umgangsrecht einkla...
 
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umgangsrecht einklagen?

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(@leonie3004)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle!
Ich hoffe man kann mir hier weiter helfen!
Es geht um meinen Freund, er hat einen fast 4 jährigen Sohn
und leider seit ca 1,5 jahren kein kontakt mehr.
Ich schildere mal kurz!

Im September 2008 sind wir zusamen gekommen,
da hatte mein Freund seinen Sohn noch regelmäßig
jeden Sonntag für eine Stunde bei der Kindsmutter besucht.
Als die dann erzählte das sie einen neuen Freund hatte,
ging das ganze Theater los.

Sie hat ihn fast jedes
Wochenende zu uns gebracht(was uns natürlich sehr freute)
weil sie mit ihren neuen Freund nur Party machen wollte
und der kleine anscheind gestört hat.
das ging dann so 4 Wochenenden gut,und dann auf einmal durfte er nicht
mehr zu uns.Warum auch immer.Als wir dann die Besuchsrechte
Sonntags für eine Stunde wahr nehmen wollten,
hatte mein Freund keine Möglichkeit mal allein mit seinem Sohn zu
sein weil immer irgendwelche Freunde dabei waren von ihr,
bzw sie den Besuchstermin auf ein Fest was damals in der
Stadt war machen wollte.
Ja dann ist der Kontakt ganz abgebrochen,
und zwischen meinem Freund und seiner Ex ist kein Gespräch möglich
sie beleidigt ihn, er kontert zurück usw.
Nun ist es mittlerweile 1,5 Jahre her.
Wir haben keine Telefonnummer der Kindsmutter
geschweige den die neue Anschrift.

Wenn mein Freund
jetzt das Umgangsrecht einklagen würde,
hätte er da Chanzen weil er wahnsinnige Angst vor einer Enttäuschung hat?
Achso die Kindsmutter hat das alleinige Sorgerecht.
Hoffe sie sehen in meinem Text durch und können mir weiter helfen.
Danke schon mal vorne weg

Und noch etwas der kleine hatte sich seinen Arm gebrochen,
muss sie uns sowas mitteilen, Arm gebrochen ist zwar nicht
so schlimm aber möchte man als Vater schon gerne wissen.

Liebe Grüße Franzi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2010 23:05
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin leonie3004,

schön, dass du dich für den Sohn deines LG und für ihn einsetzt. Am besten ist jedoch, wenn er selbst hier schreibt. Das ist zum
einen besser, um direkt fragen zu können und erhöht so die Möglichkeit der qualitativ hochwertigen Antworten.

Das alleinige Sorgerecht der KM hat nichts mit dem Umgangsrecht des Vaters zu tun. Als Vater hat er zum einen das Recht auf
Umgang, sowie auch die Pflicht zum Umgang, unabhängig vom Sorgerecht.

>>hier<< ist der Umgang des Kindes mit jedem Elternteil gesetzlich geregelt.

Habt ihr einen ungefähren Anhaltspunkt, wo die KM leben "könnte". Ort des Kindergartens oder Kita des Kindes? Nun bei berechtig-
tem Interesse kann er beim Einwohnermeldeamt, Stadt usw. eine Melderegisterauskunft einfordern. Das wäre mal ein erster Schritt.

Dann kann er beim zuständigen JA (vorher müsste er wissen, wo sich die KM aufhält) um ein Vermittlungsgespräch bitten. Wenn dies
scheitert kann - und sollte er Umgangsklage einreichen.

Den Umgang wird er dann auch bekommen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 23:48
(@leonie3004)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort!!
Mein Freund weiß über alles bescheid was ich hier schreibe und sitzt neben mir,
der ist bloß etwas schreibfaul :rofl2:

Beim zuständigen Jugendamt waren wir schon vor ca 1 Jahr und dort wurde uns gesagt wir sollen
uns mit der KM einigen :thumbdown:
Das geht garnicht mein Freund würde sich mit ihr nicht an ein Tisch setzten weil es eh nichts bringt.
Sie würde dann nur wieder anfangen von wegen er nimmt Drogen,trinkt Alkohol ist arbeitsfaul usw.
Von den Dingen trifft aber keins zu.Also wäre der bessere weg schon direkt so eine Klage zu machen
denke ich mal.

