Nee Kasper, KU wird für den Lebensunterhalt des Kindes bezahlt, für die Betreuung wird BU bezahlt. Der andere Elternteil leistet seinen Anteil am Unterhalt durch Betreuung.
Ich gehe aber mit dir konform, dass der Unterhalt zahlende Elternteil alles kann aber nichts muss.
Daher finde ich auch nicht richtig, die hälftige Betreuung in den Ferien zu fordern. Das ist das Problem der KM, wie sie diese Zeiten abdeckt, insbesondere, wenn sie sich einer Gleichberechtigung verweigert.
Wenn Mann aber Gleichberechtigung will, sollte er auch ein echtes Wechselmodell anstreben und von allem gleiche Anteile fordern und geben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nee Kasper, KU wird für den Lebensunterhalt des Kindes bezahlt, für die Betreuung wird BU bezahlt. Der andere Elternteil leistet seinen Anteil am Unterhalt durch Betreuung.
Der im Zahlbetrag das doppelte des Existenzminimums ausmacht... Wir einem Kind nur dann nicht zugestanden, wenn der Staat zahlt. Das passt unten und vorne nicht!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das gesamte Umgangs- und Unterhaltsrecht muss den aktuellen Situationen angepasst werden.
Die Düsseldorfer Tabelle ist in den letzten Jahren 4 mal angestiegen, der Selbstbehalt für UET jedoch nicht einen einzigen Euro.
Auch das Thema Umgang ist ein Relikt aus den 50/60er Jahren. Da hat sich bei den Vätern auch viel getan und das muss auch berücksichtigt werden.
Egal wie diese Baustelle ausgeht, sobald es etwas neues von meiner Baustelle gibt, melde ich mich.
Auch das Thema Umgang ist ein Relikt aus den 50/60er Jahren. Da hat sich bei den Vätern auch viel getan und das muss auch berücksichtigt werden.
Eher ein Relikt aus den 2000er ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Okay, fühlt sich aber eher wie deutlich älter an...
Ein klein wenig OT.
Man muss sich nur die Diskussion ansehen, die derzeit abläuft, in der nur die Idee eines aufgeweichten Unterhaltsrechts angefacht wird. Sofort sind alle wieder am Schreien, Zuwenig Geld und für die "MÜTTER" ist es ungerecht und nicht finanzierbar ...
Wenn dies umgesetzt werden sollte, was ich noch nicht einmal glaube, dann wird es wieder millionenfache Umgangsverweigerungen geben und die Anzahl mißbrauchender Elternteile (Väter) explosionsartig nach oben schnellen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
Problem ist hier halt auch das nicht an der Grundposition diskutiert wird, sondern wir versuchen ein bisschen was zu verschieben.
Das wird so aber nicht klappen.
Würde man ein Wechselmodell festschreiben und dann Unterhalt gegeneinander aufrechnen wäre das eine schöne Sache. Kind braucht Summe X, die zahlen Mama und Papa anteilig ihres Einkommens und gut. Wäre gerecht - werden wir nicht bekommen.
Dein Problem ist halt das ihr ein Machtgefälle habt, KM fühlt sich stark und will ihr "Recht" durchdrücken. Dieses Machtgefälle bekommen wir erst weg
wenn Eltern nach einer Trennung tatsächlich per Gesetzt gleich gestellt sind - bei einem vorgeschriebenen Wechselmodell. Dann diskutiert man darüber warum es nicht geht gleich zu betreuen und das würde die ganze Diskussion massiv verändern. Dann muss der, der z.B. nicht betreuen will halt zahlen. Gleichzeitig geht es aber dann auch nicht mehr sich hinzustellen und zu erwarten das Papa zahlt, aber sonst die Klappe hält.
Tja, da braucht unsere Regierung noch ein paar Jahre für.
Aber du wurschtelst jetzt seit Jahren relativ erfolglos rum, was lernt KM dabei? Sie fühlt sich stark und hat das Gefühl alles machen zu können ohne dich fragen zu müssen. Das muss sich ändern.
LG
Nadda
Dein Problem ist halt das ihr ein Machtgefälle habt, KM fühlt sich stark und will ihr "Recht" durchdrücken. Dieses Machtgefälle bekommen wir erst weg
wenn Eltern nach einer Trennung tatsächlich per Gesetzt gleich gestellt sind - bei einem vorgeschriebenen Wechselmodell. Dann diskutiert man darüber warum es nicht geht gleich zu betreuen und das würde die ganze Diskussion massiv verändern. Dann muss der, der z.B. nicht betreuen will halt zahlen. Gleichzeitig geht es aber dann auch nicht mehr sich hinzustellen und zu erwarten das Papa zahlt, aber sonst die Klappe hält.
