Umgangsrecht für 2j...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht für 2jährigen Sohn

Seite 10 / 19
 
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist leider so. Das Verhalten der KM kannst du nicht ändern. Und auch ein Richter nicht.

Aber du kannst ändern, wie du damit und mit ihr umgehst. Dir Strategien überlegen. Aber auch Abstand gewinnen. Nicht das Kind will nicht, dass du es abholst. Die KM will das. Nicht das Kind will von dir keine Umarmung, die KM will das es so ist.
Die KM will nicht nur das Kind besitzen mit Haut und Haaren, sie will dir auch weh tun (und benutzt das Kind als Instrument). Deshalb sei ihr gegenüber immer sachlich und freundlich. Zeige ihr nie, dass du durch ihr Verhalten verletzt bist. Es gibt Fälle, wo dieses emotionale Mobbing dann langsam abgebaut wird, wenn das Opfer nicht über das Stóckchen springt. Zeige ihr in diesen Fällen indirekt, dass sie das Problem ist und ein grosses Problem hat. Wie unten beschrieben, weise sie auf den Richter und die Beratungsstelle hin.

Deine gerichtliche Vereinbarung ist sehr gut, meine ich, da sie in die Zukunft weist.

VG,
Tsubame.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2017 14:42
(@wasserfee)
Registriert

Samson,

es gibt einen gerichtlich gebilligten Vergleich, dessen Tinte nicht mal trocken ist und du läßt einen der allerersten Umgangstermine ausfallen?
Und mokierst dich nun,dass die Ex das auch nicht tut?

Wasserfee


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2017 14:55
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Samson.

Lass Dich von wassergetränkten Feen hier und im Real life nicht ärgern!  :phantom:

Wobei es in der Tat nicht sonderlich klug war, den WE-Umgang nicht wie im Gericht vereinbart wahrzunehmen! So hast Du der KM eine Steilvorlage gegeben mit dem Finger auf Dich zu zeigen - egal ob berechtigt oder nicht! Gab es keine Gelegenheit, Deinen Termin zu verlegen, nicht wahrzunehmen oder das Kind von Verwandten "fremd"betreuen zu lassen?! (wobei vermutlich die KM dazu auch wieder gekreischt hätte...  :knockout: )

Egal - lies die Beiträge von Tsubame, denen ich mich anschließe!  :thumbup:

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2017 15:18
(@wasserfee)
Registriert

na Toto, wieder mal unausgeglichen?

Interessant...Vergleiche gelten für ddich und Samson also nur einseitig...

und da wundert ihr euch, wenn es mit den Exen nicht rund läuft  :phantom:

Wasserfee


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2017 15:25
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Interessant...Vergleiche gelten für ddich und Samson also nur einseitig...

... überhaupt nicht, wie käme ich dazu... s. durchaus meine Anmerkung an den TO dazu! Ich finde es äußerst unglücklich bis nicht akzeptabel, dass Samson den Umgang nicht wahrgenommen hat.
Wir wissen aber beide nicht, wieso und ob dieses Problem vorher kommuniziert war... Wenn es die Auswärtsfahrt des Lieblingsfußballvereins war, dann geht das gar nicht. War es ein lfr. angesetzter berufl. Termin, dann ist ein Thema der Kommunikation und des vernünftigen Miteinanders (was bei dieser verbitterten KM offensichtlich schwierig bis unmöglich ist)

Ich fand nur Deinen "Tonfall" und die eklatante Vereinfachung nicht angemessen - und das sollte gesagt sein. Offensichtlich hat es ja gepieckst...
Und auch wenn der TO hier äußerst unklug gehandelt hat, löst das bei mir immer noch kein Verständnis für das Handeln der Ex. Warum maßt sie sich an, den Umgang zu verweigern?!?!

Und wenn es Dich beruhigt:
Ich bin sehr ausgeglichen heute - sonst würde ich mich hier nicht enagieren.
Und zum Glück habe ich mit der Organisation des WM mit der Mutter unseres Kindes so was von überhaupt kein Problem, dass ich jdem hier das WM ans Herz lege... Allerdings braucht es dazu stets zwei erwachsene Menschen, die sich als gemeinsame Eltern begreifen...

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2017 17:25
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

Nur mal der Vollständigkeit halber der Wortlaut der gerichtlichen Vereinbarung vom 17.10.2017.
Zitat:
[...]
Die Eltern sind einig, dass perspektivisch die ÜN des Kindes beim KM spätestens ab April 2018 ins Auge gefasst wird.
[...]

Fett: Soll wahrscheinlich KV heißen?


