Als der Zwerghamster meines Sohnes starb, haben wir ihm feierlich in der Toilette ein "Seemannsgrab" verschafft. Mit Fahne einwickeln und Trompete ...
Der Tot gehört zum Leben dazu. Viele mögen es steril und möchten damit nicht in Berührung kommen. Ich besuche auch nach Jahren noch das Grab meines Vaters (mehr oder weniger regelmäßig) und die Kinder schauen sich auch neugierig die Weltkriegsgräber an. Auch einen Babyfriedhof haben wir da, da liegen teilweise Kinder, die im Mutterleib gestorben sind.
Man muss es nicht focussieren und jeder geht es auf seine Weise damit um. Wie Susi schon beschrieb...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ganz genau so seh ich das auch. Man kann das Thema ansprechen und wenn das Kind sagt, das Tier schläft jetzt oder ist im Himmel, dann läßt man ihm seinen Gedanken.
Es wird später schon erkennen was wirklich geschieht.
Wichtig ist, dass das Kind erkennt, dass das Tier nicht mehr da ist. Also muss eine Möglichkeit der "Metamorphose" geschaffen werden. Also einfach nur ein Ort/Grund/Antwort wo das Tier jetzt ist. Das muss das Kind für sich herausfinden und diesen Gedanken greift man als Elternteil dann nur auf.
Ich brauche zum weiteren Vorgehen mal euren Rat.
Es gibt derzeit Verhandlungen zur Umgangssvereinbarung. Diese werden nur durch die RA kommuniziert.
Der aktuelle Entwurf der Gegenseite sieht folgende Eckpunkte vor.
-Standardumgang von Samstag 8.00 bis Montag 8.00 alle 14 Tage
-Ausnahmen betreffen die hohen Feiertage, seinen Geburstag und den Geburtstag seiner Halbschwester. Dann wird das Umgangs-WE am nächstfolgenden WE nachgeholt ohne den Gesamtrhythmus zu verschieben.
-Feiertage: Ostermontag, Pfingstmontag, 2.Weihnachtsfeiertag, Silvester jeweils nur von 8-17Uhr
-Sein Geburtstag: am Tag nach seinem Geburstag von 15-17Uhr Umgang
-Geburtstag seiner Halbschwester (mütterlicherseits): komplettes Umgangs-WE wird am nächstfolgenden WE nachgeholt ohne den Gesamtrhythmus zu verschieben
-Umgangsausfall ist in allen Punkten unstrittig und wird von mir akzeptiert
-Ferien: erst mit Beginn der Schule (vermutlich 2021) werden je 1 Woche Sommer- und Herbstferien mit mir ermöglicht
- zudem muss ich bis Ende Nov der Vorjahres den Sommerurlaub angeben. (Das ist beruflich in meiner Position erschwerend)
- und auch hier gibt es Einschränkungen die auf Halbschwister vom Kind Rücksicht nehmen
unser Entwurf sieht folgende Punkte vor:
Umgang:
1.Woche Sa 9.00 bis So 17.00
2.Woche Sa 9.00 bis Mo 8.00
Mittwochsumgang jede Woche
Feiertage: die hohen Feiertage im jährlichen Wechsel (also Weihnachten 2018 beim KV, 2019 bei KM, Silvester 2018 bei KM, 2019 bei KV usw)
Urlaub: 1 Woche Sommer und 1 Woche Herbst
Geburtstag: ich hole ihn nach der Kita an dem Tag zu mir
Nun ist es so, dass wir den anderen Entwurf so nicht annehmen wollten. Daraufhin sollen wir argumentieren, warum nicht und wenn die Argumente nicht gefallen, dann bleibt es dabei.
Unsere Fragen und Gegenvorschläge blieben bis jetzt ohne Würdigung.
