Hallo,
diesmal poste ich (noch) nicht für mich, sondern für eine Freundin, die in einer ziemlich blöden Lage steckt.
Sie ist Mutter einer 5jährigen Tochter, die alle 2 Wochen beim Vater ist. Das funktioniert auch problemlos.
Nun kommen ihre Eltern, die mit der Scheidung der Tochter nicht klar kommen ("das tut man doch nicht, was sollen denn die Leute denken"), auf die Idee, den Umgang mit ihrem Enkelkind einzuklagen. Voraus ging ein Gespräch meiner Freundin mit ihren Eltern, in welchem sie generell eine Bereitschaft signalisierte, den Umgang zu ermöglichen. Sie dachte dabei an einmal im Monat einige Stunden am Wochenende und 3 - 4 Tage beispielsweise in den Sommerferien (weil sie ausserhalb der Ferien sowieso nur jedes 2. Wochenende bei ihr ist und die anderen beim Vater).
Den Großeltern ist das zu wenig und sie gehen vor Gericht. Nun muss meine Freundin eine Stellungnahme abgeben.
Fakt ist folgendes:
Sie ist bereit, den Großeltern das Umgangsrecht zu geben, allerdings wollen die 1 x im Monat ein komplettes Wochenden (Fr. abend bis So. abend) und in jeden Ferien einige Tage und in den Sommerferien mindestens eine Woche). Das ist meiner Freundin zu viel.
Nun die Frage:
Gibt es Urteile über die Dauer / Höhe des Umgangsrechts mit den Großeltern bzw. wie wurde das geregelt ? Wir haben die letzten Abende gegoogelt und festgestellt, dass Umgangsrechte mit den Großeltern dem Kindeswohl dienen müssen und dass das von den Großeltern nachgewiesen werden muss. Wie können Großeltern sowas nachweisen ?
Danke Christine
Wie können Großeltern sowas nachweisen ?
Orientiert sich i.d.R. daran, wie es bisher gehandhabt wurde. Wie war es denn ?
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Torx
soviel ich weiss, war sie bis vor einem dreiviertel Jahr edes 4. Wochenende dort und in den Ferien auch immer einige Tage. Dann war sie in einer Kinderklinik wegen ADS und dort hat sich in "psychologischen Spielen" (wertungsfreie Aussage) herausgestellt, dass der Umgang mit den Großeltern nicht so förderlich für sie ist. Daraufhin haben die Eltern noch gemeinsam beschlossen, das Umgangsrecht der Großeltern einzuschränken. Seither sehen sie die Kleine nur noch einige Stunden im Monat und das nicht allein. Problem ist, dass im Befundbericht nichts darüber steht, dass die Großeltern das Umgangsrecht eingeschränkt bekommen sollen.
Man oh man, die eigenen Eltern. Tritt ihr mal auf die Füße. Wenn sie keinen mehr hat, an ihre Eltern kann sie sich doch immer wenden. Sie soll den Eltern entgegen kommen und die Eltern die Klage zurück nehmen.
Ansonsten mein Vorschlag: Ein Nachmittag im Monat und in den W-Fereien und H-Ferien ein verlängertes WE und in den S-Ferien 1 Woche.
Mehr ist doch gar nicht machbar, da der KV ja auch regelmäßig Umgang hat.
Gruss, Torx
Auch Großeltern , sofern sie einen maßgeblichen Beziehungspunkt im Leben der Kinder dargestellt haben, haben ein Umgangsrecht. Dieses können sie Einklagen. Allerdings zeigt die Regel, das es meißt auf alle 2 Monate für ein paar Stunden begrenzt wird.
MFG
PhoeniX
wegen des Entgegenkommens den Eltern gegenüber....
Sie hat ihnen das Umgangsrecht ja bewilligt und auch gesagt (mehrmals), dass sie nicht mit ihnen streiten oder sonst was will, aber ihre Eltern sind stur wie die Esel (das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, denn ich erlebe sie seit Jahren live).
