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Umgangrecht Urlaubsregelung

 
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

@all,

mein Sohn war im letzten Jahr mit einer Jugendgruppe (städt.) auf Sylt, es hat ihm gut gefallen und er bat mich ca. April 06 um eine finanz. Beteiligung (die Hälfte der Kosten, genau wie im Vorjahr) um auch in diesem Jahr (July) dorthin zu können. Habe dann die 180,00€ an die KM überwiesen.
Jetzt hat mein Sohn mir gesagt, dass er gar nicht auf Sylt, sondern mit KM, seiner kleinen Schwester und aktuellem LG in Österreich war, weil die andere Hälfte ( von der KM) für die Reise nach Sylt angeblich zu spät eingezahlt worden ist.
Das klären wir dann `mal morgen - gelle?

"Traue jedem nur so weit, wie Du ihn werfen kannst"

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2006 21:29
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jochen,
das sehe ich anders.

Wenn Du deinem Kind Geld gibst, weil er es für den Urlaub Geld braucht, dann machst Du das von Dir aus. Ich gehe davon aus, dass in dem Haushalt deiner Ex dann nicht genug Geld da ist. Verplichtet bist Du nämlich zu solch einer Zahlung nicht.

Zu welcher Art Urlaub das ganze dann benutzt wird, ist dann egal. Du wolltest, dass dein Kind einen entsprechenden Urlaub verbingt und das hast Du bekommen.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 22:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da widerspreche ich dir mal weisnich.

Er schrieb ja, das der Sohn ausdrücklich um einen Zuschuß für die Freizeit auf Sylt, an der er schon im letzten Jahr teilgenommen hat, gebeten hat. Also war die Zahlung zweckgebunden. Nicht für einen Familienurlaub, sondern für einen Uralub den der Sohn ohne Mutter, Schwester und LG der Mutter verbringen wollte.

Fraglich nur, ob hajonco das so nachweisen kann. Ansonsten: Aus Schaden wird man klug und handelt dann das nächste mal anders.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 22:41
(@Aniram)

Hallo Michael !

Also so seh ich das ganz und gar nicht.

Jochen hat das Geld zugeschossen für den Urlaub auf Sylt in
einer Jugendgruppe.

Ich finde es nicht in Ordnung, wenn die Mutter diesen Betrag
nimmt um ihn für einen gemeinsamen Urlaub mit LG etc.
zu verwenden.

Weil dieser Urlaub hätte so nehme ich zumindest an, so oder
so stattgefunden. Und für dieses Urlaubsvorhaben ist ganz
alleine die KM zuständig.

Der Ordnung halber, müßte sie diesen Betrag sogar an Jochen
zurückzahlen. Dass das ein Wunschdenken ist, ist mir aber
auch klar.

Das manche Menschen keine Schamgrenze haben werd ich
nie verstehen.

Gruß

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 22:47
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ansonsten: Aus Schaden wird man klug und handelt dann das nächste mal anders.

Siehste. Da sind wir uns dann wieder einig. Ich weisnich, ob nachtreten an der Stelle nur eins bewirkt: Ärger.

Meine Meinung: Entweder Kohle raushauhen und sich drüber freuen oder halt nicht. Aber dann halt beides.

Wenn ich meinem Sohn nen Bagger zum Baggern kauf' und er stellt es dann in den Keller, weil es ihm da so gut gefällt, kann ich auch nicht hingehen und diskutieren. Ich werde ihm halt einfach nur keinen Bagger zum Baggern schenken.

Einverstanden?

Gruss,
Michael

P.S.: Martina, Du hast Recht. Aber das Einzige, was dabei rauskommen wird ist Frust und eine blutige Nase - auf Jochens Seite.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 22:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

Martina, Du hast Recht. Aber das Einzige, was dabei rauskommen wird ist Frust und eine blutige Nase - auf Jochens Seite.

Damit hast du wohl leider recht.

Wenn ich meinem Sohn nen Bagger zum Baggern kauf' und er stellt es dann in den Keller, weil es ihm da so gut gefällt, kann ich auch nicht hingehen und diskutieren. Ich werde ihm halt einfach nur keinen Bagger zum Baggern schenken

Stimmt. Nur so wie ich es gelesen habe, hat sich der Junge auf diese Ferien gefreut, mußte aber dann aber mit Mama und Konsorten in Urlaub, weil Frau Mama es nicht gebacken gekriegt hat, den Betrag an den Veranstalter zu überweisen. Da darf dann zumindest eine Bermerkung erlaubt sein. Denke eine Rückforderung würde wohl ins Leere laufen. Aber warum soll er das so schlucken ohne die Mutter auf ihr Fehlverhalten aufmerksman zu machen?

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 23:03
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...weil Frau Mama es nicht gebacken gekriegt hat, den Betrag an den Veranstalter zu überweisen.

