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Umgangsrecht, BTU wie, was, wann, wo ? Brauche Hilfe !

 
(@daddymitblues)
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Servus zusammen,

Bin wieder hier. Nach fast einem Jahr. Ihr kampferprobten Vaeter habt mir damals super geholfen. Allerdings gibts jetzt der Haerte naechster Teil. Waere sehr dankbar, wenn Ihr mir nochmal ein paar Fragen beantworten koennt.
Kurzfassung: Ich bin unehelicher Vater, Kind in ausserehelicher Beziehung entstanden. Hab Ehefrau verlassen, Vaterschaft vorgeburtlich anerkannt, Schwangerschaft, Geburt alles zusammen durchgestanden. Kind voll mitversorgt. Unterhalt bezahlt. Dann Knatsch wegen meiner Situation. (Noch keine Scheidung da finanzielle Schwierigkeiten bestehen, schwierige wirtschaftliche Situation meinerseits, muss im Ausland arbeiten weil hier pleite gegangen und jette am WE hin und her usw.) KM hat keinen Bock mehr auf diese Situation und macht seit einem Jahr Psychoterror. Von wegen Situation in der sie ist, "alleinerziehend", ich wuerde keine Verantwortung uebernehmen. Voelliger Quatsch, reisse mir den Arsch auf das alles da ist. Habe auch Sorgeerklaerung abgegeben, die sie aber nicht gegenzeichnet. Da habe ich mich getrennt, kam nicht damit klar dass Sie mir nach allem sogar das Sorgerecht nicht gibt. Nur damit Sie sich 'alleinerziehend' nennen kann. Sie droht immer wieder offen mit Kindesentzug hat es aber bisher nicht wahrgemacht. Zahle z. Zt. 1600 € monatlich und stelle Auto zur Verfuegung. Sie ist noch in Erziehungszeit. Mehr kann ich nicht aufbringen, vernachlaessige sogar dafuer einige Gaeubiger. Kaufe mir bis heute so weitgehend unbeschraenkten Umgang mit meinem Sohn. Bin immer 4 Wochen da, 4 Wochen weg. Jetzt wo die Kohle bei mir gerade sehr knapp ist faehrt Sie mit mr Schlitten. Habe meinen Sohn zuletzt vor 2 Wochen gesehen. Seither ist sie nicht erreichbar. Hat wieder gedroht, dass es das war. Bin gerade unterwegs. Will die Sache jetzt in gerade Bahnen lenken. Mir eine eigene Wohnung nehmen wo er ein eigenes Zimmer usw. (Wohnitz bis jezt im Ausland)  Wuerde den Kleinen auch ganz nehmen , weiss aber das ich da keine Chance habe.

Hier meine Fragen:

1. Wo muss ich hin wenn Sie mir nach meiner Rueckkehr wirklich den Zugang zu dem Kleinen verweigert ? Anwalt oder Jugendamt ?
2. Welchen Umfang hat das Besuchsrecht das mir und dem Kleinen von Amts wegen zusteht ? Auch was Umgang mit Angehoerigen angeht und Feiertage.
    (An Weihnachten wollte Sie mich rausschmeissen habe mich aber geweigert zu gehen)
      Bisher hatten wir wie gesagt im Schnitt jeden zweiten Tag Kontakt.
3.  Wer rechnet den Betreuungsunterhalt aus ?
4. Was kann ich gegen Ihre Erpressungsveruche tun ?
5. Glaube manchmal, das der Kleine schon einen Raster hat von Ihrem Jaehzorn, kann ich da was machen ?
6. Bin ich als unehelicher aber beurkundeter und wirklich anteilnemender, liebevoller, mitversorgender Vater voellig rechtlos ?
7. Habe ich ein Recht dauf in meiner Abwesenheit zu erfahren, wo der Kleine sich aufhaelt und wie es Ihm geht ?

Danke fuer eure Hilfe, die Alte macht mich fertig.

Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2008 00:49
(@PhoeniX)

Moin

Mensch da werden Erinnerungen wach.....

1) Erst JA dann RA.

2) Alles was du beantragst und vom Schwartzkittel genemigt bekommst. Sogenannte Dritte...... du bekommst ne >PN<

3) Ihr RA dein RA und wenn ihr euch nicht einigen könnt ein Richter.

4) Nicht darauf eingehen. Einem Zahlungsboycott folgt meißtens ein Umgangsboycott (auch bei gekauftem Umgang)

5) Fast nix. Außer die KM ist Erziehungsunfähig........

6) Nein du hast das Recht auf Umgang und ihre Kontoverbindung zu erfahren. Aber das war es dann auch schon.

7) Nein.

Sorry das ich dir nichts schöneres schreiben konnte.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 01:54