Sie sind der Meinung, dass ihnen das Wochenende einmal im Monat zusteht ebenso wie jede Ferien und davon lassen sie sich nicht abbringen. Über die Ferien ist meine Freundin ja noch bereit zu "verhandeln" aber ein Wochenende im Monat geht einfach nicht, denn dann ist die Kleine ja nur ein Wochenende im Monat bei der Mutter und das ist ihr (in meinen Augen verständlicherweise) zu wenig.
Die Großeltern werden wohl auf keinen Fall die Klage zurück nehmen.
Ihr ging es jetzt darum, heraus zu bekommen, in welchem Umfang sie dem Umgangsrecht zustimmen soll, wenn sie ihre Stellungnahme abgibt, denn ihr eigenes Gefühl, ist wohl zu sehr Wut auf die Sturheit ihrer Eltern, als dass sie objektiv sagen kann, was vernünftig ist und was nicht.
Hallo Hubiiu,
ich frage mich, was da dem Kind angetan werden soll. Mit 5 Jahren ein solch ständiges hin und her zwischen Mutter, Vater und Großeltern. Was wenn nun seine Großeltern auch noch auf ein eigenes WE bestehen würden?
ich würde eine ähnliche Lösung vorschlagen wie Phoenix.
Noch eine Frage ADS oder ADHS??? Eigentlich egal: Beide Kinder brauchen relativ gleichbleibendes und klare Grenzen und Regeln. Alleine schon vor diesem HIntergrund macht ein solches hin und her keinen Sinn.
LG
Biga
Hallo Biga,
sie hat ADS ohne Hyperaktivität. Ich sehe es grundsätzlich genauso wie Du, denn wir haben selbst ein ADS-Kind (so haben wir uns kennen gelernt).
Da die Meinungen über ADS ziemlich auseinander gehen, hat sie natürlich Angst, dass sie an einen Richter kommt, der nicht unbedingt viel Ahnung hat und eine entsprechende Entscheidung fällt. Sie selbst versucht, möglichst viel Ruhe und Stuktur in das Kind zu investieren. Bei meiner Freundin hat sie Regeln und Ordnung. Beim KV sieht es anders aus, aber das kann sie im Moment nicht ändern. Die Großeltern bezeichnen ADS als "neumodischen Kram aus Amerika" und haben keinerlei Verständnis für die Krankheit. Auch das ist ein Problempunkt zwischen meiner Freundin und ihren Eltern.
Aber die generelle Frage bleibt - wieviel Umgang ist nötig, sinnvoll, ausreichend ?
Hubiu
Hallo Hubiu,
was wäre denn mit alle 14 Tage ein Nachmittag? Und zwar immer dann in der Woche, wo sie nicht am WE beim Vater ist? Dann vielleicht auch einen tag wählen (z.B. Do) der nahe am MutterWE liegt, um die Wechsel so zu reduzieren?
Viel schöner wäre es natürlich, wenn man das alles viel flexibler handhaben könnte.
Bei uns ist e so, dass der Vater die Verantwortung für den 10jährigen in dessen Hand gelegt hat. Da ich die Vatergroßeltern davon mitbetroffen sah, dass es dem Kind schwerfallen wird, Vater nach all dem was war, anzurufen, schrieb ich dieselben an, dass sie ihr Enkelkind jederzeit holen können, wenn sie wollen. Es scheint sich bei uns ein gegenseitiger Rhythmus von ca. alle 4 Wochen ein Nachmittag einzupendeln. Ich habe das Gefühl, dass es beiden Seiten momentan reicht.
LG
Biga
Hallo Hubiu!
Ich würde es an der Stelle der Freundin darauf ankommen lassen. Sie hat ja ein Gegenangebot gemacht und auch gute Argumente für ihren Planungsvorschlag. Vielleicht kann ja der Kinderarzt noch eine schriftliche Beurteilung abgeben? Und wenn schon angemerkt wurde, dass der Umgang mit den Großeltern nicht förderlich für das Kindeswohl ist, dann müßte ein durchschnittlich intelligenter Mensch doch von allein darauf kommen, dass der Umgang nicht gerade sehr ausgeweitet stattfinden sollte.
