Umgangsrecht mal an...
 
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Umgangsrecht mal anders rum

 
(@sabrina741)
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Hallo

Ich habe da mal eine Frage, gibt es den die Möglichkeit das ich als Mutter Besuchsrecht bei dem Vater meiner Kinder beantrage?
Ich mein die Kinder leben in meinem Haushalt, doch der Vater zeigt keinerlei Interesse an den dreien und ich habe mir gedach es gibt ja die Möglichkeit das der Vater Besuchsrecht beantragt geht das den auch das ich Besuchrecht beantrage das er z.B einmal in der Woche kommen muss???
Umgekehrt geht das ja auch, selbst wenn ich nicht wolle?!?!(die Kinder wollen unbeding ihren Vater sehen!!!)
Dann wollte ich mal fragen, die Oma der Kinder weiß nichts von dessen existenz, gibt es den auch dort eine möglichkeit, die drei haben doch ein Recht darauf zu wissen wer ihre Oma ist!?!

Jetzt kommt mir grad das einige die das hier lesen meinen können, ich sei noch verliebt in den Vater meiner Kinder, dem ist nihct so ich lebe in einer glücklichen Ehe.  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2006 01:54
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn ich mir deine anderen zwei Post durchlese, kann ich verstehen, warum du in der Situation bist.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2006 10:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen sabrina,

wie wärs denn mal mit ein paar mehr Infos?

Grundsätzlich hat der KV die Pflicht und das Recht zum Umgang und Kinder das REcht dazu. Umsetzbar ist es abre bei einem unwilligen Vater so gut wie gar nicht. Du kannst ihn vor Gericht zerren, ein Urteil erwirken und dann? Du kannst ihn kaum mit Handschellen "vorführen" lassen.

Was die Großmutter angeht: Es gibt tausende von Kindern, die ihre Großeltern nicht kennen, bzw. wo Großeltern nicht wissen ,das sie Enkelkinder haben. Ich würde daran auch nicht rühren, das ist nicht deine Aufgabe und kann böse nach hinten losgehen.

Nur eines ist mir absolut unklar: Du hast drei Kinder mit diesem Mann, warum weiß die Mutter von ihm denn nichts? Schließlich müßt ihr ja ne ganze Weile zusammengewesen sein. Wie alt sind deine Kinder? Und wie lsnge bist du schon mit deinem neuen Mann verheiratet und woher kommt der Wunsch der Kidner ihren leiblochen Vater zu sehen? Wie war es früher? Kennen sie ihn, haben sie mit ihm zusammengelebt oder wissen sie nur aus deinen Erzählungen von ihm?

Gruß Tina

P.S.: Du wirst kein Urteil bekommen ,das ihn verpflichtet, das er einmal die WOche zu dir/euch kommen muß. Es wird so lauten das die Kidner ein REcht auf Umgang mit dem Vater haben, den er zu bstimmten Zeiten wahrnehmen kann und zwar völlig frei und ohne Vorgaben von dir, wo und wie er stattzufinden hat. Allenfalls wird anfangs ein BU eingesetzt, damit sich Kidner und Vater aneinander gewöhnen können. Aber mach die klar, das du auf die Ausgestaltung des Umgangs keinen Einfluß nehmen solltest (ich würde mich z.B. weigern, als Ex den Ehehaushalt meiner Ex zu betreten und dort meine Kidner zu sehen. Ich würde darauf bestehen sie abzuholen und zu mir zu nehmen oder etwas mit ihnen zu unternehmen)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2006 11:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich mir deine anderen zwei Post durchlese, kann ich verstehen, warum du in der Situation bist.

*unterschreib* Mehr dazu von mir erst einmal nicht.  😡

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2006 12:36
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sabrina,

ich schließe mich meinen Vorpostern an und ergänze:

Ich mein die Kinder leben in meinem Haushalt, doch der Vater zeigt keinerlei Interesse an den dreien und ich habe mir gedach es gibt ja die Möglichkeit das der Vater Besuchsrecht beantragt geht das den auch das ich Besuchrecht beantrage das er z.B einmal in der Woche kommen muss???

Der Vater kann nicht dazu "verdonnert" werden, dich einmal die Woche zu besuchen, wenn er das nicht will. Möglich wäre eine Verpflichtung zum Umgang mit den Kindern, dazu darf er die Kinder aber in aller Regel mitnehmen und muss nicht unter deiner Aufsicht verbleiben.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2006 12:48
(@sabrina741)
Schon was gesagt Registriert

Ersteinmal, ich will nihct das der vater mich besucht sondern die kinder!!!!

zu meiner anderen post, es ist meine meinung und die wird auch bleiben!

