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Umgangsrecht für 2jährigen Sohn

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du solltest den Umgang (mit Androhung von Ordnungsmitteln) von einem Gericht klären lassen, wie Ingo schon schrieb.
Einene Antrag auf Alleinsorge halte ich für gefährlich. Zum einen kann die KM argumentieren, dass Du ihr das Kind wegnehmen willst und die Belange des Kindes nicht berücksichtigst und zum anderen kannst Du genau deshalb das Sorgerecht verlieren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2017 10:43
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht ist falsch.
Hast Du den Brief und ihre Vorschläge zum Umgang mttlerweile gelesen ?
Du kannst ihr antworten (auch per Einschreiben), dass diese Vorschläge nicht dem Kindeswohl entsprechen.
Hier geht es um ein Kind, welches ein Jahr lang von Mutter und Vater gemeinsam betreut wurde und durch die Trennung zwölf Monate fast ganz auf den Vater verzichten musste. Ein Kind, welches in die Krippe geht, vielleicht den ganzen Tag, und damit keine Probleme hat.

Es ist an der Zeit, Dir einen guten Anwalt zu suchen und eine ausbaufähige Umgangsvereinbarung einzuklagen.
VG,
Tsubame.

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Geschrieben : 23.01.2017 16:28
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe jetzt noch mal einen Termin beim JuA iniziert. Andere Mitarbeiterin diesmal.
Ich sehe es als letzten Versuch einer gütlichen Einigung.

Aber das Gespräch beim RA mache ich trotzdem. Der kann mir zumindest die Optionen aufzeigen und die Sache rechtlich einschätzen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2017 19:40
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hab ne gute und ne schlechte Nachricht. Auf die erneute Einladung vom JuA hat die KM zumindest mal reagiert.
Leider hat sie den Termin um ganze 3 Wochen verschoben.

D.h. nachdem ich ihr geschrieben habe, dass ich zum Schutz des Kindes und zur Beruhigung der Situation vorerst auf Papi-WE verzichte, hat sie nun den Termin gleich mal ganz nach hinten geschoben.
Ich habe unseren Sohn seit 3 Wochen nicht gesehen. Plus die nächsten 3 Wochen vermutlich auch nicht.

Termin beim RA ist am 01.02. um mich zu informieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2017 18:38
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hab ne gute und ne schlechte Nachricht.

Hi,

und was ist die gute Nachricht?

VG
WNV

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Geschrieben : 30.01.2017 19:07
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Es ist völlig unterverständlich, warum Du "zum Schutz des Kindes und zur Beruhigung der Situation auf Papi-Wochenenden verzichtest" ? Das ist ein völlig falscher Ansatz.

KM hat es sich nach der von Dir geglaubten "gewonnen Schlacht" anders überlegt und will nicht auf "ihr" Kind verzichten. Sie erfindet und erzählt irgendeinen Käse und Du schluckst den. Sie ist es, welche in sich gesehen sollte und Ruhe und Bindungstoleranz dem Kind gegenüber zeigen.

Hallo,

Du solltest den Umgang (mit Androhung von Ordnungsmitteln) von einem Gericht klären lassen, wie Ingo schon schrieb.

VG Susi

Das ist der einzige Weg, damit das Kind das Recht erhält, seinen Vater regelmässig zu sehen. Alles andere ist Erpressung und Umgangsverweigerung der KM.
VG,
Tsubame

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Geschrieben : 30.01.2017 19:47
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Die gute Nachricht war, dass sie sich überhaupt beim JuA auf deren Terminvorschlag gemeldet hat. Ich bin davon ausgegangen, dass sie das Schreiben/ die Einladung ignoriert.

Natürlich empfinde ich die Terminverschiebung in 3 Wochen als Hinhaltetaktik.
Leider habe ich nun mal den erneuten Weg übers JuA gewählt. Anderfalls hätte ich direkt zum RA gehen müssen.

Den Käse, den die KM erfindet, glaub ich keineswegs. Nur wenn sie mit dem Protokoll wedelt und mich erpressen will, dann ist das eine nicht akzeptable Sache.
Leider stand unser Sohn angezogen neben der Tür und hat das alles mit bekommen. Daher war der schnelle Termin beim JuA (am 31.1.) noch akzeptabel.
Mit dem neuen Termin spielt sie auf Zeit.

Meine Intension war, die Sache nicht wieder vor **** zu diskutieren und hinter den Kulissen trotzdem die volle Bandbreite meiner Möglichkeiten zu nutzen.

**edit: Realname Kind entfernt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2017 20:43
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Du solltest den Umgang (mit Androhung von Ordnungsmitteln) von einem Gericht klären lassen, wie Ingo schon schrieb.

Hi,

Genauso...ohne wenn und aber!

Dein momentanes Verhalten ist ein "ängstliches Kuschen" vor der KM..

VG
WNV

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Geschrieben : 30.01.2017 20:44
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin davon ausgegangen, dass sie das Schreiben/Einladung ignoriert.