Ehrlich gesagt würde ICH keinen Schritt mehr auf meine Eltern zugehen, wenn sie mich wegen des Umgangs vor Gericht zerren.
Immerhin könnten sie ja auch bei den von der Mutter zugebilligten Terminen erst mal beweisen, dass sie die Mutter, das Kind und die Krankheit ernstnehmen und nicht als neumodischen Kram abtun, dann könnte man ihnen immer noch entgegenkommen.
Ich würde ihnen ein Buch über ADS besorgen, persönlich geben und wenn sie es ablehnen, das auch vor Gericht verwerten, nämlich dass die Großeltern sich weigern, sich mit der Krankheit des Kindes auseinanderzusetzen.
Sorry, ich habe für sowas kein Verständnis! :mad2:
GLG Lausebackesmama
[Editiert am 22/5/2005 von Lausebackesmama]
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ihr meint also, wenn sie alle 4 Wochen einen Nachmittag anbietet und über Nacht - wenn überhaupt - dann nur in den Ferien ?
Hab ich das richtig verstanden ?
Hallo hubiu,
habe folgendes gefunden, vielleicht interessant:
"Verwandtschaft reicht für Umgangsrecht nicht aus:
Das Kind darf mitreden, wenn Großeltern Kontakte wollen
Viel Streit gab es in der Familie eines neunjährigen Buben zwischen Eltern und Großeltern. Die Eltern wollten das Kind aus den Querelen heraushalten und verhinderten Kontakte mit den Großeltern. Die aber pochten auf ihr Umgangsrecht und zogen vors Gericht.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hielt die elterliche Maßnahme für richtig und bestätigte das Urteil der Vorinstanz, das sie ebenfalls gebilligt hatte (2 W 281/97 - vgl. gri-Artikel Nr. 42 136). Obwohl künftig (wegen einer neuen rechtlichen Regelung ab 1.7.98) auch Großeltern ein Umgangsrecht zugesprochen bekommen könnten, gelte unverändert als oberstes Prinzip, dass der Umgang dem Wohl des Kindes dienen müsse, meinten die Richter. Wenn das nicht der Fall sei, bleibe auch in Zukunft die Berufung auf das Umgangsrecht vergeblich. Es ergebe sich keinesfalls zwingend allein aus dem Umstand, dass Großeltern mit dem Kind verwandt seien.
Im vorliegenden Fall hätten sich die Großeltern ständig in die Angelegenheiten der "Kleinfamilie" eingemischt. Die harten Auseinandersetzungen hätten das Kind schwer belastet. Bei der Anhörung durch das Gericht habe der Junge geäußert, er wolle nicht mit den Großeltern zusammen sein - und in dieser Frage sei der Wille des Kindes zu berücksichtigen. Auch der Wille jüngerer Kinder sei zu beachten; es könne sogar sinnvoll sein, Kinder ab etwa drei Jahren anzuhören, um etwas über ihre Bedürfnisse und Empfindungen zu erfahren.
Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. Januar 1998 - 2 W 281/97"
Die Eltern schalten auf stur? Was wollen die denn? Die Väter müssen sich hier alle Mühe geben, trotz aller Widrigkeiten den Kontakt zu ihren Kindern zu halten, nehmen viele Demütungen in Kauf wohlwissend, dass ein Umgangsrecht schwer einklagbar und noch schwerer durchsetzbar ist und die Eltern lassen nicht mit sich reden und beschreiten den Gerichtsweg? Würden bei mir auf Granit beißen, bis sie einsehen würden, dass sie nicht dazu da sind, zusätzlich Unfrieden zu generieren. Wie gesagt, im manchen Fällen ist gar nichts mit Umgang.
Viele Grüße,
mux