Glaubst Du das? Und ist das nicht ein Problem zwischen Mutter und Kind? Ich glaube, auch da ist Jochen draussen.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 23:05
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

@all,

habe soeben mit der "Jugendfreizeitveranstaltungssachbearbeiterin" gesprochen:

Unser Sohn ist von seiner Mutter am 2.5.06 von der Freizeit abgemeldet worden.
Zahlungsziel wäre 6 Wochen vor Reiseantritt gewesen, also ca. 1. Juniwoche (Datum habe ich nicht mehr)
Mein hälftiger Anteil von 180,00€ war rechtzeitig - 8.5.06 - auf ihrem Konto.

Siewird ihm das erklären müssen.

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 17:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lieber Jochen,
scheinbar bist Du ein wenig über den Tisch gezogen worden.

Ich hoffe, dass
- war die letzte Urlaubsbeihilfe von Dir.
- Du damit auch klar kommst, ohne Dir eine blutige Nase zu holen.
- Du dich nicht all zu sehr ärgerst.

Homo hominis lupus!

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 17:48
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

an deiner Stelle würde ich die KM schriftlich auffordern, dir das Geld zurückzuerstatten. Sie hätte das Kind am 02.05. von der Fahrt abgemeldet ohne dich zu informieren. Insofern ist das Geld noch auf ihrem Konto und muss rücküberwiesen werden. Ansonsten würdest du den Ku entsprechend kürzen.

Hast du Beteiligung Sylt-Fahrt auf die Überweisung geschrieben?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 18:27




(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ansonsten würdest du den Ku entsprechend kürzen.

Das machst Du nicht, hörst Du! Wird der Unterhalt nicht komplett oder verspätet gezahlt, darf der Titelinhaber sofort pfänden. Das kostet Geld und macht nett Ärger. Wenn das Konto dicht ist, du einen Schufa-Eintrag hast...lecker.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 18:53
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi ihr Lieben,

über Geld rege ich mich schon lange nicht mehr auf, war schon durch ihre Aktionen während der Scheidung nicht in der Lage, den KU zu zahlen (meine Geschichte: "Freitag der 13"). Sie wird dann diese Zahlung wohl auf den Rückstand anrechnen...
GV war schon hier, Vollstreckungstitel hat ihr Anwalt, bei Nichtzahlung EV

Ich find es nur einfach "link"  dem Jungen gegenüber, mich kann sie damit nicht treffen.
LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 19:34
(@wolfsfrau)
Rege dabei Registriert

Hai Hajoco,

also erstmal: ich finde die Aktion der KM gelinde gesagt: bescheiden.

Andererseits: warum regst du dich drüber auf? Du schreibst, dass dir das Geld egal ist, dein Sohn hatte Urlaub (auch wenns nicht der ist, auf den er sich gefreut hat...), es ist also an dem Jungen, dass er sich drüber aufregen sollte, also... *schulterzuck, what shells?

Herzliche Grüße
Wolfsfrau


AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 19:06
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

@ all,

habe meinem Sohn am Freitag den o.a. Sachstand emotionslos geschildert und weiter keine Fragen gestellt. Er hat auch weiter nichts dazu gesagt - auch nicht zu seinem Urlaub in Österreich.

Mir liegt schon daran dass er weiß, warum seine Fahrt nach Sylt nicht geklappt hat und es nicht mein Verschulden war. Habe ihm aber auch gesagt, dass ich bestimmt einen Weg gefunden hätte, die andere Geldhälfte aufzutreiben, wenn seine Mutter mich rechtzeitig (oder besser: überhaupt) informiert hätte. Für mich war die Aktion nach meiner Zusage (die Hälfte der Kosten zu tragen) Mitte April in trockenen Tüchern.

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2006 20:07
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi @ all,

@ weissnicht/Michael

Hallo Jochen,
das sehe ich anders.

Wenn Du deinem Kind Geld gibst, weil er es für den Urlaub Geld braucht, dann machst Du das von Dir aus. Ich gehe davon aus, dass in dem Haushalt deiner Ex dann nicht genug Geld da ist. Verplichtet bist Du nämlich zu solch einer Zahlung nicht.

Zu welcher Art Urlaub das ganze dann benutzt wird, ist dann egal. Du wolltest, dass dein Kind einen entsprechenden Urlaub verbingt und das hast Du bekommen.

Gruss,
Michael

Gib es zu Michael - Du bist eine Frau - und Du warst heute Vormittag "meine" Richterin in Hagen!!
Genau Deine waren nämlich auch ihre Worte und ich habe ihr gesagt :  "Wir kennen uns aus VS".

Lg Jochen

PS der Rest der Verhandlung heute gehört In "Unterhalt" Ich schreibe dazu, wenn ich die geschlossene Vereinbarung in Händen halte.


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2006 16:48