh dir mal Forenregel 5 an. Eröffne einen eigenen Thread, dann kann man geziehlt darauf eingehen ( Wenn eine Fragestellung erkennbar ist ).
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Sorry, "mein Thread" ist hier... http://www.vatersein.de/Forum-topic-11849-start-msg122943.html#msg122943 erreichbar!
War gestern wohl sehr enttäuscht und dann sah ich noch ein ähnliches Schicksal! ;(