Umgangsrecht der Gr...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht der Grosseltern

 
(@mike1109)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

kurz zu meiner Person. Bin 40 Jahre alt und seit April 2010 von Kind-fast 8 Jahre alt- und Mutter getrennt.Die Umgangsregelung basiert auf einer gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarung, die dann wie folgt lautet:
-jedes 2.We von Freitag 14 Uhr bis Montag zur Schule
-nach umgangsfreien Wochenende von Montag 14 Uhr bis Dienstag zur Schule
-hälftige Ferien
Jetzt wollte meine Mutter erreichen, das sie als Oma auf Wunsch meiner Tochter an meinen Umgangstagen meine Tochter schon um 12.30 Uhr abholen kann, nicht erst um 14.00 Uhr. Die KM hat sich trotz ehemals gutem Verhältnis mit der Oma nicht drauf eingelassen. Jetzt wird RA beauftragt, nach § 1685 BGB das Umgangsrecht meiner Mutter als oma einzuklagen.
Hat jemand Erfahrungen gemacht diesbezüglich, wie schätzt ihr die Chancen ein?
lg mike


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2011 22:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ihr wollt wirklich wegen 1,5 Stunden klagen??

Grundsätzlich hast Du während Deiner Umgangszeiten den Kontakt der Kinder mit Großeltern und anderen Familienmitgliedern zu pflegen.
Ich kann mir unter den Umständen kaum vorstellen, dass die Großeltern für 2x 1,5h ein separates Umgangsrecht eingerichtet bekommen.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2011 22:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Nicht aussichtslos aber auch nicht besonders gut.

Es gehört zu schlechten Angewohnheiten der Justiz, das Umgangsrecht der Großeltern innerhalb des Umgangsrechts der Eltern anzusiedeln.

Das Umgangsrecht der Großeltern steht auch unter der Bedingung, dass es dem Kindeswohl dienlich sein muss und nicht nur diesem nicht entgegen steht, wie es bei Eltern ist.

Deine Mutter müsste also glaubhaft machen, dass es für gut für die Enkelin ist.
Und das gegen die Ansicht der Mutter.

Ansonsten hängt der Erfolg einzig von der aktuellen Laune des Richters ab.
Hast du mit dem schon Erfahrung?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2011 22:30
(@dirk_39)
Zeigt sich öfters Registriert

Ansonsten hängt der Erfolg einzig von der aktuellen Laune des Richters ab.

Also gerade sowas lese ich hier erschreckend häufig und daher stellt sich mir schon die Frage, wieso noch niemand bei einem Richter Amok gelaufen ist!

Edit: wegen 2x 1,5h würde ich wahrscheinlich nicht vor Gericht gehen. Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit, sich mit KM zu einigen???


AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 04:58
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Kleine Bemerkung am Rande die ich mal aufgeschnappt habe: Es werdem mehr Anschläge auf Fam-Richter verübt wie auf Strafrichter

Also ich halte das durchaus für wahrscheinlich


AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 09:28
(@mike1109)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
erst mal vielen Dank für die schnellen Infos. Vielleicht ist es wichtig: Wir haben gemeinsames Sorgerecht und damit auch das gemeinsame ABR. Habe beruflich Zugriff auf Juris und konnte im Grunde aus den bereits vorliegenden Urteilen eine Tendenz erkennen, die ähnlich wie die von euch gemachten Aussagen ist. Das höchste der Gefühle für die deutsche Gerichtsbarkeit wäre sicherlich 1 Tag im Monat. Habe numehr vor, wie folgt zu verfahren:

Ziehe im Sommer mit meiner LF und deren Kinder zusammen, hier wird meine Tochter ihr eigenes Zimmer und einen Hund bekommen. Nach 2-3 Monaten werde ich einen Antrag auf umfangreiche Erweiterung des Umgangsrechtes stellen. Hierzu sollen zu den bereits vorhandenen Tagen noch 2 weitere kommen, so dass ich meine Tochter mindestens 1mal wöchentlich sehe. Das Problem ist allerdings, das die Entfernung dann von der Schule meiner Tochter rund 50 km oder 45 Minuten beträgt, so dass ich die Befürchtung habe, das die Richterin den Status Quo, d.h. die bereits vorhandene gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung kippt und mir den Umgang beschneidet.

