Umgangsrecht - KM u...
 
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Umgangsrecht - KM unbekannt verzogen

 
(@pmartin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Ich habe mehrere Fragen. Aber erst mal eine!

Meine Ex ist mit unserem gemeinsamen Sohn umgezogen. Meine Frage: Kann sie die neue Adresse für sich behalten ohne mir zu sagen wo jetzt unser sohn lebt?

Ich habe noch nicht mal die Gelegenheit ihn zu besuchen, geschweige mit ihm zu telefonieren.
Was habe ich eigentlich für Rechte, außer monatlich Unterhalt zu zahlen?

Ich möchte mich in Voraus bei euch bedanken.

Mit lieben Grüßen
Martin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2007 16:04
(@andreadd)
Registriert

Hallo Martin,

das Umgangsrecht steht dir auf jeden Fall zu, denn das ist ein Recht des Kindes. Schau dir dazu mal § 1684 BGB an.
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Wart ihr verheiratet?

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2007 16:18
(@PhoeniX)

Moin Martin

Die große Frage bei dir ist, ob ihr gemeinsames Sorgerecht habt oder nicht.

Aber eigentlich ist das auch egal, weil im Familienrecht oft Unrecht zu Recht wird.

Ein Umgangsrecht steht dir auf jeden Fall zu, sollte die KM es dir verwehren, bleibt dir nix anderes übrig als beim AG einen Antrag auf persönlichen Umgang zu stellen.

Sollte GSR bestehen, muß die KM dich eigentlich bezüglich des Umzuges um erlaubnis fragen, aber die Erfahrung zeigt, das das gern übersehen wird. Auskunft steht dir dann auf jeden Fall zu.

Ohne Sorgerecht erfährst du nix und die KM kann einen neutralen Übergabeort festlegen (Spielplatz hinter Aldi).

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2007 16:35
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Ich habe mehrere Fragen. Aber erst mal eine!

Meine Ex ist mit unserem gemeinsamen Sohn umgezogen. Meine Frage: Kann sie die neue Adresse für sich behalten ohne mir zu sagen wo jetzt unser sohn lebt?

Ich habe noch nicht mal die Gelegenheit ihn zu besuchen, geschweige mit ihm zu telefonieren.
Was habe ich eigentlich für Rechte, außer monatlich Unterhalt zu zahlen?

Ich möchte mich in Voraus bei euch bedanken.

Mit lieben Grüßen
Martin

Das die Frau ohne weiteres umziehen kann ist klar, wenn auch nicht okay. Wenn Du den neuen Wohnort wissen willst gehst, oder besser lässt Jemanden zum Einwohnermeldeamt bei Deinem Wohnsitz gehen und lässt hinterfragen wo die Und genau DIE Person jetzt lebt denn es handelt sich um eine alte Klassenkameradín die zwecks Klassentreffen kontaktiert werden soll. Hat vor 10 Jahren etwa 10DM gekostet, geht allerdings nach Kenntnis heute noch.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2007 17:07
(@pmartin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr,

erstmal Dank für eure raschen Antworten.

Nein wir waren nicht verheiratet und haben auch kein gemeinsames Sorgerecht. Sie hatte schon einmal eine Erziehungshilfe, aber die kann oder will mir auch nicht helfen.

Sollte ich zum Rechtsanwalt gehen?

Liebe Grüße
Martin

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Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 14:49
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Martin!

Kann sie die neue Adresse für sich behalten ohne mir zu sagen wo jetzt unser sohn lebt?

Ja, kann sie. Indem sie eine Auskunftsperre beim EM-Amt einlegt unter dem Vorwand Du seist ein Gewalttäter.

Sollte ich zum Rechtsanwalt gehen?