Die neue Adresse könnte man eventuell auch über ihre Eltern raus bekommen aber was nützt die uns
wenn wir den kleinen da eh nicht besuchen können/wollen wegen der KM?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2010 23:59
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein Freund weiß über alles bescheid was ich hier schreibe und sitzt neben mir,
der ist bloß etwas schreibfaul :rofl2:

Hmmmm. Ich bleibe trotzdem bei meinem Vorschlag, dass ER hier schreiben sollte. Schließlich geht es ja auch um sein Kind.

Beim zuständigen Jugendamt waren wir schon vor ca 1 Jahr und dort wurde uns gesagt wir sollen
uns mit der KM einigen :thumbdown:
Das geht garnicht mein Freund würde sich mit ihr nicht an ein Tisch setzten weil es eh nichts bringt.

Das Gericht erwartet aber von 2 Erwachsenen Menschen, dass sie sich verständigen können, zumindest, dass sie  es versuchen.
Sonst gerät dein Freund in den Focus des Gerichtes und JA´s und steht u.U. als Paragraphenreiter und Rächer da. Und genau DAS
sollte nicht sein.

Ob sie behauptet, er nimmt Drogen usw. spielt erst mal überhaupt keine Rolle. Das sollte euch so viel interessieren, wie wenn in
China ein Fahrrad umfälllt.

Aus deinem letzten Satz entnehme ich viel Pessimismus und auch ein leichtes Desinteresse. Die KM wird aufgrund des so lange
nicht stattgefundenen Umganges bestimmt ähnlich argumentieren.

Er sollte in die Gänge kommen und das schnell.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 00:19
(@leonie3004)
Schon was gesagt Registriert

Dessintresse würde ich es nicht nennnen.
Naja wie auch immer hoffe das sich bald was ändert,
weil mein Freund vermisst ihn total.
Werden wohl demnächst noch mal beim JA vorsprechen das die das garnicht i
und gucken ob es diesmal genau so abläuft, das die das garnicht interessiert
dann bleibt uns immer noch der gang zum Anwalt.
Noch eine doofe Frage, von der KM kam neulich über eine Internetcommunity
eine Mail und zwar sie wolle  mit ihrem neuen Freund heiraten und ob
mein Freund nicht die Adoptionspapiere unterschreiben würde,
das ihr neuer in adoptieren kann.Wenn er es nicht tut, könnte der neue den
Sohn auch so adoptieren meint sie, aber das geht garnicht oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2010 10:22
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dein Freund muss aktiv werden, sonst rührt sich da gar nichts und er wird definitiv keinen Blumentopf gewinnen.

Werden wohl demnächst noch mal beim JA vorsprechen das die das garnicht i
und gucken ob es diesmal genau so abläuft, das die das garnicht interessiert
dann bleibt uns immer noch der gang zum Anwalt.

Demnächst?  :puzz: Dann kann das vermissen wohl nicht soo groß sein. Er soll in die Gänge kommen und das schnell, sonst schreitet der Entfremdungsprozess noch weiter voran. Und die Exe wird ihm freiwillig wohl nichts anbieten.

Noch eine doofe Frage, von der KM kam neulich über eine Internetcommunity
eine Mail und zwar sie wolle  mit ihrem neuen Freund heiraten und ob
mein Freund nicht die Adoptionspapiere unterschreiben würde,
das ihr neuer in adoptieren kann.Wenn er es nicht tut, könnte der neue den
Sohn auch so adoptieren meint sie, aber das geht garnicht oder?

Wenn er und seine Ex GSR haben, geht das meines Wissens nach nicht. Wenn die EX das ASR
hätte, dann schon.

Gruß
Agent

Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 10:38
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

So viel ich weiss, muss er einer Adoption in jedem Fall zustimmen, ob GSR oder nicht.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 10:43
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

