Hi, bin sicher nich der erste der das Problem hat, aber hab jetzt keinen Thread gefunden.
Also, ich hab die Vaterschaft anerkannt, habe aber kein Sorgerecht.
Nun meine Frage: Kann ich wenn meine Tochter alt genug ist, sie auch mal ein Wochenende zu mir nehmen, auch wenn die Mutter dagegen ist, oder habe ich da keine Chance??
Das zweite: Inwie weit kann man hier eigentlich das Umgangsrecht der Großeltern in anspruch nehmen, zwischen meiner ex und eltern herrscht totaler hass, aber trotzdem wollen sie ja auch mal die kleine sehen
bei allem, will ich natürlich auch nicht auf teufel komm raus auf alle sachen bestehen und stur sein, ich will ja nur das beste für die kleine, aber irgendwo hab ich auch gewisse rechte als vater, die sie mir nicht einfach so nehmen kann, nur weil es zwischen uns absolut nicht mehr passt.
Danke schon mal im vorraus.
Servus razamanaz!
Erst mal willkommen im Forum, hier wirst Du geholfen :wink:!
Grundsätzlich hat eure Tochter und Du ein Recht auf regelmäßigen Umgang nach §1684 BGB, unabhängig davon, ob Du SR hast oder nicht. Du und KM habt die Pflicht, den Umgang zu ermöglichen
Dauer und Häufigkeit dess Umganges sind abhängig vom Alter des Kindes und oft vom Willen der Eltern.
Deine Eltern werde voraussichtlich im Rahmen Deines Umganges unter den gegebenen Umständen ihr Enkelkind sehen können.
Grüßung ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
In Ergänzung zu Marco:
Großeltern haben ein eigenes Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient!
Das ist niedriger aufgehängt, als dein Umgangsrecht, welches dir nur dann vorenthalten darf, wenn es dem Kindeswohl entgegen steht.
Der Unterschied ist klein aber fein.
Er spielt in der Praxis allerdings normalerweise keine Rolle, weil der Umgang mit den Großeltern i.d.R. vom Umgangselternteil während seines Umgangs auszuüben ist.
Nur wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht geht, würde ein Gericht über ein eigenständiges Umgangsrecht der Großeltern diskutieren.
Auf jeden Fall hat KM nicht das Recht, dir den Kontakt des Kindes mit Omma und Oppa zu verbieten.
Und darauf kommt es dir ja vermutlich an.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke euch Beiden für die schnelle Anwort. Das lässt mich ja dann doch etwas optimistischer sein.
LG razamanaz