Umgang:
1.Woche Sa 9.00 bis So 17.00
2.Woche Sa 9.00 bis Mo 8.00
Mittwochsumgang jede WocheGeburtstag: ich hole ihn nach der Kita an dem Tag zu mir
Zu diesen 2 Punkten 2 Fragen:
was ist mit der 3. und 4. Woche? Oder soll es heißen, dass du euer Kind jedes Wochenende bei dir hast? Das wirst du nicht durchbekommen. Denn auch die Mutter hat das Recht Wochenenden komplett mit dem Kind zu verbringen. Ich würde da eher darauf abstellen, dass das Kind vom Freitag nach de, Kiga bis Montag zum Kiga alle 2 Wochen bei dir ist.
Zum Thema Geburtstag: Damit nimmst du der Mutter komplett die Möglichkeit Zeit mit dem Kind an seinem Geburtstag zu verbringen. Zudem würdest du das Kind dann, wenn sein Geburtstag auf ein Wochenende fällt gar nicht sehen.
Und ich würde die hälftige Teilung aller Ferien vorschlagen und da auch einen Wechsel, z.B. in ungeraden Jahren die erste Hälfte der Sommerferien, in geraden, die zweite Hälfte etc.
Das bringt euch beiden Planungssicherheit, eben auch für dich im Job. Du weisst dann auch imemr im Voraus, wann du Urlaub benötigst.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mit den Woche ist der 14tägige Wechsel gemeint.
Ich weiß, das Thema Geburtstag ist noch ziemlich unausgegoren. Mit meiner Idee würde ich eh nicht durchkommen.
Beim Thema Urlaub kann man über alle Muster reden, aber halt ab 2019 und nicht erst wenn er in der Schule ist.
Hallo,
ich habe 2 Anmerkungen.
Die hohen Feiertage im Wechsel klingt gut, wird aber nicht funktionieren, weil Dein Kind Weihnachten auch mit der Halbschwester und seinen anderen Verwandten wird verbringen wollen.
Der Urlaub sollte jetzt geregelt werden und möglichst sinnvoll. Warum willst Du nur eine Woche Urlaub im Sommer? Bringst Du das Kind dann zur KM und machst noch eine Woche alleine Urlaub?
Wenn das Kind in die Schule kommt wird es sich zeigen, dass Kinder mehr Ferien als Eltern Urlaub haben. Diese Argumentation ist zwar im Moment abstrakt,könnte aber helfen im Sommer 2 Wochen zu bekommen.
VG Susi
Ich hab den Entwurf jetzt mal noch ausgeglichener gestaltet. Bezug liegt jetzt mehr auf dem jährlichen Wechsel beim Geburstag und dem täglichen Wechsel bei mehrtägigen Feiertagen.
Was sagt ihr eigentlich zur Dominanz seiner Halbschwester was die Ausnahmen beim Umgang angeht. Das Schreiben liest sich fast immer so:
"Umgang soundso, außer die Geschwister des Kindes mütterlicherseits haben Geburstag."
Laß die KM mal noch 1 oder 2 Kinder oder eine Fußballmannschaft produzieren und ich kann meinen Umgang an den Nagel hängen... 🙂
"Umgang soundso, außer die Geschwister des Kindes mütterlicherseits haben Geburstag."
Der Umgang wird am darauffolgenden Wochenende nachgeholt, ohne dass es einer weiteren Absprache benötigt.
Wenn Du Dich mit weniger zufriedengibst, dann kommt es tatsächlich so wie Du voraussagst ... Vor jedem Gricht bekommst Du eine klarerere Aussage.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
So hab ich es auch formuliert. Egal aus welchen Gründen der Umgang ausfallen kann, er wird am nächsten WE einfach nachgeholt.
Dann ist mir wurscht ob die Halbschwester zum Frisör muss oder der Haushund entwurmt werden muss. Das WE wird eh nachgeholt.
Irgendwie kommen wir gerade nicht weiter.
Nach meinem neuen Vorschlag kam nun Anfang der Woche ein neuer Entwurf der Gegenseite.
Über einige Punkte kann ich ja hinweg sehen.