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2017 18:52
(@samson1978)
Registriert

Ja, sollte KV sein.

Der WE Termin war rein privater Natur und über ein Jahr gesetzt. Wäre alles gut gegangen, hätte die KM nicht den Wochenwechsel angebracht. Verschieben ging leider nicht.

Tja, was soll ich zum heutigen restlichen Umgang sagen. Der Wille der KM geschehe, alle müssen folgen.
Ich konnte mich entscheiden. Entweder den Lampionumzug meines Sohnes in Begleitung der KM und ihres LG mitgehen (als fünftes Rad). Oder darauf verzichten.
Es war weder angekündigt, dass sie mitkommen noch konnte ich unter den Bedingungen meinen Umgang wahrnehmen. Das Kind war nur bei der KM.

Also hat sie aus einem geplanten (bereits bestätigtem) Umgang von ca. 6h ein kurzes Sehen von 5-10min gemacht. Und auch noch unter Tränen des Kindes, weil natürlich die Situation durch die Eltern emotional und akustisch geladen war.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2017 20:40
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Samson,

Bleibe am Ball und plane so schnell wie möglich die nächste Mittagsabholung. Dein Sohn wird es dir auf mittlere und längere Frist danken.
Ich hoffe, du bist in der Kita ein Ansprechpartner und dass alle Termine auch an dich weitergeleitet werden.

Die KM schikaniert das Kind. Du musst stark sein und dich nicht emotional und akustisch mit ihr auseinandersetzen. Weder vor dem Kind noch ohne Kind.

Du bist durch das gemeinsame Kind zwar mit der KM auf Lebenszeit verbandelt, du selbst als Mensch hast dich aber frei schwimmen können und bist frei. Das ist schon sehr viel wert.

VG,
Tsubame.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2017 21:24
(@samson1978)
Registriert

KITA weiß, das ich der Vater bin. Mehr nicht. Kind hat in die nächste Gruppe gewechselt. Es wird ein Entwicklungsgespräch in den nächsten Wochen geben.

Diese ständige Willkür, die Eigenmächtigkeiten, die Verletzungen - das halte ich auf Dauer nicht aus. Auch wenn ich ihn nicht im Stich lassen kann, ist es irgendwie wie David gegen Goliath. So fühlt es sich an.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2017 22:52
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Dann mach vor dem Entwicklungsgespräch einen Termin bei der Kita aus und stelle dich vor. Sprich nicht negativ über die KM.
Falls bei dem Entwicklungsgespräch irgendwelche "Auffälligkeiten" beim Kind angesprochen werden und die KM auf den Zug aufspringt und eben dich als "Täter" darstellt, dann wiederhole immer wieder, dass du offen für Gespräche bei einer Beratungsstelle bist um die Kommunikation mit der KM zu verbessern.

Lass sie auflaufen mi ihrem Geschwafel, in dem du in jeder Situation dieses Mantra wiederholst.

Du musst an deinem Selbstbewusstsein arbeiten. Sei stolz darauf, dass die Frau grosse Teile deines Lebens nicht mehr dirigieren kann. Was für ein armseliges Menschlein muss man sein, wenn man sein Kind instrumentalisiert, wie sie es tut. Du musst lernen, sie richtig einzuordnen. Dann kann sie dich nicht mehr verletzen. Sie ist "nur" die Mutter deines Kindes. Nicht dein ganzes Leben. Arbeite daran.
Hat am Ende David nicht Goliath besiegt ?

VG,
Tsubame.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2017 23:37




(@samson1978)
Registriert

Aller Guten Dinge sind drei. Also streben wir jetzt Gerichtsverhandlung Nr.3 an.
KM ignoriert seit fast 4 Wochen meine E-Mails bzgl Weihnachten. Und nun sehe ich unser Kind nicht zu Weihnachten. Weil es nicht in der gerichtlichen Vereinbarung drin steht.
Auch sonst wird der Umgang weiterhin nach good-will der KM ermöglicht, oder auch nicht. Und die Ausreden werden immer schlechter und billiger.
Okay kein Thema, dann klärt das endgültig das Gericht. Vorher geh ich nicht raus. Und mein RA macht es diesmal kostenlos.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2017 00:05
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Wegen Weihnachten : nimm es gelassen. Sohni ist es in dem Alter egal, wann er mit dem Papa Weihnachten feiert. Und es wird noch viele Weihnachten geben. Bitte rege Dich darüber nicht auf.

Dass die vereinbarten Papazeiten an der Willkür der KM scheitern, ist das eigentliche Problem. Geht es zum Gericht, sollte auch herausgearbeitet werden, dass Du immer für eine Beratung bereit bist/warst, welche die KM verweigert.

