Da steht sinngemäß nur drin, dass sich die Eltern darüber einig sind, dass eine Beratung/Mediation bei einer geeigneten Stelle stattfindet und dass zu diesem Zweck die KM zeitnah einen Termin bei der Familienberatung vereinbart. Und dies war eine Bedingung von mir, damit ich eben dieser außergerichtlichen Vereinbarung überhaupt zustimme.
Aktuell sieht es nicht danach aus, dass sich die KM daran hält. Es sind mittlerweile fast 4 Wochen vergangen und sie hat sich noch nicht gekümmert. Ich hatte sie vor 10 Tagen nochmal daran erinnert aber bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Jetzt muss ich halt schauen, in wie weit "zeitnah" da jetzt noch etwas passiert.
Okay, danke.
4 Wochen sind nicht zeitnah. Ist nun die Frage, was bei Nichtgefolgen passiert...
Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte ich mich dann direkt ans Gericht wenden und denen mitteilen, dass die getroffene Vereinbarung durch die KM nicht eingehalten wird und somit hinfällig ist. Und dann gibt es eben doch eine gerichtliche Entscheidung.
Dann sende eine Nachricht an die KM mit der Bitte um Terminierung.
Frist ca. 2 Wochen und dann abwarten.
hi dad,
@Es sind mittlerweile fast 4 Wochen vergangen und sie hat sich noch nicht gekümmert. Ich hatte sie vor 10 Tagen nochmal daran erinnert aber bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Jetzt muss ich halt schauen, in wie weit "zeitnah" da jetzt noch etwas passiert.
du machst dich grad selber wieder zum Nappel, merkste, oder?
Ich würde ihr HEUTE noch eine mail schreiben mit der klaren Ansage, entweder es steht bis Freitag ein Termin oder du informierst am Montag das Gericht.
Was soll denn da so lange dauern, einen Termin zu vereinbaren. Für einen Friseurtermin braucht sie ja auch keine 4 Wochen 🙂
Nicht "rumeiern und mal schauen".
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Kurzes Update.
JuA und VB zeigten noch mal die Notwendigkeit auf, dass die Eltern sich verständigen und das Misstrauen abbauen. Sonst wird das Kind in einigen Jahren richtig Probleme machen oder bekommen.
Mediation wurde als einen Lösungsansatz ins Spiel gebracht. Gleichzeitig soll die Übergabe über die Kita erfolgen. Kommunikation zu den Übergängen in Form von Emails mit den Infos was in den Tagen vorher gewesen ist.
KM und ganz besonders deren RAin haben fast durchgehend mit Vorwürfen und haltlosen Behauptungen die Situation beeinflusst.
KV ist schlecht, ganz alleine an dieser Situation schuld, gewalttätig (?), bei den Übergaben aggressiv (?) und sowieso.
Im Vorfeld der Verhandlung würde ich mit den Behördern kooperieren und danach ist wieder sense.
Und so weiter. Die RAin hat kein gutes Wort an mir gelassen. Mein RA hat sich nur selten eingemischt und vor allem bei völlig abwegigen Behauptungen kurz eingegriffen.
Nach ner halben Stunde hat es dem Richter gereicht. Er wird nun einen gerichtlichen Beschluss erstellen, vermutlich auf Basis der Einschätzung durch das JuA und VB.
Nun heißt es abwarten was drin steht.
Gestern kam der richterliche Beschluß.
Neben einer sehr umfangreichen Begründung (wo man erkennen konnte, dass der Richter sich wirklich Gedanken gemacht hat) betrifft der Umgang nun folgende Eckpunkte.
- Umgang alle 14 Tage von Sa 8.00 bis Mo 8.00 in Kita/ Schule
- am Tag nach seinem Geburtstag kann ich ihn in Kita/Schule abholen und bring in 18.00 zur KM
- Feiertage: jeweils 2.Feiertag 10-17Uhr
- Silvester: jedes Jahr von 15.00 bis 15.00 Neujahr
- fällt der Umgang aufgrund Krankheit des Kindes aus, wird nachgeholt (Attest ist vorzulegen)
- Ordnungsgeld Androhung
- Mediation ist verpflichtend, unverzügliche Umsetzung
- Urlaub: je eine Woche in den Sommer- Herbst- und Winterferien gemäß des BL
ich muss bis 31.12. des laufenden Jahresmitteilen, welche Wochen. Andernfalls bin ich berechtigt, die jeweils erste Woche, wie auch im Jahr 2019, zu beanspruchen. Auch wenn keine Verständigung zustande kommt.
Dazu ne Frage: Die Regelung orientiert sich an den Schulferien, auch wenn der Kleine noch in der Kita ist. Gilt diese Regelung nun ab sofort? Also für die Sommerferien 2019.
