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Umgangsrecht für 2jährigen Sohn

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes beräts Du Dich mit dem Anwalt und besprichst mit ihm das weitere Vorgehen.

So ein Übergabeprotokoll ist Mist. Es macht aber Sinn ein Übergabeheft zu haben, wo die wesentlichen Dinge drinstehen, z.B. Kind war in der Woche krank, Kind muss Medikamente nehmen, nachste Woche ist, soll/kann ich ..... ? Fuß tut weh. .....
Wenn die KM es will kann sie gern die Übergabedaten eintragen. Unterschreiben musst Du gar nichts.

Das hat den Vorteil, dass Du die Handlungshoheit behälst und auf den Wunsch der KM eingehst.

VG Susi

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Geschrieben : 31.01.2017 16:25
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin auf das morgige Gespräch beim Anwalt gespannt.

Habe auch gerade noch mal mit der Dame vom JuA telefoniert. Sie rät zu dem Kompromiss mit dem Protokoll, weil es um den Umgang mit meinem Sohn geht. Das hat vorallem Vorrang. Die Machtspielchen kann man dann bei dem gemeinsamen Gespräch beenden. Jetzt gilt es aber, dass unser Sohn wieder seinen Papa sieht. Notfalls ist für den Zeitraum halt ein Kompromiss meinerseits notwendig.
Das waren ihre Worte als Rat.

Grundsätzlich hat sie völlig Recht. Es geht um den Punkt, dass unser Sohn in der Zeit trotzdem seinen Papa sehen kann und mit mir Zeit verbringt. Klare Sache.
Ich trau nur der KM nicht. Entweder wird der Termin verschoben oder es gibt bei der Vermittlung nur böses Blut und man kommt nicht wirklich weiter.
Ich bin halt nicht gewillt 3 Wochen zu warten. Aber ohne Unterschrift bekomm ich ihn in der Zeit auch nicht.

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Themenstarter Geschrieben : 31.01.2017 19:39
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann wedele halt auch mit einem Umgangsprotokoll (was schreibt Dir dieses Protokoll denn eigentlich vor ?), wenn Du das Kind abholst. In dem Du Deine Vorgaben für den Zeitraum bis zum Gespräch darlegst. Umgangsprotokoll gegen Umgangsprotokoll ... Ansonsten verstehe ich nicht, warum es sich hier um einen Kompromiss handeln soll.
Die KM geht ja ihrerseits keinen Kompromiss ein.

Wenn sich in drei Wochen herausstellt, dass die KM nicht gewillt ist einem das Kindeswohl fördernden Umgang zuzustimmen und die Vermittlung (noch einmal mindestens vier Wochen) des Jugendamtes (Gespräche etc.) auch nichts bringt, dann sind zwei Monate vergangen. Da hättest Du mehr von einem Antrag beim Familiengericht.

Wie lange wartest Du nun schon auf einen normalen Umgang? Und die KM veranstaltet dieses Theater, weil Kind nicht um 15 Uhr sondern um 17 Uhr zurückgebracht wurde.

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Geschrieben : 31.01.2017 23:01
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

was schreibt Dir dieses Protokoll denn eigentlich vor ? ... Ansonsten verstehe ich nicht, warum es sich hier um einen Kompromiss handeln soll.
Die KM geht ja ihrerseits keinen Kompromiss ein.

Moin,
das frage ich mich auch: was steht da eigentlich genau drin? Stell das bitte hier mal ein.
Und aufgrund welcher konkretenSituation ("Kompromiss"?!) kam das zustande?

Ich sehe genau wie @Tsubame die Gefahr, dass Du (wieder) viel Zeit verlierst, ohne dass es zu eine angemessenen Umgang kommt...
Deine KM hält Dich hin!

In Umgangssachen gilt § 155 FamFG Vorrang- und Beschleunigungsgebot....da kommt es innerhalb von ca. 4 Wochen zur Verhandlung

Berichte mal, wenn Du beim Anwalt warst.

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Geschrieben : 01.02.2017 07:41
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

In dem Übergabeprotokoll stand eigentlich nur "Übergabeprotokoll für Kind XYZ" und dann eine Tabelle wo man das jeweiligen Datum eintragen konnte und meine Unterschrift. Mehr nicht.

War heute beim Anwalt. Ich soll ihm meine Umgangsvorstellungen inkl. Feiertage und Urlaub zusammen stellen und zudem noch eine grobe Übersicht was bis jetzt passiert ist (oder auch nicht).
Das soll die Argumentationsbasis sein, warum ich vor Gericht gehe.

Er wird dann einen Antrag auf Umgangserweiterung einreichen mit Beschleunigung. Beim Thema Übergabeprotokoll musste er lachen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2017 20:15
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Er wird dann einen Antrag auf Umgangserweiterung einreichen mit Beschleunigung. Beim Thema Übergabeprotokoll musste er lachen.