Meine kinder sind 11,8 und 5 Jahre, wir hatten eine beziehung bis vor 2 Jahren dann ging es meinerseits auseinander und seitdem lebe ich in einer neuen Partnerschaft und dieser partner liebt die drei als wären es seine eigenen.
Der leibliche vater hat mittlerweile auch eine neue partnerin und auch ein kleines kind (6mon.) bis vor einem dreiviertel Jahr war auch noch alles ok, er durfte die kinder auch mitnehmen am wochenende auch mal eines oder zwei, es war nie ein thema er konnte sie immer haben wann er wollte, klare absprachen,ich würde nie einen keil zwischen die stellen oder schlecht über den vater in gegenwart der kinder sprechen,egal was für ein "depp" er ist.
Ich habe die erfahrung bei meiner großen Tochter gemacht und schlöecht über den kindvater gesprochen und die auswirkungen kennengelernt und daraus gelernt aber diese erfahrung muss jeder selbst machen, deswegen auch meine andere post!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2006 14:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bleibt immer noch die Frage, warum sich die Situation vor einm 3/4 jahr geändert hat, wenn es vorher klappte?

Und was die Oma angeht. Wenn sie 11 Jahre nichts von der Existenz der Enkel wußte, dann solltest du daran auch nicht rühren. Du hast es ja genausolange akzeptiert (da du ja bis vor 2 jahren mit ihm zusmmenwarst, das wären dann ja mindestens 19 Jahre in denen es dir wohl egal war, ob Oma was weiß oder nicht). Ich glaube da würdest du dir Probleme schaffen ,die du wahrscheinlich gar nicht heben willst)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2006 16:11
(@sabrina741)
Schon was gesagt Registriert

HALLO

19 jahre???
ich weiß nicht was anders war er kam er ging dann eines tages kam er trotz absprache nihct mehr, er hat eder abgesagt noch sonst etwas auch die anrufe nich angenommen?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2006 16:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

sorry sabrina, da hatte ich mich verschrieben.

Dann versuchg doch mal zu klreäen, warum es so ist. vielleicht kann ein gemeinsamer freund vermitteln oder das JA oder eine andere caritatvie Einrichtung. Irgendeinen Grund muß es ja geben. Bevor der nicht geklärt ist, machen IMOandere Schritte eigentlich wenig Sinn.

Nur das mit der Oma versteh ich immer nicht nicht

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2006 16:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

zu meiner anderen post, es ist meine meinung und die wird auch bleiben!

Eine falsche Einstellung ist eine falsche Einstellung, auch wenn sie sich manifestiert hat und derjenige der Meinung ist, die Meinung sei richtig.

er durfte die kinder auch mitnehmen

"...er durfte..." - wie nett, dass du das erlaubt hast.

am wochenende auch mal eines oder zwei

Aha! Soso. Damit eines immer bei der Mutti ist, quasi als Pfand, damit die anderen zurückkommen? Zur Beruhigung, damit Mutti nicht alleine ist?

, es war nie ein thema er konnte sie immer haben wann er wollte, klare absprachen,ich würde nie einen keil zwischen die stellen oder schlecht über den vater in gegenwart der kinder sprechen,egal was für ein "depp" er ist.

Dein Denken indes überträgt sich auf die Kinder.

Ich habe die erfahrung bei meiner großen Tochter gemacht und schlöecht über den kindvater gesprochen und die auswirkungen kennengelernt und daraus gelernt...

Also gibt es noch ein 4. Kind? Dieses müsste also mind. 12 sein. Laut Profil bist du 26. Wenn ich jetzt 26 minus 12 rechne, komme ich auf 14.Und dieses Kind hast du manipuliert und kennen gelern, was eine offene Manipulation für das Kind zur Folge hat. Nun denn, du bist ja lernfähig. Nun manipulierst du unterschwellig, subtil.

...deswegen auch meine andere post!

Du findest also deine Beiträge in den beiden anderen Topics völlig ok? Achja, deine Mami arbeitet für das Frauenministerium.

Ich glaube, heute ist wieder einer dieser Troll-Tage.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2006 18:13




(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich glaube, heute ist wieder einer dieser Troll-Tage.

Genau das dachte ich heute morgen auch irgendwie.  :phantom:

Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2006 18:46