Wenn Du sowieso schon davon ausgehst, warum beschreitest Du dann überhaupt noch den Weg über das JA? :puzz:

Das Ergebnis hast Du nun vorliegen, nämlich eine erneute, mehrwöchige Hängepartie, in der die KM das Kind weiter beeinflussen und manipulieren wird...

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Geschrieben : 30.01.2017 20:48
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Termin beim RA steht.
Das JuA war nur ein weiterer Versuch eines Handreichens.

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Themenstarter Geschrieben : 30.01.2017 20:53




(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich verstehe, dass Du die Hand reichen willst.
Das wollte ich damals auch...habe mich absurd devot verhalten, bis mir klar wurde, dass auf jedes Handreichen ein weiterer Tritt kam.
Irgendwann - spät, aber zum Glück nicht zu spät - habe ich sehr konsequent den Schalter umgelegt.

An diesem Punkt bist auchDu jetzt angelangt...
Du schreibst hier jetzt seit fast 4 Monaten...und aus allem was Du schreibst, kann man rauslesen, dass Deine Ex nicht an einem "Hand reichen" interessiert ist - im Gegenteil.

Handreichen sollte für Dich jetzt vorbei sein - ab zum (hoffentlich guten?) Anwalt und dann direkt zum Familiengericht.

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Geschrieben : 30.01.2017 20:59
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Weg steht ja fest. Was sage ich dem JuA. Schliesslich habe ich den Weg iniziert.

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Themenstarter Geschrieben : 30.01.2017 21:07
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Was sage ich dem JuA

Du sagst es so, wie es ist und wie Du es hier beschrieben hast

"Sehr geehrtes Jugendamt,
hiermit sage ich den zwischen uns vereinbarten Termin am xyz ab

Durch das Verhalten meines ExFrau in den vergangenen Wochen ist deutlich geworden, dass von ihrer Seite kein Interesse an einer einvernehmlichen und kindeswohlorientierten Regelung des Umganges für unser gemeinsames Kind xy besteht.

Um meinem Kind möglichst zeitnah den Umgang mit mir wieder zu ermöglichen, werde ich daher umgehend einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht einreichen"

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Geschrieben : 30.01.2017 22:04
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Das JuA rät mir dazu bis zum Termin das Protokoll von der KM zu unterschreiben.

Dann kommt die KM vor Lachen nicht in den Schlaf. Terminverschiebung und Übergabebedingungen nach ihrer Nase.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2017 13:25
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Warum solltest Du das Dokument unterschreiben ?

Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2017 13:31
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum solltest Du das Dokument unterschreiben ?

Sehe ich genauso!

Die KM will nicht.
Und Du unterschreibst keine Dokumente, die ihre Verzögerungs- und Verweigerungshaltung sogar noch legitimieren!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2017 13:46
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

kennt das Jugendamt das Schreiben der KM?
Ansonsten würde ich erklären, dass es bei dem Gespräch am xx.xx.2017 ja darum geht eine beiderseitige akzeptable Umgangsvereinbarung zu entwickeln, die das Kindeswohl und das Recht des Kindes auf Umgang berücksichtigt.

Deswegen würdest du das nicht vor dem Gespräch unterzeichnen, gerne könne aber das Ergebnis des Gespräches, so es allen Wünschen und Bedürfnissen des Eltern und des Kindes Rechnung trägt schriftlich fixiert werden.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2017 13:53
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Um den Umgang nicht zu gefährden. Vermutlich in dem Sinne gemeint, dass der Umgangsabstand nicht zu groß wird.

Ich denk ich bin im falschen Film. Jetzt soll ich mich der Erpressung fügen bis auf weiteres. Und wenn der Termin ran ist, verschiebt die KM erneut ins Nirvana und ich darf weiter die Übergabe bestätigen. Als wäre unser Sohn ein Paket.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2017 14:27
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du sagst es so, wie es ist und wie Du es hier beschrieben hast

"Sehr geehrtes Jugendamt,
hiermit sage ich den zwischen uns vereinbarten Termin am xyz ab

Durch das Verhalten meines ExFrau in den vergangenen Wochen ist deutlich geworden, dass von ihrer Seite kein Interesse an einer einvernehmlichen und kindeswohlorientierten Regelung des Umganges für unser gemeinsames Kind xy besteht.

Um meinem Kind möglichst zeitnah den Umgang mit mir wieder zu ermöglichen, werde ich daher umgehend einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht einreichen"

So solltest Du jetzt an die Sache herangehen. Nägel mit Köpfen machen. Und alles dokumentieren (Terminverschiebung, Übergabebedingungen, Umgangsverweigerung ...)

Morgen siehst Du ja auch den Anwalt.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2017 14:41
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt soll ich mich der Erpressung fügen bis auf weiteres. Und wenn der Termin ran ist, verschiebt die KM erneut ins Nirvana und ich darf weiter die Übergabe bestätigen.

Natürlich fügst Du Dich der Erpressung nicht!
Deswegen unterschreibst Du ja auch nicht und reichst zusanmmen mit Deinem Anwalt einen Antrag auf Regelung des Umganges beim Familiengericht ein. :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2017 15:15




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