Dein Anwalt scheint zu wissen, was zu tun ist....  :thumbup:

Mach weiter so und lass Dich nicht beirren!
Bleib sachlich und eng am Thema.

P.S. Auch wenn es eigentlich gar nicht zum Lachen ist, kann ich die Reaktion des Anwaltes bzg. Übergabeprotokoll nachvollziehen.
Das ist Quallenfett, auf das Du nicht ansatzweise anspringen solltest....

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2017 21:06
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich lasse mich nicht erpressen. Seinen Sohn dafür nicht sehen dürfen ist aber auch ein hoher Preis.

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Themenstarter Geschrieben : 01.02.2017 21:42
(@wegnachvorn)
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Seinen Sohn dafür nicht sehen dürfen ist aber auch ein hoher Preis.

Ja, das ist so....

Du must jetzt für ein paar Wochen auf die Zähne beißen und das durchziehen.
Der Lohn wird sein, dass Du Deinen Sohn häufiger und auch über Nacht bei Dir haben wirst

Halte durch.
Bleib klar, konsequent und aufrech...für Euer Kind! :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2017 22:04
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

noch ein Hinweis/Vorschlag:
Lass Dir den Schriftsatz des Anwaltes zum Gegenlesen geben, bevor er an das Gericht rausgeht.

Du kannst das dann hier einstellen und wir schauen mit rüber...und können kommentieren/ergänzen, wenn uns etwas auffällt.

Für den Fall des Verstoßes gegen den Beschluss sollten auf jeden Fall Ordnungsmittel enthalten sein.
Manche Menschen verstehen nur so....

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2017 09:17
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Okay, so machen wir das. Das mit den Ordnungsmitteln hat er aber auch schon angesprochen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2017 19:35




(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Kurze Zwischenanekdote, die im Grunde nur die Situation noch klarer stellt.

Ich habe am Mi per Email der KM angekündigt, dass ich unseren Sohn am Sa abholen werde. Es wäre ein WE im normalen Rhythmus gewesen.
Keine Reaktion auf die Email. Am Sa war keiner da und heute morgen (alte reguläre Zeit ohne ÜN) war auch niemand da. Auf Anrufe keine Reaktion.

Das ist jetzt echt schon Umgangsverweigerung bzw. -vereitelung usw. im großen Stil.
Ich schick gerade dem RA meine Aufstellung und werde die aktuelle Sache mit einfliessen lassen.

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Themenstarter Geschrieben : 05.02.2017 10:43
(@tsubame)
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Hallo,
Es ist gut, dass Du den Weg über das Gericht gehen wirst.
Und nicht nur auf die Vermittlung des Jugendamtes wartest.
Ich wünsche Dir viel Kraft.
VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2017 19:14
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke, die Kraft kann ich gut gebrauchen.

Nicht zu wissen, wann ich den kleinen Kerl wieder sehen kann, ist echt nicht einfach.
Zumal ich ja nicht ausschliessen kann, dass sie mit Worten und Gesten die emotionale Verbindung zu mir untergräbt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2017 19:31
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
Du bist auf dem richtigen Weg! :thumbup:
Lass Dich nicht beirren.

Dein Anwalt sollte morgen früh in seinem Mail-Postfach alle relevanten Infos zu Deiner Geschichte vorliegen haben.
Wichtig: Du solltest keine "Jammerei" produzieren, sondern kurze, knappe Aussagen: Was wurde wann mit wem vereinbart und wer hat sich wann wie verhalten und welche Konsequenzen hatte das für den Umgang.
Dein Anwalt ist Fachanwalt für Familienrecht?

Frage ihn, bis wann er Dir einen ersten Entwurf des Antrages vorlegen kann und bis wann er glaubt, dass an das Gericht geben zu können.
Länger als 2 Wochen sollte das in Summe keinesfalls dauern.

VG
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2017 21:09
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Er ist Familienanwalt und wird mir bis Di 7.2. den Antrag zusenden zum Drüberlesen. Dann kann der Antrag noch diese Woche zum FamG.

Nebenbei erhielt ich heute Post von ihrem Anwalt. Darin verwies der RA auf die postalische Korrespondenz, die ich ignoriere.
(Komisch, die Emails lese und beantworte ich alle. Da ist keine Rede davon.  :knockout:)

Dann wurde auf das ominöse Einschreiben verwiesen, dass ich nun mehr endlich erhalten habe, dank ihres RA.
Der Inhalt ist sehr ausführlich das, was ich mir schon gedacht habe. Mit jeder ÜN bei mir ging es dem Kind deutlich schlechter danach. Schlecht schlafen, mal überdreht, mal in sich gekehrt.

