Hallo zusammen,
ich bin seit Juni getrennt, hab ne kleine Wohnung 29 qm, und habe die Kinder aktuell alle 2 WE und Montags.
Und bis Ende des Jahres auch jeden 2. Donnerstag.
Die KM war nun beim JA und dann bei einem beauftragten Verein, dessen Mitarbeiterin schon ein Gespräch mit ihr hatte.
Ich bin auch nun zu einem pers. Gespräch eingeladen worden und dann gibts einen Termin zusammen.
Meine Frau möchte dass ich die Kinder zu dem Montag noch jeden Donnerstag nehme, was ich aber jobtechnisch nicht kann.
- Kann das das JA beschliessen? Hat die KM ein Recht darauf?
- Als Alternative könnt ich mir sogar vorstellen, dass ich die Kinder nehme und im EFH wohnen bleibe bei entsprechenden Unterhalt (EK meiner Frau bei Voll ca 90 TEUR) meines bei ca 36 TEUR
- Was sollte ich beim Termin beachten? (ruhig bleiben, nur Kindeswohl im Auge, ...)
Vielen Dank für Eure Antworten
Th
Hi Thorsten!
Du bist ja ein echter Glückspilz mit dieser Umgangsregelung und einer solchen Exe..... :thumbup:
Du schreibst:
Meine Frau möchte dass ich die Kinder zu dem Montag noch jeden Donnerstag nehme, was ich aber jobtechnisch nicht kann.
und
Und bis Ende des Jahres auch jeden 2. Donnerstag.
Deine Exe will also zusätzlich zur bestehenden Reglung noch monatlich 2 Donnerstage an Dich abtreten. Hab ich das richtig verstanden?
- Kann das das JA beschliessen?
Das JA kann gar nix beschliessen. Die können nur beraten. Beschliessen kann einzig ein Gericht etwas, wenn jemand zuvor einen entsprechenden Antrag dort stellt.
Hat die KM ein Recht darauf?
Nein. Aber ich denke die Kids haben ein Recht darauf, dass Du versuchst das irgendwie möglich zu machen.
- Als Alternative könnt ich mir sogar vorstellen, dass ich die Kinder nehme und im EFH wohnen bleibe bei entsprechenden Unterhalt (EK meiner Frau bei Voll ca 90 TEUR) meines bei ca 36 TEUR
Du redest jetzt davon, dass die Kids ganz bei Dir wohnen könnten und Mama dann den Umgang wahr nimmt? Würde sie das denn mitmachen?
- Was sollte ich beim Termin beachten? (ruhig bleiben, nur Kindeswohl im Auge, ...)
Worum gehts denn bei dem Gespräch? Um die zusätzlichen Donnerstage oder noch etwas anderes?
Greetz,
Milan
Hallo Milan,
meine Frau geht es meines wissens um die Donnerstage.
In meinem Job arbeite ich abends, so dass max ein Abend drin ist. Finde ich auch gut.
Ich möchte mich entweder auf meinen Job konzentrieren (dann 2. WE und jeden Montag) oder auf die Kinder, dann
soll sie voll arbeiten und Unterhalt zahlen (fin besser) - will sie natürlich nicht.
Es geht auch darum dass ich es schlecht finde, das die KM meine Kinder, wenn sie bei mir sind, auf deren HAndy dauernd anruft. Wenn die Kinder wollen können sie ja die KM anrufen.
Und natürlich die Ferien... Weihnachtstage (heiligabend will die KM sie immer haben)
Also wenn wir keine Einigung erzielen, muss ich einen Antrag bei Gricht stellen?
Danke
Th
ps. Ja, mir gehts noch sehr gut im Vergleich zu vielen anderen hier - puh!
Hi,
Ich möchte mich entweder auf meinen Job konzentrieren (dann 2. WE und jeden Montag) oder auf die Kinder, dann
soll sie voll arbeiten und Unterhalt zahlen (fin besser) - will sie natürlich nicht.
sehe ich es richtig, das die KM arbeitet, aber eben nicht Vollzeit? Warum kannst du sie dann nicht ein wenig entlasten, wenn du für dich in Anspruch nimmst entweder Job und dann alle 14 Tage und den Montag oder die Kinder ganz, dann aber keine Arbeit und sie soll arbeiten und für euren Unterhalt sorgen?
Sie schafft es doch anscheinden auch Kinder und eine Tätigkeit (wenn auch nicht Vollzeit) unter einen Hut zu bringen. Evtl. wäre bei euch auch ein WM driņ, wenn ihr eure Arbeitszeiten so anpassen könnteţ das die Kinder jeweils eine Woche bei dir und eine bei ihr sind.
Es geht auch darum dass ich es schlecht finde, das die KM meine Kinder, wenn sie bei mir sind, auf deren HAndy dauernd anruft. Wenn die Kinder wollen können sie ja die KM anrufen.
Wie alt sind die Kinder und wie sehen sie das? Ich denke auch eure Kinder kennen den Ausknopf am Handy 😉
Und natürlich die Ferien... Weihnachtstage (heiligabend will die KM sie immer haben)
Wenn ihr euch da nicht einigt, hast du vor Gericht schlechte Karten. Denn die Gerichte urteilen meist, das der Hohe Feiertag bei dem Elternteil verbracht wird, bei dem sieden Lebensmittelpunkt haben.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen