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Umgangsrecht - Einstweilige Verfügung

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(@engel99)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, erst mal muß ich sagen das ich schon sehr lange hier einiges Verfolge aber jetzt doch selbst Hilfe brauche.

Seit gut 4 Monaten kommt es zu keinem Umgangswochenende da die Mutter immer absagt bzw. auch ich 2-3 mal wegen Umzug und Firma nicht konnte. An Pfingsten wollte ich mein Kind 12 wie eigentlich Gerichtlich festgelegt haben und mußte erfahren das die KM kurzfristig in den Urlaub fliegt. Aber OK konnte ich ja noch mal Akzeptieren. Seit Wochen versuchte ich es klären mit den Sommerferien da ich die kleine ja die Hälfte der Sommerferien bekommen sollte. Und jetzt kam vor ein paar Tagen die Info, tut mir Leid in den ersten 3 Wochen ist sie weg, und die letzten 3 Wochen geht sie mit der KM in den Urlaub. Echt super und ich habe extra die letzten 3 Wochen Urlaub genommen da das mein Ferienteil ist.

Jetzt meine Frage: was kann ich schnellstens dagegen machen das ich sie bekomme (Einstweilige Verfügung) ?!?!?
Kann ich dies auch selbst bei Gericht einreichen ??? (Anwalt ist mir gerade zu teuer da ich meine Wohnung neu bezogen habe und eh zu wenig verdiene)
Ich muß dazu sagen das es nicht möglich ist mit der KM zu sprechen da diese seit 3 Jahren die komplette Komunikation verweigert und das sogar über das Jugendamt die schon so oft versuchten mit Ihr zu reden.

Bin über jede Hilfe dankbar.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2006 13:05
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo engel99,

Jetzt meine Frage: was kann ich schnellstens dagegen machen das ich sie bekomme (Einstweilige Verfügung) ?!?!?

Kannst du machen, bei der normalen "Arbeitsgeschwindigkeit" der Gerichte werden die das nie und nimmer vor dem Ferienende behandeln - und auch Gerichte machen Urlaub. Vielleicht hast du aber Glück und gerätst an einen "schnellen" Richter.

Kann ich dies auch selbst bei Gericht einreichen  (Anwalt ist mir gerade zu teuer da ich meine Wohnung neu bezogen habe und eh zu wenig verdiene)

Erstens kannst du, sofern du wenig verdienst, dir einen Beratungsschein holen und PKH beantragen.
Zweitens würde ich dir raten, einen Antrag bei Gericht selbst zu stellen (ohne Anwalt), da ein Anwalt die Sache nur weiter verzögern würde.

Der Umgang ist gerichtlich festgelegt? Dann wäre noch die Frage, was du beantragen solltest. Eine generelle gerichtliche Regelung des Umgangs erübrigt sich (da bereits geschehen). Soll eine Änderung / Konkretisierung des Umgangs eingeklagt werden oder evtl. ein Zwangsgeld zur Durchsetzung des gerichtlich festgelegten Umgangs beantragt werden?

Vielleicht schreibst du noch, was in der gerichtlichen Regelung steht, z.B. ob und wo festgelegt ist, dass du euer Kind in der zweiten Ferienhälfte hast usw., damit dir zielführende Tipps gegeben werden können.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 13:42
(@engel99)
Schon was gesagt Registriert

Es wurde festgelegt das jede Ferien mir die letzte Hälfte zusteht das ich sie zu mir nehme, bzw auch alle 14 Tage.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2006 13:46
(@engel99)
Schon was gesagt Registriert

Ach ja gibt es Urteile oder § worauf ich mich beruhen kann ??

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2006 13:47
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo engel99,

Ach ja gibt es Urteile oder § worauf ich mich beruhen kann ??

Na klar, dein eigenes Urteil. Du musst jetzt halt nur noch dafür sorgen, dass das Urteil auch "vollstreckbar" wird. Das heißt dass du euer Kind notfalls (wirklich nur im schlimmsten Notfall) mit Polizei und Gerichtsvollzieher holen kannst.

Das Gericht kann in einem Fall wie bei dir (wo sich die KM nicht an ein Urteil hält) auch ein Zwangsgeld bzw. eine Zwangsgeldandrohung stellen. Sobald es nämlich an den Geldbeutel geht, wird die Kooperationsbereitschaft normalerweise schlagartig größer.

Ich hab da (gottseidank!) keine Erfahrungen machen müsen, evtl. kannst du aber einen Antrag auf Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes bzw. auf zwangsweise Herausgabe des Kindes gem. § 33 FGG beantragen.

Manchmal reicht es auch, einen solchen Antrag zu stellen, um die Gegenseite zum "Einlenken" zu bewegen.

Was zum § 33 FGG findest du unter folgendem Link: http://dejure.org/gesetze/FGG/33.html

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 14:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin engel99,

die Methode, vollendete Tatsachen zu schaffen nach der Methode "Tja, jetzt hab ich für Tochter und mich leider schon eine Reise gebucht" ist bei umgangsboykottierenden Müttern durchaus beliebt.

Diese Tatsache ist aber nur für Madame "vollendet" - Dich muss sie nicht die Bohne interessieren. Ob sie deshalb Geld wegen einer Fehlbuchung verliert, ist ebenfalls nur ihr Problem. Also: Gleich morgen zum Anwalt, der ihr das freundlich und bestimmt schriftlich mitteilt: Die letzten drei Ferienwochen sind Deine, wie auch im Urteil ausgeführt. Madame soll (mit kurzer Fristsetzung) bestätigen, dass sie sich auch an diesen Teil der Umgangsregelung hält und Du Deine Tochter zum vereinbarten Termin für die letzten drei Ferienwochen abholen kannst. Zeit mit Papa ist wichtiger als jede Urlaubsreise.

Für den Fall, dass die Unterschrift nicht kommt, kündigt der Anwalt gleichzeitig den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung an - und die kriegt man auch in Urlaubszeiten durch; schliesslich gibt es bereits eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung. Ggf. wird Madame auch ein Zwangsgeld angekündigt. Spätestens an dieser Stelle sollte sie einlenken. Die "Sprach des Geldes" verstehen die meisten; abgesehen davon ist es ziemlich blamabel für eine "fürsorgliche Mutter", wenn man Vaters Rechte gerichtlich durchsetzen muss.

Es kann dann immer noch sein, dass ganz zufällig kurz vor der Übergabe die Tochter krank wird. Nachdem auch das häufig Teil des Boykottspielchens ist, kann der Anwalt gleich darauf hinweisen, dass derartige Versuche ebenfalls nicht geduldet werden; Eure Tochter kann auch "bei Dir krank sein".

Anwalt sollte über Prozesskostenhilfe gehen; falls Du dafür zuviel verdienst: So ein Brief kostet nicht die Welt. Möglicherweise muss auch die Umgangsverweigerin die Anwaltskosten übernehmen, aber das weiss der RA besser als ich.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 15:26
(@nena62)
Rege dabei Registriert

Hallo Brille,

die rechtliche Seite ist sicher die die du geschildert hast... da bin ich recht unbedarft 🙂 Und ich finde es keinesfalls ok was die Mutter da macht sondern finde Umgangsboykott zum übergeben (leider fehlt mir da der smiley*grummel*)... das mal vorweg.

Ich versuch mir allerdings auch gerade ein 12 jähriges Mädel vorzustellen dass sich drauf freut in den Urlaub zu fahren, vielleicht sogar nen Flugurlaub auf den sie sich schon lange freut..... Und dann kommt der Papa, den sie sicher liebt und mit den sie gern Zeit verbringt, das steht für mich außer Frage, der hat nun nen GErichtsbeschluss, der besagt sie darf nicht fahren sondern muss stattdessen zum Papa.... was geht wohl in ihrem Kopf vor??? Ist sie glücklich dass sie nun 3 Wochen zum Papa darf???? Also meine Tochter hätte dann 3 Wochen mit sehr hängenden Mundwinkeln dort rumgesessen denk ich.

Ich bin mir nicht sicher ob hier ein Gerichtsbeschluss wirklich im Sinne des Kindes ist... oder eher ein Sieg bzw. eine Niederlage für die Eltern und das Kind ???? Wo bleibt das?????

Sinnvoller wäre es für mich für kommende Zeiten sowas durchzusetzen. Also wenn sowas nochmals anstehen sollte direkt das Urteil parat zu haben, der Tochter vorher davon erzählen wann denn Urlaub bei Papa geplant ist, damit sie sich darauf freuen kann... ichc weiss nicht wie ich das besser ausdrücken soll *grübel*... aber ich hoffe ihr versteht mich  :redhead:

@ engel
Ich hoffe du entscheidest im Sinne deiner dich liebenden Tochter. Vielleicht fragst du sie mal was ihr denn lieber wäre, 3 Wochen bei dir oder mit Mama weg. Evtl. kannst du ja deinen Urlaub auch verschieben und sie dann die kompletten HErbstferien zu dir nehmen???

