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umgangsrecht mit 3 jährigem sohn

 
(@giuseppe)
Schon was gesagt Registriert

hallo ,

ich bin neu hier und wollte mich kurz vorstellen. ich bin 34 jahre alt lebe von meiner ex-frau getrennt und wir haben einen 3 jährigen sohn.
ich habe einen RA und habe trotzdem ein paar fragen die ich hier gerne stellen möchte.
mein problem besteht darin das ich meinen sohn nicht über das wochenende haben darf.
die begründung meiner ex bezieht sich darauf das ich kein eigenes zimmer für meinen jungen habe und er damit keine rückzugsmöglichkeit hat.
was meiner ansicht nach absoluter quatsch ist denn er würde nur 4 nächte im monat bei mir und meiner lg übernachten.
und genau da liegt der knackpunkt,sie möchte nicht das mein kleiner kontakt zu meiner neuen lg hat.
ich darf ihn nur mittwochs und freitags haben er muss jeweils um 19.00 wieder zu hause sein.
das problem ist das ich berufstätig bin und ihn somit erst um 15.30 holen kann.
was mir zu wenig ist denn es sind vielleicht 8 stunden in der woche wo ich den kleinen habe.
mein RA hat schon briefe geschrieben und auch schon das JA eingeschaltet aber es kommt keine reaktion weder von meiner ex noch vom JA.
meine fragen sind wie folgt:
1. kommt sie damit durch das der kleine kein eigenes zimmer hat?
2. da sich das JA noch nicht bei mir gemeldet hat, sollte ich dann  den ersten schritt tun und zum amt gehen und vorsprechen?
3. was kann ich tun um das alles ein wenig zu beschleunigen ohne das es auf dem rücken von meinem kleinen ausgetragen wird?

ich habe noch ca.1000 fragen aber ich hoffe ihr könnt mir ersteinmal mit den dreien helfen.

ich danke im vorraus und entschuldige mich für den langen thread

mfg
giuseppe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2009 21:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Giuseppe,

das ist ein Standardfall und relativ leicht zu beantworten und zu lösen:

Das Standardvorgehen ist der Umgangsdreisprung:

1. Persönliches Gespräch mit KM (nicht über RA) nehme ich mal als erfolgt an.
2. Bitte um Vermittlung beim JA (Auch nicht über RA)
3. Umgangsklage (mit RA)

Du solltest das Gespräch beim JA zunächst alleine suchen um die da vorzustellen und dich als vernünftigen, umsichtigen Vater zu präsentieren, der ausschließlich am Wohl des Kindes interessiert ist.

Die JAs tragen ihren schlechten Ruf als Müttergenesungsamt zwar nicht ganz zu unrecht, dennoch gibt es da auch durchaus engagierte, nicht (so) parteiische Mitarbeiter.

Gehe dahin, plaudere mit denen, schildere dein Anliegen und streite nicht mit denen. Es lohnt sich nicht.
Bitte sie ein gemeinsames Gespräch zu moderieren.
Oft hilft das schon, denn diese Art des Standardumgangs wird auch von den JAs selten behindert.

Wenn das auch nichts bringt, Umgangsklage einreichen.
Ist auch weder schlimm noch teuer.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2009 21:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Guiseppe,

in Ergänzung zu beppo's Informationen noch ein bisschen "Zusatzmunition":

1. ein 3-Jähriger will und muss sich während der knappen Umgangszeiten nicht hinter eine geschlossene Tür "zurückziehen", sondern von Dir betreut und sinnvoll beschäftigt werden.
2. Ob und wer während der Umgangszeiten noch in Deiner Wohnung anwesend ist, hat Deine Ex nichts anzugehen; auch nicht, wenn es sich um Deine neue LG handelt. Oder hast Du die Möglichkeit, darüber mitzubestimmen, wer sich im Haushalt Deiner Ex aufhält oder dort übernachtet? Nach ihrer Logik dürftest Du das bei gemeinsamem Sorgerecht (und das habt Ihr!) dann nämlich genauso tun.