Sobald meine Tochter das 10. Lj erreicht hat, werde ich ihren Wunsch versuchen umzusetzen-sie kommt nämlich mit dem LF (und dessen Tochter) absolut nicht klar. Letzten Sonntag erwähnte sie das von sich aus und auf meine Frage hin, wie ich ihr helfen könnte, sagte sie: Ich möchte bei dir wohnen. Da blutet das Vaterherz!

Ein wirklich guter RA (Verfasser mehrerer Bücher im Bereich Familienrecht sagte, das ich es vor dem 10.Lj gar nicht versuchen bräuchte-der Kindeswille ist nocht nicht ausgeprägt genug und zu den psychologischen Gutachten brauche ich mich nicht zu äussern.

By the way: Kann jemand einen wirklich guten RA im Bereich Bremen und Umzu empfehlen?

Abschliessend möchte ich noch sagen, das ich mich freue, auf solch ein Forum gestoßen zu sein. Danke dafür, Babbedeckel  😉

Lg Mike


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2011 11:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich hoffe dir ist bei dem Hund klar, das Hunde Kinder unter ca. 14 Jahren nicht als höherrangig anerkennen, somit auch nur bedingt die Befehle eines Kindes befolgen und nicht das Kind einen Hund bekommt, sondern ihr als Erwachsene die Verantwortung für diesen übernehmt und nicht dem Kind eine Verantwortung übergebt, die dieses nicht erfüllen kann.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 12:07
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Das mit dem Hund, würde ich mir zwar auch sehr gut überlegen, da diese nicht nur sehr pflege- sondern auch sehr kostenintensiv sein/werden kann/könnte und immer gewährleistet sein muss, dass dieser nicht regelmässig länger als 4h alleine ist. Allerdings kann ich nicht bestätigen, dass Hunde Kinder als rangniedriger ansehen. Das kommt ganz auf das Kind aber auch den Hund und dessen Charakter an, schliesslich ist in einem Rudel auch nicht grundsätzlich der stärkste und grösste Hund das Alpha-Tier.

Generell wäre wohl zu klären, woher der Wunsch deiner Tochter zu dir zu ziehen wirklich rührt. Sind es kurzfristige Auseinandersetzungen, weil sie gerade keine Lust hatte eine Regel zu befolgen. Ist es Eifersucht etc. pp.? Oder ist es ein beständiger Wunsch, der nicht darauf abzielt den Weg des geringsten Wiederstandes zu gehen? Die Entscheidungsfindung durch Anschaffen eines Hundes zu beeinflussen halte ich jedoch für keine gute Idee.

Verschieb solche Dinge auf eine Zeit, in der es schon eine Weile gut läuft und du selbst auch einen Hund möchtest und du dich auch vorrangig um ihn kümmern kannst. Dazu gehören mindestens 4 Spaziergänge am Tag, von denen wohl nur einen deine Tochter machen wird und den auch nicht alleine, denn selbst wenn es ein Chihuahua ist, kann es passieren, dass dieser mit einem grösseren Hund aneinander gerät und glaub mir, es ist kein schöner Anblick, sollte es zu einer Beisserei kommen.

Zudem wird asuch sie älter werden. Irgendwann kommt die Zeit, in der sie in die Disko geht oder einfach keine Lust hat auch am Wochenende früh aufzustehen und mit dem Hund raus zu gehen. Das bleibt dann an dir hängen.

Wenn sie mal auszieht und eine Ausbildung macht, dann wird sie den Hund wohl kaum mitnehmen können. Und wo wird er bleiben? Bei dir. Denn dann einfach wieder im Tierheim abliefern, das macht man nicht. Aber das versteht sich ja von selbst.

Also kümmer dich am besten erst mal um deine Tochter und ihr Anliegen und wenn das alles geklärt ist und in halbwegs geordneten Bahnen läuft, dann überleg's dir noch mal.