Der Richter muss überzeugt werden, dass die KM nur das "erlaubt", was schwarz auf weiss im Urteil steht. Deshalb sollte Dein Betreuungsplan dieses Mal alle Situationen umfassen (Übergabe vielleicht auch Deine Eltern angeben, wenn Du verhindert bist etc....). Und auch beinhalten, wie und wann er an das Alter des Kindes angepasst wird. Natürlich auch Sanktionen.

VG,
Tsubame.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2017 01:27
(@samson1978)
Registriert

Ich hab damit schon gerechnet. Daher bin ich emotional gefasst.

Das nächste Verfahren wird dann halt bis ins letzte Detail besprochen und festgelegt werden müssen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2017 08:11
(@wasserfee)
Registriert

Der Richter muss überzeugt werden, dass die KM nur das "erlaubt", was schwarz auf weiss im Urteil steht. Deshalb sollte Dein Betreuungsplan dieses Mal alle Situationen umfassen (Übergabe vielleicht auch Deine Eltern angeben, wenn Du verhindert bist etc....). Und auch beinhalten, wie und wann er an das Alter des Kindes angepasst wird. Natürlich auch Sanktionen.

VG,
Tsubame.

Aber das genau ist doch der Sinn eines Beschlusses. Wenn flexible Absprachen möglich wären, hätte es keines Beschlusses bedurft.

Wasserfee


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2017 10:54
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber das genau ist doch der Sinn eines Beschlusses. Wenn flexible Absprachen möglich wären, hätte es keines Beschlusses bedurft.

Wasserfee

Wenn ich mich recht erinnere, wollte der Richter den Eltern noch einmal die Möglichkeit geben zu lernen sich abzusprechen. Aber die KM ist von ihrer geistigen Struktur her dazu unfähig (meine Interpretation).

Der Themenöffner wusste das, das Jugendamt (haben Mediation vorgeschlagen, von der KM abgelehnt) wusste es, die KM weiss es. Jetzt muss alles schwarz auf weiss vorliegen (d.h. eine von der KM - mehr oder weniger anerkannte - Autorität muss es ihr wie einem Kleinkind vorkauen, dass sie es schlucken kann).

VG,
Tsubame


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2017 13:13
(@samson1978)
Registriert

So ist es. Besser kann ich den Plan aufgrund der Situation nicht erklären.

Es braucht jetzt einen äußerst detaillierten Beschluss mit Sanktionsandrohung um klare Verhältnisse zu schaffen. Der Versuch, die Kommunikation der Eltern zu fordern u fördern, ist gescheitert.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2017 13:22
(@wasserfee)
Registriert

aber auch ein detaillierter Beschluss hilft nicht mmer bei renitenten Menschen.
Mein Ex hat auch schon wieder einen Umgang "vergessen", dabei war der Beschluss nichtmal trocken.

Rechne also nicht damit, dass ab detailliertem Beschluss alle Probleme beseitigt sind.

Wasserfee


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2017 13:27
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es braucht jetzt einen äußerst detaillierten Beschluss mit Sanktionsandrohung um klare Verhältnisse zu schaffen. Der Versuch, die Kommunikation der Eltern zu fordern u fördern, ist gescheitert.

Nehme dem Gericht etwas arbeit ab und erstelle selber eine klare, strukturierte Formulierung der Umgangszeiten. Damit hat das Gericht die Möglichkeit dieser zu folgen und muss sich nicht selber einen Kopf machen. Wenn diese nicht zu unrealistisch sind, dann hast du gute Karten damit durchzukommen.

Es könnte z.B. so aussehen, dass (ganz grober Rahmen) Du es auf die Ewigkeit formulierst. Macht zukünftige Verfahren überflüssig bzw. die KM muss sich was neues überlegen.

1) Umgang, jedes ungerade Kalenderwochenende, von Freitag 12 Uhr, bis Sonntag 18 Uhr.
2) Feiertage wechselseitig:
Weihnachten 2017:
Heiligabend, erster Feiertag bei KM
zweiter Feiertag bei Dir (vielleicht noch Uhrzeiten? Sicher ist sicher)
Im nächsten Jahr dann umgekehrt, Heiligabend und erster Feiertag bei Dir, zweiter Feiertag bei KM ...

Dann Ostern, Geburtstag.

3) sollte ein Umgangswochenende auf einen Feiertag/Geburtstag fallen, der nicht beim Umgangselternteil gefeiert wird, wird das Umgangswochenende an dem darauffolgenden Wochenende nachgeholt.