Bitte setz alles daran dass das Kind glücklich ist... mit 12 fängt für sie eh ne schwierige Zeit an.

Nachdenkliche Grüße von
Nena

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 15:46
(@engel99)
Schon was gesagt Registriert

Tja dann muß ich ja mal noch dazu sagen das diese Sache mit den Ferien schon seit Weihnachten so geht. Es klappte nur an Ostern da es der KM gerade recht kam weil sie arbeiten mußte und niemand hatte wo auf die Kleine aufpasst. An Pfingsten wurde es mir 4 Tage vorher gesagt das Sie über Pfingesten in Urlaub fliegen. Also bitte nicht solche Argumente mit dem Fliegen das ist bald jede Ferien so. Zahlt ja Oma und Opa die Urlaubsfliegerei und ich bleib auf der Strecke. Aber ich werde heute noch ein Schreiben verfassen an das Gericht. Ich hoffe du siehst die SAche jetzt anderst Brille.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2006 15:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Nena,

da muss ich energisch widersprechen - wenn man diese "Methode" zum Prinzip erhebt, kann man Kinderseelen noch viel mehr verletzen, denn dann kommt das Gefühl für oben und unten, für richtig und falsch sehr schnell abhanden. Mit einer 12-jährigen diskutiert man ja auch nicht, ob sie am nächsten Tag wirklich in die Schule gehen möchte. Und auch der gemeinsame Urlaub mit den Eltern ist in diesem Alter noch kein ergebnisoffenes Diskussionsthema.

Wenn die Ex von engel99 einen Urlaub für genau die Ferienwochen bucht, von denen sie durch einen Gerichtsbeschluss ganz genau weiss, dass es die gemeinsame Ferienzeit von Vater und Tochter ist, ist das durch nichts zu erklären oder entschuldigen; ich behaupte, das ist absichtlich und mit einer ganz bestimmten Zielsetzung geschehen. In diesem Fall muss man auch ein "langes Gesicht" der Tochter in Kauf nehmen. Diese drei Wochen des Umgangsvaters mit seiner Tochter sind unendlich wichtiger als jede Urlaubsreise; seine Zeit mit seiner Tochter ist eh schon knapp genug.

Natürlich ist es ein beliebter Teil solcher Boykottstrategien, ein "Zuckerl" wie eine Urlaubsreise in Aussicht zu stellen und dann dem Vater den schwarzen Peter zuzuschieben nach dem Motto "Ich wäre ja gerne mit Dir in Urlaub geflogen, aber Dein Vater hat das verhindert". Wenn es der Mutter nur um die Reise an sich ginge, hätte sie ja für die ersten drei Wochen buchen können.

Abgesehen davon geht es in Umgangsfragen nicht nur um den Moment; man muss auch das grosse Ganze sehen. Zum einen wäre ein Nachgeben von "engel99" jetzt ein Signal an die Mutter, ihre Boykottbemühungen auch künftig ungestraft fortsetzen zu können; zum anderen könnte es auch sein, dass die 12-jährige Tochter ihren Dad dann für einen Laumann hält, der sich nicht wirklich kümmert. Vielleicht nicht jetzt, aber durchaus später.

Also ganz klar: Umgangsvereinbarungen sind dazu da, eingehalten zu werden und den Kontakt zum "Umgangselternteil" (schreckliches Wort!) aufrecht zu erhalten. Wenn ein Elternteil Umgang einseitig, nach Belieben und ungestraft boykottieren könnte, könnte man den ganzen Käse nämlich auch lassen und die Väter einfach komplett aus dem Leben der Kinder ausperren.

Bitte rede "engel99" und anderen Umgangsvätern kein schlechtes Gewissen ein. Das Kind "verliert" jetzt vielleicht eine Urlaubsreise, aber es gewinnt etwas viel Wertvolleres: Zeit mit seinem Vater. Und die kann man - im Gegensatz zu Urlaubsreisen - nicht wiederholen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 16:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi engel99.

Ich hoffe du siehst die SAche jetzt anderst Brille.

Ich glaube, Du bringst da etwas durcheinander - ich bin AUF DEINER SEITE - und zwar vollkommen!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 16:21




(@Aniram)

Hallo Engel99 !

Eigentlich hast Martin schon mal wieder alles gesagt.

Ich setz jetzt eigentlich nur nach um mich abzureagieren,
weil mir mal wieder der sprichwörtliche Hut hochgegangen
ist.

Das hier

tut mir Leid in den ersten 3 Wochen ist sie weg, und die letzten 3 Wochen geht sie mit der KM in den Urlaub.

ist eine Unverschämtheit sondergleichen, die in keinem
Fall zu dulden ist.

Was anderes wäre gewesen, die Mutter hätte vorher mit
Dir darüber geredet, ob ein Verschieben oder Tauschen
der Urlaubswochen möglich ist. Was, wenn auch Du
gebucht hättest ?

Aber daraus ein Faktum zu machen indem man sagt "ich
habe bereits gebucht", ist etwas, daß ich auf keinen Fall
durchgehen lassen würde.

Ob ihr dadurch Stornogebühren entstehen, wäre mir
sowas von egal.

Ich weiss zwar was Nena meint, kann ihr aber nicht bei-
pflichten. Wie Martin schon sagte und Du ja auch, wäre
das der Freibrief den die KM ohnehin schon versucht
für sich in Anspruch zu nehmen.

Und um einem eventuellen Maulen der Tochter vorzu-
beugen würde ich die Mutter in dem Anwaltschreiben
gleich mit vorwarnen, alles zu unterlassen was in die
Richtung geht wie "Ich wollte mit dir einen schönen
Urlaub verbringen, aber Papa hat uns das verdorben."

Weil nicht Papa hat den verdorben sondern Mama mit
ihrer unüberlegten (oder doch nicht ?) Planung. Und
eine 12-jährige hat sich noch nicht so in der Gewalt,
um diese Stimmung, sollte ihr die eingeimpft werden,
zu verbergen.

Ich würde da mit aller Härte ein- und durchgreifen. Die
macht das einmal und nie wieder. Und künftig würde
sich meine Kompromissfähigkeit an Deiner Stelle bei
so Spielchen wie an Pfingsten, bei Null einpendeln.

Ich wollte sie sehen, würdest Du plötzlich beschließen
die ersten 3 Wochen des Urlaubes mit Deiner Tochter
zu verbringen. Das Geschrei hör ich bis hier her, wo
sie sich auf die gerichtliche Vereinbarung beruft.

Wie gesagt: Müßte alles kein Problem sein, wenn man
sich zeitgerecht zusammensetzt und darüber redet.

Aber doch nicht so !

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 17:46
(@engel99)
Schon was gesagt Registriert

Habe jetzt eh gerade ein Fax an das Gericht gesendet mit der Sache §33 wie Martin schon geschrieben hatte. Mal sehen was kommt. Auf jeden Fall lasse ich nichts mehr durchgehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2006 17:52
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo engel99,

sei so lieb und halte uns "auf dem Laufenden". Hier passiert es nämlich oft, dass zwar Ratschläge gegeben werden, man(n) aber nie erfährt, was letztendlich daraus geworden ist.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 18:02
(@nena62)
Rege dabei Registriert

Ich nochmal,

ich wollte hier niemandem ein schlechtes GEwissen machen, höchstens einer Umgangsboykotierenden Mutter... mir ist nur aufgefallen, dass seit mehr als 4 Monaten kein Umgang stattfand, dagegen wurde nichts gemacht und nun freut sich ein Kind auf den Urlaub und wird per Gericht gezwungen zum Papa zu gehen..... aber engel99 hat seinen Weg gewählt, er kennt seine Tochter am besten und wird wissen mit ihr umzugehen.

Nun drück ich dir die Daumen engel99, dass alles so klappt wie du es dir wünscht und dir und deiner Tochter eine superschöne Zeit zusammen.... und das meine ich ganz ernst und überhaupt nicht ironisch oder so... nicht dass das irgendwer zwischen den Zeilen liest 🙂

Hoffentlich lernt die Mutter auch daraus und tut dem Kind das nie wieder an.

LG
Nena

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 20:42
(@engel99)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend zusammen na ja oder Nacht, ich werde euch in den nächsten Tagen auf dem laufenden halten was passiert. Libe Grüße an alle hier. :yltype:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 01:49
(@engel99)
Schon was gesagt Registriert

Guten morgen zusammen,
so die ersten Reaktionen sind gekommen, ob positiv oder negativ ich weiß nicht.

- Der Richter ist bis Ende August in Urlaub und es wird der stellv. Richterin vorgelegt
- Es muß eine Stellungnahme vom Jugendamt angefordert werden

Die ist erst ab September wieder erreichbar und jetzt ???

Eine Vertretung gibt es nicht. Jetzt fühl ich mich ja mal total verarscht. Wenn von der KM Geld verlangt wird dann ist eine Klage in 3 TAgen da. Spreche aus Erfahrung. Die Männer sind wie ja bekannt wieder mal die Deppen der Nation. Also wenn das so weitergeht sollte man ja doch mal was größeres auf die Beine stellen um eine Gleichberechtigung zu bekommen was ja in unserem Staat nicht der FAll ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2006 11:10
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo engel99,

das Gericht fährt jetzt den "Standard" ab. Und bei einer Umgangsklage heißt das jetzt erst mal, das Jugendamt muss befragt werden. Ja und da jetzt Urlaubszeit ist dauert das halt. Meine Befürchtungen wurden also bestätigt.

Ich denke es gibt eine gerichtlich festgelegte Umgangsregelung. Deren Einhaltung forderst du jetzt ein. Ein Bericht des Jugendamtes ist nach meiner Einschätzung nicht erforderlich.

Ich denke was du jetzt tun kannst ist mit der stellv. Richterin zu telefonieren. Mache ihr die Eilbedürftigkeit klar und die Tatsache, dass jetzt Ferienzeit ist und wenn noch eine JA-Stellungnahme angefordert wird, sind die Ferien rum und dann braucht man die JA Stellungnahme nicht. Dabei auf das Urteil verweisen, in dem die Umgangszeiten festgelegt sind.

Entweder macht die Richterin dann "schnell" was oder nicht. Macht sie nichts, dann gehe den Weg mit Jugendamt etc., dann kannst du dir wenigstens die Umsetzung der Regelung für den nächsten Sommer sichern.

Macht sie was, dann klappt der gemeinsame Urlaub vielleicht doch noch. Doch allzu große Hoffnungen solltest du dir da nicht machen. Ein Versuch ist es dennoch wert.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 02:02
(@chris73_hh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,
ich kann Ihn gut verstehen, was er durchmacht. Bei mir ist die Trennung zwar gerade erst vollzogen, aber Sie hat mir gleich fuer die Zeit der Trennung angekuendigt, dass ich meinen kleinen Sohn (10 Monate) erst wieder sehe, wenn ich einen Vaterschaftstest gemacht habe, oder das Gericht das Umgangsrecht festlegt. Also...wie man sich fuehlt kann ich gut nachvollziehen, allerdings sind die Argumente das erst nach den Ferien zu machen auch nicht von der Hand zu weisen. Ich wuerde es auch erst fuer die folgenden Male durchsetzen und die Tochter auch mal drauf ansprechen. Denn heutzutage sind 12jaehirge doch i.A. um einiges weiter als frueher. Also, Kopf hoch und toi,toi,toi !!!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 22:53
(@engel99)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, es hat sich was getan, heute kam eine Verfügung mit Gerichtstermin zur Zwangsgeldanordnung incl. Anhörung am 17.08. ich werde weiter berichten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2006 19:38
(@taccina)
Registriert

Natürlich ist es ein beliebter Teil solcher Boykottstrategien, ein "Zuckerl" wie eine Urlaubsreise in Aussicht zu stellen und dann dem Vater den schwarzen Peter zuzuschieben nach dem Motto "Ich wäre ja gerne mit Dir in Urlaub geflogen, aber Dein Vater hat das verhindert"

Oh mann ich kann sowas echt nimmer hören.

Hab hier grad auch so nen Fall im Bekanntekreis.
Da wurde dem Kind auch immer eingeredet: "Wir fahren übers WE zur See, aber Du kannst ja nicht mit, weil Du zu Deinem Vater gehst...oder willst lieber mit uns mit?"  :gunman: :gunman:

Am Ende konnte der Vater das "Leid" seiner Tochter nicht mehr mit ansehen....hat sich dann rar gemacht, weil er seine Tochter nicht mehr in solche Situationen bringen wollte.
Jetzt hat er seit nem Jahr keinen Kontakt mehr und geht kaputt daran...

Lass Dich nicht unterkriegen engel99..... Kämpfe!

Ich drück Dir die Daumen

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 19:50




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