LG, das Schwarzwaldmädel


AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 15:14
(@dirk_39)
Zeigt sich öfters Registriert

Also ich habe wenig Ahnung von rechtlichen Dingen, aber bei Hunden kenne ich mich aus;-) :

Hunde erfordern 365 Tage im Jahr Aufmerksamkeit! Wer seinen Hund vernachlässigt, und vor allem bei entsprechender Rasse, darf sich hinterher nicht wundern, wenn er zuschnappt bzw nicht hört. Das ist fast ein Fulltime-Job und definitiv nix für Kids alleine.

Andererseits finde ich, dass gerade der Umgang mit Tieren für Kinder eine besondere Erfahrung darstellt. Wenn also du den Hund möchtest und dich darum kümmern wirst, sehe ich kein Problem. Der Hund muss halt lernen, dass deine Tochter Teil des Rudels ist, deswegen würde ich mir nicht unbedingt den aggresivsten Welpen aussuchen;-)

Gruß Dirk


AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 18:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Dirk,

da stimme ich dir zu. Wir erleben hier immer wieder, das unsere zwei meine Stieftochter akzeptieren, aber sie würden nie auf sie hören. Das ist schon bei unseren, die ständig hier sind nicht immer gleich so einfach (das kommt dann auf Alter an)

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 18:15




(@dirk_39)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Tina,

Dito!

Wir hatten früher Schäferhunde, der letzte war ein Ridgeback und nun haben wir eine süße American Bulldog-Dame. Während ich persönlich immer auf Rüden stand, belehrt mich unsere kleine Kampfschmuserin täglich eines Besseren^^. Gerade auch wegen der Kinder halte ich den Erwerb eines Rüden für evtl. etwas problematischer, besonders, wenn man(n) noch keinerlei Erfahrung mit Hunden hat. Natürlich spielt die Rasse eine große Rolle, aber man sollte sich nicht nur auf die jeweiligen Kommentare in der einschlägigen Literatur verlassen!

Im Prinzip kann man aus jedem Hund einen Deppen machen, wenn man ihn vernachlässigt oder falsch behandelt. Je größer/stärker/aggresiver, desto gefährlicher besonders für die Kiddies. Deswegen vorher überlegen, mit was man die kommenden 12-15 Jahre sein Leben teilen möchte!!!

Gruß Dirk


AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 18:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist wohl war. Ich hätte auch lieber eine Hündin. Aber derzeit haben wir 2 unkastrierte Rüden, einen Border-Collie-Aussi-Mix und als Pflegi einen Beagle. Die wollen beide auf ihre Art ausgelastet werden und sind sehr verträglich.... solange sie eben körperlich und mental ausgelastet sind.
Ich erlebe derzeit eben leider immer wieder wie zwei ca. 10 jährige mit nem Husky gassigehen oder eigentlich der Hund mit ihnen. Dem Beseitzer habe ich mal freundluich erklärt, das ich ihn anzeigen werden ,wenn ic hdas nochmal sehe. Sie habe nden Hund absolut nicht im Griff, was mich auch nicht wundert.

Die Anschaffung muß einfach gut überelgt sein und ich bin einfach der Meinung, das man Kindern als Haustier so ziemlich viel schenken kann, aber eben keinen Hund.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 18:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

um noch mal Hund auf die Oma zu kommen:

Auch wenn Beppo schreibt, dass es eine "schlechte Angewohnheit" ist, dass die Eltern in der jeweiligen Zeit, in der sie das Kind bei sich haben für den Umgang sorgen müssen, sehe ich das anders.

Heute gibts "moderne" Omas und Opas, die sind neu verpartnert. Das heißt, Kind hat zwischen 2-4 Oma/Opa-Paare. Daneben eben Eltern und mit zunehmedem Alter ja auch eigene Interessen, wie Sport, Freunde, Hobbies und Pflichten wie Schule, Hausaufgaben usw. Wenn ich mir daher vorstelle, neben der Umgangskoordination mit dem anderen Elternteil nun auch noch Zeit für Oma/Opa 1-4 regelmäßig unterzubringen, braucht so ein Zwerg bald ein Sekretariat. Daher denke ich bei aller Familienbindungspflege, sollten das die Eltern in ihrer Zeit organisieren.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 19:27