Knackpunkte sind:
Geburtstag des Kindes - ich sehe ihn immer am Folgetag nur zwischen 15-17Uhr
Ferien - erst ab Schulalter, dann 1 Woche Sommer/ 1 Woche Herbst, erst ab 2.Klasse auch 2 Wochen im Sommer (Zusatz: fällt der Ferienumgang auf einen Geburtstag eines Geschwisterkindes (auch zukünftige) wird die Woche verschoben
Feiertage - immer der selbe Rhythmus, immer nur von 8-17Uhr und besonders Weihnachten nur der 2.Feiertag.
Was tun? Ich finde einige Punkte demütigend und mehr als zweitklassig was meine Rolle angeht.
Hallo,
die Geburtstage sehe ich unkritisch. Viel wichtiger ist, dass Du die Übernachtungen bekommst und eben auch eine Woche Ferien im Sommer. Wenn das Kind in die Schule geht kann der Umgang weiter aufgebaut werden.
VG Susi
Knackpunkte sind:
Geburtstag des Kindes - ich sehe ihn immer am Folgetag nur zwischen 15-17Uhr
Ferien - erst ab Schulalter, dann 1 Woche Sommer/ 1 Woche Herbst, erst ab 2.Klasse auch 2 Wochen im Sommer (Zusatz: fällt der Ferienumgang auf einen Geburtstag eines Geschwisterkindes (auch zukünftige) wird die Woche verschoben
Feiertage - immer der selbe Rhythmus, immer nur von 8-17Uhr und besonders Weihnachten nur der 2.Feiertag.
Der Kleine wird jetzt 5 ... ganz ehrlich, so ein Quatschkram.
Und wenn er zur Schule geht, dann klappt das in den Ferien nicht, weil da gerade die Sonne scheint? Und warum auf Geschwister rücksicht nehmen? Und dann noch Opa, Oma, Tante ... die Nachbarin.
Nein, ein festes Regelwerk und davon etwas mehr wie der Standard, damit Du dich auf den Standard herunterhandeln lassen kannst ...
Und der Standard sieht aus:
Alle 14 Tage, fest, ohne wenn un daber. Halbe Ferien und jeden zweiten Feiertag.
Umgang der ausfällt, wird sofort am darauf folgenden Tag/Wochenende nachgeholt. Krankheiten sind durch Attest nachzuweisen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Laut Anwalt weicht diese Regelung sehr vom Standardumgang ab. Leider ist der Richter kein Freund von umfangreichen Erklärungen oder läßt sich auf Diskussionen ein. Es findet Umgang statt, also kann man auch mit der Regelung leben...
-Standardumgang von Samstag 8.00 bis Montag 8.00 alle 14 Tage
-Ausnahmen betreffen die hohen Feiertage, seinen Geburstag und den Geburtstag seiner Halbschwester. Dann wird das Umgangs-WE am nächstfolgenden WE nachgeholt ohne den Gesamtrhythmus zu verschieben.
-Feiertage: Ostermontag, Pfingstmontag, 2.Weihnachtsfeiertag, Silvester jeweils nur von 8-17Uhr
-Sein Geburtstag: am Tag nach seinem Geburstag von 15-17Uhr Umgang
-Geburtstag seiner Halbschwester (mütterlicherseits): komplettes Umgangs-WE wird am nächstfolgenden WE nachgeholt ohne den Gesamtrhythmus zu verschieben
-Umgangsausfall ist in allen Punkten unstrittig und wird von mir akzeptiert
-Ferien: erst mit Beginn der Schule (vermutlich 2021) werden je 1 Woche Sommer- und Herbstferien mit mir ermöglicht
- zudem muss ich bis Ende Nov der Vorjahres den Sommerurlaub angeben. (Das ist beruflich in meiner Position erschwerend)
- und auch hier gibt es Einschränkungen die auf Halbschwister vom Kind Rücksicht nehmen
Auch nach einigen Schreiben und einer persönlichen Schilderung und Stellungnahme von mir an die KM (übermittelt über die RA) hat sich zu o.g. "Angebot" nichts wirklich bewegt.