Du hast es gut auf den Punkt gebracht.
Durch die Umkehr des Begehrens werden die Ansichten verändert.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich will jetzt nicht Partei für eine Mutter ergreifen, die den Umgang verhindert, denn das ist sch****e aber meine Partnerin wäre sicher auch nicht erfreut, wenn der Vater ihres Kindes Umgang jedes zweite Wochenende fordern würde. Der Grund ist der hier beschriebene: er kümmert sich nicht. Er macht Termine, wie er gerade Zeit hat, Beruf und Hobbies gehen vor. Dagegen muss sie und in letzter Konsequenz auch ich beruflich und privat alles so gestalten, als wäre er faktisch nicht da. Die letzten drei Termine hat er einfach ohne Absage nicht angetreten. Das ist jetzt deutlich extremer, als es bei dir wäre, aber dadurch denkt die Frau:" Ich muss die Betreuung der Kinder sicher stellen, also diktiere ich die Regeln". Der Kindesunterhalt den man dafür bekommt, ist doch ein Witz.
Versuch doch mal was anderes: Ich betreue auch im Wechselmodell mit 3 eigenen Kindern, Führungskraftproblem kenne ich z.T. auch, war schon durchs AC. Aber du hast ein Kind, das kommt IMMER zuerst. Wenn dein Kind betreut werden muss, sagst du IMMER: mach ich. Danach machst du dir Gedanken, wie du es machst. Was anderes kann deine ExFrau ja auch nicht. Passt es mit dem Job nicht: Andere Stelle. Passt es mit den Hobbies nicht: Andere oder gar keine Hobbies. Es hat sicher Nachteile. Während ich früher bezahlte Überstunden gemacht habe, muss ich jetzt gucken, dass ich mit meinen Stunden im Plus bleibe. Aber für jede Sekunde mehr mit den Kinden bin ich dankbar. Vielleicht helfen solche Schritte auch dabei, dass die Mutter sieht, dass es dir ernst ist. Meine wollte anfangs auch kein bisschen mehr als die 50% abgeben. Mittlerweile habe ich eher das "Problem", dass sie zu oft ungeplant kommen (wer mal mit 4 Kindern im Supermarkt war, weiß, was ich damit meine).
Der Grund ist der hier beschriebene: er kümmert sich nicht. Er macht Termine, wie er gerade Zeit hat, Beruf und Hobbies gehen vor. Dagegen muss sie und in letzter Konsequenz auch ich beruflich und privat alles so gestalten, als wäre er faktisch nicht da. Die letzten drei Termine hat er einfach ohne Absage nicht angetreten. Das ist jetzt deutlich extremer, als es bei dir wäre, aber dadurch denkt die Frau:" Ich muss die Betreuung der Kinder sicher stellen, also diktiere ich die Regeln"
Und das kann ich aus Erfahrung bestätigen, ist wirklich ein Problem. Unzuverlässigkeit die Kinderzeit betreffend ist ein NoGo, sowohl für die Planung des anderen Elternteils, als auch für die Psyche des Kindes.
Grundsätzlich hat ein Unterhaltspflichtiger keine Betreuungspflicht. Wer aber gleichberechtigtes Elternteil sein möchte, darf nicht den Job als Ausrede nehmen (oder Hobbies und leichte Unpässlichkeiten), um Umgang nicht stattfinden zu lassen oder ohne Ansage ausfallen zu lassen.
Ist erst mal Verlässlichkeit und Vertrauen auf Elternbasis da, ist es vermutlich auch einfacher, Betreuungszeiten zu tauschen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich musste ebenfalls diese leidvolle Erfahrung machen. Einfach nicht kommen, oder der Klassiker, 5 Minuten (oder sogar auf die Minute) eine SMS schicken, dass man die Kinder nicht holen könne ... wenn diese mit gepackten Koffern und angezogen an der Tür stehen. Kam mehr wie einmal (im Monat) vor.
Grundsätzlich hat ein Unterhaltspflichtiger keine Betreuungspflicht. Wer aber gleichberechtigtes Elternteil sein möchte, darf nicht den Job als Ausrede nehmen (oder Hobbies und leichte Unpässlichkeiten), um Umgang nicht stattfinden zu lassen oder ohne Ansage ausfallen zu lassen.