Das bringt mich ein wenig in organisatorische Problemzonen.
Hallo,
ja, natürlich gilt es ab Beschluß. Auch wenn der 31.12. des Vorjahres natürlich verstrichen ist.
Wie Du schon festgestellt hast, hat sich der Richter wirklich Gedanken gemacht.
Auch wenn das Kind noch nicht in die Schule geht, woran sollte sich denn der Richter objektiv orientieren, wenn er die 3 Wochen Urlaub sinnvoll verteilen will und vorallem eindeutig. Es gibt ja auch den Weg der gütlichen Vereinbarung anderer Urlaubswochen.
Es wäre aus meiner Sicht allerdings wenig zuträglich, wenn Du die Ferienregelung jetzt schon in Frage stellen würdest. Das wäre ein Einfallstor für die KM. Es eben so, dass gütliche Einigung für alle immer besser sind als ein Beschluss, der dann eben in Stein gemeiselt ist.
VG Susi
Okay, das Thema Pfingsten fällt ja leider ins Wasser. Der Beschluss erreichte mich erst am Samstag, so dass der Pfingstmontag ausfallen wird.
Ich habe zwar die KM bereits dazu angeschrieben und auch auf das Thema Mediation angesprochen. Aber noch keine Reaktion.
Moin,
das der Richter dies so formulierte, hat vielleicht auch den Hintergrund, dass er hofft euch nie wieder zusehen. Daher alle Eventualitäten gleich mit drin😉.
Dein Kind ist noch klein, und wer weiß, wenn die Km sich an die Vorzüge regelmäßiger Freizeit gewöhnt, dann entspannt sich das alles...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Er hat in seiner Begründung den nicht bewältigten Beziehungskonflikt deutlich hervor gehoben. Das schadet dem Kind und das ist uns beiden nicht in allen Bereichen klar gewesen.
Erst die deutliche Ansprache von der Dame vom JuA hat -zumindest- bei mir einige Gänge rausgenommen.
Nun hoffe ich, dass die Mediation etwas helfen kann.
Klappt natürlich nur, wenn die KM nicht nur körperlich anwesend ist (dann ist sie ja zumindest der gerichtlichen Verpflichtung gefolgt).
Wie bewertet ihr folgende Situation und wie sollte man vorgehen ohne mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.
Als ich den Beschluss des Gerichtes erhalten habe (Freitag 07.06.) habe ich am gleichen Tag der KM eine Email geschickt und folgende Themen angesprochen.
- Pfingsten 10.06. wie sie sich das vorstellt
- WE 15.-17.06. als Ersatz-WE für ein WE im Mai, wo das Kind krank war (ersatz hat sie selbst für Juni/Juli angeboten)
- Mediation: 3 Anlaufstellen per link vorgeschlagen mit der Bitte sie möge sich eine aussuchen bzw. einen eigenen Vorschlag unterbreiten. Auch soll sie sich zu möglichen Terminen äußern.
Passiert ist natürlich nix. Erst am Do 13.06. erhielt ich eine WA Nachricht, dass das Ersatz-WE 15.-17.06. wegen Krankheit Kind ausfallen müsse. Gürtelrose.
Daraufhin habe ich das Attest angefordert, wie im Beschluss vermerkt.
Das sei laut ihrer Definition ja noch gar nicht geregelt. Vermutlich meint sie damit das Ersatz-WE, da es ja kein regulärer Umgang ist.
Oberfrechheit ist, dass sie mir fehlendes Interesse vorwirft, weil ich mich 14 Tage nicht um den Gesundheitszustand meines Kindes informiert habe.
Beim letzten Umgang hatte er nur einen kleinen Ausschlag an der Hüfte. Da war von einer ärztlichen Bestätigung einer Gürtelrose noch gar keine Rede. Und erst am Do habe ich von seiner richtigen Krankheit erfahren...
Beim letzten Umgang hatte er nur einen kleinen Ausschlag an der Hüfte. Da war von einer ärztlichen Bestätigung einer Gürtelrose noch gar keine Rede. Und erst am Do habe ich von seiner richtigen Krankheit erfahren...
Gürtelrose hat den gleichen Virenstamm wie Windpocken. Windpocken treffen meist ältere, sicher dass es so ist (aber wirklich unmöglich ist es nicht).
Insgesamt sind die Zeiträume ziemlich kurzfristig. Es "könnte" so dargestellt werden, dass Du mit dem Beschluss gleich Druck ausgeübt hast, auch wenn dies aus berechtigten Gründen erfolgte.
Mit dem Beschluss in der Hand gleich mit einem Ersatzwochenende aufzuwarten ... es ist nicht so dass ich es nicht verstehe, aber ich würde Dir raten, mit dem folgenden regulären Wochenende zu beginnen.