Einzig zu Silvester gibt es eine Erweiterung inkl. 1 ÜN bis ins Neujahr.
Und ab dem zweiten Schuljahr kann es unter Berücksichtigung aller möglichen Konstellationen eine zweite Urlaubswoche im Sommer geben.
Was soll ich nun tun?
Ich schlage mich dabei mit folgenden Gedanken herum.
pro:
- es kommt Ruhe und Stabilität in die Angelegenheit
- ich habe bereits guten Kontakt und eine Beziehung zu meinem Sohn
- ich kann mich damit von dieser herrschsüchtigen und bestimmenden KM abwenden und bekomme auch Ruhe in meine jetzige Beziehung
- bei Gang vor Gericht kann es besser oder schlechter ausgehen für den Umgangsumfang
contra:
- sie legt die Regeln vor und es wird abgenickt
- die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit und die Erfahrungen hinsichtlich Kompromisse seitens der KM sind schlecht
- die Halbschwester wird als Ausnahmeregelung viel zu sehr beachtet
- die Regelungen sind einseitig und manifestieren eher den aktuellen Status als das sie die Vater-Sohn-Beziehung ausbauen
- bei Gang vor Gericht kann es besser oder schlechter ausgehen für den Umgangsumfang
- ich fühle mich nicht entsprechend berücksichtigt und meine Rolle als Vater beachtet und wahrgenommen
- bei Unterzeichnung der Vereinbarung werden auch weiterhin keine Informationen zu seinem Kinderarzt, Sporttermine, usw. vorliegen - das könnte man vor Gericht einfordern
Ich würde es davon abhängig machen, wie du die KM einschätzt. Und dahingehend war dein bisher Geschriebenes eigentlich eindeutig.
Demnach würde ich nicht davon ausgehen, dass tatsächlich "Ruhe und Stabilität" in die Sache kommt.
Das Problem ist doch, dass man nie weiß, was die KM aus deinem Verhalten schlussfolgert. Ich war knapp 1 Jahr lang immer "weichgespült", was aber nicht zu mehr Ruhe sondern eher zu mehr Konflikten führte, da die KM sich immer mehr herausnahm. Das Ganze zehrte viel mehr an meiner Gesundheit als mir lieb war. Und da mir sehr viel an meinem Sohn liegt, kannst du dich bei auftretenden Problemen auch niemals "von dieser herrschsüchtigen und bestimmenden Mutter" abwenden. Das geht einfach nicht, wenn dabei so großes Konfliktpotential herrscht.
Gruß Dad
Wobei ein Prozess zwar den Umgangsumfang verbessern kann, aber kein Garant für Ruhe u Stabilität ist. Weil die KM sich ungerecht behandelt fühlt und mal so richtig Streß macht. Und wir wissen wie lange es dauert, bis es seitens der Gerichte auf die Finger gibt.
Wobei ein Prozess zwar den Umgangsumfang verbessern kann, aber kein Garant für Ruhe u Stabilität ist. Weil die KM sich ungerecht behandelt fühlt und mal so richtig Streß macht. Und wir wissen wie lange es dauert, bis es seitens der Gerichte auf die Finger gibt.
Deswegen habe ich ja geschrieben, dass du es davon abhängig machen musst, wie du die KM einschätzt.
Und nach all deinem wenig positiv Geschriebenen (außer dem aktuellen Umgang) würde ich mir dabei nicht allzu große Hoffnungen auf eine Entspannung der Lage machen, wenn du einfach nichts tust.
Moin,
nach meiner Erfahrung ist es eher so, dass je weichgespülter und "kindesorientierter" man ist, um so mehr tanzt einem die KM auf der Nase herum. Sogar mehr noch, Berater (JA, EZB, etc) werfen Dir dann irgendwann sogar vor, dass Du das alles hast mit Dir machen lassen und jetzt nicht einfach alles ändern kannst.
Ich würde klare Kante zeigen ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Also einen gerichtlich geregelten Umgang einklagen.