Schlimmer wird es noch, wenn diese nicht einmal einen Job haben ... und vom Stress reden ;-).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
kann ich auch ein Lied von singen.
Besonders lustig war es, als ich beim Kundenbesuch am Spätnachmittag (250km vom Wohnort entfernt) einen Anruf aus dem Hort erhielt, dass das Kind heulend rumsitzen würde weil der Vater nicht kam.
Das war 1h, bevor der Hort (und auch der Kindergarten, da war ja auch noch ein nicht-abgeholtes Kind) schloss :gunman: :gunman: :gunman:
Leider kein Einzelfall. Und leider auch kein Missverständnis, es gab zu jedem Zeitpunkt klare Vereinbarungen bzw. Beschlüsse.
Für die Psyche der Kinder ist das katastrophal. Und für den eigenen Job ebenfalls.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Stimmt, die Anrufe wegen nicht abholen habe ich auch vergessen ...
Ich kann nur froh sein, dass auf dem Autobahnabschnitt zu meinem Ort keine Blitzer stehen 😉
Nein, Missverständnis kann es keine gegeben haben. Denn in meinem Fall habe ich mitbekommen, dass die KM für alle Umgangstage Leistungen bei der ARGE beantragt hat, halbe Ferien, obwohl die Kinder zu den Zeiten nicht bei ihr waren. Sozialbetrug sind in Deutschland Tür und Tor geöffnet, das ist scheinbar so leicht ....
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das ist ja bei mir keineswegs der Fall. Weder habe ich einen Umgang kurzfristig grundlos abgesagt, noch war ich in all der Zeit jemals zu spät da (das eine Mal war es 20min bei der Rückgabe, weil wir auf der BAB im Stau standen, aber das habe ich per SMS angekündigt).
sorry, wir sind nur kurz gedanklich in die Untiefen unser Nachtrennungszeit abgedriftet :rofl2:
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Ja, ups ... Samson,
Du bist nicht gemeint ... Da hat jeder nur seine Erfahrung/Erleben weitergegeben...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Am 07.05. ist der Gerichtstermin.
Vorher gab es noch einen hochemotionalen Termin beim JuA. Die Dame hat beide Eltern auf die Situation für das Kind hingewiesen und seine jetzigen Reaktionen auf den Konflikt. Er weicht dem aus und durch die schlechte Kommunikation, das beiderseitige Misstrauen uvm wird aus jeder Kleinigkeit ein großer.
Das Kind steht mittendrin und durch sein Verhalten potentiert sich auch noch der Konflikt.
KM ist der Meinung mit einem 100% durchgeregelten Umgangsbeschluss, wären alle Konflikte vom Platz.
Sahen die Frau vom JuA und ich anders, denn erstens ändern sich die Rahmenbedingungen (fürs Kind und für alle) und zweitens gibt es immer Punkte, die aufgrund der komplizierten Formulierung (man will ja alles abdecken) am Ende uneindeutig sind und Potential für Interpretationen lassen.
Meditation wäre der Vorschlag des JuA. Bin ich dafür. KM sieht darin keinen Zweck und Sinn.
Ziel der Verhandlung am Dienstag muss einerseits eine ausgewogene Umgangsregelung sein, die beiden Eltern entspricht mit Kernziel Kindeswohl.
Und andererseits muss das beiderseitige Grundvertrauen wieder aufgebaut werden.
Informationen müssen einerseits weitergegeben werden, andererseits aber nicht angezweifelt werden. Jedem Elternteil wird die Kompetenz und die Sicherheit im Umgang mit dem Kind gewährt.
Dann hat man eine Basis und einen Sockel um die Umgangsregelung im beiderseitigen Einvernehmen zu gestalten.
Meditation wäre der Vorschlag des JuA. Bin ich dafür. KM sieht darin keinen Zweck und Sinn.
Genauso war es bei mir der Fall... die Richterin, das JA, die VB und natürlich ich waren unbedingt für Mediation, die KM sah darin keinen Zweck und Sinn. Wir sind dann aber so verblieben, dass die Mediation, Bedingung für meine Zustimmung zur außergerichtlichen Lösung der Umgangsregelung ist. Das ist auch so in der gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung niedergeschrieben. Ich würde an deiner Stelle auf Mediation bestehen. Dabei kann dann immer ein unabhängiger Dritter "auf den Ist- Zustand" und mögliche Probleme blicken. Dieses ist deiner Situation wahrscheinlich nicht ganz unwichtig.
Kannst du mir die Formulierung der Bedingung zusenden. Dann kann ich das mal mit einbringen.