Aber schleunigst!!! Ein Umgang steht Dir zu und den wirst Du zu 99% auch bekommen. Jedoch muss das für Dich ein RA beim Gericht erstreiten. Anders geht es nicht.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 22:41
(@pmartin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Vielen dank das ihr mir geschrieben habt.
Das ist ein gutes gefühl mit leuten zu sprechen die leider das selbe dürch machen wie Ich.
Es wurde gefragt ob wir ferheiratet waren ,Nein waren wir nicht.
Mir fählt es sehr schwär mein sohn nicht in die arme zu nehemen oder mit ihn zu sprechen.
Ich weiß ganzgenau was meine EX machen würd wenn Ich anrufe,Sie würd mit pissieger stimme fragen
was Ich will.Nartühlich mit mein sohn sprechen.Und meine Frage soll Ich es trotz dem es versuchen?.
Ich muss dazu sagen das ich auch vielle fehler gemacht habe,die ich nicht rückgängig machen kann.
Muss der kleine jetzt dafür bezahlen das Ich mich nicht unterkondrolle hatte.
Ich habe große angst um mein sohn,das er mich eines tages garnicht wieder erkänd.
Oder das Sie einen genlernt der mein sohn weh tut.oder Sie das muss nicht sein. Ich werde mich weiter ändern und meine arbeit die Ich sehr gerne mache dürchzusiehen.
Vielen lieben dank an euch alle
es grüßt euch Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2007 01:18
(@PhoeniX)

Moin

Ich muss dazu sagen das ich auch vielle fehler gemacht habe,die ich nicht rückgängig machen kann.
Muss der kleine jetzt dafür bezahlen das Ich mich nicht unterkondrolle hatte.

Vorbereitend: Wenn es der Fehler ist, an den ich gerade denke (  :boxer: ) kann die KM (Kindesmutter) BU (betreuten Umgang) beantragen.

Oder das Sie einen genlernt der mein sohn weh tut.oder Sie das muss nicht sein.

  :question: Wie kommst du denn auf so was?? Viele Menschen können sich unter Kontrolle halten und nicht jeder Stiefelternteil ist so Böse wie in den meißten Märchen beschrieben.
Und wieso sollte Sie (KM) dem kleinen jetzt weh tun?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2007 01:38
(@pmartin)
Schon was gesagt Registriert

Ich wäre mit betreuten Umgang ja schon zufrieden. Aber ich habe keine Adresse....nix. Nur Ihre Handynummer. Und da geht sie nicht dran und wenn sie dran geht wird sie mir pampige Antworten geben. Dass sie dem Jungen was antut, davor habe ich keine Angst. Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Aber der fragwürdige Umgang, den sie hat, macht mir Angst. Und nicht nur das der Umgang fragwürdig ist, sondern auch ständig wechselt.

Ich denke ich werde zu einem Anwalt gehen müssen, so wie ihr es mir hier auch geraten habt. Mal sehen, was ich für Rechte habe.

Ich weiß wie sie lebt. Und von daher wäre es mir Recht wenn ich es nur erreichen würde, dass sie eine Erziehungshilfe hat. Und ich von da die Bestätigung bekäme, wie es dem Kleinen geht. Sie hatte in der Vergangenheit schon eine Erziehungshilfe. Vielleicht komme ich auf diesem Wege weiter. Kennt ihr da ein paar Wege?????

Liebe Grüße
Martin

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Themenstarter Geschrieben : 15.04.2007 20:35
(@taccina)
Registriert

Hallo,

wenn Du irgendetwas hast, das beweist das Du der Vater des Kindes bist, kannst Du auch zum Einwohnermeldeamt Deiner Stadt gehen und dort versuchen die Adresse raus zu bekommen.
Du hast ja schließlich das Recht darauf zu wissen wo Dein Kind lebt.

Das was XE mit der Auskunftsperre geschrieben hat, das ist zwar richtig, muss sie aber nicht unbedingt gmacht haben.
Von daher ist dies auch ein Versuch Wert.

Was es Dir allerdings bringt, wenn Du schon selber sagst, das sie beim Anruf schon auflegen oder meckern würde, das steht auf einem anderen Baltt. Wen Du da vor der Türe stehen würdest, dann würde sie die Türe zu klatschen und dann wärst Du auch nicht weiter.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2007 21:34




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich denke ich werde zu einem Anwalt gehen müssen, so wie ihr es mir hier auch geraten habt. Mal sehen, was ich für Rechte habe.

Hmmmmm... Diese Erkenntnis hattest du schon vor 14 Tagen. Was hat dich bislang gehindert, einen RA aufzusuchen?

Kennt ihr da ein paar Wege????

Für was? Hast du ernsthafte Sorge um dein Kind? Gibt es Gründe, die an der Erziehungsfähigkeit der KM zweifeln lassen?

Sie zu, dass du den Umgang hinbekommst und dadurch Einblick in das Leben deines Kindes bekommst.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2007 21:49