Muß getrennt lebend...
 
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Muß getrennt lebende Ehefrau Kontakt der Tochter zur neuen Partnerin akzeptieren

 
(@andi0123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich versuchs kurz zu erläutern:
Ich habe mich im letzten Jahr von meiner Frau getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter (bald 2 Jahre). Ich habe ein eigenes Haus und dort lebt auch nun meine neue Lebensgefährtin, die der Auslöser der Trennung, aber nicht der Hauptgrund, war. Sie spielt sozusagen eine besondere Rolle, die in den Augen meiner Frau für die Trennung verantwortlich ist. Der sprichwörtliche Haß und die Abneigung meiner Frau ihr gegenüber ist deutlich vorhanden.

Ich habe meine Tochter alle 14 Tage. Meine Frau verkraftet kaum, daß an diesen Wochenenden meine neue Partnerin, in dieser Zeit Kontakt zu meiner Tochter hat.

Wie sieht hier die Rechtslage aus ? Sie will prüfen lassen, ob vor dem besonderen Hintergrund und der Vorgeschichte sie verbieten lassen kann, daß meine Partnerin Kontakt zu meiner Tochter haben darf. Meiner Ansicht nach müssen beide Partner akzeptieren, wenn der jeweils andere eine neue Beziehung hat und somit das Kind Umgang zu dem neuen Partner hat. Oder ?

Danke für eine Antwort !


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2007 10:37
(@papi74)
Registriert

Hallo,

was und wie  und mit wem du den Umgang mit Deinem Kind gestalltest liegt ganz in Deinem Ermessen.

Rechtlich hat die KM keine Möglichkeit den Umgang mit Deiner LG zu verbieten...rechtlich.

Was passieren könnte, dass die KM den Umgang vereitelt.

mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2007 10:42
(@andi0123)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Deine Info...

Was meinst Du genau mit "vereiteln" ?

Daß Sie Streß macht, es versucht zu verhindern, daß Kind nicht hergibt, vorbei kommt, etc...?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2007 10:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Daß Sie Streß macht, es versucht zu verhindern, daß Kind nicht hergibt, vorbei kommt, etc...?

Ja, das wäre eine Spielart, um den eigenen Willen über das Kind durchzudrücken.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2007 11:13
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

wie hier auf vs schon tausendmal beschrieben, wird die KM ihren Haß, mit hoher Wahrscheinlichkeit über das Kind austragen.
fragt die KM die Kleine immer aus ? ...oder sieht die KM deine LG, wenn ihr die Kleine abholt.
Aus Vorsicht würde ich das einfach unterlassen, und meine LG, gegenüber der KM, gar nicht erwähnen.
Das ist das einzige was du tun kannst.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2007 12:09
(@andi0123)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Antworten..

Die "Spielarten" sind mir bereits bekannt und werden von der KM angewandt.

Mir ging es in der Fragestellung einzig um die rechtliche Bewertung, weil sie vom Jugendamt und einem Anwalt sprach, den sie einschalten will, ob sie den Umgang untersagen kann.

Das taktische Vorgehen habe ich mittlerweile gelernt, das Leben ist hier der beste Lehrmeister.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2007 12:13
(@papi74)
Registriert

Hallo,

rechtlich kann die KM den Umgang nicht vorschreiben...

Die Realität kann anders aussehen.

mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2007 12:48
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,
einem kursteilnehmer von mir wurde durch das zuständige amtsgericht gezwungen, den kontakt ( umgangswochenende ) für ein halbes jahr ohne die neue lebensgefährtin durchzuführen.

dies wurde mit dem sogenannten wohlergehen des kindes beschlossen.

deine EX hat die trennung nicht verkraftet, dies ist der alleinige grund.

vorschlag für ein verfahren, beratungsgespräche bei einem mediatoren

carsten


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2007 15:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andi0123,

wie meine Vorschreiber schon sagten: Wie und mit wem Du die Umgangszeiten gestaltest und was Ihr in dieser Zeit tut, ist ausschliesslich Deine Angelegenheit. Selbst wenn Deine LG der Trennungsgrund war: Die Zeiten, als Ehebrecher gesteinigt wurden, sind endgültig vorbei; es gibt auch keinen entsprechenden Straftatbestand. Und vor allem: Das ist alles Vergangenheit; jetzt geht es aber nur noch um die Zukunft.

Deine Ex mag verletzt sein, aber damit muss sie allein klarkommen. Das Ganze hat allerdings nicht nur eine rechtliche, sondern (auch weiterhin)= eine zwischenmenschliche Komponente: Jedes Zugeständnis, das Du ihr gegenüber jetzt machst, wird Dich hinterher doppelt und dreifach kalt erwischen.. Du kannst sie bei Gelegenheit ja einmal freundlich fragen, welche Möglichkeiten der Einflussnahme sie Dir einräumt, zu welchen Leuten sie mit Eurem Sohn geht oder wer sie besuchen kommt, wenn Sohnemann bei ihr ist. Die vorhersehbare Antwort wird lauten "Keine natürlich!"

Mach ihr - ebenfalls freundlich - klar, dass der Umgang ein Recht Eures Kindes ist, das sie zu respektieren und zu fördern und in keinem Fall für sachfremde Zwecke zu missbrauchen hat. Und lass keinen Zweifel daran, dass dieses Recht entweder einvernehmlcih zwischen Euch als Eltern gestaltet wird oder eben mit gerichtlicher Hilfe, falls sie den Umgang boykottiert oder an bestimmte Bedingungen knüpft. Wenn hier Klarheit herrscht, ist vieles leichter. Wenn sie dagegen glaubt, sie könne Dich über Dein schlechtes Gewissen zu irgendwas erpressen, wirst Du die nächsten Jahre nicht viel Spass haben.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2007 18:43