Zur Meditation... Wenn Sie sich nicht rührt, dann mache selber Termine, teile sie ihr mit und dann ist gut. Aber die Terminsetzung muss etwas langfristiger erfolgen, ansonsten wirst Du Dir irgendwann den Vorwurf gefallen lassen, Fu würdest die KM unter Druck setzen.
Aber auch hier, Du setzt hier ziemlich kurze Fristen, die Dir auch schnell auf die Füsse fallen kann. Lass es etwas ruhiger angehen und fange mit dem nächsten regulären Wochenende an.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Okay, danke für die Einschätzung.
Ich habe ja schon auf den Umgang zu Pfingsten verzichtet, weil der Beschluss eben sehr kurzfristig rein kam.
Beim Thema Mediation würde ich noch ein paar wenige Tage abwarten, ihr eine E-mail schreiben wo ich sie mit Frist ca. 10 Tage zu einer Bestätigung einer der genannten Stellen bzw. anderer Vorschlag auffordere.
Frist verstrichen = ich kümmere mich um Termin und teile ihr diesen mit.
Dann kann sie selbst entscheiden.
Alles gut.
Ich bin nicht gegen Dich. Nur es geht auch um die Außenwirkung und wie dritte, die vielleicht Dir nicht so wohlgesinnten sind, dies auffassen könnten.
Mit einer konsequenten Diplomatie bekommt man manchmal mehr hin, wie mit dem Beharren auf das Recht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ja, das habe ich auch so aufgefasst.
Werde ich auch berücksichtigen. Nur leider hat der diplomatische Weg in der Vergangenheit bei der KM nicht wirklich funktioniert. Man musste halt immer Druck ausüben um zu "seinem" Recht zu kommen.
Freiwillig kam da nie etwas.
Aber diese Aggression kommt auch durch die Anwälte. Die kennen es halt nicht anders und kämpfen jeweils für ihre Mandanten. Da bleibt die Diplomatie manchmal auf der Strecke.
Aber diese Aggression kommt auch durch die Anwälte. Die kennen es halt nicht anders und kämpfen jeweils für ihre Mandanten. Da bleibt die Diplomatie manchmal auf der Strecke.
Naja...
Meiner kannst Du es echt mit Engelszungen beibringen, da schüttelt sogar die eigene Rechtsanwältin manchmal den Kopf.
Du, wenn die Fronten verhärtet sind, helfen meist nur Anwälte, auch wenn es dadurch im Grunde nur schlimmer wird.
Und wenn du denkst es geht nicht schlimmer...
Umgang laut Gericht ungerade Woche von Samstag 8.00 bis Mo 8.00
Stand heute um 8.00 vorm Haus, aber niemand hat aufgemacht.
Anwalt angerufen, der meint das man mind. 2 Verstöße abwarten sollte. Die KM könnte mit einer Ausrede kommen. Bei zweimal Ausreden wäre dies aber unglaubwürdig.
Ich empfinde das als Psychoterror am Kind und mir.
Hallo Samson,
im Gegensatz zum Tenor einiger Vorschreibern ("...insgesamt sind die Fristsetzungen ziemlich kurzfristig...") bin ich nicht der Meinung, dass hier etwas zu kurzfristig ist oder Du zu viel Druck machst.
Dir - und sicherlich auch der KM - liegt seit 07.06. der Gerichtsbeschluss vor - und in dieser Zeit sind nun bereits zwei Umgänge ausgefallen, denn..
- WE 15.-17.06. als Ersatz-WE für ein WE im Mai, wo das Kind krank war (ersatz hat sie selbst für Juni/Juli angeboten)
...Passiert ist natürlich nix. Erst am Do 13.06. erhielt ich eine WA Nachricht, dass das Ersatz-WE 15.-17.06. wegen Krankheit Kind ausfallen müsse. Gürtelrose.
Das sei laut ihrer Definition ja noch gar nicht geregelt. Vermutlich meint sie damit das Ersatz-WE, da es ja kein regulärer Umgang ist.
Ich würde hier nicht mehr lange fackeln...
...und verstehe auch den Hinweis Deines Anwaltes nicht!
Wenn er Deine Geschichte wirklich kennt, müsste er sehen können, dass hier innerhalb von 2 Wochen 2x gegen den Beschluss verstoßen wurde. Und da ist Dein freiwilliger "Verzicht" auf Pfingsten noch gar nicht berücksichtigt..
Deine KM will nicht, also muss man sie zwingen - schnell und konsequent...
Wenn Du nicht aufpasst, wird Dein Beschluss sonst schneller vom Papiertiger zum Bettvorleger, als Du "Ersatzwochenende" sagen kannst.
Grüße
WNV