Richtig! Ohne Einwilligung des leiblichen Vaters kann keine Adoption erfolgen.
Das hat mit GSR und ASR nichts zu tun.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 10:52
(@leonie3004)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich bin der Sven.
Meine Freundin hat euch mein Kummer sicherlich beschrieben.
Aber ich möchte mich schon mal bedanken bei euch, für die zahlreichen Tipps.(Danke)
Ja wie gesagt mit der Frau kann man sich nicht unterhalten,
da sie bei meiner Wenigkeit gleich auf 180 ist.
Ich hatte sie mal angerufen um mich zu erkundigen wie es mein sohn geht,
weil mir zu Ohren gekommen ist das der Freund von meiner Ex ein Autounfall hatte und ich nicht wusste ob mein Zwerg bei war.
Das habe ich von anderen Leuten zuerfahren bekommen.
Nun hat sie auch mal wieder ihre Nummer nicht mehr
und ich kann wieder nich anrufen um zu fragen wie es mein Sohn geht.
Was sie aber auch nicht möchte das ich anrufe.
Und alles weitere wisst ihr ja schon von meiner Freundin.
Also danke für eure hilfe (Danke)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2010 13:26
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@sven

Bitte registriere dich doch selbst und schreibe nicht unter dem Namen/Account deiner LG.

Eure wichtigste Baustelle derzeit ist, die Paarebene von der Elternebene zu trennen. Warum ist sie denn gleich auf
180? Gab es einen konkreten Anlass?

Versuche nochmals, dich gütlich mit ihr zu verständigen, wenn dies scheitert dann ab zum JA und danach zum Gericht.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 13:55




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sven!

Bitte registriere dich doch selbst und schreibe nicht unter dem Namen/Account deiner LG.

Das macht die ganze Sache für alle User übersichtlicher!  😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 13:59
(@julianleoniespapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo liebe Väter!
Habe seit ca 1,5 Jahren ein riesiges Problem.Ich schildere euch mal meinen Fall!

Im März 2007 bin ich Vater eines Sohnes geworden. Schon in der Schwangerschaft
trennte sich die KM von mir.Als mein Sohn dann geboren war, ich war natürlich bei der Geburt dabei 🙂
hatte ich noch regelmäßig Kontakt zu ihm.Meine Ex Freundin hat das ASR. Ich wurde beim JA als
Drogenabhängiger, Alkoholiker und Arbeitsfaul hingestellt.

Auf jeden Fall haben wir uns dann so geeinigt das ich meinen Sohn jeden Samstag für eine Stunde bei
der KM in der Wohnung besuchen durfte. Dem ging ich auch regelmäßig jeden Samstag bzw Sonntag
nach. Im September 2008 lernte ich meine neue Freundin kennen. Zu der gleichen Zeit lernte die KM
auch ihren neuen Freund kennen. Weil ihr dann mit neuem Partner partys usw wichtiger waren wie der
kleine, wurde er am Wochenende zu uns "abgeschoben" ( soll nich heißen das uns das stoerte, im Gegenteil
wir haben uns riesig gefreut).Das hat sie dann so 4 mal am Wochenende gemacht.
Dann auf einmal ging das granicht mehr, sie wollte ihn absolut nicht mehr zu uns bringen!

Also ging ich weiter meinem Besuchsrecht Samstags bzw Sonntag für eine Stunde nach!
Aber nach 1-2 mal waren dann gerade zu diesem Zeitpunkt Freunde von ihr da und ich konnte garkeine Zeit mit meinem
Sohn alleine genießen :exclam:. Sie war sogar mal so dreißt und hat den Besuchstermin auf so ein
komisches Stadtfest verlegt weil sie warscheinlich mit Ihrem neuen Freund dort wieder nicht fehlen durfte!
Dann ist der Kontakt zu meinem Sohn leider total abgebrochen. Es gab nur noch telefonischen Kontakt zu ihr,
in dem ich wie eigentlich immer beleidigt wurde.

Hatte mich bei den Eltern bzw den Geschwistern der KM mal erkundigt wie es meinem Sohn geht
ob alles ok ist oder irgendwas vorgefallen ist. Weil er hatte sich auch den Arm gebrochen und die KM
hielt es nicht für nötig mich mal zu benachrichtigen. Dann kam von ihr über eine Internetcommunity
bloß eine Mail " Bitte unterlasse es bei meinen Eltern dich nach unserem Sohn zu erkundigen. Sonst interessiert
er dich ja auch nicht.Wir brauchen dich nicht und dein Sohn braucht dich auch nicht"

Ja mittlerweile habe ich keine aktuelle Telefonnummer bzw die neue Adresse von der KM mehr.
Ca vor einem Jahr habe ich Dank der Unterstützung meiner Freundin den Mut gehabt mich beim
JA mal zu informieren was ich tun könnte aber das war auch wieder ein herber Rückschlag :exclam:
"Ich soll mich mit der KM einigen" wie oft habe ich das versucht :question:

Habe jetzt vor ca 2 Monaten noch mal den direkten Kontakt zur KM gesucht, um wieder eine
Beziehung zu meinem Sohn aufzubauen. Leider wieder negativ. Mein Sohn hat einen neuen
Papa der ihn auch bald nach Ihrer Hochzeit adoptieren wird und dagen kann ich eh nichts machen.

Meines erachtens nach ist dis eine Entfremdung, und das hat Sie auch schon sehr gut geschafft
leider!!!!

Jetzt kommen meine Fragen

1. Unterhaltsklage einreichen?da mit KM und JA eh nichts passiert
2.da ich Hartz 4 Empfänger bin, kriege ich die kosten ja erstattet oder?
3.habe seit April diesen Jahres eine Tochter mit meiner neuen Freundin.Ändert sich dann was an dem Unterhaltsvorschuß für meinen Sohn?

soooo jetzt viel Spaß beim lesen :rofl2:
Danke schon mal im Vorraus für die Antworten

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 15:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Kurz und knapp:
Ja
Ja
Nein

Da dein JA mal wieder das alte Vorurteil von Unfähigkeit und Desinteresse bestätigtm, brauchst du da keine Zeit mehr zu vergeuden, sondern kannst und solltest (endlich) ne gerichtliche Umgangsregelung einklagen.
Als Hartzer bekommst du dafür VKH aber auch sonst wäre das nicht teuer und nicht schwierig.
Aufgrund der langen Umgangspause kann es aber sein, dass dir zunächst begleiteter Umgang (BU) auferlegt wird.

Am Unterhaltanspruch deines Sohnes ändert ein weiteres Kind zunächst mal nichts, da für ihn sowieso das JA zahlt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 15:52
(@julianleoniespapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Wie läuft den so ein begleiteter Umgang ab, ist da die KM bei?
Darf meine neue Freundin mit unserer Tochter mit?
wie lange und oft findet sowas statt und wo?
Kann mein Sohn irgendwann dann auch mit zu uns?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 16:15
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

beim begleiteten Umgang ist die KM "normalerweise" nicht dabei. Der BU wird beispielsweise beim Jugendamt oder einer
Erziehungsberatungsstelle durchgeführt durch eine Person vom JA o.ä.

Bei mir waren die Termine alle 2 Wochen für 3 Stunden.

Es wird vor dem ersten begleiteten Umgang ein Gespräch mit beiden Elternteilen stattfinden (wahrscheinlich getrennt) um
die Modalitäten festzulegen.

Die Einzelheiten hängen stark von der Durchführenden Stelle ab.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 16:26
(@julianleoniespapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Ok danke für die Auskunft
Habe gerade mit meinem Anwalt einen Termin vereinbart 🙂
jetzt wird hoffentlich alles gut und ich kann wieder eine Bindung zu meinem Sohn aufbauen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 17:18
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

falls du noch Fragen zum BU hast, jederzeit gerne. Wenn nicht einfach ne PN schicken.  😉

Du solltest nur schauen, wenn das JA beim BU eine Elternvereinbarung machen möchte, dass die Ex keine
Forderungen stellt und sich nicht großartig einmischt.

BU soll der Wiederanbahnung des Umganges dienen, da sollte die Ex als Störfaktor außen vor sein.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 17:22
(@julianleoniespapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja danke das ich jederzeit fragen kann 🙂
Habe jetzt endlich den Mut um meinen Sohn zu kämpfen.
Wollte dies lange nicht ihm zu liebe wegen dem ganzen Streß über Gericht usw.
Aber bin nun mal sein Papa und er ist mein Sohn!
Vielen leiben Dank nochmals 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 17:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Allerdings sollten beim BU auch deine LG und euer gemeinsames Kind erstmal außen vor bleiben.
Dein Fokus soltle in diesen Stunden voll auf dem Kind liegen. Später, wenn normaler Umgang angesagt ist ist noch Zeit genug für das Kennenlernen von LG, eurem Kind und deinem Sohn.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 17:37
(@julianleoniespapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja verstehe ich und sie würd das sicherlich auch verstehen!
Muss ja erst mal selber wieder eine Bindung zwischen uns aufbauen 🙂
Na dann hoffe ich mal das alles super klappt 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 17:41




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