4) Ferien:
Frühjahrs, Sommer, Herbst und Winterferien.
Ich würde dies FEST verankern, dass Du (z.B.) immer die erste Hälfte der Ferien nimmst.

Es wird, schon allein wegen des Alters, genügend Gegenmeinungen geben. Aber diese Forderung entspricht dem Standard-Zeiträumen als Minimallösung und so würde ich es auch kommunizieren.

Ich bin der Meinung, wenn Du dem Gericht eine fertige Lösung vorträgst, dass es zwar Gegenwind von der KM geben wird, aber ein großer Teil übernommen werden wird.
Dann einen Passus mit Ordnungsgeld aufnehmen, wenn dieser boykottiert wird und dieser Ordnungsgelder auch beantragen, sollte ein Umgang muttwillig ausfallen. Vielleicht noch aufnehmen, dass auch ein krankes Kind bei Dir sein kann und Du es gesund pflegen kannst.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2017 13:39
(@samson1978)
Registriert

So stelle ich mir das auch vor. Mit der Begründung, dass die KM bisher gegen alles arbeitet, stehen die Chancen nicht schlecht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2017 14:08
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Nehme dem Gericht etwas arbeit ab und erstelle selber eine klare, strukturierte Formulierung der Umgangszeiten. Damit hat das Gericht die Möglichkeit dieser zu folgen und muss sich nicht selber einen Kopf machen. Wenn diese nicht zu unrealistisch sind, dann hast du gute Karten damit durchzukommen.

Es könnte z.B. so aussehen, dass (ganz grober Rahmen) Du es auf die Ewigkeit formulierst. Macht zukünftige Verfahren überflüssig bzw. die KM muss sich was neues überlegen.

1) Umgang, jedes ungerade Kalenderwochenende, von Freitag 12 Uhr, bis Sonntag 18 Uhr (bis Montag) Jjede gerade Kalenderwoche oder was auch immer : Mittwoch nachmittags Abholung aus der Kita/ab April 2018 Übernachtung Mittwoch-Donnerstag Du bringst ihn in die Kita
Übergabe : soweit möglich über die Kita/ ansonsten LG der KM und KV Falls Kindesvater verhindert : Eltern des KV oder seine LG Letztere werden alle drei in der Kita, Schule, Gymnasium, Universität auf die Abhollisten gesetzt ohne dass KM im wöchenlichen Rhythmus diese wieder rausstreicht.

2) Feiertage wechselseitig: (oder ein Jahr Weihnachten KM und Du Silvester nächstes Jahr umgekehrt)
Weihnachten 2017:
Heiligabend, erster Feiertag bei KM
zweiter Feiertag bei Dir (vielleicht noch Uhrzeiten? Sicher ist sicher)
Im nächsten Jahr dann umgekehrt, Heiligabend und erster Feiertag bei Dir, zweiter Feiertag bei KM ...

Dann Ostern, Geburtstag.

3) sollte ein Umgangswochenende auf einen Feiertag/Geburtstag fallen, der nicht beim Umgangselternteil gefeiert wird, wird das Umgangswochenende an dem darauffolgenden Wochenende nachgeholt. (Ist das Kind krank und nicht transportfähig : Attest vom Kinderarzt, dass es nicht transportfähig ist und Wochenende wird in der darauffolgenden Woche nachgeholt)

4) Ferien:
Frühjahrs, Sommer, Herbst und Winterferien.
Ich würde dies FEST verankern, dass Du (z.B.) immer die erste Hälfte der Ferien nimmst. (oder im Wechsel)

Übernachtungen :
ab April 2018 (wie im vorigen Berschluss geurteilt !
Freitag auf Montag

Mittwoch auf Donnerstag

Es wird, schon allein wegen des Alters, genügend Gegenmeinungen geben. Aber diese Forderung entspricht dem Standard-Zeiträumen als Minimallösung und so würde ich es auch kommunizieren.

Ich bin der Meinung, wenn Du dem Gericht eine fertige Lösung vorträgst, dass es zwar Gegenwind von der KM geben wird, aber ein großer Teil übernommen werden wird.
Dann einen Passus mit Ordnungsgeld aufnehmen, wenn dieser boykottiert wird und dieser Ordnungsgelder auch beantragen, sollte ein Umgang muttwillig ausfallen. Vielleicht noch aufnehmen, dass auch ein krankes Kind bei Dir sein kann und Du es gesund pflegen kannst.

Gruß
Kasper

VG,
Tsubame


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2017 15:59




Seite 10 / 19