Einen Umgangsvorschlag für 2017 hat sie auch beigelegt. Obwohl das kein Vorschlag ist. Ich solle bis dato X den Vorschlag unterzeichnen und zurück schicken.  :knockout:
Der Vorschlag sah für 2017 nur den So von 8-17Uhr vor. Kein Feiertag, kein Urlaub, keine Übernachtung. Von Jan bis Dez nur alle 2 Wochen für 9h.
Das ist nicht wirklich erst zu nehmen.

Und dann erhielt ich noch eine Email von ihr, da hat sie mir Willkür und verbale Angriffe auf ihre Person vorgeworfen.
Wie man sich irren kann. Der Begriff Willkür bedingt eine gewisse Machtposition, von wo aus ich Willkür betreiben kann.
Und verbale Angriffe sind Beleidigungen, Nötigung usw. Und da ist sie ja eher vorn. Aber vielleicht seh ich das zu eng.  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2017 19:37
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

nicht aufregen!

Stell diesen Schrott Deinem RA asap zur Verfügung, damit er das angemessen in seinen Schriftsatz einfließen lassen kann.

Ab sofort antwortest Du auf keine Email mehr von der KM und schreibst auch selbst keine Emails mehr an Sie!
Auch keine Telefonate mehr!

Du gehst vor Gericht. Sämtliche Kommunikation nebenher ist momentan kontraproduktiv, weil der RA bzw. die KM versuchen werden, dies negativ auszulegen.

Gruß WNV

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Geschrieben : 06.02.2017 19:56
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hab alle Schreiben bis auf die Email weitergeleitet.

Es gab heute noch eine schriftliche Aufforderung seitens der Dame vom JuA, das beide Eltern sich verständigen sollen einen Umgang sicherzustellen bis zum Termin am 21.2.2017.

Darauf habe ich mit konkreten Terminvorschlägen berufen und an die KM geschickt. Auf ihre persönliche Schiene bin ich nicht eingegangen.

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Themenstarter Geschrieben : 06.02.2017 20:07
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Darauf habe ich mit konkreten Terminvorschlägen berufen und an die KM geschickt. Auf ihre persönliche Schiene bin ich nicht eingegangen.

Und was genau hast Du an die KM geschickt?
Was waren das für Vorschläge von Deiner Seite?

Mein Rat. Du solltest parallel zu den Aktivitäten Deines Anwalts nichts tun, was nicht mit ihm abgestimmt ist!

Ich an Deiner Stelle hätte auf die schriftliche Aufforderung des JUA gar nicht mehr geantwortet.
Der außergerichtliche Einigungsversuch ist doch erkennbar gescheitert! Warum springst Du jetzt nochmal über das Stöckchen?

Wir hatten Dir oben einen Formulierungsvorschlag für die Absage des nächsten JA-Termines empfohlen.
Hat Du das so umgesetzt?
Genauso hättest Du jetzt dem JA auf seine Nachfrage antworten müssen.

Du agierst immer noch nicht konsequent!

Stell doch Deine geplanten Aktivitäten hier rein, BEVOR du etwas tust!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 20:57
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Inhalt ist sehr ausführlich das, was ich mir schon gedacht habe. Mit jeder ÜN bei mir ging es dem Kind deutlich schlechter danach. Schlecht schlafen, mal überdreht, mal in sich gekehrt.
..........

Und dann erhielt ich noch eine Email von ihr, da hat sie mir Willkür und verbale Angriffe auf ihre Person vorgeworfen.

Schon mal zur Vorbereitung:
Exakt DIESEN Tenor wird die Replik des gegnerischen Anwaltes auf Deinen Antrag haben.

Der Angriff wird auf zwei Ebenen erfolgen.

1., Ebene:
Du bist ein ganz schlechter Vater, unempathisch, unzuverlässig, übergriffig und willkürlich. Du bist keinesfalls dafür geeignet, Euer Kind über Nacht zu betreuen.
Du schadest dem Kind.

2. Ebene:Das Kind ist klein, möglicherweise krank und schutzbedürftig und es geht ihm in Deiner Gegenwart immer schlechter. Daher darf es nicht sein, dass das Kind längere Zeit bei Dir ist

Merkst Du was?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 21:05
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Die ganze Sülze, die da auf Dich zukommen wird, kontert Dein Anwalt mit:

"Die Antragsgegnerin hat von Anfang an versucht, den Antragssteller durch haltlose Vorwürfe persönlich zu diskreditieren und auf diese Weise vom Umgang mit seinen Kind auszuschließen. Ihr gesamter Vortragsstil entspricht dem klassischen Arsenal umgangsverweigernder Mütter, das dem Senat aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt ist."
(entnommen aus OLG Düsseldorf · Beschluss vom 5. September 2005 · Az. II-4 UF 129/05...und in meinem Fall sehr wirkungsvoll eingesetzt)

Das wars. Mehr nicht!
Keine Erklärungen oder Rechtfertigungen

Danach kommt nur noch Dein möglichst präziser Antrag auf Umgang.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 21:20




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