Ansonsten gilt in solchen Fällen: Es passiert vor allem das, was Du widerstandslos passieren lässt. Also stell Dich im Interesse von Sohnemann auf die Hinterbeine und sage "Stopp!" Sie hat keinen Alleinbesitz an EUREM Kind und Du bist kein Bittsteller. Sie weiss das möglicherweise nur noch nicht...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2009 22:04
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich gebe euch grundsätzlich recht, dass eine KM sich nicht in die gestaltung der Umgänge einmischen soll, allerdings würde ich es als Mutter begrüßen, wenn der vater für den Sohn eine kleine Spielecke, ein eigenes Fach für Sachen usw. einrichtet und auch ein eigenes Bett bereit hat (kann ja eine Luftmatratze sein..kommt eben auf die Wohnverhältnisse an).  Einfach damit er dort auch ein Stück "zuhause" hat, was kindgerecht ist.
Rückzugsmöglichkeit für 3-jährigen ist ja auch Quatsch,der fühlt sich dann eher abgeschoben...aber zum Schlafen (auch Mittags?) braucht er eben Ruhe.

@guiseppe, eigenes Zimmer muss nicht sein, aber wenn du zum JA gehst, schadet es nicht deine Wohnverhältnisse zu schildern, und wie du dort kindgerecht für deinen Sohn gesorgt hast. zB dass du eine Spielecke (Spielkiste) hast, ein von ihm gemaltes Bild aufhängst, Fotos... usw. Und wie du die Schlafsituation regeln wirst. Ich denke daran sehen die dass du dich verantwortungsvoll kümmerst, und das macht einen guten Eindruck.

Ansonsten lass dir nichts vorschreiben, den Kontakt zur neuen LG muss die KM eben akzeptieren.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2009 22:16
(@giuseppe)
Schon was gesagt Registriert

erstmal ein dickes dankeschön an alle baut mich irgendwie ein bisschen auf.
zu unseren wohnverhältnissen wir haben eine  saubere 2 zimmerwohnung mit spielsachen jeder menge fotos und um das bett müsste er sich auch keine gedanken machen ich habe auch schon eins ausgesucht und besorgt ist es in 10 minuten das aufbauen wird wohl länger dauern  :).
mich ärgert es einfach nur das meine ex meint bestimmen zu müßen wann ich UNSEREN sohn haben darf.

ich werde mich morgen zum jugendamt aufmachen und das beste hoffen.

vlg
giuseppe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2009 22:37
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Tagchen,
hab es auch so ähnlich hinter mir. Allerdings hatte ich einen betreuten Umgang, der einfach mal nach dem Umgang mitgekommen ist und sich die Wohnung angeschaut hatte.
Ich denke mal das das JA jemanden hat der einfach mal zu Besuch kommen würde um sich ein Bild zu machen.
MfG Dibaa


AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2009 23:51
(@part-time-pappa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Giuseppe,

ich denke mal, der unkomplizierte Umgang mit deinem Kind ist zu einem großen Teil abhängig von deinem Verhältnis zur Mutter. Es macht Sinn, sich mit ihr über die wahre Ursache der Blockadehaltung zu unterhalten. Das eigene Zimmer für das Kind ist aus meiner Sicht nur vorgeschoben weil sie nicht will bzw. Angst hat, deine Lg könnte zum Kind eine gute/enge Beziehung aufbauen und am Ende gar die Mutter ersetzen. Ich kenne die Umstände eurer Trennung nicht aber dort ist evtl. der Grund für ihr Verhalten zu suchen. Vielleicht will sie sich auf diese Weise nun "rächen" weil sie verletzt ist?
Jugendamt, RA usw. wäre alles nicht notwendig wenn ihr als Eltern eine gemeinsame Verantwortung für das Kind übernehmen würdet anstatt über den Rechtsweg zu streiten. Versuche mit ihr zu reden, das ist immer der beste Weg denn es geht um etwas "Gemeinsames" von euch beiden.

Grüße PTP


AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2009 13:41
(@darian)
Zeigt sich öfters Registriert

...........nach Info meiner Anwältin muss das Kind nur eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit haben, wenn es über Nacht bleiben darf.

Ein eigenes Zimmer  für ein paar Stunden ist da sicher Quatsch.
Herr wirf Hirn vom Himmel!! unglaublich was manche Menschen für einen Unsinn von sich geben.
Hätte von meiner Ex sein können.

Meine Tochter ist 13 und die Pennt in meinem Bett wenn Sie hier ist und ich auf dem Sofa und gut ist.
Für seine Kinder zu Besuch hat man doch auch gern einen verspannten Nacken.

Gruss Dieter


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 23:07